Vignette Schweiz – Autobahnvignette kaufen

Mautstation in der Schweiz
Vignette für die Schweiz: Wichtig zu wissen
  • Eine Vignette dient als Nachweis der Bezahlung von Straßen- und Autobahnmaut. Sie berechtigt zur Benutzung der mautpflichtigen Streckenabschnitte während einer festgelegten Zeitspanne.
  • Für Autobahnen und Nationalstraßen in der Schweiz besteht für alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen eine Vignettenpflicht. Gleiches gilt für Anhänger.
  • Die Jahresvignette für die Schweiz kostet 40,00 Schweizer Franken (CHF) beziehungsweise 39,00 Euro.
  • Für Motorfahrzeuge über 3,5 Tonnen einschließlich Wohnmobilen ist eine pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) für das Befahren aller Straßen zu entrichten.
  • Für Kfz für den Gütertransport und deren Anhänger mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht gilt: Beim Befahren des öffentlichen Straßennetzes der Schweiz fällt eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) an.
  • Die Vignette ist gut sichtbar am Fahrzeug anzubringen, andernfalls droht ein Bußgeld.
  • Die Autobahnvignetten sind im aufgedruckten Jahr sowie im Dezember des Vorjahres und im Januar des Folgejahres gültig.
  • Nach Ablauf der Gültigkeit sollten Vignetten vom Fahrzeug entfernt und bei Bedarf durch eine neue Vignette ersetzt werden.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Was kostet die Vignette für die Schweiz 2022?

Auf Schweizer Autobahnen und weiteren Straßen benötigen Kraftfahrzeuge wie Pkw, Motorräder und Anhänger bis 3,5 Tonnen je eine eigene Jahresvignette.

  • Kosten der Plakette für Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen Gewicht: 40,00 Schweizer Franken oder 39,00 Euro. Sie können diese Vignette vorab kaufen und bringen sie einfach gut sichtbar an Ihrem Fahrzeug an.

Pauschale Schwerverkehrsabgabe für schwere Fahrzeuge und Gespanne

Die Höhe der Gebühren richtet sich ausschließlich nach dem Gewicht beziehungsweise der Anhängelast des Fahrzeugs oder Gespanns, unabhängig davon, ob Sie mit einem ausländischen Auto, Wohnmobil oder Motorrad in die Schweiz fahren.

Je nach Fahrzeug oder Gespann kann zusätzlich zum Kauf der Jahresvignette für die Schweiz eine pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) fällig werden. Ein leichter Anhänger bis zu 3,5 Tonnen Gewicht benötigt beispielsweise auch dann eine eigene Vignette, wenn Sie für ein schweres Zugfahrzeug bereits die Schwerverkehrsabgabe entrichtet haben.

Im Gegensatz zur Vignette, die nur für ein ganzes Jahr angeboten wird, kann die Schwerverkehrsabgabe passend zur Aufenthaltsdauer entrichtet werden. Maßgeblich für die Höhe der Maut ist also nicht nur die Dauer des Aufenthalts, sondern auch das Gewicht von Fahrzeugen oder Gespannen.

Für folgende Fahrzeugarten wird der Pauschalbetrag erhoben:

  • Schwere Pkw,
  • schwere Wohnmobile, Camper oder Wohnwagen,
  • Gesellschaftswagen, die dem Personentransport dienen,
  • Traktoren,
  • Schaustellerfahrzeuge und motorisierte Fahrzeuge von Zirkussen,
  • und andere dem Sachentransport dienende Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h.

Die Klebevignette hingegen ist fahrzeugbezogen und kann nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden. Kaufen Sie sich ein neues Auto, ist auch eine neue Vignette zu erwerben.

