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E-Bike-Versicherung

E-Bike-Versicherung: Wichtig zu wissen
  • Die freiwillige E-Bike-Versicherung leistet tarifabhängig bei Diebstahl, Vandalismus, Verschleiß und Defekten des E-Bikes, Fahrrads sowie einzelner Teile und bietet einen weitaus umfassenderen Schutz als eine Hausratversicherung.
  • Gute E-Bike-Versicherungen sind bereits im höheren zweistelligen Eurobereich zu haben.
  • Für zulassungspflichtige E-Bikes und Pedelecs schreibt der Gesetzgeber den Abschluss einer Motorrad- beziehungsweise Mopedversicherung vor.
  • Mithilfe des kostenlosen, unverbindlichen Vergleichs für E-Bike-Versicherungen unseres externen Partners können Sie auf Tarifcheck.de sekundenschnell und unverbindlich passende Tarife für Ihr E-Bike, Pedelec oder Fahrrad ermitteln.
  • Haben Sie ein passendes Angebot gefunden, können Sie über unsere Webseite einen Vertrag bei unserem externen Partner abschließen, ohne dass Ihnen dadurch zusätzliche Kosten entstehen und schützen damit die finanzielle Investition in Ihr E-Bike, Fahrrad oder Pedelec.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

E-Bike-Versicherung Vergleich – warum ist eine E-Bike-Versicherung wichtig?

Ein E-Bike kostet im Schnitt weit über 2.000 Euro, also genauso viel wie mancher Gebrauchtwagen. Bei einer derartigen Investition schmerzen Schäden, Vandalismus oder Diebstahl besonders. Die private E-Bike-Versicherung setzt dort an und versichert Sie gegen finanzielle Verluste.

Der Schutz der E-Bike-Versicherung ist freiwillig, aber dennoch in vielen Fällen sinnvoll. Eine E-Bike-Versicherung ist leistungsstärker als eine Mitversicherung des E-Bikes bei einer Hausratversicherung. Gute E-Bike-Versicherungstarife gibt es bereits für unter 100 Euro jährlich.

E-Bike Versicherung

Auch besonders teure nicht elektronische Fahrräder können Sie über die E-Bike-Versicherung gegen Schäden verschiedener Art absichern.


Welche Leistungen umfasst eine E-Bike-Versicherung?

Die Leistungen der E-Bike-Versicherung beziehungsweise Fahrradversicherung variieren je nach Tarif und Versicherer. Die Leistungen sind dabei unabhängig vom Standort des E-Bikes, Pedelecs oder Fahrrades zum Schadenszeitpunkt. Hausratversicherungen definieren in diesem Punkt hingegen eindeutige Beschränkungen.

Leistungen der E-Bike-Versicherung – alle Tarife

Dieser Schutz greift bei jedem Tarif:

  • Leistungen bei Diebstahl des E-Bikes,
  • Leistungen bei Teilediebstahl (zum Beispiel Akku, Reifen, Sattel).

Leistungen der E-Bike-Versicherung – mit Schutzbrief

Das leisten Tarife mit Schutzbrief, je nach Versicherer kann es Abweichungen geben:

  • Pannenhilfe und Abschleppdienst,
  • Bereitstellung eines Mietrades,
  • Weiterfahrt mit Taxi oder öffentlichen Verkehrsmitteln,
  • Übernachtungskosten für den Notfall.

Leistungen der E-Bike-Versicherung – Vollkaskoversicherung

Dieser Schutz ist Teil von Vollkaskotarifen, einzelne Leistungen können dabei variieren:

  • Leistungen bei Vandalismus am E-Bike,
  • Leistungen für das E-Bike bei Unfall- und Sturzschäden,
  • Leistungen bei unsachgemäßer Handhabung, die das E-Bike beschädigen,
  • Leistungen bei Konstruktionsfehlern, Materialfehlern oder Produktionsfehlern sofern diese nicht durch die Garantie des Herstellers gedeckt werden,
  • Leistungen bei Teileverschleiß,
  • Leistungen bei Blitzschlag, Brand und Explosion,
  • Leistungen bei Feuchtigkeit,
  • Leistungen bei elektronischen Schäden.

Je nach dem Alter des E-Bikes und seiner Teile können die erbrachten Leistungen im Schadenfall sinken. Achten Sie bei einem Vergleich der E-Bike-Versicherung also auch unbedingt darauf, wie hoch der Schadensersatz bei Verlust des Zweirads oder einzelner Teile ausfällt.


Bei welchen Schäden leistet die E-Bike-Versicherung nicht?

Die E-Bike-Versicherung ist keine Haftpflichtversicherung. Das heißt, sie leistet nicht, wenn aufgrund der E-Bike-Nutzung Dritte oder deren Eigentum zu Schaden kommen.

