GAP-Versicherung
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Bei welchen Schäden greift die GAP-Versicherung?
Die exakten Versicherungsleistungen dieser Extra-Absicherung können je nach Anbieter variieren. Eine GAP-Deckung erfolgt für gewöhnlich, wenn ein Leasingwagen gestohlen wird oder ein Totalschaden vorliegt. Im letzteren Fall übersteigen die voraussichtlichen Kosten für eine Reparatur den Fahrzeugwert – und die Differenz kann groß sein.
Der Wiederbeschaffungswert nach einem Diebstahl beziehungsweise Schadensfall entspricht den gängigen Preisen des Gebrauchtwagenmarktes für vergleichbare Fahrzeuge. Je nach Anbieter ist die Deckung des Wiederbeschaffungswertes Teil der Vollkasko- oder optional erweiterten Teilkaskoversicherung.
Die GAP-Deckung ist meist nicht automatisch Teil von Kaskoverträgen, sondern wird als optionale Zusatzversicherung der Autoversicherung angeboten.
GAP-Zusatzleistung als finanzieller Schutz
Bei Autodiebstahl oder Totalschaden eines kreditfinanzierten oder geleasten Autos müssen Sie weiter für Kredit- bzw. Leasingraten aufkommen.
Die Kaskoversicherung versichert je nach Tarif den Wiederbeschaffungswert am Schadentag – der Differenzbetrag zum Ablösewert ist nicht gedeckt.
Die GAP-Deckung oder Differenzkaskoversicherung soll diese Versicherungslücke zwischen Kaufwert und Wert der Wiederbeschaffung schließen. Im Schadenfall können Versicherungsnehmer und Versicherungsnehmerinnen so womöglich hohe Kosten vermeiden. Das ist insbesondere meist dann der Fall, wenn es sich um ein Kfz der Oberklasse handelt und/oder ein Auto mit Erstzulassung.
Wann ist eine GAP-Deckung sinnvoll?
Eine GAP-Versicherung kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn ein Leasingvertrag oder Finanzierungsvertrag für einen Neuwagen, jungen Gebrauchtwagen oder ein teures Fahrzeug abgeschlossen wurde. Die GAP-Versicherung schützt Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer bei einem Unfall mit Totalschaden vor zusätzlichen Belastungen durch finanzielle Verpflichtungen gegenüber dem Kredit- oder Leasinggeber.
Gerade beim Leasing gibt es Besonderheiten: Das Leasingfahrzeug wird der Fahrerin oder dem Fahrer gegen die Zahlung monatlicher Leasingraten entsprechend der Vertragsbedingungen überlassen. Es bleibt jedoch weiterhin Eigentum des Leasinggebers. Am Ende der Leasingzeit steht es Fahrerin oder Fahrer teils frei, das geleaste Auto zurückzugeben, auszulösen und zu behalten.
Im Falle eines Diebstahls, Verlusts oder Unfalls mit Totalschaden erfolgt die Auslösung des Leasingwagens automatisch. Das bedeutet, die Leasingnehmerin oder der Leasingnehmer muss für die gesamten Kosten des während der Leasingdauer zerstörten oder entwendeten Fahrzeugs aufkommen. Diese Selbstbeteiligung in Form der Restforderung kann ohne GAP-Versicherung hoch werden.
Der Grund: Die Erstattung des Wiederbeschaffungswertes der Kaskoversicherung entspricht nicht dem Ursprungswert oder Kaufpreis des Fahrzeugs und deckt meist nicht den Ablösewert ab. Eine Neuwertentschädigung gibt es, abhängig von der Vollkasko nur für kurze Zeit nach dem Erwerb des Wagens. Wie genau der Wertverlust berechnet wird und wie lange der Wagen als neu gilt, variiert von Vollkaskoversicherung zu Vollkaskoversicherung. Tarifabhängig gilt der Wagen je nach Versicherungsvertrag zwischen wenigen Monaten oder 3 Jahren als neu.
Kurz: Die Finanzierung des Restbetrags beziehungsweise der Restforderung muss ohne GAP-Versicherung in diesen Fällen von der Leasingnehmerin oder vom Leasingnehmer übernommen werden. Daher lohnt sich der Schutz meistens: Versichern Sie das Risiko und die Differenzdeckung beim Leasing, kann dies eine sinnvolle Zusatzversicherung sein.
