TC 512
Verpassen Sie keine Informationen mehr! Erhalten Sie regelmäßig Neuigkeiten, Tipps und Empfehlungen zu Sparmöglichkeiten.
Mehr erfahren
Geschäftlich auf der sicheren Seite: Die Betriebshaftpflicht­versicherung Senke Dein Risiko als Gewerbetreibender, Unternehmer oder Handwerker und sei auf der sicheren Seite!
100 % kostenlose Angebotsanforderung
FOCUS MONEY-Untersuchung „Beste Kundenbetreuung“
Siegel Tarifpreise– Vergleichsportale 2024
Siegel Deutschlands Beste Online-Portale 2024
Deutschlands beste Vergleichsportale 2024
100 % kostenlose Angebotsanforderung
eKomi

4.7 / 5 Sternen
Basierend auf 3.177 Bewertungen

Das Original seit 2001. Unsere Vergleichskompetenz und unser Kundenservice werden jedes Jahr vielfach ausgezeichnet.
  • Dein individueller Rundumschutz
  • Schutz gegen Forderungen Dritter
  • Kostenschutz bei Sachschäden
10%

Wie lautet der Name Ihrer Firma?

Bitte tragen Sie hier den offiziellen Namen der Firma ein.

Betriebshaftpflicht­versicherung

Betriebshaftpflichtversicherung: Wichtig zu wissen
  • Die Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) ist freiwillig. Für Unternehmen, Subunternehmen sowie Freiberufliche ist der Schutz jedoch essenziell.
  • Die BHV versichert Unternehmen samt Inhabern, Teilhabern, Gesellschaftern und Personal gegen Haftpflichtschadenansprüche Dritter.
  • Nicht alle BHV-Tarife sind gleich gut und die teuerste Variante ist nicht unbedingt die beste.
  • Im Schnitt kosten Firmenversicherungen zwischen 100,00 und 300,00 Euro pro Vertragsjahr, abhängig ist dies jedoch von zahlreichen Faktoren, darunter sind Unternehmensgröße und Betriebsrisiken.
  • Über Tarifcheck.de können Sie kostenfrei und unverbindlich bei unserem externen Partner ein maßgeschneidertes Angebot entsprechend Ihrer Bedürfnisse anfordern.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

Betriebshaftpflichtversicherung Vergleich – so funktioniert der kostenlose Vergleich

Jede Branche ist mit unterschiedlichen Risiken konfrontiert. Damit im Fall der Fälle möglichst alle Schäden und Gefahren abgesichert sind, benötigen Sie einen Versicherungsschutz entsprechend Ihrer Anforderungen. Dabei ist es gar nicht so einfach zu bestimmen, in welchem Umfang und gegen was genau man sich eigentlich versichern sollte. Der kostenlose und unverbindliche Betriebshaftpflichtversicherung Vergleich unseres externen Partners unterstützt Sie bei der Suche nach einem leistungsstarken Tarif, der für Ihre Betriebsart geeignet ist.

Mithilfe des externen Betriebshaftpflichtversicherungs-Vergleichs wird ein individuelles Angebot eingeholt, das auf die Bedürfnisse und Ansprüche Ihres Unternehmens zugeschnitten ist. Dafür werden nur wenige Informationen zur Art und Größe des Unternehmens von Ihnen benötigt. Sie selbst entscheiden selbstverständlich, welche Bereiche durch die Versicherung geschützt werden sollen. Eine Fachkraft unseres externen Partnerunternehmens wird sich anschließend zeitnah mit einem passenden Angebot bei Ihnen melden.


Betriebshaftpflichtversicherung Kosten – so setzen sich die Beiträge zusammen

Die Versicherungsbeiträge für Betriebshaftpflichtversicherung (auch BHV genannt) setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Die Versicherungen kalkulieren die Kosten einer Betriebshaftpflichtversicherung anhand des zu versichernden Risikos. Das heißt, je größer das individuelle Schadensrisiko eines Betriebs, desto höher sind auch die Beiträge bei den Versicherungsunternehmen.

Für die Beitragsberechnung wird vor allem die Betriebstätigkeit samt Produkten und das damit verbundene Grundrisiko herangezogen. Aber auch die Mitarbeiterzahl, die Höhe der vereinbarten Deckungssumme und eine gegebenenfalls gewählte Selbstbeteiligung beeinflussen die Preisgestaltung.

Was darf eine Betriebshaftpflichtversicherung kosten?

