§ 823 BGB – Schadensersatzpflicht in Bezug auf die Haftpflichtversicherung
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Regelung der Schadensersatzpflicht
Nach Absatz 1 von § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) muss jeder hierzulande Schadensersatz erbringen, der andere Menschen, deren Gesundheit, Freiheit, Güter oder sonstige Rechte versehentlich oder absichtlich verletzt. Kurz gesagt: Verschulden Sie einen Schaden, haften Sie. Im Schadensfall stellt die geschädigte Person Schadensersatzansprüche an die Verursacherin oder den Verursacher, welche/r den Schaden in vollem Umfang aus eigenen finanziellen Mitteln ersetzen muss. Besonders gesundheitliche Schäden können hohe Schadensersatzforderungen zur Folge haben. Aus diesem Grund ist die private Haftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Die Haftpflichtversicherung reguliert den entstandenen Schaden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme und schützt Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer so vor einem hohen finanziellen Risiko.
Haftung im Ernstfall mit dem gesamten Vermögen
Sind Schadensersatzansprüche angemessen und begründet, haftet man mit dem gesamten derzeitigen und zukünftigen privaten Vermögen. Im schlimmsten Fall liegen die Forderungen im siebenstelligen Bereich. Reicht das derzeitige Kapital für die Schadensbegleichung nicht aus, muss man gegebenenfalls Wertanlagen verkaufen oder zukünftiges Einkommen heranziehen – ein Leben lang, bis der geschädigten Person alle Kosten erstattet wurden. Eine Haftpflichtversicherung gehört daher zu den unverzichtbaren Versicherungen.
Arten und Bestimmungen der Haftpflichtversicherungen
Es gibt verschiedene Arten von Haftpflichtversicherungen, die je unterschiedliche Risiken abdecken. Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den freiwilligen Haftpflichtversicherungen, sollte aber in keinem Haushalt fehlen. Anders verhält es sich mit der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Jagdhaftpflichtversicherung. Diese sind verpflichtend, da sowohl der Betrieb eines Kraftfahrzeuges als auch Jagdreisen ein hohes Risiko mit sich bringen. Darüber hinaus gibt es beispielsweise die Betriebshaftpflichtversicherung, die Grundbesitzerhaft oder die Hundehaftpflichtversicherung.
Die rechtlichen Grundlagen für eine Haftpflichtversicherung finden Sie in den § 100 bis 124 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Die Haftpflicht-Versicherungsverträge basieren auf Allgemeinen Geschäftsbedingungen, deren Quelle wiederum die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) sind, die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) herausgegeben werden.
§ 823 BGB – die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Haftpflichtversicherung
Versicherungsschutz gilt pro Haushalt
Die Haftpflichtversicherung bietet eine gemeinsame Versicherung für alle Menschen innerhalb einer Hausgemeinschaft. Unter den Versicherungsschutz fallen vertragsabhängig neben Familienangehörigen auch Lebenspartnerinnen, Lebenspartner oder sogar Au-Pair. Begeht eine dieser Personen eine Pflichtverletzung nach § 823 BGB und fordert die geschädigte Person Schadensersatz, springt die Haftpflichtversicherung ein – vorausgesetzt, diejenige Person ist namentlich als Mitglied im Vertrag aufgeführt. Eine weitere Voraussetzung für die Leistung Ihrer Versicherung ist, dass der Schaden nicht mit Vorsatz herbeigeführt wurde.
Achtung
Laut § 823 BGB haften Sie zwar für vorsätzlich herbeigeführte Schäden, dennoch ist die private Haftpflichtversicherung nicht verpflichtet, einen mit Vorsatz verschuldeten Schaden zu regulieren. Ist die Entstehung des Schadens auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen, kann der Versicherer Leistungen entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen (§ 81 VVG).
Schadensersatz bis zur vereinbarten Deckungssumme
Wichtig und entscheidend sind die im Versicherungsvertrag aufgeführten Deckungssummen, die Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer mit ihrem Haftpflicht-Versicherer vereinbaren. Die Deckungssumme, auch Versicherungssumme oder Haftungshöhe genannt, begrenzt die maximale Schadensregulierung der Versicherung auf einen bestimmten Betrag. Überschreitet der Versicherungsfall die vereinbarte Summe, zahlen Sie den Differenzbetrag aus eigener Tasche. Die Versicherungssumme sollten Sie aus diesem Grund immer ausreichend hoch ansetzen Experten empfehlen eine Mindestdeckungssumme von fünf Millionen Euro.
Tarifcheck.de-Tipp
Sie sind zwar gesetzlich zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, dennoch sollten Sie weder ein Schuldeingeständnis abgeben noch eine finanzielle Entschädigung leisten, bevor Sie Ihre Haftpflichtversicherung kontaktiert haben. Möglicherweise erachtet Ihre Haftpflicht die Forderungen als unangemessen oder sogar unbegründet. In dem Fall bleiben Sie unter Umständen auf Ihrer Zahlung sitzen.
Die geforderte Versicherung hängt von der Drohnenart und Nutzung ab.
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