Autoversicherung mit GAP-Zusatzschutz für kreditfinanzierte Kfz
Auch bei der Kfz-Finanzierung kann die Ergänzung des Versicherungs- oder Finanzierungsvertrags mit einer GAP-Differenzkaskoversicherung eine nützliche Option sein. Im Schadensfall oder bei Verlust müssen Kreditnehmer und Kreditnehmerinnen den Restbetrag an Kreditraten sonst womöglich bis zur Begleichung der Kreditsumme beziehungsweise des Neupreises oder Kaufpreises weiterzahlen. Das gilt selbst dann, wenn das Fahrzeug nicht mehr nutzbar ist.
Es ist dabei im Schadenfall vertraglich nicht relevant, ob es sich um einen Wagen der Mittelklasse oder der Oberklasse handelt. Entscheidend ist, was mit der Vollkasko vereinbart wurde: Sprich, für wie viele Monate nach Erstzulassung oder Erwerb Ihres Autos Sie noch den Kaufpreis erhalten. Nach einer gewissen Zeit besteht nur Anspruch auf den derzeitigen Wert der Wiederbeschaffung.
Sind Sie Kreditnehmerin oder Kreditnehmer, prüfen Sie, welche Leistung Ihre Vollkasko bei Schäden genau erbringt. Die Teilkasko bietet schadensabhängig oft keine entsprechenden Leistungen. Manchmal kann das Risiko bei der Teilkasko jedoch als Zusatzschutz hinzugebucht werden.
GAP-Versicherung im Leasing – Rechenbeispiel
Im folgenden Beispiel beträgt der Leasingwert des Kfz insgesamt 22.5700 Euro. Bei einem Leasingvertrag über zwei Jahre liegt die Anzahlung für das Leasingauto der Mittelklasse bei 6.500 Euro. Die monatlichen Raten kosten 300 Euro (insgesamt 7.200 Euro) und der Restwert des Fahrzeugs nach Ablauf der 24 Monate wurde auf 9.000 Euro festgelegt.
Wagenverlust nach 12 Monaten Leasingzeit ohne GAP-Versicherung
Posten | Kosten |
12 ausstehende Leasingraten | 3.600 Euro |
Restwert am Ende der Leasingdauer | 9.000 Euro |
Zu begleichender Restwert | 12.600 Euro |
Wiederbeschaffungswert (erstattet durch Kaskoversicherung) | 8.500 Euro |
Differenz – noch zu leistender Leasing-Betrag | 4.100 Euro |
8.500 Euro Gap:
4.100 Euro
Was kostet eine GAP-Deckung für Kfz?
Die Kosten für eine GAP-Versicherung variieren von Anbieter zu Anbieter. Mitunter ist dieses Risiko bereits als fester Leistungsbaustein in Kredit- oder Leasingverträgen enthalten. Wird die Kaskoversicherung um den zusätzlichen Versicherungsschutz erweitert, bestimmen die Autoversicherer die jeweiligen Kosten. Auch die Höhe einer etwaigen Selbstbeteiligung variiert je nach Versicherungsanbieter.
Bei dieser Zusatzleistung der GAP-Deckung in der Kfz-Versicherung gelten also je nach Versicherungsvertrag unterschiedliche Bedingungen für Leasingautos und kreditfinanzierte Neuwagen. Ein Vergleich der Konditionen verschiedener Anbieter lohnt sich deshalb. Mit dem externen Kfz-Versicherungsvergleich auf Tarifcheck.de vergleichen Sie kostenlos und unverbindlich Tarife der Kfz-Versicherer. So ermitteln Sie in nur wenigen Klicks Ihr persönliches Sparpotenzial.
FAQ – häufige Fragen zur GAP-Versicherung
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
1. Kann ich die GAP-Deckung auch nach dem Kauf vereinbaren?
2. Ist die GAP-Versicherung auch bei vereinbarter Neuwertentschädigung sinnvoll?
3. Ist eine GAP-Versicherung beim Leasing Pflicht?
4. Wie lange benötige ich die GAP-Deckung?
5. Muss die GAP-Versicherung gekündigt werden?
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