Versicherung für Kampfhunde 2024
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Hundehaftpflicht – keine bundeseinheitlichen Hundeverordnungen
Für bestimmte Hundearten die von den Behörden als gefährlich
eingestuft werden, benötigt man in Deutschland laut Gesetz eine Hundehaftpflichtversicherung. In den einzelnen Bundesländern variieren die Gesetze und Definitionen bezüglich der Einstufung einzelner Hunde als Listenhunde, Kampfhunde oder gefährlich.
Die einzelnen Bundesländer in Deutschland haben demnach je eigene Landeshundegesetze und Landesverordnungen zur Regelung der Haltung von bestimmten Hunderassen und Listenhunden. Die Hundeverordnungen sind folglich nicht bundeseinheitlich.
Beispiele für unterschiedliche Bewertungen von Hundearten:
- Dobermann: Während ein Dobermann in Brandenburg als sogenannter Kampfhund definiert wird, zählt er in anderen Bundesländern nicht zu den als gefährlich eingestuften Tieren.
- Rottweiler: Der Rottweiler zählt in Bayern zu den Listenhunden, in Nordrhein-Westfalen nicht und in Brandenburg wiederum ist die Haltung von Rottweilern in Mehrfamilienhäusern untersagt.
Die Einstufung als Listenhund hat in den einzelnen Bundesländern verschiedene Auflagen für Halterinnen und Halter dieser Rassen zufolge. Auch im Hinblick auf die Versicherungspflicht von Hunden gibt es je nach Bundesland Unterschiede. Während in Berlin und Hamburg zum Beispiel eine Haftpflichtversicherung für alle Hunde verpflichtend ist, gilt die Hundeversicherungspflicht in einigen anderen Bundesländern wie Bremen nur für als individuell als gefährlich eingestufte Rassen.
Zusätzlich zahlen Sie für Listenhunde oder als Kampfhunde eingestufte Tiere an vielen Orten in Deutschland eine sehr viel höhere Hundesteuer als für andere Rassen und Mischlinge.
Was versteht man unter dem Begriff Kampfhund
?
Ursprünglich bezeichnete der Begriff Kampfhund einen Vierbeiner, der speziell dafür trainiert wurde, in Hundekämpfen gegen Artgenossen anzutreten oder Verteidigung im Kampf mit anderen Tieren zu leisten. Im heutigen Kontext ist der Begriff Kampfhund irreführernd. Schließlich bezeichnet er keine bestimmte Hunderasse, sondern die Nutzung des Tieres für einen bestimmten Zweck.
Heutzutage wird der Term Kampfhund für Hunde genutzt, die aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse vermeintlich besonders reizbar, unberechenbar oder aggressiv sein könnten. Dabei außer Acht gelassen wird, dass das Aggressionspotenzial auch eine Frage der Erziehung ist.
Dass der umstrittene Begriff Kampfhund schwammig ist, zeigen uneinheitliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern: Welche Hunderasse als Kampfhund oder gefährlicher Hund gilt, variiert je nach Bundesland. Die Hunderassen, von denen laut der einzelnen Bundesländer eine außerordentlich große Gefahr ausgeht, halten die diese in sogenannten Rasselisten fest. Zu den als gefährlich eingestuften Rassen zählen beispielsweise vielerorts der American Staffordshire Terrier oder der Pitbull Terrier. Andere Hundearten wie der Kaukasische Owtscharka gelten nur in Hessen als gefährliche Vierbeiner. Sie brauchen deshalb nur dort eine Hundehaftpflichtversicherung allein aufgrund ihrer Art.
Haftpflichtversicherung für Kampfhunde vielerorts Pflicht
Für gefährlich eingestufte Vierbeiner gelten in den meisten Teilen Deutschlands strenge Auflagen. Neben der Maulkorbpflicht, einem Waffenschein und/oder höheren Steuern sowie anderen Vorschriften verlangt das Landeshundegesetz eine Hundehaftpflichtversicherung für gefährlich geltende Rassen.
Auch für Hundehalterinnen und Hundehalter, die gesetzlich nicht zur Hundeversicherung verpflichtet sind, empfiehlt sich eine solche Versicherung. Denn durch Hunde entstandene Schäden können sehr hohe Schadensersatzanforderungen zur Folge haben.
Hundehaftpflicht ist für jeden Hund sinnvoll
In einigen Bundesländern wie Berlin, Hamburg oder Thüringen besteht bereits für alle Vierbeiner eine Hundeversicherungspflicht – und nicht ohne Grund, denn eine Hundeversicherung bewahrt Sie im Schadensfall möglicherweise vor einem finanziellen Fiasko.
Falls Ihr Hund beim Spielen fremdes Eigentum beschädigt, einen Verkehrsunfall verursacht oder zubeißt, haften Sie als Besitzerin oder Besitzer mit Ihrem gesamten derzeitigen und zukünftigen Vermögen. Die Hundehaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden ab und übernimmt daraus resultierende Vermögensschäden. Die Versicherung erhalten Sie bereits für weit unter 100 Euro im Jahr.
Hundehaftpflicht – Gesetze variieren je nach Bundesland
Die Hundehaftpflicht ist Sache der Länder. Bis auf Mecklenburg-Vorpommern schreiben alle Bundesländer eine spezielle Hundehaftpflichtversicherung für Kampfhunde beziehungsweise als gefährlich eingestufte Hunde vor.
In einigen deutschen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht für jeden Hund Pflicht, so in Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Berlin und Thüringen (Stand: Mai 2024).
Hundehaftpflicht – einige Anbieter versichern sogenannte Kampfhunde nicht mit
Oft ist die Haltung eines als gefährlich eingestuften Hundes aufgrund behördlicher Auflagen teurer als die von Hunderassen, die nicht als gefährlich gelten.
Obwohl die Haftpflicht für Kampfhunde vielerorts Pflicht ist, erheben einige Versicherungsgesellschaften für Listenhunde deutlich höhere Versicherungsbeiträge. Die Versicherungen begründen die Zuschläge damit, dass ein als Kampfhund eingestuftes Tier theoretisch eher einen Haftschaden verursacht als ein als harmlos geltender Hund. Manche Hundehaftpflichtversicherungen nehmen sogar gar keine Kampfhunde auf.
Da die Aufnahmebedingungen und Beiträge für Listenhunde je nach Versicherung stark variieren, lohnt sich definitiv ein Vergleich unterschiedlicher Angebote.
Wichtig: lückenloser Wechsel der Hundhehaftpflicht
Möchten Sie Ihre Hundehaftpflicht wechseln, müssen Sie Ihren bisherigen Vertrag kündigen. Kündigen Sie erst, wenn Sie eine verbindliche Zusage des neuen Anbieters haben, denn nicht alle Hundeversicherer akzeptieren Kampf- oder Listenhunde sowie entsprechende Kreuzungen und Mischlinge.