Was bedeutet gleitende Neuwertversicherung?

Neuwertversicherung

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Wenn Sie Eigentümer eines Hauses sind, ist Ihnen mit Sicherheit bekannt, dass sich der Wert Ihrer Immobilie ständig ändert.

Dabei spielen eine Vielzahl von Faktoren eine Rolle. Sie selbst verhindern einen Wertverlust der Immobilie durch eine regelmäßige Instandhaltung. Die Absicherung Ihres Immobilienvermögens vor den Risiken Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel ermöglicht Ihnen die Wohngebäudeversicherung. In alten Verträgen der Versicherung von Wohngebäuden ist meist die Neuwertversicherung ausschließlicher Vertragsbestandteil. Jetzt unterliegen fast alle Verträge zur Wohngebäudeversicherung den versicherungsmathematischen Grundsätzen der gleitenden Neuwertversicherung.

Bei der Neuwertversicherung wird ein Immobilienobjekt zum aktuellen Zeitpunkt mit dem eigentlichen Neuwert bewertet.

Dieser ermittelte Neuwert wird als Versicherungssumme in den Vertrag aufgenommen. Kommt es nach einigen Jahren zu Gebäudeschäden, erstattet der Versicherer eine Versicherungssumme, die einem aktuellen Neuwert in keinster Weise mehr entspricht. Der Grund ist die Inflation und die sich im Laufe der Jahre ändernden Baupreise. Der Inhaber der Immobilie ist im Prinzip unterversichert. Wenn die Neuwertversicherung einen Schadenersatz zu einem aktuellen Neuwert leisten soll, müsste sie ständig aktualisiert werden. Damit Versicherungskunden nicht jedes Jahr einen neuen geänderten Versicherungsvertrag abschließen müssen, wurde die Neuwertversicherung in den meisten Fällen durch die gleitende Neuwertversicherung ersetzt. Eine Neuwertversicherung stellt immer das Gegenteil zu einer Versicherung dar, deren Leistungsumfang auf der Basis des Zeitwertes ermittelt wird.


Bei Überversicherung die Herabsetzung einer Versicherungssumme beantragen

Grundlagen der gleitenden Neuwertversicherung bilden der Versicherungswert (Basis 1914) sowie der Anpassungsfaktor.

Hierbei verändert sich der Versicherungsbeitrag nach der Anpassung des Versicherungsschutzes. Die Anpassung erfolgt auf der Grundlage einer Erhöhung oder Verminderung des Anpassungsfaktors. Der jeweils von Ihnen zu zahlende jährliche Beitrag für die Wohngebäudeversicherung wird errechnet, indem der bei Abschluss des Vertrages vereinbarte Jahresgrundbeitrag (Wert 1914) mit dem veränderten Anpassungsfaktor multipliziert wird. Der Faktor der Anpassung erhöht oder vermindert sich jedes Jahr (Stichtag 1. Januar) mit dem Beginn einer neuen Versicherungsperiode. Entscheidend für die Berechnung ist hierbei der jeweilige veröffentlichte Prozentsatz einer Baupreisindexänderung für Wohngebäude und die Tariflohnindexänderung für das Baugewerbe des Vorjahres. Der jeweilige Index wird vom Statistischen Bundesamt ermittelt und bekannt gegeben.

Wenn Ihnen Ihr Wohngebäudeversicherer die Veränderung des Beitrages aufgrund der Erhöhung des Anpassungsfaktors mitteilt, können Sie innerhalb eines Monats durch schriftliche Erklärung widersprechen. Damit Sie die Frist wahren, reicht die rechtzeitige Absendung.

Damit wird die Erhöhung Ihres Beitrages auf der Grundlage der gleitenden Neuwertversicherung nicht wirksam. Die Wohngebäudeversicherung bleibt im bisherigen Umfang bestehen. Sie wird somit zu einer Neuwertversicherung. Ein bis dato geltender Unterversicherungsverzicht verliert seine Gültigkeit. Trotz des Verfahrens der gleitenden Neuwertversicherung können Sie jederzeit Ihr Recht auf Herabsetzung der Versicherungssumme wahrnehmen, wenn Sie eine erhebliche Überversicherung verhindern möchten.