Stromanbieter kündigen

Anbieterwechsel für Strom

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

Stromanbieter kündigen: Wichtig zu Wissen
  • Die Strompreise in Neuverträgen sind teilweise auf weniger als 30 Cent je Kilowattstunde gesunken (Stand: Dezember 2023).
  • Um von den günstigeren Konditionen zu profitieren, ist es mitunter sinnvoll, den alten Stromanbieter zu kündigen.
  • Je nach Art des Stromtarifs gelten unterschiedliche Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten.
  • Ist die Mindestvertragslaufzeit für ab dem 01.03.2022 abgeschlossene Stromverträge erreicht, sind sie jederzeit mit einer Kündigungsfrist von maximal einem Monat kündbar.
  • Eine Strompreiserhöhung und mitunter auch ein Umzug rechtfertigen ein Sonderkündigungsrecht, so dass Sie dem Stromanbieter schon vorzeitig kündigen können.
  • Bei einem Anbieterwechsel übernimmt der neue Anbieter auf Wunsch für Sie die Kündigung.
  • Auf Tarifcheck.de vergleichen Sie kostenlos und unverbindlich verschiedene Stromanbieter. Anschließend können Sie den Wechsel zu einem günstigeren Anbieter direkt online und ohne Mehrkosten beantragen. Versorgungslücken entstehen dabei nicht, denn die lückenlose Stromversorgung beim Anbieterwechsel ist gesetzlich sichergestellt.

Warum den Stromanbieter kündigen?

Der Strompreis unterliegt mitunter starken Schwankungen. Ein Wechsel des Stromanbieters kann helfen, Stromkosten zu sparen. Noch zu Beginn des Jahres 2023 betrug der durchschnittliche Preis pro Kilowattstunde 48,12 Cent pro Kilowattstunde. Mittlerweile sind je nach Tarif wieder Preise unter 30 Cent möglich. Ein Stromvergleich kann sich ein daher lohnen, um von verschiedenen Vorteilen zu profitieren:

  • Bis zu 850,00 Euro jährlich sparen: Mit einem Stromtarifwechsel können Sie viel Geld sparen und die oft günstigeren Konditionen von neuen Verträgen nutzen.
  • Flexibler wechseln: Je nach Tarif binden Sie sich nicht mehr oder für eine geringere Laufzeit an einen Anbieter und können so auch in Zukunft schneller in einen günstigeren Tarif wechseln.
  • Boni und Prämien: Einige Stromanbieter bieten etwa Neukunden attraktive Boni, die den Strompreis zusätzlich reduzieren.
  • Einfacher Wechsel: Über Tarifcheck.de können Sie einfach und bequem online den Anbieterwechsel beauftragen. Die Kündigung beim alten Anbieter übernimmt auf Wunsch der neue Versorger.

Fristen zur Kündigung des Stromanbieters

Damit der Wechsel zum neuen Versorger reibungslos abläuft, müssen Sie den bisherigen Stromvertrag fristgerecht kündigen. Die Kündigungsfrist ist abhängig vom gewählten Tarif und wird in den Vertragsunterlagen festgehalten. Zudem können je nach Art des Stromtarifs Unterschiede bestehen.

Kündigungsfristen für Grundversorgungstarife

Haben Sie den Stromversorger oder Ihren Stromtarif bislang nicht aktiv gewechselt, befinden Sie sich in der Grundversorgung. Dabei handelt es sich um den Standardtarif des Stromanbieters, der regional die meisten Haushalte mit Strom beliefert – dem Grundversorger. Dabei handelt es sich häufig um die örtlichen Stadtwerke.

Für Grundversorgungstarife gilt grundsätzlich eine gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen (§ 20 Abs. 1 StromGVV / GasGVV). Kündigen Sie selbst, muss die Kündigung schriftlich erfolgen, häufig übernimmt dies für Sie jedoch bei Bedarf der neue Stromanbieter.

