Freiwillige in der gesetzlichen Krankenversicherung

Freiwillige Krankenversicherung

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Die Familienversicherung ist eine kostenfreie Mitversicherung von Familienmitgliedern

Rund 4,8 Millionen Menschen sind in Deutschland freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert.

Für freiwillig Versicherte besteht keine Pflichtmitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse. Wer freiwillig gesetzlich krankenversichert ist, kann sich also optional auch jederzeit privat versichern. Die Mitgliedschaft bei den gesetzlichen Krankenversicherungen wird grundsätzlich in drei Arten unterschieden: Familienversicherung, freiwillige Versicherung und Pflichtversicherung. Als Arbeitnehmer sind Sie in der Regel pflichtversichert und damit an die gesetzliche Krankenversicherung gebunden. Die Familienversicherung ist eine kostenfreie Mitversicherung von Familienmitgliedern wie Ehegatten und Kindern, die kein oder nur ein sehr geringes Einkommen haben. In der Gruppe der freiwillig Versicherten sind hingegen hauptsächlich Selbstständige zu finden.

Auch wenn eine Familienversicherung nicht möglich ist, können Sie sich freiwillig krankenversichern.

Die freiwillige Krankenversicherung wird mit Paragraf Neun des Sozialgesetzbuches definiert. Mit der Gesundheitsreform wurde ab 2009 eine verpflichtende Krankenversicherung für jedermann eingeführt, die Personen automatisch rückwirkend bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert, bei der sie bislang Mitglied waren. Diese Regelung betrifft unter Anderem Pflichtversicherte, die sich selbstständig machen und damit aus der Pflichtversicherung der gesetzlichen Kassen heraus fallen. Es ist nicht mehr möglich, aus Gründen der Kostenersparnis komplett auf eine Krankenversicherung zu verzichten. Anfallende Beiträge in der Übergangszeit müssen auch rückwirkend bezahlt werden.


Freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung: gesetzlich oder privat?

Wenn Sie zum Personenkreis der freiwillig Krankenversicherten zählen, müssen Sie sich zunächst zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung entscheiden.

Alle Selbstständigen und Personen, die nicht unter die Annehmlichkeit der Familienversicherung fallen, können sich sowohl gesetzlich als auch privat krankenversichern. Vergleichen Sie, welche Krankenversicherung für Sie infrage kommt. Zu den wesentlichen Unterschieden zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung zählt die Beitragsberechnung: Die gesetzlichen Kassen erheben einkommensabhängige Beiträge, die Privaten nicht.

Dafür erfolgt bei den privaten Kassen eine Gesundheitsprüfung.

Eine freiwillige Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse setzt eine einkommensabhängige Beitragsberechnung voraus. Als Selbstständiger und nicht Erwerbstätiger müssen Sie hierzu Ihren Einkommensteuerbescheid bei der Krankenkasse einreichen. Neben Ihren Einnahmen fließen auch mögliche Kapitalerträge in die Berechnung des Beitrags ein. Der Mindestbeitrag für wird für freiwillig Krankenversicherte auf Basis eines Einkommens von 1.916,25,- Euro monatlich berechnet. Zusammen mit der Pflegeversicherung beläuft sich dieser Beitrag auf etwa 330,00,- Euro monatlich. Für die Berechnung des Höchstbeitrags gilt die allgemeine Beitragsbemessungsgrenze von 3.712,50,- Euro, womit sich ein Beitrag von rund 630,00,- Euro monatlich ergibt. Die Beiträge für freiwillig Versicherte werden dabei immer genau anhand des Einkommensteuerbescheids berechnet und liegen damit je nach Nettoeinkommen zwischen 330,00,- und 630,00,- Euro pro Monat. Für Existenzgründer mit Gründungszuschuss gilt ein reduzierter Beitrag.