Transport­versicherung / Verkehrshaftungs­versicherung

Transportversicherung

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Die Transportversicherung und die Verkehrshaftungsversicherung sind zwei wichtige Versicherungen für Frachtführer, Spediteure und Lagerhalter.

Die Verkehrshaftungsversicherung ist sogar laut Gesetz vorgeschrieben. Sie bietet Ihnen Schutz gegen alle geltend gemachten Schadenersatzansprüche Ihrer Kunden. Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass Spediteure und Frachtführer für die ordnungsgemäße Durchführung von Transporten aller Art und Lagerungen gesetzlich und vertraglich verpflichtet sind. Insbesondere bei der Durchführung des internationalen Güterverkehrs müssen sie strenge Vorschriften beachten und befolgen. Zu den internationalen Standards gehört beispielsweise das Montrealer Übereinkommen. Dieses Übereinkommen vereinheitlicht den internationalen Haftungstatbestand im Luftverkehr.

Mit einer Verkehrshaftungsversicherung versichern Sie sowohl Güterschäden als auch Vermögensschäden.

Dazu gehören jene Schäden, die an der von Ihnen transportierten Ware entstanden sind und solche Schäden, wenn Sie beispielsweise eine Ware nicht zum Termin am vereinbarten Ort abliefern. Mit einer Verkehrshaftungsversicherung sind nicht nur Sie als Unternehmer, sondern alle Ihre Mitarbeiter mitversichert. Sollten die Schadensersatzansprüche nicht gerechtfertigt sein oder in einem überzogen Maße an Sie gerichtet werden, wehrt der Versicherer diese ab. Sind diese Ansprüche allerdings berechtigt, erhalten Sie und Ihr Unternehmen eine notwendige Unterstützung der Versicherung bis zur vereinbarten Deckungssumme. Schäden, die aufgrund höherer Gewalt entstehen, bleiben für Sie als Frachtführer folgenlos, da Sie dafür niemand haftbar machen kann. Höhere Gewalt sind beispielsweise Verkehrsunfälle, Streiks oder Sturm.


Transporte und Transportprozesse weltweit absichern

Auf Transportversicherungen können Sie als Unternehmer kaum verzichten.

Bei einem Verlust von Ware oder bei deren schwerer Beschädigung kann das Ihr Unternehmen im schlimmsten Fall zum Konkurs führen. Transportversicherungen gibt es nicht nur für den gewerblichen Bereich, auch privat oder bei einem Umzug können Sie eine Transportversicherung als wirksamen Schutz einsetzen. Beim gewerblichen Transport können Sie eine Transportversicherung in den beiden Varianten Transportversicherung gemäß der Frachtführerhaftung und Warentransportversicherung gemäß dem Warenwert abschließen. Dabei wird hinsichtlich der Bemessungs- und Haftungsgrundlagen unterschieden. Es spielt eine Rolle, ob Sie Waren für ein anderes Unternehmen transportieren (Transportversicherung) oderob Sie einen bestimmten zu transportierenden Warenwert (Warentransportversicherung) absichern möchten. Ware kann beim Transport sehr unterschiedlich zerstört oder beschädigt werden.

Dies kann beim Be- und Entladen passieren, wenn beispielsweise eine Palette beim Transportieren mit dem Stapler herunterfällt.

Be- und Entladeschäden sind sowohl in der Transport- als auch in der Warentransportversicherung mitversichert. Wenn die Ware mehrmals umgeladen werden muss, erhöht sich das Risiko von Beschädigungen. Auch bei der Zwischenlagerung bestehen Risiken, beispielsweise kann Ware verschwinden. Dieser Verlust ist ebenso abgesichert. Durch den Abschluss einer Transportversicherung erhalten Sie weltweiten Versicherungsschutz. Es ist zudem möglich, den Versicherungsschutz regional einzugrenzen und damit die Kosten zu reduzieren. Eine sinnvolle Ergänzung sind eine Betriebsunterbrechungs- sowie eine Firmenrechtschutzversicherung.