In der Fahrprüfung durchgefallen? Keine Panik!
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Fallen viele Menschen durch die Führerscheinprüfung?
Sie sind durch die theoretische oder praktische Führerscheinprüfung gefallen? Lassen Sie sich nicht entmutigen! Das passiert vielen. Was gegebenenfalls zu beachten ist, erfahren Sie hier.
Laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wurden 2020 bundesweit insgesamt 572.180 theoretische Prüfungen (34 Prozent) und 443.439 (29 Prozent) Fahrprüfungen nicht bestanden. Das ist eine Menge: Insgesamt verzeichnete das KBA im Jahr 2020 1.678.955 theoretische Prüfungen und 1.548.204 praktische. Die Statistik gibt dabei keinen Aufschluss darüber, wie viele Schülerinnen und Schüler diese Prüfungen absolvierten beziehungsweise wie oft einzelne Prüfungen wiederholt werden mussten.
Viele Menschen haben mit Prüfungsangst zu kämpfen oder übersehen im entscheidenden Moment eine Kleinigkeit. Manche geraten auch an den falschen Lehrer. Ärgerlich ist es natürlich um das Geld, das die Wiederholung der Prüfung kostet. Hoffnung gibt es trotzdem.
Wann darf ich die theoretischen und praktischen Prüfungen wiederholen?
Laut der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) muss man 14 Tage warten, bevor man eine der beiden Prüfungen erneut ablegen darf. Wurde man bei der Theorieprüfung bei einem Täuschungsversuch ertappt, darf man erst nach sechs Wochen erneut antreten.
Wie oft darf ich durch die Führerscheinprüfungen fallen?
Theorie- und Praxisprüfungen können Sie mittlerweile beliebig oft wiederholen. Die diesbezügliche Gesetzgebung wurde schon vor langer Zeit geändert. In der Vergangenheit galten nach drei beziehungsweise sechs nichtbestandenen Praxisprüfungen noch andere Regelungen und Fristen.
Wieviel kostet die Wiederholung der Theorieprüfung?
Die Anmeldegebühr beim Pkw-Führerschein beträgt 22,49 Euro. Sie muss bei jeder Wiederholung neu entrichtet werden.
Was kostet die Wiederholung der praktischen Fahrprüfung?
Die Anmeldegebühr für den B-Führerschein liegt bei 116,93 Euro und muss bei jeder Wiederholung erneut gezahlt werden. Zusätzlich fallen in der Regel Kosten für weitere Fahrstunden an.
Muss ich die theoretische Prüfung wiederholen, wenn ich bei der praktischen durchfalle?
Nein. Allerdings gilt der Nachweis der theoretischen Prüfung nur für ein Jahr. Sind zwischen theoretischer und praktischer Prüfung mehr als zwölf Monate verstrichen, muss die Theorieprüfung wiederholt werden – egal ob der Verzögerungsgrund das Nichtbestehen oder Zeitmangel ist.
Muss ich Sehtest und Erste-Hilfekurs wiederholen, wenn ich in der Fahrschule durchgefallen bin?
Nein, das ist nicht nötig.
Muss ich von vorne anfangen, wenn ich die Fahrschule wechsele?
Nein, Sie können da weitermachen, wo Sie bei der anderen Fahrschule aufgehört haben. Der Nachweis über geleistete Fahrstunden und die theoretische Prüfung hat auch bei einem Wechsel Bestand. Ein Wechsel ist eine Überlegung wert, wenn Ihre Fahrschule besonders teuer ist, Sie kein Vertrauen zu Ihrem Fahrlehrer haben oder Sie sich in der Fahrschule allgemein nicht gut aufgehoben fühlen.
Hat die nicht bestandene Prüfung Auswirkung auf die Höhe der Kfz-Versicherungsbeiträge?
Nein. Für die Kfz-Versicherung zählt einzig das Datum der Fahrzulassung. Fahranfängerinnen und Fahranfänger zahlen generell mehr als erfahrene Fahrer: Nach jedem schadenfrei gefahrenen Jahr werden Sie einer besseren Schadenfreiheitsklasse zugeordnet. Dadurch sinken Ihre Kfz-Versicherungsbeiträge. Fahranfänger können ihren Pkw jedoch oftmals kostengünstig als Zweitwagen der Eltern versichern lassen. Alternativ können Fahranfänger sich den Schadenfreiheitsrabatt von Angehörigen permanent übertragen lassen, um die Autoversicherungskosten zu mindern.
Quellen: Kraftfahrtbundesamt (kba.de), Bußgeldkatalog 2017 (www.bussgeldkatalog.org), Fahrerlaubnis-Verordnung (www.gesetze-im-internet.de).
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