Haftpflichtversicherung für nicht zulassungspflichtige E-Bikes und Pedelecs

Zuständig bei nicht zulassungspflichtigen E-Bikes und auch Fahrrädern ist die reguläre private Haftpflichtversicherung. Achten Sie darauf, dass etwaige durch E-Bike-Gebrauch verursachte Schäden Teil Ihres Versicherungsbestandteils sind, andernfalls müssen Sie im Schadenfall unter Umständen selber tief in die Tasche greifen.

Haftpflichtversicherung für zulassungspflichtige E-Bikes und Pedelecs

Entsteht aufgrund der Nutzung eines zulassungspflichtigen E-Bikes ein Haftpflichtschaden, ist die Motorrad- beziehungsweise Mopedversicherung zuständig. Diese ist gesetzliche Pflicht.

E-Bike-Versicherung ersetzt nicht die Unfallversicherung

Wer bei einem Unfall mit dem eigenen E-Bike dauerhaft zu gesundheitlichem Schaden kommt, der erhält von der E-Bike-Versicherung dafür keine Leistungen. Zuständig wäre in diesem Fall eine private Unfallversicherung, die tarifabhängig auch Unfälle durch die Nutzung von E-Bikes deckt.

E-Bike Versicherung

Was unterscheidet die E-Bike-Versicherung von der Hausratversicherung?

Die E-Bike-Versicherung ist weitaus umfangreicher als die Hausratversicherung. Im Rahmen der Hausratversicherung werden in der Regel nur Schäden durch Einbruchdiebstahl und Vandalismus in der Garage oder auf dem eigenen Grundstück reguliert. Bei einigen Tarifen der Hausratversicherung ist auch Diebstahl außerhalb des eigenen Grundstücks mitversichert.

Schäden durch Unfälle, falsche Handhabung, Teileverschleiß oder Konstruktionsfehler fallen beispielsweise nicht unter den Schutz der Hausratversicherung.


Was kostet eine E-Bike-Versicherung im Durchschnitt?

Eine gute und umfangreiche E-Bike-Versicherung können Sie bereits für unter 100 Euro pro Jahr abschließen. Abhängig ist der Preis natürlich von mehreren Faktoren. Dabei gilt: Der teuerste E-Bike-Versicherer hat nicht unbedingt die besten Tarife. Machen Sie vor Abschluss einer Versicherung also unbedingt einen kostenlosen Vergleich.

Wie setzen sich die Beiträge der E-Bike-Versicherung zusammen?

Die Beitragshöhe für die E-Bike-Versicherung ist beispielsweise abhängig vom Alter, Wert und Zustand des E-Bikes oder Pedelecs. Auch der Versicherungsumfang und der Wohnort spielen eine Rolle. Da die E-Bike-Versicherung generell eher zu den günstigeren Versicherungsprodukten gehört, machen einzelne Punkte oft nur wenige Euro aus.


Wie melde ich der E-Bike-Versicherung einen Schaden?

Generell gilt: Dokumentieren Sie den Schaden umgehend durch Fotos und auch Videos und notieren Sie gegebenenfalls die Kontaktdaten von etwaigen Zeugen. Handelt es sich um Diebstahl, Teilediebstahl und Vandalismus, melden Sie den Schaden der Polizei und lassen Sie sich für die Versicherung eine Bestätigung der Anzeige sowie das Aktenkennzeichen geben. Informieren Sie Ihre Versicherung so schnell wie möglich über den Schaden.

Die einzelnen E-Bike-Versicherer haben je unterschiedliche Formulare zur Schadenmeldung online und/oder können zusätzlich telefonisch erreicht werden. Entsprechende Informationen finden Sie in Ihren Versicherungsunterlagen und auch auf der Webseite des jeweiligen Versicherers.

Diese Informationen benötigen E-Bike-Versicherer im Schadenfall

Im Detail kann die Abfrage bei den einzelnen Anbietern variieren:

  • Ihre Kontaktdaten,
  • Ihr Versicherungskennzeichen,
  • Angaben zu Ihrem E-Bike oder Fahrrad (Hersteller, Rahmennummer, Kaufvertrag, Kostenbeleg über das Sicherheitsschloss etc.),
  • Angaben zum Schaden, zu dessen Hergang sowie etwaigen Beteiligten – inklusive Fotomaterial und sonstiger relevanter Dokumente,
  • Ihre Bankverbindung für die Überweisung der Entschädigung.