Aufgrund der vielen individuellen Faktoren, möglichen Haftungsrisiken und Schadenersatzforderungen variiert der Leistungsumfang der BHV und damit natürlich auch der Versicherungsbeitrag. Entsprechend von Erfahrungswerten ist die Absicherung jedoch bereits für unter 10,00 Euro monatlich zu haben. Im Schnitt kostet die Firmenhaftpflicht zwischen 100,00 Euro und 300,00 Euro pro Versicherungsjahr. Schauen Sie vor Unterzeichnung einer Firmenhaftpflicht dabei nicht nur auf die Beitragshöhe, sondern auch auf die Vertragsbedingungen, damit Sie im Schadenfall richtig versichert sind.


Wer eine Betriebshaftpflicht­versicherung abschließen sollte

Die private Betriebshaftpflichtversicherung wird auch als Vermögensschaden­haftpflichtversicherung oder Gewerbeversicherung bezeichnet. Gesetzlich vorgeschrieben ist die BHV nicht. Da die Schadensersatzansprüche Dritter jedoch schnell enorme Summen erreichen und im Ernstfall sogar existenzbedrohend sein können, ist der Abschluss einer betrieblichen Haftpflichtversicherung beinahe unumgänglich. Schließlich lassen sich Risiken und Gefahren im Berufsalltag und in Betriebsstätten trotz aller Sorgfalt nicht gänzlich vermeiden.

Die Betriebshaftpflicht eignet sich für Unternehmen und Gewerbe aller Formen, Branchen und Größenordnungen. Dazu gehören zum Beispiel Büro-, Handwerks- und IT-Betriebe. Aber auch für Freiberuflerinnen und Freiberufler und Subunternehmen ist die Versicherung grundsätzlich sinnvoll. Die Betriebshaftpflicht ist im Grunde genommen für alle Unternehmen, Subunternehmen und Berufsgruppen wichtig, die durch ihre Geschäftstätigkeit und/oder Produkte Sach- oder Personenschäden verursachen können.

Einige Betriebe benötigen statt oder ergänzend zur Betriebshaftpflicht eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung, die auch berufsspezifische Vermögensschäden absichert. Diese Versicherung ist für bestimmte Berufe verpflichtend, unter anderem für Ärztinnen und Ärzte oder Anwältinnen und Anwälte.


Wer in der Betriebshaftpflicht versichert ist

Die Betriebs­haftpflichtversicherung sichert das gesamte Personal eines Unternehmens vor Haftungsforderungen ab. Dazu gehören:

  • Sie als Inhaberin oder Inhaber der Firma,
  • das Unternehmen als juristische Person,
  • alle Teilhaberinnen und Teilhaber sowie Gesellschafterinnen und Gesellschafter
  • und natürlich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beziehungsweise Betriebsangehörige.

Welche Schäden die betriebliche Haftpflichtversicherung abdeckt

Personenschäden

Ein Personenschaden liegt dann vor, wenn eine Person verletzt, vergiftet oder getötet wird.

Ein Beispiel: In Ihrem Warengeschäft kippt ein ungenügend gesichertes Regal um und verletzt dabei einen Ihrer Kunden. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt sämtliche Folgekosten, etwa Behandlungskosten und Schmerzensgeld. Im Ernstfall kommt die Versicherung auch für lebenslange Rentenzahlungen auf.

Sachschäden

Sachschäden beziehen sich auf das gesamte Eigentum von Personen oder Institutionen. Ein Sachschaden liegt vor, wenn Sie eine Sache Dritter ohne Vorsatz beschädigen, zerstören oder verlieren.

Ein Beispiel: In Ihrem Bauunternehmen sichert einer Ihrer Dachdeckerinnen oder Dachdecker den Arbeitsplatz nicht ordnungsgemäß ab, ein Auto wird daraufhin durch herabfallenden Schutt beschädigt. Die Reparaturkosten begleicht Ihre Betriebshaftpflichtversicherung.

Vermögensfolgeschäden (unechte Vermögensschäden)

Die Betriebshaftpflicht übernimmt mit der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung auch unbeabsichtigte Vermögensfolgeschäden. Mit dem Term Vermögensfolgeschäden sind finanzielle Haftpflichtschäden gemeint, die aus vorangegangen Personen- oder Sachschäden resultieren. Reine Vermögensschäden hingegen, die aus fehlerhaften Dienstleistungen hervorgehen, sind meistens nicht versichert.

