Kfz-Versicherung kündigen – durch Versicherungswechsel Beiträge sparen

Kfz-Versicherung kündigen
Wichtig zu wissen
  • Mit der Änderung der Versicherungsbeiträge zum Jahreswechsel können Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer jährlich zwischen Oktober und dem 30. November von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen.
  • Mit dem kostenlosen, unverbindlichen und externen Kfz-Versicherungsvergleich ermitteln Sie minutenschnell Ihr Sparpotenzial von bis zu 850,00 pro Jahr.
  • Anbieter konkurrieren um die Gunst der Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter und gewähren mitunter attraktive Sonderkonditionen.
  • Die Kündigung und der Wechsel der Kfz-Versicherung erfolgen schnell und unkompliziert. Nutzen Sie dafür unser Muster-Kündigungsschreiben.
  • Die Kfz-Haftpflicht und die Kaskoversicherung (Teil- oder Vollkasko) können separat voneinander gekündigt werden.
  • Die für die An-, Um- oder Abmeldung benötigte eVB-Nummer wird Ihnen automatisch von Ihrem neuen Versicherer übermittelt. Anschließend gilt das Kfz-Kennzeichen als Nachweis für einen Versicherungsschutz.

Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer können Ihre Autoversicherung jährlich innerhalb der vorgegebenen Frist kündigen oder von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, zum Beispiel nach einem Schaden, auch wenn dieser reguliert wurde. Beitragserhöhungen durch die Versicherer erfolgen meist zum Ende des Kalenderjahres. Ziehen Sie daher einen Versicherungswechsel vor der nächsten Hauptfälligkeit in Erwägung, vergleichen Sie Ihre bisherigen vertraglich vereinbarten Leistungen mit den Tarifen der konkurrierenden Anbieter und kündigen Sie Ihre Kfz-Versicherung rechtzeitig.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Kfz-Versicherung kündigen – das ist zu beachten

Es bestehen verschiedene Optionen, einen Kfz-Versicherungsvertrag zu kündigen. In welcher Form Sie kündigen können, hängt mitunter vom Kündigungsgrund ab. Wie bei allen Versicherungsarten sind die Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer zudem an Kündigungsfristen gebunden.

In den folgenden Fällen ist eine Vertragskündigung möglich:

  • Ordentliche Kündigung zum Vertragsende
  • Kündigung aufgrund eines Halter- oder Fahrzeugwechsels
  • Sonderkündigung nach einem Schadensfall
  • Sonderkündigung nach einer Beitragserhöhung

Bei einem Fahrzeugwechsel erlischt die Kfz-Versicherung in der Regel automatisch, eine explizite Kündigung ist daher meist nicht erforderlich.


Kündigungsfrist 30.11. – Kfz-Versicherung regulär kündigen

Viele Kfz-Versicherungsverträge haben eine Laufzeit vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres. Soll die Versicherung gekündigt werden, etwa weil Sie den Anbieter wechseln möchten, gilt für gewöhnlich eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsende. Lassen Sie die Frist verstreichen, dann verlängert sich der Vertrag der Autoversicherung um ein weiteres Jahr.

Sie müssen demnach bis spätestens zum 30. November gekündigt haben, wenn die Kündigung zum Jahresende wirksam werden soll.

Ordentliche Kündigung bei unterjährigen Verträgen

Sollten Sie im Jahresverlauf ein altes Auto durch ein neues Fahrzeug ersetzen oder zum ersten Mal ein Kfz kaufen und zulassen, kann die Vertragslaufzeit auch unterjährig beginnen. Dies kann sich auf den Stichtag und die einzuhaltende Kündigungsfrist auswirken.

Im Normalfall beträgt die Kündigungsfrist auch in solchen Fällen einen Monat bis zum Vertragsende. Endet die Laufzeit beispielsweise am 15. Mai, muss Ihre Kündigung bis zum 14. April bei der Versicherung eingehen. Exakte Informationen dazu finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen und auf Ihrer Jahresrechnung, die Ihnen Auskunft über den Hauptfälligkeitstermin geben.

Einige Versicherer lassen den Vertrag auch bei einem unterjährigen Abschluss nur bis zum Ende des Kalenderjahres laufen, sodass auch hier als Stichtag der 30. November gilt. Das ist für Verbraucherinnen und Verbraucher insbesondere deswegen von Vorteil, weil sie nicht nur nach einer angekündigten Beitragserhöhung kündigen können, sondern von dem Preiskampf der Versicherungsgesellschaften zur Wechselsaison im November profitieren.


Außerordentliche Kündigung und Sonderkündigungsrecht

Es gibt Ausnahmen, die eine vorzeitige Kündigung vor Vertrags- oder Jahresende rechtfertigen. In diesen Fällen muss keine vertragliche Kündigungsfrist eingehalten werden. Sie können also von einer außerordentlichen Kündigung Gebrauch machen, die auch als Sonderkündigung bezeichnet wird. Dies ist in den folgenden Situationen der Fall.

Versicherung erhöht die Beiträge

Neben dem ordentlichen Kündigungsrecht haben Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer zum Beispiel immer dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Anbieter die Versicherungsprämie erhöht. Ab Bekanntgabe der Erhöhung der Prämie muss die Kündigung spätestens innerhalb von einem Monat erfolgen.

