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Arbeitsstunden-Rechner 2024

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Arbeitsstundenrechner: Wichtig zu wissen
  • Mithilfe unseres kostenlosen Arbeitszeitrechners ermitteln Sie, wie viele Stunden pro Woche Sie arbeiten.
  • Auch die Pausenzeit, etwaige Nachtarbeit sowie die genauen Arbeitsstunden an Werk- und Sonntagen werden Ihnen übersichtlich aufgeschlüsselt.
  • Der Rechner zeigt zudem auf, ob Pausenzeiten, Arbeitszeiten und Ruhezeiten angemessen sind.
  • Weitere Infos rund um Arbeitszeit, Urlaubsanspruch und Ihre Rechte erfahren Sie in unserem Beitrag.

Arbeitszeit berechnen – so funktioniert der Arbeitsstunden-Rechner

Berechnen Sie kostenlos und sekundenschnell, wie viel Sie wirklich arbeiten und wie viel Freizeit Ihnen bleibt. So funktioniert es:

  • Zeiten und Wochentage: Wählen Sie im Menü aus, ob Sie jeden Tag die gleichen Arbeitszeiten haben, auch sonntags arbeiten und/oder ob Ihre tägliche Arbeitszeit stets variiert.
  • Wöchentliche Arbeitszeiterfassung und Pausen: Geben Sie die genaue Uhrzeit von Arbeitsbeginn und Arbeitsende ein und tragen Sie auch die Pausenzeit ein.
  • Ergebnis: Das Diagramm zeigt Ihnen sofort auf, wie viele Stunden und Minuten Sie pro Woche arbeiten, wie viele Pausen Sie haben und wie viel Freizeit Ihnen übrig bleibt. Die Ergebnisse werden zusätzlich tabellarisch dargestellt.
  • Hinweise zu rechtlichen Regelungen: Hinweise im Arbeitszeit-Rechner geben Ihnen Aufschluss darüber, ob Ihre Arbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Diese Angaben sind nicht verbindlich. Grundlage ist das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Auf Sonderregelungen kann in dem Arbeitsstunden-Rechner jedoch nicht eingegangen werden. Es handelt sich um eine generelle Einschätzung. Diese ist abhängig von Ihrer Anstellung, Ihrem Beruf und Ihrem Arbeitsvertrag.

Der Arbeitszeit-Rechner unterscheidet ferner zwischen Tagesarbeit, Nachtarbeit und Sonntagsarbeit.

Laut Definition im Bundesurlaubsgesetz gilt strenggenommen auch der der Samstag als Werktag. Nur Sonntage und Feiertage werden nicht als Werktage definiert. In unserem Rechner haben wir dies übernommen. Der Grund: Abhängig vom Arbeitsvertrag wird die Arbeit am Sonntag teils höher vergütet.

Arbeitsstunden-Rechner

Bitte korrigieren Sie Ihre Angaben!
Wie sehen Ihre wöchentlichen Arbeitszeiten aus?
Samstag
Plus Sonntag
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
Sonntag

Ihre Arbeitszeiten

Ihre Arbeits- und Pausenzeiten scheinen den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen.
Arbeiten Sie zu viel? Für die meisten Berufsgruppen liegt der Maximalsatz bei 40 Stunden pro Woche. 48 Stunden sind teils zulässig, sofern dies durch mehr Freizeit in anderen Wochen ausgeglichen wird.
Anscheinend nutzen Sie Ihre Pausen während der Arbeitszeit zu wenig – gönnen Sie sich bewusst Zeit für Bewegung, Entspannung oder Ruhe.
Ihre Arbeitszeiten unterschreiten die vorgeschriebene Ruhezeit. Diese liegt bei mindestens elf Stunden zwischen zwei Schichten.
Arbeitstage

Die Anzahl der Tage, an denen Sie pro Woche arbeiten.

0 Tage

Brutto-Arbeitszeit insgesamt

Ihre wöchentliche Arbeitszeit inklusive Pausen.

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Netto-Arbeitszeit

Ihre wöchentliche Arbeitszeit ohne Pausen.

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Davon Netto-Sonntagsarbeitszeit

Der Sonntag gilt als einziger Tag der Woche nicht als Werktag. Je nach Vertrag wird für Sonntagsarbeit ein Zuschlag fällig.

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Darunter Netto-Nachtarbeitszeit

Im Regelfall gilt die Zeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr als Nachtzeit. Fallen mehr als zwei Stunden der Schicht in diesen Zeitraum, handelt es sich um Nachtarbeit.

