EC-Karte – Funktion, Abschaffung und Alternativen 2023
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
Der meist kostenfreie Erhalt einer EC-Karte geht mit der Eröffnung eines Girokontos einher.
In Deutschland kann jede volljährige, in der BRD gemeldete Person ein Girokonto eröffnen. Für die Anmeldung benötigen Sie einen gültigen Pass oder Personalausweis. Je nach Anbieter werden Informationen zu Einkommen und/oder Nutzung abgefragt. Oft führt das Kreditinstitut eine SCHUFA-Prüfung durch (Bei Girokontoanfragen über Tarifcheck.de sind alle Prüfungen SCHUFA-neutral und haben keinen Einfluss auf den individuellen Score).
Achten Sie bei der Eröffnung eines Girokontos auf die Konditionen, denn es gibt zwischen den Angeboten gravierende Unterschiede – beispielsweise bezüglich des Zinses auf eingezahltes Guthaben oder der Verzinsung des Dispokredits. Einige Girokonten sind kostenfrei, bei anderen gibt es Kontoführungsgebühren. Mithilfe des Girokartenrechners auf Tarifcheck.de können Sie verschiedene Angebote übersichtlich, sekundenschnell und kostenlos miteinander vergleichen.
Wird die EC-Karte 2023 abgeschafft?
Ja, zum 30. Juni 2023 soll die EC-Karte in ihrer aktuellen Form abgeschafft werden. Das heißt nicht, dass Bankkundinnen und Bankkunden dann ohne Karte dastehen oder Karteninhaberinnen und Karteninhaber ihre derzeitige EC-Karte nicht mehr nutzen können. Hier sind die Details:
- Mastercard plant, die Maestro-Funktion zum 1. Juli 2023 einzustellen. Die Maestro-Funktion ermöglicht Inhaberinnen und Inhabern von Girocards, Zahlungen im Ausland vorzunehmen. Im Juli 2023 ausgestellte EC-Karten haben die Maestro-Funktion nicht mehr. Bei noch gültigen Karten, die vor diesem Datum ausgestellt worden sind, bleibt der Service von Mastercard bis zum Ablaufdatum wohl weiterhin gültig.
- In Deutschland können alte und neu ausgestellte EC-Karten beziehungsweise Girocards weiterhin zum Geld abheben und für Zahlungen genutzt werden. Online-Käufe sind mit der EC-Karte jedoch in der Regel weiterhin nicht möglich.
- Es gibt Alternativen: Verbraucherzentrale.de erörtert mögliche Szenarien. Geldinstitute könnten a) auf V-Pay von Visa umsteigen (funktioniert wie Maestro, jedoch gibt es nicht überall auf der Welt Akzeptanzstellen), b) die Girokarte zugunsten der Debitkarte abschaffen (diese wird jedoch nicht allerorts akzeptiert), c) Bankkundinnen und -kunden eine weitere Karte für den Auslandseinsatz zur Verfügung stellen.
- Kreditkarten und Debitkarten können Sie weiterhin im Ausland nutzen. Planen Sie den Sommerurlaub im Ausland, fragen Sie Ihre Bank bei Bedarf nach dem geplanten Vorgehen bezüglich Ihrer EC-Karte, nach entsprechenden Angeboten oder machen Sie einen Kreditkartenvergleich. Wichtig ist bei allen Geldkarten, inwiefern für die Nutzung im Ausland Gebühren anfallen.
EC-Karte als Alternativname für die Girocard
Bei der EC-Karte handelt es im heutigen Sprachgebrauch um eine Girocard. Wird die Girokarte genutzt, wird das Geld sofort abgebucht.
Das Geldabheben und das bargeldlose Bezahlen (per Karteneinschub in ein Lesegerät und zusätzlicher Legitimierung durch einen vierstelligen PIN) funktioniert im Inland mit allen EC-Karten.
Ein NFC-Chip ermöglicht die kontaktlose Zahlung. Hat Ihre Bankkarte die Kontaktlos-Funktion, finden Sie auf der Karte das Zeichen für Wireless
. Die kontaktlose Zahlung muss in der Regel erst ab einem bestimmten Betrag mit Ihrer PIN verifiziert werden.
EC-Karten, die vor dem 1. Juli 2023 ausgestellt werden, haben eine Maestro-Funktion, mit der Sie auch im Ausland Geld abheben und in Geschäften oder Gaststätten bezahlen können.
Für Online-Einkäufe und die Nutzung von Dienstleistungen im Ausland (beispielsweise Buchung eines Hotels) eignen sich unter anderem Kreditkarten.
EC-Karte sperren – kostenloser Service bei Verlust
Haben Sie Ihre EC-Karte verloren oder wurde sie gestohlen, sperren Sie sie schnellstmöglich. Auf diese Weise vermeiden Sie finanzielle Schäden. Die Sperrung von Bankkarten ist kostenfrei.
So sperren Sie Ihre EC-Karte:
- Kontaktieren Sie den Sperrnotruf oder Ihr Kreditinstitut: Der Sperrnotruf hat die Nummer 116 116; rufen Sie aus dem Ausland an, die 0049 116 116. Von der Zentrale aus werden Sie an Ihre Bank weitergeleitet, doch aufgepasst: Nicht alle Zahlungsdienstleister nehmen an dem Service teil. Alternativ können Sie sich direkt an Ihre Bank wenden.
- Halten Sie wichtige persönliche Daten bereit: Dazu gehören Ihre Kontonummer, Ihr Personalausweis oder Pass, Informationen zu Ort, Datum und Zeit des Kartenverlusts.
- Nach unrechtmäßigen Abbuchungen fragen: Nach der Sperrung haftet die Bank für sämtliche unrechtmäßigen Abbuchungen.
- Gegebenenfalls Polizei kontaktieren: Wurde Ihre Girocard gestohlen, melden Sie dies sicherheitshalber auch der Polizei.
- Kontobewegungen prüfen: Prüfen Sie nach der Sperrung der Karte regelmäßig, ob es auf Ihrem Konto unrechtmäßige Abbuchungen gibt und melden Sie diese gegebenenfalls sofort Ihrer Bank. Seien Sie besonders achtsam, wenn Ihre Karte eine Kontaktlos-Funktion hat.
Wurden mit Ihrer Karte vor der Sperrung Geschäfte getätigt, haften Sie im Rahmen von bis zu maximal 150 Euro, sofern die Karte nicht aufgrund von Fahrlässigkeit abhanden gekommen ist und sie schnellstmöglich gesperrt wird.