Kfz-Versicherung kündigen – durch Versicherungswechsel Beiträge sparen
Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer können Ihre Autoversicherung jährlich innerhalb der vorgegebenen Frist kündigen oder von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, zum Beispiel nach einem Schaden, auch wenn dieser reguliert wurde. Beitragserhöhungen durch die Versicherer erfolgen meist zum Ende des Kalenderjahres. Ziehen Sie daher einen Versicherungswechsel vor der nächsten Hauptfälligkeit in Erwägung, vergleichen Sie Ihre bisherigen vertraglich vereinbarten Leistungen mit den Tarifen der konkurrierenden Anbieter und kündigen Sie Ihre Kfz-Versicherung rechtzeitig.
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
Kfz-Versicherung kündigen – das ist zu beachten
Es bestehen verschiedene Optionen, einen Kfz-Versicherungsvertrag zu kündigen. In welcher Form Sie kündigen können, hängt mitunter vom Kündigungsgrund ab. Wie bei allen Versicherungsarten sind die Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer zudem an Kündigungsfristen gebunden.
In den folgenden Fällen ist eine Vertragskündigung möglich:
Bei einem Fahrzeugwechsel erlischt die Kfz-Versicherung in der Regel automatisch, eine explizite Kündigung ist daher meist nicht erforderlich.
Kündigungsfrist 30.11. – Kfz-Versicherung regulär kündigen
Viele Kfz-Versicherungsverträge haben eine Laufzeit vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres. Soll die Versicherung gekündigt werden, etwa weil Sie den Anbieter wechseln möchten, gilt für gewöhnlich eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsende. Lassen Sie die Frist verstreichen, dann verlängert sich der Vertrag der Autoversicherung um ein weiteres Jahr.
Sie müssen demnach bis spätestens zum 30. November gekündigt haben, wenn die Kündigung zum Jahresende wirksam werden soll.
Ordentliche Kündigung bei unterjährigen Verträgen
Sollten Sie im Jahresverlauf ein altes Auto durch ein neues Fahrzeug ersetzen oder zum ersten Mal ein Kfz kaufen und zulassen, kann die Vertragslaufzeit auch unterjährig beginnen. Dies kann sich auf den Stichtag und die einzuhaltende Kündigungsfrist auswirken.
Im Normalfall beträgt die Kündigungsfrist auch in solchen Fällen einen Monat bis zum Vertragsende. Endet die Laufzeit beispielsweise am 15. Mai, muss Ihre Kündigung bis zum 14. April bei der Versicherung eingehen. Exakte Informationen dazu finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen und auf Ihrer Jahresrechnung, die Ihnen Auskunft über den Hauptfälligkeitstermin geben.
Einige Versicherer lassen den Vertrag auch bei einem unterjährigen Abschluss nur bis zum Ende des Kalenderjahres laufen, sodass auch hier als Stichtag der 30. November gilt. Das ist für Verbraucherinnen und Verbraucher insbesondere deswegen von Vorteil, weil sie nicht nur nach einer angekündigten Beitragserhöhung kündigen können, sondern von dem Preiskampf der Versicherungsgesellschaften zur Wechselsaison im November profitieren.
Sonderregeln für Saisonkennzeichen
Ist Ihr Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen angemeldet, gelten Sonderregeln für die Laufzeit und die Kündigungsfrist der Kfz-Versicherung. Die Vertragsdauer erstreckt sich nicht standardmäßig von Jahresanfang bis Jahresende, sondern wird am Saisonbeginn bemessen – die Hauptfälligkeit der Versicherung liegt auf dem ersten Tag der Saison.
Gilt Ihr Saisonkennzeichen zum Beispiel für die Zeit von Mai bis November, zählt der 1. Mai als Hauptfälligkeit. Mit einer einmonatigen Kündigungsfrist sollte Ihre Kündigung der Versicherung in diesem Fall bis zum 31. März vorliegen.
Außerordentliche Kündigung und Sonderkündigungsrecht
Es gibt Ausnahmen, die eine vorzeitige Kündigung vor Vertrags- oder Jahresende rechtfertigen. In diesen Fällen muss keine vertragliche Kündigungsfrist eingehalten werden. Sie können also von einer außerordentlichen Kündigung Gebrauch machen, die auch als Sonderkündigung bezeichnet wird. Dies ist in den folgenden Situationen der Fall.
Versicherung erhöht die Beiträge
Neben dem ordentlichen Kündigungsrecht haben Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer zum Beispiel immer dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Anbieter die Versicherungsprämie erhöht. Ab Bekanntgabe der Erhöhung der Prämie muss die Kündigung spätestens innerhalb von einem Monat erfolgen.
Der Versicherer hat einen Schaden reguliert
Auch nach einem regulierten Schaden können Sie Ihre Kfz-Versicherung außerordentlich kündigen. Gut zu wissen: Auch der Versicherer kann sich nach einem Schadenfall auf sein Kündigungsrecht berufen.
Bevor Sie Ihre bestehende Kfz-Versicherung kündigen, vergleichen Sie im Idealfall Tarife und entscheiden sich für einen neuen Anbieter.