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Pausen

Ihre Arbeitspausen bezogen auf eine Arbeitswoche.

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Freizeit

Die freie Zeit einer Arbeitswoche in Stunden und Minuten.

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Ein Hinweis: Dieser Online-Rechner sowie der Ratgeber sind nur zur Orientierung gedacht. Mit einer Rechtsberatung sind Rechner und Text nicht gleichzusetzen. Haben Sie die Befürchtung, dass Ihre Arbeitszeit nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, lassen Sie sich von Fachkräften beraten.

Definitionen von Brutto-Arbeit versus Netto-Arbeit

Man unterscheidet zwischen Bruttoarbeitszeit und Nettoarbeitszeit. Bei der Brutto-Arbeitszeit handelt es sich um Ihre Arbeitsstunden inklusive Pausen. Die Netto-Arbeitszeit sind Ihre Arbeitsstunden ohne Pausen.


Arbeitszeitgesetz – was sind meine Rechte?

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) soll gewährleisten, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland nicht so viel arbeiten, dass es die Gesundheit gefährdet. Es gibt dabei diverse generelle Rahmenbedingungen.

Zusätzlich gibt es abweichende Regelungen für einzelne Berufsgruppen, etwa bei der Feuerwehr, in der Pflege oder für verbeamtete Personen. Auf diese können wir in diesem Beitrag sowie im Rechner nicht im Detail eingehen. Die Ausnahmeregelungen finden Sie im Arbeitszeitgesetz (ArbZG).

Wie viele Stunden darf ich pro Tag maximal arbeiten?

Laut § 3 des ArbZG darf die tägliche Höchstarbeitszeit nicht länger als acht Stunden pro Tag dauern. Gemeint ist hierbei die Nettoarbeitszeit, also die geleistete Stundenanzahl ohne Pausen.

Längere Zeiten von bis zu höchstens zehn Stunden sind nur dann zulässig, wenn binnen eines halben Kalenderjahres der Tagesdurchschnitt von acht Stunden beziehungsweise Wochendurchschnitt von 40 Stunden nicht überschritten wird. Für manche Berufsgruppen (zum Beispiel Pflegepersonal) gelten abweichende Regelungen. Auch hier gilt jedoch: Langfristig gesehen darf der Durchschnitt 40 Wochenstunden Arbeit nicht übersteigen.

Bei der Nachtarbeit sind die Regelungen etwas strenger: Hier darf der Arbeitsdurchschnitt innerhalb eines Kalendermonats maximal acht Stunden pro Schicht sein.

Die Zeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr gilt dabei als Nachtzeit. Fallen mehr als zwei Stunden Arbeitszeit in diesen Zeitraum, gilt die Tätigkeit als Nachtarbeit. Wer pro Jahr mehr als 48 derartige Arbeitstage absolviert, gilt als Nachtarbeiter beziehungsweise Nachtarbeiterin.


Wie viele Urlaubstage stehen mir pro Jahr zu?

Der gesetzliche Anspruch auf Urlaub wird im sogenannten Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer festgelegt. Die Verordnung wird auch als Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) bezeichnet. Das Gesetz ist relativ alt und stammt aus dem Jahre 1963. 2013 wurde es angepasst.

Laut BUrlG stehen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern jedes Jahr mindestens 24 Werktage bezahlten Urlaubs zu. Werktage sind dabei alle Tage außer Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen. Anspruch auf den Jahresurlaub besteht dabei erstmals sechs Monate nach Anstellung bei einem Arbeitgeber beziehungsweise nach der Probezeit.

Bei den folgenden Bestimmungen zum Urlaubsanspruch kann es je nach Berufsgruppe oder Tarifvertrag Abweichungen geben.

