Wie beantrage ich ein neues Kfz-Kennzeichen?

Wie beantrage ich ein neues Kfz-Kennzeichen?

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Ein Umzug, ein neues Auto oder ein verfügbares Wunschkennzeichen: Es gibt viele Gründe für Wechsel des Nummernschilds. Wann ist es Pflicht? Wie beantragt man das eigentlich? Und lohnt sich der Online-Kauf eines Kfz-Kennzeichens?


Wann brauche ich ein neues Kfz-Kennzeichen?

Ein neues Kfz-Kennzeichen benötigen Sie bei der Zulassung eines Neuwagens sowie der Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs, das in jüngster Vergangenheit nicht in Deutschland zugelassen war.

Bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk ist die Änderung des Nummernschilds hingegen bundesweit optional. Sie können auch weiterhin das bisherige Kennzeichen nutzen. Sobald das Auto im neuen Bezirk allerdings verkauft wird, die Halterin oder den Halter wechselt oder (zwischenzeitlich) abgemeldet wird, muss das Kürzel des Zulassungsbezirks angenommen werden.


Wie beantrage ich mein Kfz-Wunschkennzeichen?

Ein Wunsch-Nummernschild fürs eigene Auto können Sie jederzeit beantragen, vorausgesetzt natürlich, dass das Wunschkennzeichen auch verfügbar ist. In der Regel erfolgt dies über die Portale der Bundesländer und ist online möglich. Beim Service-Portal Berlin können Sie beispielsweise prüfen, ob das Wunschkennzeichen bei der Zulassungsstelle verfügbar ist und sich dieses gegen eine Gebühr reservieren lassen. Dafür müssen Sie noch keine Dokumente vorlegen. Der Kostenfaktor für die Reservierung ist im unteren zweistelligen Bereich angesetzt.


Aus welchen Bestandteilen setzt sich das Nummernschild zusammen?

Ein Nummernschild ist eine eindeutige amtliche Kennzeichnung eines Kfz und wird von den lokalen Zulassungsstellen vergeben. Das Nummernschild beginnt stets mit dem Kürzel von einem der mehr als 400 Zulassungsbezirke, in denen das Kfz gemeldet ist. Anschließend folgt die Erkennungsnummer, eine Kombination aus Großbuchstaben und Zahlen. Pro Bezirk darf eine bestimmte Kombination nur einmal vorhanden sein.

Klar, dass viele Fahrzeughalterinnen und Halter Wünsche bezüglich ihres Wunschkennzeichens haben. Dazu gehören die eigenen Initialen, Abkürzungen des Fußballvereins oder besondere Daten wie Geburtstage und Hochzeitstage. Es gibt Millionen Kombinationen, aber eben auch Millionen Wünsche.


Welche Dokumente benötige ich für die Änderung des Nummernschilds?

Abhängig davon, aus welchem Grund Sie ein neues Nummernschild beantragen, benötigen Sie folgende Dokumente:

  • die Zulassungsbescheinigung 1 beziehungsweise den Fahrzeugschein (bei Neuwagen wird dieser erst von der Zulassungsstelle ausgestellt),
  • die Zulassungsbescheinigung 2 beziehungsweise den Fahrzeugbrief,
  • die elektronische Kfz-Versicherungsbestätigung (eVB)
  • einen gültigen Personalausweis oder Pass (evtl. mit Meldebescheinigung bei Umzug),
  • den Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (bei Neuwagen nicht erforderlich),
  • den Nachweis über die letzte Abgasuntersuchung (bei Neuwagen nicht erforderlich),
  • den Nachweis über aktuelles Kennzeichen (bei Neuwagen nicht erforderlich),
  • ggf. die Bestätigung über die Reservierung des Wunschnummernschilds,
  • die Gewerbeanmeldung und ggf. den Handelsregisterauszug (nur für Firmen),
  • ggf. eine Vollmacht (bei Stellvertretung durch Dritte),
  • ggf. das Einverständnis der Erziehungsberechtigen (bei Minderjährigen),
  • einen Vereinsregisterauszug (nur für Vereine).

Kfz-Kennzeichen kaufen: online oder offline?

In der Nähe einer jeden Zulassungsstelle gibt es Unternehmen, die die Kfz-Kennzeichen ausstellen. Oft ist es nur ein Gang auf die andere Straßenseite. Es liegt also nahe, das Schild direkt dort zu kaufen. Schließlich können Sie die Pressung des Nummernschilds erst beantragen, sobald Sie die erforderlichen Unterlagen mit der Genehmigung der Zulassungsstelle haben. Allerdings sind die Schilder in Nähe der Zulassungsstellen oft weitaus teurer. Sie zahlen für Bequemlichkeit also drauf und zwar ordentlich.

Alternativ können Sie die Kennzeichen online bestellen. Ein Vorteil ist, dass Sie sich bei Bedarf vorher über die Qualität der Pressung und die Kosten informieren können.

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