Ein Beispiel: Eine selbstständig tätige Kundin ist zu Besuch und stolpert dabei über ein freiliegendes Kabel. Sie verletzt sich so stark, dass sie für mehrere Wochen nicht arbeiten kann. In der Folge muss Ihr Unternehmen nicht nur für den Personenschaden, sondern auch für den Verdienstausfall der Selbstständigen aufkommen. Beide Schäden sind für gewöhnlich in der betrieblichen Haftpflicht versichert.


Zusatzbausteine in der Betriebshaftpflicht­versicherung

Der individuelle, bedarfsgerechte Versicherungsschutz eines Unternehmens ist außerordentlich wichtig. Ein kleiner Malerbetrieb braucht nun mal eine andere Absicherung als ein großes Industrieunternehmen. Damit jeder Betrieb samt Betriebsangehörigen im Falle eines Schadens oder Fehlers optimal abgesichert ist, bieten Versicherungsanbieter der Firmenhaftpflicht diverse Zusatzleistungen an. Einige Zusatzbausteine sind je nach Tarif und Anbieter automatisch Bestandteil der Police und automatisch mitversichert, bei anderen Anbietern müssen diese Haftpflichtrisiken explizit hinzubestellt werden.


Was die Deckungssumme in der Betriebshaftpflicht leistet

Die Betriebshaftpflicht versichert sämtliche Schäden mit einer sogenannten Deckungssumme, auch Versicherungssumme oder Sublimit genannt. Diese vertraglich vereinbarte Summe bestimmt den Höchstbetrag, den eine Versicherung im Schadensfall zahlt.

Über die konkrete Höhe der Deckungssumme können nur schwer allgemeingültige Aussagen gemacht werden. Je nach Art und Größe des Betriebs und den individuellen Haftungsrisiken sind unterschiedlich hohe Summen empfehlenswert. Die Versicherungssumme für Sach- und Personenschäden liegt bei vielen Versicherern automatisch bei drei Millionen Euro, kann auf Wunsch aber erhöht werden. Umfasst Ihr Versicherungsschutz weitere Haftpflichtschäden, beispielsweise Mietsach- oder Umweltschäden, sind diese in der Regel mit einer separaten Summe versichert.

Es ist sehr wichtig, dass Sie die Versicherungssumme der BHV an das Betriebsrisiko Ihres Unternehmens anpassen. Schließlich haften Sie für schuldhaft verursachte Schäden in unbegrenzter Höhe. Liegen die Schadensersatzansprüche über der mit dem Firmenversicherer vereinbarten Deckungssumme, müssen Sie die Differenz selber zahlen. Es ist deshalb ratsam, für wenige Euro mehr im Jahr eine sehr viel höhere Versicherungssumme auszuwählen.


Passiver Rechtsschutz in der Betriebshaftpflicht­versicherung

Die private Betriebshaftpflicht schützt Sie nicht nur vor finanziellen Herausforderungen im Schadensfall, sondern wehrt auch unberechtigte oder unangemessene Forderungen und Schadenersatzansprüche gerichtlich gegen Sie ab.

Ereignet sich ein Schaden und verlangt die geschädigte Person Schadensersatz von Ihnen, dann prüft die Versicherung zunächst, ob die gegen Ihr Unternehmen gerichteten Schadenersatzansprüche überhaupt berechtigt sind. Ist der Anspruch begründet, reguliert Ihre Betriebshaftpflicht den entstandenen Schaden und übernimmt sämtliche Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Haben Sie oder Ihre Angestellten den Schaden nicht schuldhaft verursacht, weist Ihre Haftpflicht die Schadensersatzforderungen von Unberechtigten ab und verweigert die Zahlung. Die geschädigte Person kann folgend gegen Sie als Verursacherin oder Verursacher klagen. In dem Fall führt Ihre Betriebshaftpflichtversicherung den Prozess und übernimmt jegliche Aufwendungen für den Rechtsstreit, darunter Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten. Im Rahmen einer solchen Schadenabwehr überprüft die Rechtsabteilung Ihrer Haftpflicht auch überzogene Regressforderungen und mindert diese gegebenenfalls.


