Totalschaden: So wickeln Sie alles korrekt ab

Wirtschaftlichen Totalschaden korrekt abwickeln

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Sie waren in einen Zusammenstoß verwickelt? Die Handbremse hat sich gelöst, und Ihr Auto ist gegen eine Mauer gerollt? Es war Brandstiftung? Hier erfahren Sie, welche Rechte Sie bei einem Totalschaden haben.

Im Idealfall wurde niemand verletzt. Ein traumatisches Erlebnis ist es meist trotzdem. Anschließend gibt es viele Fragen, zum Beispiel wer den Totalschaden bezahlt und ob man den Wagen retten kann.

Wann handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden?

Um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt es sich, wenn

  • die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Autos übersteigen oder
  • die Reparaturkosten höher sind als die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Welche Versicherung kommt für den Totalschaden auf?

Welche Versicherung wann für einen Totalschaden aufkommt, hängt davon ab, wie er entstanden ist. Hier finden Sie verschiedene Möglichkeiten:

  • Ist ein anderes Kfz verantwortlich, zahlt die Autohaftpflichtversicherung des Unfallgegners.
  • Wurde Ihr Wagen durch Brand, Explosion, Wildschäden oder Unwetter zerstört, kommt eventuell die Teilkasko für den Schaden auf. Bei fallenden Bäumen oder Gegenständen zahlt sie in vielen Fällen nur, wenn Sie nachweisen, dass der Schaden bei Windstärke 8 entstanden ist. Gehört das umherfliegende Eigentum Dritten, leistet deren Haftpflichtversicherung oft nur bei Fahrlässigkeit.
  • Wurde Ihr Kfz gestohlen und mit einem Totalschaden wiedergefunden, zahlt die Teilkasko. Mehr dazu in unserem Ratgeber: Auto geklaut: Wann die Versicherung zahlt.
  • Ist keine andere Versicherung zuständig, übernimmt die Vollkasko die Schadenregulierung, (zum Beispiel bei Vandalismus, nicht schuldfähigen / unbekannten Verursachern, Eigenverschulden).

Trifft keiner der obigen Fälle zu, müssen Sie unter Umständen selbst für den Schaden aufkommen.


Wie funktioniert die Abrechnung?

Nach einem Totalschaden ermittelt ein Sachverständiger binnen wenigen Tage Schadenausmaß, Reparaturkosten, Restwert und Wiederbeschaffungswert beziehungsweise Zeitwert Ihres Autos. Von Versicherern beauftragte Gutachter werden versuchen, die Kosten möglichst gering zu halten. Wichtig ist deshalb, ob der Schaden von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen werden muss oder durch die eigene Kaskoversicherung reguliert wird:

  • Handelt es sich um einen durch Dritten verursachten Haftpflichtschaden, haben Sie eventuell das Recht, den Gutachter selbst auszuwählen und sich auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Anwalt zu nehmen. Auf der sicheren Seite sind Sie mit einer Rechtsschutzversicherung.
  • Ist die Schuldfrage bei kollidierenden Kfz nicht eindeutig geklärt, wird Ihre Kfz-Versicherung Ihre Interessen bestmöglich vertreten, damit die gegnerische Versicherung die Kosten trägt.

Wie kann ich den Restwerts meines Autos berechnen?

Um den Restwert eines Autos zu bestimmen, holt der Sachverständige Angebote von verschiedenen Händlern ein. Als Grundlage für den Restwert kann er das höchste Gebot nehmen. Auch Sie selbst können den Zeitwert und / oder Restwagenwert bestimmen lassen – sogar online. Einige Portale sind kostenfrei, andere kostenpflichtig, so beispielsweise die Schwacke-Liste, die auch von Versicherern und Händlern zu Rate gezogen wird.


Kann ich das Auto nach einem wirtschaftlichen Totalschaden behalten?

Wichtig: Liegen die Reparaturkosten bis zu 30 % über dem Zeitwert, müssen Sie Ihr Auto nach der Reparatur allerdings noch mindestens sechs Monate fahren. Außerdem muss alles nachweislich fachgerecht entsprechend des Gutachtens repariert werden. Man darf nicht einzelne Reparaturen aussparen, um die Grenze von 130 % nicht zu überschreiten. Entscheiden Sie sich gegen eine Reparatur, erhalten Sie keinesfalls 130 % des Wiederbeschaffungswerts, sondern stets nur den Zeitwert minus des Restwerts.


