Produkthaftpflichtversicherung
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Firmen haften auch für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch einen Fehler ihres Produktes entstehen, so steht es im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).
Dabei ist es für die Haftung unerheblich, ob ein Verschulden vorliegt oder nicht, die Haftung besteht grundsätzlich. Die Folgen schadhafter Produkte können mit enormen finanziellen Belastungen verbunden sein. Dafür gibt es die Produkthaftpflichtversicherung, die zu den Betriebshaftpflichtversicherungen gehört und Schäden versichert, die über die Haftung der Betriebshaftpflichtversicherung hinausgehen.
Anders ausgedrückt: Die Produkthaftpflichtversicherung sichert den Versicherungsnehmer gegen mögliche Schadenersatzansprüche Dritter ab, die durch das fehlerhafte Produkt des Versicherungsnehmers einen Schaden erlitten haben. Dies kann ein Personenschaden, ein Sach- oder auch ein Vermögensschaden sein.
Dementsprechend erbringt die Versicherungsgesellschaft bei Eintritt eines Schadens und der Inanspruchnahme der Produkthaftpflichtversicherung je nach Art des zugrunde liegenden Sachverhaltes verschiedene Leistungen.
Werden von der gegnerischen Seite unberechtigt Ansprüche erhoben, hilft die Produkthaftpflichtversicherung bei der Abwehr der gegnerischen Forderungen und übernimmt die Kosten eines möglichen Rechtsstreits. Ist die Rechtslage und die damit verbundene Haftungsfrage nicht geklärt, bezahlt die Versicherung im Rahmen der Produkthaftpflichtversicherung die Kosten für die rechtliche Klärung. Erleidet tatsächlich ein Dritter einen Vermögensschaden und ist Ursache ein mangelhaftes Produkt des Versicherungsnehmers, dann übernimmt die Versicherungsgesellschaft die Entschädigung und die Befriedigung der Haftpflichtansprüche der geschädigten Person.
Der lange Schatten der Produkthaftung
Die Produkthaftpflichtversicherung haftet unabhängig vom Verschulden für Schäden an Personen, an Sachen und am Vermögen von Dritten, die aus dem fehlerhaften Produkt der Firma des Versicherungsnehmers entstanden sind.
Insoweit ist die Produkthaftpflichtversicherung für das gesamte produzierende Gewerbe ein unverzichtbarer Versicherungsschutz. Aber auch Händler und Hersteller, die ein eingekauftes Produkt unter eigenem Namen anbieten, sowie Zulieferer und Hersteller von Zwischenprodukten laufen Gefahr, wegen möglicher fehlerhafter Produkte haftbar gemacht zu werden. Eine Produkthaftpflichtversicherung ist zusammengefasst für all jene interessant, die Produkte erzeugen, die nicht nur direkt für den Endverbraucher gedacht sind, sondern auch von einem anderen Unternehmen oder auf andere Weise zur Produktion weiter verwendet werden.
Allerdings haftet die Produkthaftpflichtversicherung nicht für die Fehlerhaftigkeit des Produktes an sich.
Grundlage jedes Vertrages ist die mangelfreie Erfüllung des Vertrages unter Einhaltung der gegenseitigen Leistungspflichten. Während der Abnehmer zur Zahlung des Produktes verpflichtet ist, muss die andere Vertragspartei mangelfreie Ware liefern. Ebenfalls nicht von der Produkthaftpflichtversicherung erfasst sind solche Sachverhalte, in denen ein produzierendes Unternehmen fehlerhafte Produkte zurückrufen muss, um weitere Schäden, insbesondere Personen- und Sachschäden, zu vermeiden. Dies verursacht regelmäßig einen zumeist sehr hohen Vermögensschaden für das Unternehmen, was nicht von der Produkthaftpflichtversicherung, sondern von einer speziellen Versicherung, nämlich der Rückrufkostenversicherung, versichert werden kann.