Energiepauschale 2022/2023
Alles Wichtige zu Auszahlung, Berechtigten und Besteuerung
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Wer erhält die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro?
Im Entlastungspaket III beschloss die Ampel-Koalition eine Ausweitung des Kreises anspruchsberechtigter Empfängerinnen und Empfänger der Energiepauschale.
Ein Anrecht auf den Einmalbetrag in Höhe von 300 Euro haben unter anderem Personen, die im Jahr 2022 in Deutschland gearbeitet haben beziehungsweise arbeiten, einkommensteuerpflichtig sind sowie ihren Wohnsitz in Deutschland haben:
Dazu zählen folgende Personengruppen:
- Angestellte in Vollzeit und Teilzeit,
- selbstständig Tätige,
- Auszubildende, (Werk-)Studentinnen und -studenten sowie sonstige Personen in einem bezahlten Praktikum,
- Absolventinnen und Absolventen eines Freiwilligen Sozialen, Ökologischen oder Kulturellen Jahres,
- Minijobberinnen und Minijobber,
- Aushilfskräfte mit Arbeit in der Land- und Forstwirtschaft,
- Beamtinnen und Beamte,
- Soldatinnen und Soldaten,
- Angestellte, die Lohnersatzleistungen beziehen (zum Beispiel Elterngeld oder Krankengeld),
- arbeitslose Menschen, die irgendwann im Kalenderjahr 2022 erwerbstätig waren,
- Grenzpendlerinnen und Grenzpendler.
Außerdem anspruchsberechtigt laut Bund sind mit dem Entlastungspaket III: diverse Rentnerinnen und Rentner sowie – für einen geringeren Einmalbetrag von 200 Euro auf Antrag – (Berufs-)Studentinnen und -studenten.
Wie komme ich an die Energiepauschale?
Wie Bezugsberechtigte an die Energiepreispauschale kommen, hängt vor allem von der Art des Dienstverhältnisses, der Art der Rente oder Ähnlichem ab:
Wann wird die Energiepreispauschale ausgezahlt?
Auch hier hängt der Zeitpunkt der Auszahlung davon ab, aus welchen Grund sie erfolgt, beziehungsweise ob einkommensteuerpflichtige Beschäftigte selbstständig sind oder nicht. Auch ein Studium oder der Bezug einer Rente kann beeinflussen, wann der Betrag auf dem Konto eintrifft.
Wann Angestellte die Energiepauschale bekommen
Sind Sie angestellt, hat Ihr Arbeitgeber verschiedene Optionen für die Meldung der Energiepauschale. Seine Art der Abrechnung hängt dabei davon ab, wann die Auszahlung erfolgt (ob im September, Oktober oder später).
Sind diese Zeiträume verstrichen und einkommensteuerpflichtige Beschäftigte haben die Energiepreispauschale gekümmert, dann prüft das Finanzamt anhand der Steuererklärung 2022, ob den Erwerbstätigen die Pauschale zusteht.
Wann Selbstständige die Zahlung erhalten
Die Einmalzahlung wurde in der Steuervorauszahlung im September abgerechnet. Liegt die Einkommensteuer in diesem Monat unter 300 Euro, wird der verbleibende Betrag mit der Erklärung für das Kalenderjahr 2022 verrechnet.
Wann Rentnerinnen, Rentner, Studierende & Co. finanziell entlastet werden
Rentnerinnen und Rentner erhalten im Dezember 2022 automatisch die Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro. Studentinnen und Studenten stehen je 200 Euro zu, sofern sie online einen Antrag stellen. Wann dies möglich ist und wann die Ausschüttung erfolgt, ist derzeit noch unklar, beschlossen werden die Details im Januar 2023.
EPP brutto versus netto – was bleibt nach Steuerabzug übrig?
Bei den 300 Euro der Energiepauschale handelt es sich um den Bruttobetrag. Laut Gesetz werden davon Einkommensteuer und Lohnsteuer abgeführt. Das Ziel der Regierung ist es, dass Beschäftige mit weniger Geld stärker profitieren als Erwerbstätige mit höherem Gehalt.
Laut dem Finanzministerium bleiben nach Steuerabzug im Schnitt 193 Euro übrig. Individuell variiert dabei die Höhe der Energiepauschale – abhängig von der Höhe des Einkommens sowie der Steuerklasse der Empfängerinnen und Empfänger.
Liegt das einkommensteuerpflichtige Gehalt unter dem jährlichen Grundfreibetrag von 10.000 Euro, wird von der Auszahlung von 300 Euro so beispielsweise nichts abgezogen.
Auch die Energiepreispauschale von Menschen in Rente wird bei der Auszahlung im Dezember besteuert. Wer studiert bekommt – voraussichtlich ab Januar – auf Antrag eine nicht einkommensteuerpflichtige Bruttozahlung in Höhe von 200 Euro.
FAQ – häufige Fragen zur Energiepreispauschale der Bundesregierung
1. Sind Rentnerinnen und Rentner bezugsberechtigt?
2. Was gilt für arbeitslos gemeldete Menschen?
3. Ich habe zwei Jobs, erhalte ich die Energiepauschale doppelt ausgezahlt?
4. Wie erhalten Studierende, Berufsschülerinnen und Berufsschüler die Pauschale?
5. Wer bekommt die Energiepreispauschale in einem Haushalt mit mehreren Bezugsberechtigten?
6. Wer hat keinen Anspruch auf die Energiepreispauschale?
7. Wie viel kostet die Energiepauschale den Bund?
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