Halter- und Fahrzeugwechsel: Kfz-Versicherung kündigen bei Abmeldung
Gleiches gilt bei einem Halter- oder Fahrzeugwechsel (Abmeldung beim Straßenverkehrsamt). Auch dann können Sie vor Ablauf der Vertragslaufzeit und somit vor Ende des Versicherungsjahres Ihre Kfz-Versicherung kündigen und von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Ein Halterwechsel muss der Zulassungsstelle sowie dem Versicherer so früh wie möglich schriftlich mitgeteilt werden.
In der Regel brauchen Sie jedoch gar nicht selbst kündigen, da die Kfz-Zulassungsstelle Ihre Versicherung sowie das Finanzamt über die Abmeldung informiert. Haben Sie zu viel Kfz-Steuer oder Versicherungsbeiträge bezahlt, werden diese zurückerstattet.
Die Kfz-Versicherung endet dann mit dem Tag der Abmeldung. Bei einer Neuanmeldung haben Verbraucherinnen und Verbraucher stets das Recht auf einen Versicherungswechsel, unabhängig davon, ob sie sich für einen Neuwagen oder ein gebrauchtes Fahrzeug entscheiden. Auch hier lohnt es sich, Tarife zu vergleichen, bevor Sie einen neuen Versicherungsschutz wählen.
Kein Kündigungsrecht bei Wiederanmeldung ohne Halterwechsel
Erfolgt die Abmeldung ohne Fahrzeugverkauf oder Anmeldung durch eine neue Halterin oder einen neuen Halter, geht der Vertrag Ihrer bisherigen Versicherung in eine 18-monatige beitragsfreie Ruhephase über.
Dies bedeutet, dass Sie Ihr Fahrzeug nicht einfach abmelden können, um Ihre gegenwärtige Versicherung vorzeitig zu kündigen. Melden Sie es anschließend wieder auf Ihren Namen an, wird Ihr Versicherungstarif reaktiviert. Haben Sie bereits eine neue Kfz-Versicherung abgeschlossen, darf Ihr bisheriger Versicherer den neuen Anbieter zur Aufgabe des Vertrags auffordern.
Kfz-Versicherungstarife vergleichen und Autoversicherung wechseln
Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter haben ein hohes jährliches Sparpotenzial, wenn sie die Tarife und Versicherungsprämien der einzelnen Anbieter für die Kfz-Haftpflicht sowie die Vollkasko- und Teilkaskoversicherung vergleichen. Die Höhe der Versicherungsbeiträge wird von verschiedenen Faktoren bestimmt:
Mit dem kostenlosen und unverbindlichen Kfz-Versicherungsvergleich unserer externen Partner ermitteln Sie in wenigen Sekunden die Konditionen verschiedener Anbieter und sparen bei einem Versicherungswechsel bis zu 850,00 Euro im Jahr.
Muster-Vorlage – Kfz-Versicherung immer in Schriftform kündigen
Damit die Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung reibungslos verläuft, sind ein paar Dinge zu beachten. Zu den wichtigsten gehören diese Formalitäten:
Möglicherweise bietet Ihr neuer Versicherer einen Kündigungsservice an. Er übernimmt dann die Kündigung des alten Vertrags, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen. Wird die Zeit knapp, führen Sie die Kündigung jedoch am besten selbst durch. So stellen Sie sicher, dass diese rechtzeitig zugestellt wird.
Kostenlose Muster-Vorlage zur Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung
Für Ihre Vertragskündigung in Schriftform können Sie einfach kostenlos das auf Tarifcheck.de bereitgestellte Muster-Kündigungsschreiben nutzen:
- Ergänzen Sie direkt im Formular Ihre persönlichen Daten sowie den Namen und die Anschrift des Versicherungsunternehmens.
- Tragen Sie Ihre Versicherungsnummer ein und kreuzen Sie einen der aufgeführten Gründe für die Kündigung der Kfz-Versicherung an.
- Fügen Sie Ort, Datum und Ihre Unterschrift ein.
- Versenden Sie die Kündigung per Einschreiben an Ihren Versicherer.
Musterkündigung Kfz-Versicherung »
Achten Sie auch hier darauf, dass die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein erfolgt, damit Sie im Zweifelsfall auch nachweisen können, dass der Versicherer das Kündigungsschreiben rechtzeitig erhalten hat. Entscheidend für die fristgerechte Kündigung bei er Kfz-Versicherung ist nicht der Poststempel, sondern das Eingangsdatum des Kündigungsschreibens.
Bei Versicherungswechsel entfällt der Rabattschutz
Wechseln Sie zu einem anderen Versicherer, erhält dieser von Ihrem bisherigen Anbieter nur eine Auskunft über Ihre Schadenfreiheitsklasse. Enthielt Ihr alter Vertrag einen Rabattschutz, der vor einer Rückstufung der SF-Klasse im Schadensfall schützt, wird dieser im neuen Versicherungsvertrag nicht berücksichtigt.
Lag im Versicherungszeitraum ein regulierter Schaden vor, wären Sie ohne Rabattschutz vermutlich in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse eingestuft worden. Prüfen Sie daher vorab, welche tatsächliche SF-Klasse Sie bei Ihrem neuen Versicherer erhalten.
FAQ – häufig gestellte Fragen zur Kündigung der Kfz-Versicherung
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
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