Der Versicherer hat einen Schaden reguliert

Auch nach einem regulierten Schaden können Sie Ihre Kfz-Versicherung außerordentlich kündigen. Gut zu wissen: Auch der Versicherer kann sich nach einem Schadenfall auf sein Kündigungsrecht berufen.

Bevor Sie Ihre bestehende Kfz-Versicherung kündigen, vergleichen Sie im Idealfall Tarife und entscheiden sich für einen neuen Anbieter.

Halter- und Fahrzeugwechsel: Kfz-Versicherung kündigen bei Abmeldung

Gleiches gilt bei einem Halter- oder Fahrzeugwechsel (Abmeldung beim Straßenverkehrsamt). Auch dann können Sie vor Ablauf der Vertragslaufzeit und somit vor Ende des Versicherungsjahres Ihre Kfz-Versicherung kündigen und von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Ein Halterwechsel muss der Zulassungsstelle sowie dem Versicherer so früh wie möglich schriftlich mitgeteilt werden.

In der Regel brauchen Sie jedoch gar nicht selbst kündigen, da die Kfz-Zulassungsstelle Ihre Versicherung sowie das Finanzamt über die Abmeldung informiert. Haben Sie zu viel Kfz-Steuer oder Versicherungsbeiträge bezahlt, werden diese zurückerstattet.

Die Kfz-Versicherung endet dann mit dem Tag der Abmeldung. Bei einer Neuanmeldung haben Verbraucherinnen und Verbraucher stets das Recht auf einen Versicherungswechsel, unabhängig davon, ob sie sich für einen Neuwagen oder ein gebrauchtes Fahrzeug entscheiden. Auch hier lohnt es sich, Tarife zu vergleichen, bevor Sie einen neuen Versicherungsschutz wählen.


Kfz-Versicherungstarife vergleichen und Autoversicherung wechseln

Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter haben ein hohes jährliches Sparpotenzial, wenn sie die Tarife und Versicherungsprämien der einzelnen Anbieter für die Kfz-Haftpflicht sowie die Vollkasko- und Teilkaskoversicherung vergleichen. Die Höhe der Versicherungsbeiträge wird von verschiedenen Faktoren bestimmt:

  • Neben dem Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen beeinflusst in der Vollkasko- und Kfz-Haftpflichtversicherung auch die jeweilige Schadenfreiheitsklasse die Höhe des monatlichen Beitrags.
  • Zudem sind unter anderem die Typklasse des Kfz und die Regionalklasse relevant. Letztere wird durch den Ort der Zulassung des Fahrzeuges und der Schadensbilanz im Verhältnis zu anderen Zulassungsbezirken bestimmt.

Mit dem kostenlosen und unverbindlichen Kfz-Versicherungsvergleich unserer externen Partner ermitteln Sie in wenigen Sekunden die Konditionen verschiedener Anbieter und sparen bei einem Versicherungswechsel bis zu 850,00 Euro im Jahr.


Muster-Vorlage – Kfz-Versicherung immer in Schriftform kündigen

Damit die Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung reibungslos verläuft, sind ein paar Dinge zu beachten. Zu den wichtigsten gehören diese Formalitäten:

  • Die Kündigung muss in der Regel schriftlich erfolgen. Mitunter akzeptieren die Versicherer auch eine telefonische Kündigung, jedoch haben Sie dann keinen entsprechenden Nachweis.
  • Das Schreiben umfasst alle nötigen Angaben. Dazu gehören unter anderem die Versicherungsnummer, Kündigungsgrund, Name und Adresse sowie Ihre Unterschrift.
  • Der Versand sollte drei bis vier Werktage vor dem Ablauf der Frist per Einschreiben mit Rückschein erfolgen.
  • Nach dem 1. Oktober 2016 abgeschlossene Verträge sind meist auch per E-Mail kündbar.
  • Kündigen Sie per Fax, können Sie dies auch noch am Stichtag tun. Allerdings haben nicht alle Anbieter noch eine Fax-Maschine.

Möglicherweise bietet Ihr neuer Versicherer einen Kündigungsservice an. Er übernimmt dann die Kündigung des alten Vertrags, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen. Wird die Zeit knapp, führen Sie die Kündigung jedoch am besten selbst durch. So stellen Sie sicher, dass diese rechtzeitig zugestellt wird.

Kostenlose Muster-Vorlage zur Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung

Für Ihre Vertragskündigung in Schriftform können Sie einfach kostenlos das auf Tarifcheck.de bereitgestellte Muster-Kündigungsschreiben nutzen:

  1. Ergänzen Sie direkt im Formular Ihre persönlichen Daten sowie den Namen und die Anschrift des Versicherungsunternehmens.
  2. Tragen Sie Ihre Versicherungsnummer ein und kreuzen Sie einen der aufgeführten Gründe für die Kündigung der Kfz-Versicherung an.
  3. Fügen Sie Ort, Datum und Ihre Unterschrift ein.
  4. Versenden Sie die Kündigung per Einschreiben an Ihren Versicherer.

Musterkündigung Kfz-Versicherung »

Achten Sie auch hier darauf, dass die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein erfolgt, damit Sie im Zweifelsfall auch nachweisen können, dass der Versicherer das Kündigungsschreiben rechtzeitig erhalten hat. Entscheidend für die fristgerechte Kündigung bei er Kfz-Versicherung ist nicht der Poststempel, sondern das Eingangsdatum des Kündigungsschreibens.


FAQ – häufig gestellte Fragen zur Kündigung der Kfz-Versicherung

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

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