Die Teilkaskoversicherung in der Motorradversicherung

Teilkaskoversicherung in der Motorradversicherung - Anschauungsbild: Mann repariert Motorrad

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Die Teilkasko beim Motorrad: Wichtig zu wissen
  • Die Teilkaskoversicherung ist wie die Vollkaskoversicherung ein freiwilliger Zusatzschutz, den Versicherte zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflicht wählen können.
  • Die Teilkasko deckt Schäden am eigenen Motorrad ab, die Fahrerinnen und Fahrer nicht selber beeinflussen können. Dazu gehören beispielsweise diverse Schäden durch Unwetter oder Tiere.
  • In der Teilkaskoversicherung gibt es deshalb keine Schadensfreiheitsklasse und keinen Schadenfreiheitsrabatt.
  • Leistungen der Teilkasko bei Autos und Motorrädern sind ähnlich.
  • Durch eine Selbstbeteiligung können die Kosten der Teilkasko erheblich gesenkt werden.
  • Die jeweiligen Anbieter haben in der Teilkasko je unterschiedliche Preise und Leistungen für Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer. Ein Online-Vergleich lohnt sich deshalb.

Teilkasko als optionaler Schutz der Motorradversicherung

Die Teilkasko der Motorradversicherung ist im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung vom Gesetzgeber nicht verpflichtend vorgegeben. Genau wie bei der ebenfalls optionalen Vollkaskoversicherung handelt es sich bei der Teilkasko um optionalen Versicherungsschutz, der Schäden am eigenen Kraftrad abdeckt. Zu abgedeckten Risiken beziehungsweise Leistungsfällen bei der Teilkasko gehören so zum Beispiel je nach Tarif und Zulassungsbezirk Überschwemmungen, Sturm sowie diverse Wildunfälle.

In der Motorrad-Haftpflicht sind demhingegen nur solche Schäden abgedeckt, die ein Motorradfahrer oder eine Motorradfahrerin bei Dritten verursacht.


Leistungen der Motorrad-Teilkaskoversicherung

Mit der Teilkaskoversicherung werden Risiken am eigenen Motorrad abgedeckt, welche die Haftpflichtversicherung nicht übernimmt. Die detaillierten Leistungen variieren je nach Anbieter, Tarif und Zulassungsbezirk beziehungsweise Regionalklasse.

Möglich ist je nach Motorradversicherung folgender Teilkaskoschutz:

  • Diebstahl des Motorrads oder von Motorradteilen,
  • Glasbruch (zum Beispiel Blinker oder Windschild),
  • Sturm, Flut, Hagel und Blitzschlag,
  • Brand und Explosionen,
  • Zusammenstoß mit Tieren (in der Regel nur Haarwild), sofern das Kraftrad dabei in Bewegung ist,
  • Kabeldefekte, Kurzschlüsse, Kabelschäden durch Tierbisse.

Machen Sie einen Vergleich der Teilkaskoversicherungen, schauen Sie unbedingt in welchem Umfang die einzelnen Tarifbausteine und Risiken versichert sind. Auch Schäden Sonderzubehör und Umbauten Ihrer Maschine werden oftmals nicht unbedingt erstattet und können teils extra versichert werden.

Besitzen Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmerin einen fest mit Ihrem Motorrad verankerten, abschließbaren Gepäckkoffer, verlangt der Versicherer bei Diebstahl meist Belege für alle entwendeten Gegenstände aus diesem Koffer. Nicht alle vom Motorrad entwendeten Gegenstände sind dabei unbedingt auch versichert, oft ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind beispielsweise gestohlene Dinge aus Gepäckrollen und Tankrucksäcken sowie Motorradhelme, die beim Parken außen am Bike befestigt werden.

Beschädigen Sie Ihr Motorrad bei einem Sturz, zahlt oftmals nur die Vollkaskoversicherung, gleiches gilt für Vandalismusschäden wie das Zerkratzen des Tanks oder das Aufschlitzen der Sitzbank.


Bei Teilkasko-Schäden erfolgt keine Rückstufung der SF-Klasse

Bei der Motorrad-Haftpflicht und der Motorrad-Vollkaskoversicherung werden Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer nach jedem schadenfreien Jahr in eine bessere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) eingestuft. Parallel dazu sinken die Beiträge für die Versicherung (SF-Rabatt).

Wird ein Schaden der Haftpflicht oder Vollkasko reguliert, erhalten Versicherte am Jahresende dort keine bessere SF-Klasse oder werden sogar herabgestuft, das wiederum verteuert die Beiträge.

Bei der Teilkaskoversicherung ist das anders: Ein regulierter Schaden hat hier keine Auswirkungen auf die SF-Klasse oder die Kosten der Motorradversicherung. Der Grund: Auf Teilkaskoschäden haben Versicherte keinen Einfluss; Haftpflicht- und Vollkaskoschäden können womöglich durch eine umsichtige Fahrweise vermieden werden.


Lohnt sich die Teilkaskoversicherung für Motorräder?

Mit der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung werden keinerlei Schäden am eigenen Fahrzeug abgedeckt. Die Kaskoversicherung hingegen springt auch bei diversen Schäden an der eigenen Maschine an. Sie lohnt sich daher für viele Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer.

Ist Ihr Motorrad neu, besonders hochwertig oder sind Sie auf das Transportmittel angewiesen, ist eine Teilkaskoversicherung, wenn nicht sogar eine Vollkaskoversicherung oftmals zu empfehlen.

Der Kaskoschutz der Motorradversicherung verteuert den Tarif oftmals nicht sehr, insbesondere wenn Sie sich für eine Selbstbeteiligung entscheiden oder mit Saisonkennzeichen fahren. Haben Sie eine besonders gute SF-Klasse, ist vielleicht sogar die Vollkasko eine Option, da Ihnen dort der SF-Rabatt angerechnet wird.

Machen Sie auf Tarifcheck.de einfach den kostenlosen, unverbindlichen und externen Vergleich und schauen Sie, welcher Versicherungsschutz sich für Ihr Motorrad eignet.

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