In welchen Fällen die betriebliche Haftpflichtversicherung nicht leistet

Die private Betriebshaftpflichtversicherung deckt sämtliche Schäden ab, die Sie selbst oder Ihre Angestellten unbeabsichtigt an Dritten oder deren Eigentum verursachen. Es gibt allerdings auch Ausnahmen, bei denen die betriebliche Haftpflicht nicht leistet:

Vorsatz

Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind nicht versicherbar. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Handwerker ein defektes Teil im Haus des Kunden verbaut, von dem der Handwerksbetrieb wusste, dass es defekt ist. Bei solchen Schäden leistet die Betriebshaftpflichtversicherung nicht. Grobe Fahrlässigkeit hingegen ist bei den meisten Versicherungen nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Versicherer kürzen die Leistung jedoch häufig, wenn der Haftpflichtschaden durch grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde.

Eigenschäden

Die Betriebshaftpflichtversicherung leistet nur bei Haftpflichtschäden an Dritten oder deren Eigentum. Eigenschäden sind generell nicht versichert. Ein Eigenschaden liegt beispielsweise vor, wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter das Inventar in den eigenen Büroräumen oder der Betriebsstätte schädigt. Gleiches gilt für Schäden, die Sie selbst, eine Angestellte oder ein Angestellter während der Ausübung der Geschäftstätigkeit erleiden. In diesen Fällen greift die Betriebshaftpflicht nicht.

Mit einer Inhaltsversicherung können Sie das bewegliche Firmeninventar absichern. Auch bei der Inhaltsversicherung gibt es in der Regel jedoch Einschränkungen bezüglich Eigenschäden.

Echte Vermögensschäden

Der Versicherungsschutz einer Betriebshaftpflicht umfasst in aller Regel Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden. Ein reiner Vermögensschaden ohne einen vorangegangen Sach- oder Personenschaden ist dagegen nicht versichert. Entsteht einer dritten Person durch fehlerhaftes Handeln Ihres Unternehmens ein direkter finanzieller Schaden, geht die Versicherung also nicht als Vermögenschadenhaftpflicht in Leistung. Das gilt auch für den Verlust sowie die Veränderung von elektronischen Daten.

In der IT-Branche etwa ist es deshalb sehr wichtig, dass Sie sich gegen Vermögensschäden absichern. Entweder Sie schließen eine Betriebshaftpflicht speziell für Unternehmen der Soft- und Hardwarebranche ab oder Sie ergänzen Ihre konventionelle Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Berufshaftpflicht oder auch Vermögensschadenhaftpflicht.

Haftpflichtschäden während der Freizeit

Die Betriebshaftpflichtversicherung leistet nur bei Schäden im Rahmen Ihres Berufslebens. Haftpflichtschäden, die während Ihrer Freizeit entstehen, werden hingegen nicht von der BHV, sondern von einer privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt.


Wann sich ein Wechsel der Betriebshaftpflicht lohnt

Ein Betriebshaftpflicht-Vergleich lohnt sich nicht nur für Neukundinnen und -kunden. Selbst wenn Sie bereits im Besitz einer Betriebshaftpflichtversicherung sind, kann sich ein Vergleich und anschließender Wechsel lohnen. Die Angebote der Versicherungsanbieter unterscheiden sich oft gewaltig in Preis, Leistung und Qualität. Neuere Tarife sind zudem oft weitaus besser als Altverträge.

Bei einem gut überlegten Wechsel kommt es nicht nur auf die Reduzierung von Betriebskosten an. Es ist sehr wichtig, dass der Versicherungsschutz auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Anforderungen zugeschnitten ist. Andernfalls drohen im Falle eines Schadens trotz Betriebshaftpflicht erhebliche finanzielle Einbußen. Ein kostenloser und unverbindlicher Betriebshaftpflichtversicherung-Vergleich dauert nur wenige Minuten und bewahrt Sie im Ernstfall vor einem finanziellen Fiasko.


Laufzeit und Kündigung der Betriebshaftpflicht­versicherung

Sie sind mit Ihrem aktuellen Versicherungsvertrag unzufrieden, haben ein günstigeres Angebot gefunden oder benötigen Ihren Versicherungsschutz nicht mehr? Es gibt diverse gute Gründe, Ihre Betriebshaftpflichtversicherung zu kündigen und gegebenenfalls zu einem anderen Firmenversicherer wechseln. Hierbei sind Sie an bestimmte Laufzeiten und Fristen gebunden. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie aber auch Rechte, die einen Vertragsausstieg erleichtern.