Rechenbeispiele: Versicherungsleistungen nach einem Totalschaden am Auto

Folgende Beispiele gelten natürlich nur, wenn Sie Leistungsansprüche durch die eigene oder eine gegnerische Versicherung haben.

Kein Totalschaden

Art Wert
Zeitwert 2.500 €
Restwert 1.000 €
Schaden 1.000 €
Reparaturkosten niedriger als Zeitwert minus Restwert
Versicherung zahlt Reparatur

Totalschaden (bis 130 %)

Art Wert
Zeitwert 2.500 €
Restwert 500 €
Schaden 3.000 €
Reparaturkosten betragen 120 % des Zeitwerts
Versicherung zahlt Reparatur, wenn Kfz noch sechs Monate genutzt wird

Totalschaden (über 130 %)

Art Wert
Zeitwert 2.500 €
Restwert 250 €
Schaden 3.500 €
Reparaturkosten betragen 140 % des Zeitwerts
Versicherung zahlt Zeitwert minus Restwert

Was passiert, wenn ich das Auto nicht behalten will?

Möchten Sie das Fahrzeug nicht behalten oder ist die Reparatur unmöglich, gibt es folgende Optionen:

  • Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert minus des Restwerts ausgezahlt und müssen sich selber um ein neues Auto bemühen.
  • Haben Sie laut Ihres Vollkaskovertrags Anspruch auf den Neuwagenwert, erhalten Sie diesen.
  • Wurde der Wagen geleast oder ist noch nicht abbezahlt, übernimmt eine Vollkaskoversicherung meist den Restkredit, Sie selbst erhalten dann nichts.
  • Liegt ein technischer Totalschaden vor – ist der Wert also Null – erhalten Sie den Zeitwert ausgezahlt. Bei einem Vollkaskovertrag mit Neuwagenklausel oder Kreditfinanzierung gilt das gleiche wie bei einem wirtschaftlichen Totalschaden.

Wann habe ich einen Anspruch auf einen Mietwagen?

Wurde der Totalschaden von Dritten verursacht, haben Sie für die Dauer der Reparatur Anspruch auf einen Mietwagen auf Kosten der gegnerischen Autoversicherung. Alternativ können Sie eine Nutzungsausfallentschädigung fordern. Abhängig vom Wert Ihres Kfz laut der Schwacke-Liste erhalten Sie dann täglich einen Betrag im zweistelligen oder niedrigen dreistelligen Bereich.

Ist die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt, können Sie von der gegnerischen Kfz-Versicherung eine anteilige Nutzungsausfallentschädigung anfordern. Mietwagenkosten müssten Sie in diesem Fall anteilig oder komplett selbst tragen.

Handelt es sich um einen Kaskoschaden, sind Ihre Versicherungsbedingungen entscheidend. Ein Anrecht auf einen Mietwagen haben Sie, wenn dies vertraglich vereinbart wurde.

Auch wenn die Nutzungsausfallsumme teurer ist als ein Mietauto, muss die Kfz-Versicherung Ihnen den vollen Betrag zahlen. Diesen können Sie nach eigenem Ermessen verwenden. Zuweilen fordern Versicherer vorab einen Nachweis, dass Sie das Auto im Reparaturzeitraum wirklich benötigen.


Tipps bei einem Totalschaden am Auto

  • Fragen Sie, ob Sie auf Versicherungskosten einen eigenen Gutachter hinzuziehen können.
  • Übernimmt der Versicherer die Anwaltskosten nicht, bietet eine Rechtsschutzversicherung im Bereich Verkehrsrecht guten Schutz.
  • Sind Sie vollkaskoversichert, überprüfen Sie, ob der Schaden durch die Teilkasko abgedeckt wird, denn dann werden Sie anschließend nicht in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft.
  • Machen Sie noch am Unfallort Fotos von Ihrem Auto (und gegebenenfalls dem gegnerischen Kfz) – möglichst aus jeder Perspektive und mit Detailaufnahmen einzelner Schäden. Bei Bedarf haben Sie dann entsprechende Nachweise.
  • Falls es Zeugen gibt, lassen Sie sich zu Ihrer Absicherung deren Kontaktdetails geben.
  • Behalten Sie das Auto nicht, übernimmt eine gegnerische Kfz-Versicherung eventuell die Kosten für die Abmeldung und Entsorgung des Autos.
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