Ihr Versicherer wird die Sachlage prüfen und den Ihnen zustehenden Geldbetrag anschließend zeitnah auf Ihr Konto überweisen. Notieren Sie sich zu Ihrer eigenen Absicherung den Namen Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihres Sachbearbeiters und behalten Sie Kopien von allen Dokumenten rund um den Schaden.


Was sind die Unterschiede zwischen E-Bike, Pedelec und S-Pedelec?

Die rechtlichen Definitionen von E-Bike, Pedelec und S-Pedelec können in den einzelnen Staaten voneinander abweichen und das kann sich wiederum auf die Vorgaben für Versicherungsschutz in anderen Ländern auswirken. In Deutschland gelten folgende Definitionen.

E-Bike – Definition

Es gibt verschiedene Arten von E-Bikes beziehungsweise Elektrofahrrädern und folglich auch verschiedene Definitionen.

  • Nicht zulassungspflichtige E-Bikes: Laut dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 1 Zulassung sind nicht zulassungspflichtige E-Bikes dadurch gekennzeichnet, dass der Hilfsmotor eine maximale Unterstützung von 250 Watt hat. Die elektromotorische Leistung verringert sich bei der manuellen Nutzung der Pedalen und zunehmender Geschwindigkeit und wird unterbrochen, sobald 25 km/h erreicht wird und/oder wenn der manuelle Pedalantrieb aufhört. Diese Art von E-Bikes fallen deshalb nicht unter die Definition Kraftfahrzeuge (Kfz).
  • Zulassungspflichtige E-Bikes: Ist die die Wattleistung höher als 250 Watt und/oder das E-Bike erreicht mithilfe des Motors eine höhere Geschwindigkeit als 25 km/h, dann handelt es sich um ein zulassungspflichtiges E-Bike. Dieses wird als Kfz klassifiziert. Halter benötigen eine Betriebs- und Fahrerlaubnis sowie eine Kfz-Versicherung. Das Tragen eines Helms ist gesetzliche Pflicht. Radwege dürfen mit zulassungspflichtigen E-Bikes nicht genutzt werden.
E-Bike Versicherung

Zulassungspflichtige E-Bikes werden weiter in drei Kategorien unterteilt:

  • Mofa: E-Bikes, die eine Schnelligkeit zwischen 25 km/h und 45 km/h erreichen, sind rechtlich gesehen Mofas.
  • Mofa und E-Bike: E-Bikes mit einem Sitzplatz, die gänzlich ohne Pedalantrieb auskommen und sich bei 25 km/h ausschalten, sind sowohl Mofas als auch E-Bikes.
  • Leichtmofa und E-Bike: E-Bikes mit einem Sitzplatz, die gänzlich ohne Pedalantrieb auskommen und sich bereits bei 20 km/h ausschalten, sind gleichzeitig Leichtmofas und E-Bikes. Bei der Bedienung von Leichtmofas gilt keine Helmpflicht, empfehlenswert ist ein Schutzhelm natürlich trotzdem.

Pedelec – Definition

Der Begriff Pedelec ist eine Abkürzung von pedal electric cycle und beschreibt damit ein Fahrrad, dessen Pedalbetrieb durch einen elektronischen Hilfsmotor unterstützt wird. Pedelec wird also oft als Synonym für E-Bike genutzt. Ein Pedelec ist entsprechend hiesiger Definitionen ein nicht-zulassungspflichtiges E-Bike.

S-Pedelec – Definition

Ein S-Pedelec ist entsprechend hiesiger Definitionen ein zulassungspflichtiges E-Bike, das eine Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h erreichen kann.


Welche Fahrradschlösser eignen sich für E-Bikes?

Bei dem Fahrradschloss für ein hochwertiges Fahrrad oder E-Bike sollten Sie nicht sparen. Bei dem externen E-Bike-Versicherungsvergleich auf Tarifcheck.de wird der Kaufpreis des Fahrradschlosses sogar als Teil des Werts des E-Bikes bewertet. Bewahren Sie deshalb auch die Kaufbelege über die Schlösser unbedingt auf.

E-Bike Versicherung

Es empfiehlt sich, das Rad mindestens mit einem, wenn nicht mit zwei Schlössern zu sichern. Dabei sollte das Rad laut Webseiteninformationen der Polizei an einem festen Gegenstand vertaut werden, damit es nicht weggetragen werden kann. Die Polizei verweist auf hochwertige Bügel- oder Panzerkabelschlösser mit effektiven Schließsystemen und empfiehlt die Nutzung von Modellen mit VdS-Gütesiegel, welches von der VdS Schadenverhütung GmbH verliehen wird. Auch Fahrradschlösser mit einer positiven Einstufung durch die Stiftung Warentest seien empfehlenswert.


FAQ – häufig gestellte Fragen zur E-Bike-Versicherung

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.