Versicherungsdauer und ordentliche Kündigung bei der Betriebshaftpflicht­versicherung

Sofern beim Vertragsabschluss nichts anderes vereinbart, beträgt die Laufzeit einer Betriebshaftpflichtversicherung ein Jahr. Für diesen Zeitraum sind Sie an Ihre Police gebunden. Bis spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit können Sie Ihren Vertrag ordentlich kündigen. Reichen Sie bis zu diesem Zeitpunkt keine Kündigung ein, verlängert sich Ihre Versicherung automatisch um ein weiteres Jahr.

Außerordentliches Kündigungsrecht bei der Betriebshaftpflicht­versicherung

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, Sie können Ihre Versicherung – unabhängig von der eigentlichen Vertragslaufzeit – innerhalb eines Monats kündigen.

  • Schadensfall: Ein Recht auf Sonderkündigung besteht immer im Schadensfall – unabhängig davon, ob Ihr Versicherer Schadensersatz geleistet hat oder nicht. Nach Abschluss der Bearbeitung eines Schadens haben Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer vier Wochen Zeit, Ihren Vertrag zu kündigen. Gleiches gilt für Ihren Versicherer: auch dieser kann Ihnen nach einem Haftpflichtschaden außerordentlich kündigen.
  • Beitragserhöhung: Sie können auch dann von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn Ihre Versicherung den Beitrag erhöht, ohne den Leistungsumfang entsprechend auszubauen. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel vier Wochen nach Erhalt der Änderungsmitteilung.
  • Betriebsaufgabe: Eine vorzeitige Vertragsbeendigung ist vereinzelt auch bei der Aufgabe eines Betriebs möglich. Haben Sie Ihr Gewerbe eingestellt und abgemeldet, endet oftmals auch die Betriebshaftpflichtversicherung zu diesem Zeitpunkt. Voraussetzung ist der Eingang der Abmeldebescheinigung beim Versicherer innerhalb eines Monats nach Betriebsaufgabe.

Worauf beim Abschluss einer Betriebshaftpflicht­versicherung zu achten ist

Ausreichend hohe Versicherungssumme vereinbaren

Zwar empfehlen Versicherungsexpertinnen und -experten für Personenschäden eine Versicherungssumme von mindestens drei Millionen Euro sowie für Sach- und Vermögensfolgeschäden ein Sublimit von jeweils mindestens 500.000 Euro, doch geht von jeder Branche ein unterschiedlich hohes Schadensrisiko aus. Sie sollten die Versicherungssumme deshalb unbedingt an das individuelle Betriebsrisiko anpassen.

Wählen Sie lieber eine höhere Deckungssumme und geben Sie dafür wenige Euro mehr im Jahr aus. Andernfalls tragen Sie alle Schadenskosten selbst, die über die Deckungssumme hinausgehen. In Einzelfällen ist es möglich, die Versicherungssumme für größere Aufträge projektgebunden aufzustocken.

Betriebliche Tätigkeit möglichst genau beschreiben

Eine auf Ihre Branche zugeschnittene Betriebshaftpflichtversicherung ist außerordentlich wichtig. Andernfalls drohen Leistungslücken, die im Ernstfall hohe finanzielle Belastungen zur Folge haben können. Deshalb ist es außerordentlich wichtig, dass Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit beim Versicherungsvergleich möglichst genau beschreiben. Nur so können Versicherungskaufleute den bestmöglichen Tarif für Ihr Unternehmen finden.

Selbstbeteiligung an finanzielle Möglichkeiten anpassen

Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung können Sie Ihre Versicherungsprämien senken. Im Gegenzug tragen Sie im Schadensfall einen vertraglich vereinbarten Betrag selbst. Sie sollten dabei unbedingt beachten, dass Sie alle Schäden bis zu der gewählten Summe selbst begleichen müssen. Ihre Versicherung springt erst ein, wenn der Betrag erreicht ist. Das bedeutet, dass Sie vor allem kleinere Schäden oft ganz allein tragen müssen. Es ist folglich sehr wichtig, dass Sie die Höhe der Selbstbeteiligung an Ihre wirtschaftlichen Möglichkeiten anpassen.

Versicherungsvertrag genau prüfen

Bevor Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen, sollten Sie den Vertragsbedingungen große Aufmerksamkeit schenken. Verträge beinhalten nicht selten Klauseln, die bestimmte Leistungen ausschließen. Spezielle Schäden wie Tätigkeitsschäden oder Mietsachschäden gehören nicht immer zum Schutz einer Betriebshaftpflicht, können für Ihr Unternehmen aber von großer Bedeutung sein. Prüfen Sie auch den Geltungsbereich Ihrer Versicherung. Häufig sind nur Geschäftstätigkeiten im EU-Ausland eingeschlossen, betriebliche Arbeiten außerhalb Europas sind dann nicht versichert.

