Ausfalldeckung in der privaten Haftpflichtversicherung
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Eigene Schadensersatzansprüche geltend machen
In Deutschland gilt eine gesetzliche Haftpflicht. Jede Person, die einer Dritten oder deren Eigentum durch schuldhaftes oder fahrlässiges Verhalten einen Schaden zufügt, ist zum Schadensersatz verpflichtet. Schadensverursacherinnen und Schadensverursacher haften für Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden im privaten Bereich mit ihrem eigenen Vermögen. Eine private Haftpflichtversicherung sichert diese alltäglichen Risiken ab und reguliert gerechtfertigte Ansprüche. Im Schadensfall können Geschädigte entsprechende Schadensersatzansprüche an die Verursacherin oder den Verursacher stellen. Verfügt diese Person weder über finanzielle Mittel noch über eine private Haftpflichtversicherung, mit der die Schadenskosten abgedeckt sind, greift gegebenenfalls die sogenannte Ausfalldeckung der eigenen Haftpflichtversicherung.
Schadensersatz trotz Zahlungsunfähigkeit der Gegenseite
Laut Gesetzt gilt: Fügt Ihnen jemand einen Schaden zu, ist diese Person zur Haftung verpflichtet. Es kann jedoch sein, dass die Verursacherin oder der Verursacher keine Versicherung abgeschlossen hat und über keine eigenen finanziellen Ressourcen hat, um den Schaden zu bezahlen. In diesem Fall müssen Sie selbst für erlittene Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden aufkommen. Sie können sich vor diesem Risiko schützen, indem Sie die Klausel der Ausfalldeckung in Ihren Haftpflichtversicherungsvertrag einschließen. Dadurch übernimmt Ihre eigene private Haftpflichtversicherung die Forderungsausfälle und kommt für die Schadenskosten auf. Sie müssen also nicht auf Ihre Entschädigung verzichten, obwohl die Gegenseite zahlungsunfähig ist.
Ausfalldeckung als Zusatzbaustein der Haftpflichtversicherung
Die Ausfalldeckung ist nicht immer Bestandteil des standardgemäßen Versicherungsschutzes einer Privathaftpflichtversicherung. Sie ist in der Regel nur in Komfort- und Premiumtarifen enthalten, Basistarife sehen häufig keine Forderungsausfalldeckung vor. Sie können den Basisschutz Ihrer Haftpflichtversicherung jedoch erweitern und die Ausfalldeckung als Zusatzleistung versichern. Zwar erhöhen sich dadurch Ihre Beiträge, jedoch sichern Sie mit dieser Leistung eigene Schadensersatzansprüche ab und minimieren Ihr finanzielles Risiko.
Nicht jeder hat eine Haftpflichtversicherung
Trotz der dringlichen Empfehlung von Versicherungsexpertinnen und Versicherungsexperten besitzen laut Statista etwa 15 Prozent der Haushalte in Deutschland keinen Haftpflichtschutz (Stand: 2017). Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) verzichten insbesondere arbeitslose und geringverdienende Menschen auf eine private Haftpflichtversicherung. Aus diesem Grund ist die Ausfalldeckung eine der wichtigsten Zusatzleistungen der Privathaftpflichtversicherung.
Voraussetzungen für den Forderungsausfallschutz
Kommt es zum Forderungsausfall, ist die Leistung Ihrer Haftpflicht an Bedingungen geknüpft:
Achtung
Die Ausfalldeckung übernimmt keine Schäden an Immobilien, Kraftfahrzeugen und ausgewählten Tiergruppen. In diesen Fällen greifen spezielle Haftpflichtversicherungen.
Tarife mit Ausfalldeckung: Versicherungssumme und Mindestschadensumme
Die Tarife der privaten Haftpflichtversicherung mit Forderungsausfall-Schutz unterscheiden sich hinsichtlich Leistung und Beitragshöhe. Die meisten Versicherungen mit Ausfalldeckung sehen eine Mindestschadensumme vor.
Unterschreitet der Schaden diese Summe, leistet Ihr Versicherer nicht und Sie müssen die Kosten trotz Ausfalldeckung selbst bezahlen. Die Mindestschadensumme beträgt im Regelfall zwischen 1.500 und 2.500 Euro.
Einige Versicherungen fordern eine separate Versicherungssumme für Forderungsausfälle. Achten Sie in jedem Fall auf eine ausreichend hohe Summe, damit möglichst jede Schadensforderung abgesichert ist. Personenschäden, die eine Dienstunfähigkeit mit sich ziehen und eine lebenslange Rente erfordern, verursachen Kosten in Millionenhöhe. Eine Ausfalldeckung mit niedriger Versicherungssumme bringt daher ein großes finanzielles Risiko mit sich.
Achtung
Die Versicherungssumme, auch Deckungssumme oder Haftungshöhe genannt, bestimmt den Höchstbetrag, den eine Versicherung im Schadensfall übernimmt. Einige Haftpflichtversicherungen fordern eine separate Deckungssumme für Forderungsausfälle.
Privathaftpflicht bietet Schutz für weitere Leistungsbereiche
In der privaten Haftpflichtversicherung können Sie Ihre Kinder bis zum Abschluss der Ausbildung oder des Studiums beitragsfrei mitversichern. Verlorene Schlüssel und Mietsachschäden sind in der Regel nicht Bestandteil der Privathaftpflichtversicherung und gelten nach der Ausfalldeckung als wichtigste Zusatzleistungen. Viele ältere Tarife beinhalten keine Zusatzleistung wie die Ausfalldeckung. Sie sollten Ihren Vertrag daher regelmäßig überprüfen und mit anderen Tarifen vergleichen. Enthält ein anderer Tarif mit vergleichbaren Konditionen weitaus bessere Leistungen, empfehlen wir Ihnen einen Tarifwechsel. Starten Sie jetzt den kostenlosen Vergleich auf Tarifcheck.de und ermitteln Sie eine Privathaftpflicht, die optimalen Schutz für Ihre Lebensumstände bietet.
Die geforderte Versicherung hängt von der Drohnenart und Nutzung ab.
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