Kosmetische Operationen in der Unfallversicherung
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Die private Unfallversicherung bietet Ihnen einen umfassenden Versicherungsschutz für die Folgen und Risiken eines Unfalls.
Zu den bedeutendsten Leistungen der privaten Unfallversicherung zählt die finanzielle Absicherung des Invaliditätsfalls: Die Unfallversicherung zahlt abhängig vom Invaliditätsgrad eine vertraglich vereinbarte Kapitalsumme. Eine Auszahlung ist auch als Rentenleistung möglich. Ein Großteil der Unfälle passiert in der Freizeit sowie im Haushalt und wird mit der privaten Unfallversicherung abgedeckt. Zur Berechnung der Kapitalsumme infolge einer Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit legt die Unfallversicherung die sogenannte Gliedertaxe zugrunde.
Dabei wird jedem Körperteil ein Prozentwert zugeordnet, der auf Basis der gesamten Invaliditätssumme den Auszahlungsbetrag der privaten Unfallversicherung festlegt.
Wenn der Körperteil nicht vollständig funktionsunfähig ist oder verloren wurde, ermittelt ein Arzt die Gebrauchsminderung von beispielsweise 30 Prozent. Neben der Absicherung für den Invaliditätsfall bietet die private Unfallversicherung noch eine Reihe inkludierter oder optional zu versichernder Leistungen wie ein Krankenhaustagegeld oder eine Kurkostenbeihilfe. Zu diesen Leistungen zählen auch kosmetische Operationen infolge eines Unfalls.
Diese Leistung erstreckt sich in einigen Verträgen auch auf Zahnersatz, der als Unfallfolge notwendig wird. Ein Unfall sollte der privaten Unfallversicherung immer möglichst schnell angezeigt werden.
Private Unfallversicherung: Auch kosmetische Operationen werden übernommen
Die Kostenübernahme kosmetischer Operationen ist in der Regel eine optionale Leistung der privaten Unfallversicherung.
Sie können kosmetische Operationen also als Bereich in Ihre private Unfallversicherung einschließen lassen. Beachten Sie allerdings, dass sich dieser Leistungsbereich ausschließlich auf kosmetische Korrekturen erstreckt, die infolge eines Unfalls entstanden sind. Dies wäre beispielsweise gegeben, wenn Sie beim Joggen oder im Haushalt unbeabsichtigt hinfallen, sich dabei eine Narbe zuziehen oder einen Frontzahn ausschlagen.
Bei kosmetischen Operationen nach einem Unfall ist in der Regel keine Überschneidung der Leistungsbereiche mit der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung gegeben.
Die private Unfallversicherung deckt also mit der Option kosmetischer Korrekturen eher auf die optische Schönheit ausgerichtete Operationen zur Wiederherstellung ab, die ansonsten nicht in den Leistungskatalog der Krankenversicherungen fallen oder über weitere Versicherungsbereiche abgedeckt werden. Empfehlenswert ist für alle privat Unfallversicherten in jedem Fall die Integration von Zahnersatzkosten in den Leistungsbereich der kosmetischen Operationen:
Bei vielen Freizeit- oder auch Sportunfällen kommt es nämlich auch zu Schäden im Frontzahnbereich. In den Leistungsbereich der gesetzlichen Kassen fallen vor allem medizinisch notwendige Behandlungen und auch beim Zahnersatz sind für höherwertige Kronen oder gar Implantate in der Regel Zuzahlungen notwendig.
Diese Lücke wird von der privaten Unfallversicherung mit der Option kosmetische Operationen geschlossen.