  • Urlaubszeitpunkt: Generell sollten Ihre Präferenzen berücksichtigt werden, sofern keine betrieblichen Gründe dagegensprechen und/oder es den Urlaub von Kolleginnen und Kollegen beeinträchtigt.
  • Länge des Urlaubs: Theoretisch sollte der Jahresurlaub nicht geteilt werden. Das heißt, alle Tage sollten gemeinsam genommen werden, sofern keine betrieblichen Gründe dagegensprechen. Andernfalls muss pro Jahr ein Urlaub mit mindestens 12 Werktagen gewährt werden. Ein Hinweis: Das Bundesurlaubsgesetz stammt aus den 1960ern. Auch Samstag wird als Werktag definiert. Man könnte die 12 Werktage deshalb auch als zwei Wochen auslegen.
  • Urlaub und Kalenderjahr: Die freien Tage müssen binnen eines Kalenderjahres beantragt, bewilligt und genommen werden. Eine Verschiebung auf das Folgejahr ist nur mit triftigen Gründen möglich. Der verbleibende Urlaub muss in diesen Fällen innerhalb der ersten drei Monate des neuen Jahres stattfinden.
  • Krankheit im Urlaub: Alle nachweisbaren Krankentage während eines Urlaubs gelten nicht als Urlaubstage, sondern als Krankentage.
  • Urlaub nach Rehabilitation: Melden Sie direkt nach einer Reha Urlaub an, muss dieser bewilligt werden.
  • Aufrundung von Urlaubstagen: Teilurlaubstage müssen auf ganze Tage aufgerundet werden, sobald mindestens 50 Prozent eines Arbeitstages betroffen ist (24,5 Urlaubstage wären dementsprechend beispielsweise 25 Urlaubstage).
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Urlaub: Wird das Arbeitsverhältnis vor Ende des Kalenderjahres beendet, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen die verbleibenden Urlaubstage entweder gewähren oder auszahlen.

In Ihrem Arbeitsvertrag finden Sie die genaue Anzahl an Urlaubstagen. Diese können je nach Berufsgruppe und Vereinbarung über die geleisteten Wochenstunden variieren. Oft überschreit die gewährte Urlaubszeit bei Vollzeitverträgen das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß.


Wie viele bezahlte Krankentage habe ich?

Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt die Bezahlung von Beschäftigten bei Krankheit sowie auch an Feiertagen. Bezeichnet wird die Verordnung offiziell auch als Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall.

Als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin muss Ihr Arbeitgeber Ihnen im Krankheitsfall das Grundgehalt weiterzahlen, sofern Sie bereits mindestens vier Wochen dort angestellt sind. Der Anspruch besteht für maximal 6 Wochen in Folge beziehungsweise für 42 Tage.

Sind Sie anschließend erneut aufgrund der gleichen Erkankung arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber Ihnen Ihren Lohn nur dann für höchstens weitere sechs Wochen weiterzahlen, sofern

  • Sie binnen der letzten sechs Monate keine Fehltage aufgrund der gleichen Krankheit hatten oder
  • die erste sechswöchige Arbeitsunfähigkeit aus dem gleichen Grund mindestens ein Jahr her ist.

Die Voraussetzung für den Lohnerhalt ist ein ärztliches Attest, das die Dauer der Krankheit prognostiziert und gegebenenfalls verlängert werden muss.

Krankentagegeld durch Krankenversicherungen

Fallen Sie krankheitsbedingt länger als 42 Tage in Folge aus, haben Sie womöglich Anspruch auf Krankengeld durch Ihre Krankenversicherung: Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen Ihnen ab dem 43. Krankentag bis zu 70 Prozent Ihres Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Der Anspruch für Krankengeld aufgrund derselben Erkrankung besteht dabei binnen drei Jahren für maximal 78 Wochen insgesamt. Über Krankenzusatzversicherungen sind weitere individuelle Vereinbarungen über Krankentagegeld möglich.

Sind Sie privat krankenversichert, bestimmen die Vertragsinhalte mit Ihrer den privaten Krankenversicherung über die Höhe und Dauer von Krankentagegeld.


Aussagekraft des Arbeitszeit-Rechners

Der Arbeitszeitenrechner bildet das Arbeitsvolumen einer Woche ab. Sie können die Wochenarbeitszeit natürlich auch auf einen Monat oder ein Jahr hochrechnen. Das macht insbesondere dann Sinn, wenn Sie im Schichtdienst arbeiten und Ihre Arbeitszeiten variieren. Auf diese Weise können Sie nicht nur Ihre tatsächliche Wochenarbeit sehen, sondern auch Ihre Monatsarbeitszeit. Sie erhalten zudem einen Überblick darüber, wie viele Stunden Sie pro Jahr tatsächlich arbeiten.

Denken Sie bei der Hochrechnung auf ein Jahr auch an die Berücksichtigung der gesetzlichen Feiertage sowie die Anzahl Ihrer genommenen Urlaubstage.


FAQ – häufige Fragen zum Arbeitsstunden-Rechner