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Der Hausarzttarif in der gesetzlichen Krankenversicherung

Hausarzttarif

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Als gesetzlich Krankenversicherter können Sie sich freiwillig für einen Hausarzttarif entscheiden

Der Hausarzt nimmt für Patienten einen besonderen Stellenwert ein, denn ihm gilt das Vertrauen meist über mehrere Lebensphasen.

Der Hausarzt kennt in der Regel Ihre individuellen Lebensumstände, klärt mit Ihnen Behandlungsschritte ab und berät bei der Wahl von Fachärzten, Kliniken und Therapien. Grundsätzlich gilt, dass alle, die in der gesetzlichen Krankensicherung abgesichert sind, einen Arzt der eigenen Wahl aufsuchen können, sofern er kassenärztlich zugelassen ist. Krankenkassen müssen heute eine Versorgung anbieten, die hausarztzentriert ist, und schließen daher mit einigen Ärzten spezielle Verträge ab. Sie als gesetzlich Krankenversicherter können sich freiwillig für einen sogenannten Hausarzttarif entscheiden.

Ist diese Entscheidung gefallen, verpflichten Sie sich gegenüber Ihrer Kasse, bei Beschwerden zunächst immer den Hausarzt aufzusuchen.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Notfälle, bei denen es auf die nächstgelegene ärztliche Versorgung ankommt. Sollte Ihr Arzt Urlaub machen, müssen Sie ersatzweise einen der Vertretungsärzte aufsuchen. Ausgeschlossen von der Regelung sind Behandlungen beim Frauen- oder Augenarzt. Entscheiden Sie sich für dieses noch recht junge Modell, muss Ihnen Ihre Krankenkasse einen besonderen Hausarzttarif anbieten und gibt auch Auskunft darüber, welche Ärzte diesem Modell angeschlossen sind. Die Pflicht der Kassen, Hausarztverträge anzubieten, besteht seit dem Jahr 2009 und behält nach einer anfangs schleppenden Anlauffrist auch weiterhin seine Gültigkeit.


Hausarzttarif - nicht alle Kassen nehmen daran teil

Der Hausarzttarif in der gesetzlichen Krankenversicherung stellt Ihnen die Möglichkeit in Aussicht, auch Termine außerhalb der herkömmlichen Sprechzeiten nutzen zu können.

Einige Krankenkassen versprechen ihren Versicherungsnehmern, dass die Wartezeit beim Hausarzt nicht länger als eine halbe Stunde betragen soll. Aus diesem Grunde sollten Sie sich als Patient einer Erstuntersuchung unterziehen, damit sich Ihr Hausarzt ein Gesamtbild Ihrer gesundheitlichen Verfassung machen kann. Schwere Erkrankungen wie Bluthochdruck und Diabetes lassen sich auf diese Weise schneller erkennen. Der Hausarzttarif in der gesetzlichen Krankenversicherung erntet jedoch auch Kritik. So bemängeln unter anderem Verbraucherschützer, dass er auf eine freie Arztwahl durch den Hausarzttarif stark beschnitten wird.

Jedoch verfolgt die gesetzliche Krankenversicherung mit diesem Tarif das Ziel, kostspielige Doppeluntersuchungen zu vermeiden.

Darüber hinaus muss auch der Arzt besondere Anforderungen erfüllen, will er an einem Hausarzttarifmodell teilnehmen. Fortbildungsseminare gehören ebenso dazu wie eine Funktion als Lotse. Ihr Hausarzt muss Ihr gesamtes Krankheitsprofil kennen und alle Behandlungswege dokumentieren. Der Hausarzttarif in der gesetzlichen Krankenversicherung gehört zu den Pflichttarifen, obwohl sich nicht alle Kassen daran beteiligen. Als wenig effizient erscheint den Krankenkassen der finanzielle Aspekt. Sie müssen die Kosten für die vierteljährlich anfallenden Praxisgebühren übernehmen und Bonuszahlungen mit den angeschlossenen Hausärzten aushandeln.