Kündigungsfristen für alternative Stromanbieter

Beziehen Sie Ihren Strom nicht aus der Grundversorgung, gelten die vertraglich vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen. Um zu erfahren, wann Sie den Stromanbieter kündigen können, beachten Sie die folgenden Vertragsbedingungen:

  • Vertragslaufzeit: Die Erstvertragslaufzeit ist bindend. Haben Sie kein Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Strompreiserhöhung oder eines Umzugs, können Sie dem Stromanbieter für gewöhnlich erst zum Ende der Laufzeit kündigen.
  • Datum des Vertragsschlusses: Verträge, die ab dem 01.03.2022 abgeschlossen wurden, sind nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit flexibel kündbar (§ 309 Nr. 9 BGB). Die Kündigungsfrist beträgt dann maximal einen Monat. Ältere Verträge hingegen verlängern sich für gewöhnlich erneut um die volle Laufzeit (z. B. zwölf Monate). Auch kann die Kündigungsfrist dann bis zu drei Monate betragen.
  • Kündigungsfrist: Je nach Tarif und Anbieter können sich die Kündigungsfristen unterscheiden. Achten Sie daher auf die Frist, um einen reibungslosen Stromanbieterwechsel zu ermöglichen.

Stromanbieter bei Umzug kündigen

Ob Sie Ihren bisherigen Stromtarif aufgrund eines Umzugs vorzeitig kündigen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Viele Stromtarife enthalten eine Umzugsklausel. Sie regelt die Kündigungsbedingungen bei einem Wohnortwechsel. Während einige Anbieter und Tarife den Umzug als vertragsauflösende Bedingung akzeptieren oder ein Sonderkündigungsrecht gewähren, bestehen andere auf eine Fortführung der Stromlieferung – vorausgesetzt, der neue Wohnort befindet sich innerhalb des Netzgebietes des derzeitigen Versorgers.

Ziehen Sie in einen Ort außerhalb des Netzgebietes, können Sie den Stromanbieter kündigen und zu einem anderen Versorger wechseln. Denn dann ist ein Anbieterwechsel für die weitere Stromversorgung notwendig, da Ihr bisheriger Anbieter Sie am neuen Wohnsitz nicht mit Strom beliefern kann. Für gewöhnlich können Sie auf der Webseite Ihres Stromversorgers mithilfe der Postleitzahl prüfen, an welchen Orten eine Versorgung möglich ist.


Was gehört in die Kündigung des Stromvertrags?

Die ordentliche Kündigung eines Stromvertrags muss schriftlich erfolgen. Dazu reicht für gewöhnlich ein formloses Schreiben aus, dass diese Angaben enthält:

  • Name und Anschrift,
  • Name und Anschrift des Stromversorgers,
  • Kunden- beziehungsweise Vertrags- und Zählernummer,
  • Formulierung der Kündigungsabsicht,
  • Angabe des fristgerechten Kündigungszeitpunkts,
  • Bitte um Kündigungsbestätigung,
  • Ort und Datum,
  • Ihre Unterschrift.

Möchten Sie ein Sonderkündigungsrecht geltend machen, ist es zudem wichtig, einen die Kündigung rechtfertigenden Grund zu formulieren, zum Beispiel:

  • Aufgrund eines Umzugs zum TT.MM.JJ nutze ich mein Sonderkündigungsrecht.
  • Wegen der angekündigten Strompreiserhöhung zum TT.MM.JJ mache ich Gebrauch von meinem Sonderkündigungsrecht.

Der Versand der Kündigung erfolgt am besten per Einschreiben. So erhalten Sie einen Beleg über den Eingang der Kündigung.


Stromanbieter kündigen – kostenlose Mustervorlage

Das Kündigungsschreiben für den Stromvertrag ist in der Regel schnell verfasst. Nutzen Sie bei Bedarf auch unsere kostenlosen Mustervorlagen.

Kündigung Stromtarif – kostenloses Muster »

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FAQ – häufige Fragen zur Kündigung des Stromanbieters

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