Kosten der PSVA für schwere Fahrzeuge, Wohnmobile und Wohnanhänger

Gültigkeit Kosten
Ein Jahr ab dem Ausstellungsdatum 650 Schweizer Franken
Ein bis elf aufeinanderfolgende Monate 58,50 Schweizer Franken pro Monat
Ein bis 30 aufeinanderfolgende Tage 3,25 Schweizer Franken pro Tag (mindestens 25 Franken, maximal 58,50 Franken)
Zehn frei wählbare Einzeltage innerhalb eines Jahres 32,50 Schweizer Franken

Bei Anhängern mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (zGG), die zum Transport dienen, sind die gleichen Zeiträume wie für Wohnmobile und -anhänger wählbar.

Sobald für einen Anhänger die Schwerverkehrsabgabe erhoben wird, wird auch die Anhängelast des Zugfahrzeugs abgabepflichtig. Unabhängig davon, ob dieses selbst mit weniger als 3,5 Tonnen zGG nicht der PSVA unterliegt. Die Gebühr richtet sich dann nach der Anhängelast des Zugfahrzeugs und wird pro 100 Kilogramm berechnet. Eine Vignette für das Zugfahrzeug wird in diesem Fall nicht benötigt.

Informationen über die genaue Höhe der für Ihr Fahrzeug oder Gespann anfallenden Schwerverkehrsabgabe (PSVA) erhalten Sie auf der Webseite des schweizerischen Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).


Auf welchen Straßen und wie lange ist die Vignette für die Schweiz gültig?

Die Jahresvignette ist insgesamt 14 Monate gültig, beginnend im Dezember des Vorjahres bis einschließlich Ende Januar im Folgejahr. Für die Schweiz gibt es, wie beispielsweise für die Durchfahrt oder den Urlaub in Österreich, keine 10-Tages-Vignette.


Vignette für die Schweiz kaufen – an Grenzstationen, Autobahntankstellen oder vorab online

Vignetten für die Schweiz kaufen Sie beispielsweise vorab online beim ADAC, an Stützpunkten des Österreichischen Automobil-, Motorrad- und Touringclub (ÖAMTC) oder an Grenzstationen, bevor Sie Ihre Fahrt auf gebührenpflichtigen Schweizer Schnellstraßen und Autobahnen fortsetzen.

Innerhalb der Schweiz erhalten Sie den Aufkleber unter anderem an vielen Tankstellen, in Postfilialen und Geschäftsstellen des Schweizer Automobilclub (TCS).

Ab dem Jahr 2023 soll laut Webseite der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) zusätzlich zur Klebevignette eine E-Vignette verfügbar sein.


Vignette für die Schweiz anbringen – Tipps

Die Vignette für die Schweiz ist gut sichtbar am Fahrzeug anzubringen. Die Online-Präsenz des Schweizerischen Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit hat für das Aufkleben der Vignette folgende Empfehlungen:

  • Für Fahrzeuge mit Frontscheibe gilt: Die Vignette gehört innen an die Scheibe außerhalb des getönten Streifens.
  • Beim Austausch der Frontscheibe während der Vignettengültigkeit gilt: Sie können gegen Vorlage der Austauschrechnung und des alten Aufklebers eine neue Vignette erhalten.
  • Für Fahrzeuge ohne Frontscheibe gilt: Die Vignette ist bei Motorrädern, Anhängern & Co. an einem einfach zugänglichen und nicht austauschbaren Teil des Fahrzeugs anzubringen.
  • Allgemein gilt: Die Vignette für die Schweiz gehört zum Fahrzeug. Es ist nicht gestattet, den Aufkleber abzunehmen und auf einem anderen Kfz anzubringen. Diese Regelung besteht unabhängig davon, ob beide Fahrzeuge Ihnen gehören oder Sie über ein Wechselkennzeichen verfügen.
  • Außerdem gilt: Wurde die Vignette nicht sichtbar angebracht oder ist nicht mehr gültig, wird für das Befahren der Autobahnen oder sonstiger mautpflichtiger Straßen ein Bußgeld von umgerechnet 200,00 Schweizer Franken zuzüglich der Vignettenkosten erhoben.
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