Bindungsfristen beachten

Die Vertragslänge einer Betriebshaftpflichtversicherung beträgt in der Regel ein Kalenderjahr. Für diesen Zeitraum sind Sie an Ihre Versicherung gebunden. Es gibt aber auch Tarife mit Bindungsfristen von bis zu drei Jahren. Diese Tarife sind zwar oft etwas günstiger. Sie sollten allerdings beachten, dass Sie Ihre Versicherung innerhalb der Vertragslaufzeit nicht ordentlich kündigen können. Es sei denn, Ihr Versicherer erhöht die Beiträge oder bearbeitet einen Schaden – in diesen Fällen haben Sie ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht. Auch bei Abmeldung eines Gewerbes erlischt die Bindungsfrist für gewöhnlich.

Anbieter und Tarife vergleichen

Besonders empfehlenswert ist der Vergleich verschiedener Anbieter und Tarife, denn diese unterscheiden sich bezüglich Qualität, Preisen, Leistungen und Zusatzbausteinen. Je nachdem, welche Risiken Ihr Betrieb aufweist, sind unterschiedliche Vertragsdetails wichtig. Haben Sie womöglich Ihre Büroräume gemietet, ist die Mitversicherung von Mietsachschäden unverzichtbar. Handwerkliche Betriebe wiederum sollten darauf achten, dass Allmählichkeitsschäden im Versicherungsschutz enthalten sind. Der kostenlose und unverbindliche Vergleich unseres externen Partners unterstützt Sie auf der Suche nach einer Betriebshaftpflichtversicherung, die den Anforderungen Ihres Betriebs entspricht.


Unterschied zwischen Betriebs- und Berufshaftpflicht­versicherung

Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht klingen zwar sehr ähnlich und überschneiden sich auch teilweise in ihren Leistungen – doch es gibt auch Unterschiede.

Zunächst einmal springen beide Haftpflichtversicherungen für Schadensersatzansprüche ein, die Sie während der Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit schuldhaft verursacht haben. Bei beiden Versicherungen sind sowohl Sie als Inhaberin oder Inhaber eines Unternehmens als auch Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor begründeten Haftungsforderungen geschützt. Dabei kommt die betriebliche Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden sowie alle daraus resultierenden Vermögensschäden auf. Echte Vermögensschäden, die Sie oder Ihre Angestellten direkt durch fehlerhafte Dienstleistungen verursachen, übernimmt die Betriebshaftpflicht allerdings nicht. Anders in der Berufshaftpflichtversicherung: Diese umfasst meistens eine Vermögensschadenhaftpflicht und reguliert somit auch rein finanzielle Schäden, die beispielsweise durch falsche Beratung entstanden sind.

Die private Betriebshaftpflicht ist zwar für alle Unternehmen, Selbstständigen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler empfehlenswert, der Abschluss erfolgt allerdings immer auf freiwilliger Basis. Die berufliche Haftpflichtversicherung hingegen ist für einige Berufsgruppen vom Gesetzgeber oder von der eigenen Berufskammer vorgeschrieben. Dazu gehören unter anderem Ärztinnen und Ärzte, Anwältinnen und Anwälte oder auch Berufstätige in der Steuerberatung oder Architektur. Aber auch für Selbstständige und freiberuflich Tätige in der Unternehmensberatung, Physiotherapie oder Informationstechnik ist die Berufshaftpflichtversicherung durchaus sinnvoll. Denn all diese Berufe in Fällen von falscher Beratung, Planung oder Behandlung besonders oft mit Haftungsansprüchen Dritter konfrontiert.

Welche Versicherung für Sie persönlich infrage kommt, hängt immer vom Einzelfall ab. In manchen Fällen ist der Abschluss beider Versicherungen sinnvoll. Damit Sie gegen sämtliche Schäden abgesichert sind, erhalten Sie Betriebs- und Berufshaftpflicht oftmals im Versicherungspaket. Ganz egal, welche Risiken Ihr Geschäft birgt – es lohnt sich zweifellos, verschiedene Anbieter und Tarife miteinander zu vergleichen. So können Sie schnell und einfach ein Versicherungsangebot nach Ihrem Bedarf ermitteln.


FAQ zur Betriebshaftpflicht­versicherung

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.