Gewährleistungsversicherung
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Damit es nicht zu einem ungewolltem Baustopp kommt.
Der Bauhandwerker und am Bau beteiligte Unternehmer sind einem Bauherren stets zur Gewährleistung verpflichtet. Oftmals wird die Errichtung von Häusern begonnen, ohne dass der Bau zu Ende gebracht wird. Das kann aus unterschiedlichsten Gründen erfolgen. Ist das Bauunternehmen in Konkurs gegangen oder treten Mängel auf, die bis zu ihrer Beseitigung eine Baufertigstellung verhindern, verzögert oder stoppt der Bau. Damit es nicht zu einem ungewolltem Baustopp kommt, ist der Abschluss einer Gewährleistungsversicherung zu empfehlen. Die Versicherung stellt im Schadensfall sicher, dass es bei der Errichtung des Hauses nicht zu irgendeinem Zeitpunkt zum Abbruch kommt.
Wenn sich ein Bauunternehmen von der Baustelle verabschiedet, ohne die vertraglichen Leistungen in vollem Umfang erbracht zu haben oder die Arbeiten nur mangelhaft erledigt hat, kommen auf einen Bauherren in der Regel hohe Extrakosten zu.
Der Hausbau verzögert und verteuert sich. Die Gewährleistungsversicherung erstreckt ihren Versicherungsumfang nicht nur auf den Zeitraum der Errichtung des Hauses. Sie bietet auch nach dieser Zeit noch einen Versicherungsschutz. Sind die Bauarbeiten abgeschlossen, so wird das Haus weiterhin gegen auftretende Baumängel versichert. Oftmals sind es Schäden durch feuchte Wände und Keller sowie undichte Dächer, welche die Versicherung im Nachhinein beheben muss.
Gewährleistung bis fünf Jahre nach der Fertigstellung
Von Architekten und Bauträgern werden projektierte Häuser verkauft, deren Baubeginn noch offen ist.
Oftmals findet sich in den Angeboten eine Gewährleistungsversicherung. Damit hat der Käufer zu hundert Prozent die Sicherheit, dass ein erworbenes Haus fertiggestellt wird und nicht aus irgendwelchen Gründen als Bauruine endet. Die Gewährleistungsversicherung schützt den Bauherren auch nach dem Einzug in das Haus vor den finanziellen Folgen, die sich aus berechtigten Mängelansprüchen ergeben können. Die Versicherung übernimmt innerhalb von fünf Jahren eine Gewährleistung aller Kosten, die aufgrund von Baumängeln entstehen. Das gilt auch für Baumängel, die nach der eigentlichen Bauabnahme sichtbar werden. Die Anzeige der Mängel wird vom Versicherer hinsichtlich ihrer Berechtigung geprüft.
Die Gewährleistungsversicherung sichert unter anderem Risiken wie das Bilden von Rissen an den Wänden oder Putzablösungen ab.
Die Versicherung trägt die Kosten einer Wiederherstellung bis zum mangelfreien Zustand. Wenn im Rahmen der Reparaturarbeiten Wände aufgerissen werden müssen, weil defekte Strom- oder Wasserleitungen zu reparieren sind, trifft dies in gleichem Umfang zu. Die Höhe des Versicherungsbeitrages wird durch eine jeweilige Deckungssumme bestimmt. Die von der Bau-Gewährleistungsversicherung zugesagte Deckungssumme reicht bis maximal zum jeweiligen Wert der Immobilie. Sollte ein Bauunternehmen derartige Mängel am Bau hinterlassen haben, sodass das Haus abgerissen werden muss, übernimmt die Versicherung alle Kosten für einen Wiederaufbau.