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Haftpflichtversicherung Vergleich
- Die Haftpflichtversicherung kostet weit unter 100 Euro im Jahr, auch wenn mehr als eine Person versichert wird. Sie ist ab der Beitragszahlung sofort gültig.
- Die Haftpflicht leistet bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Versicherte versehentlich bei Dritten verursachen.
- Ohne die freiwillige Versicherung müssen Sie im Schadenfall alle Kosten vollumfänglich selber tragen.
- Personen eines Haushalts können sich gemeinsam in einem Vertrag versichern. Bestimmte Haustiere, z. B. Hunde, benötigen eine gesonderte Haftpflichtversicherung. Freiberufler und Unternehmer brauchen zusätzlich eine Berufshaftpflichtversicherung.
- Der unverbindliche, kostenlose Haftpflichtversicherungsvergleich unseres externen Partners zeigt Ihnen auf Tarifcheck.de sekundenschnell passende Tarife an. Bei Bedarf können Sie ohne Zusatzkosten direkt über unsere Webseite einen Vertrag bei unserem Partner abschließen und sparen bis zu 65 Prozent.
- Der externe Vergleichsrechner auf Tarifcheck.de ist mehrfacher Testsieger.
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
Haftpflichtversicherung Vergleich – was leistet der private Schutz?
Versehentlich mit dem Einkaufswagen auf dem Parkplatz ein Auto geschrammt, im Laden eine teure Flasche Parfüm umgeschubst oder den Sitznachbarn im Bus mit heißem Kaffee verletzt? In Fällen wie diesen übernimmt die private Haftpflichtversicherung die Schadenkosten für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.
Die Haftpflichtversicherung zahlt also für Schäden, die Versicherte versehentlich bei Dritten verursachen.
Bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.
Außerhalb der Arbeitszeit bei Vorfällen rund um die Uhr.
Bei Schäden in der BRD und tarifabhängig im Ausland.
Wann die Haftpflicht greift:
- Personenschäden (bis mindestens fünf Mio. Euro): versehentliche Verletzungen, Tod. Beispiel: Ein Senior bricht sich beim Zusammenstoß die Hüfte. Die Haftpflicht zahlt Rehabilitationsmaßnahmen.
- Sachschäden (bis mindestens fünf Mio. Euro) am Eigentum von Privatpersonen, Firmen, Staat. Beispiel: Ein leckender Eimer Farbe beschmutzt einen Bus und die Kleidung der Fahrgäste. Die Haftpflicht zahlt Reinigung und Schadenersatz.
- Vermögensschäden (bis mindestens 50.000 Euro). Beispiel: Einkommensausfall aufgrund einer Verletzung, die man versehentlich verursacht hat.
- Durchsetzung Ihres Rechts bei haltlosen Schadensansprüchen durch Dritte.
Wann die Haftpflicht nicht greift:
- Bei gemeinsam in einem Vertrag versicherten Personen, der engen Familie und einem selbst.
- Bei der Ausübung des Berufs: Bei Angestellten greift dann die Berufshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers. Bei Selbstständigen und Freiberuflern die eigene Berufshaftpflicht.
- Bei Schäden durch ein zulassungspflichtiges Kfz.
- Bei Vorsätzlichkeit, Delikten und Straftaten.
- Bei grober Fahrlässigkeit können Leistungen gekürzt werden.
- Einige Schadenarten listen manche Versicherer als Zusatzleistungen, z. B. Schäden durch Freundschaftsdienste. Diese Schadensfälle können über Zusatzbausteine versichert werden.
Ausführlich erklärt: Was genau versichert eine Haftpflichtversicherung?
Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie unabsichtlich bei Dritten verursachen:
Bei der Renovierung wird die Wasserleitung beschädigt, man stolpert im Laden und zerstört antikes Geschirr, der Einkaufswagen macht sich auf dem Supermarktparkplatz selbstständig und bringt eine Seniorin zu Fall – in diesen Fällen ist die Haftpflicht gefragt.
Erhalten Sie von Dritten eine Schadenforderung, dann prüft die Versicherung für Sie deren Ansprüche. Werden die Forderungen auf Schadensersatz abgewiesen und daraufhin gerichtlich angefochten, dann übernimmt die Haftpflichtversicherung gegebenenfalls auch die Gerichtskosten.
Insgesamt unterscheidet man zwischen Vermögen-, Sach- und Personenschäden.
VermögensschädenVermögensschäden sind mit einer geringeren Summe versichert als Sach- und Personenschäden. Ein Vermögensschaden kann etwa ein Einkommensausfall aufgrund einer Verletzung sein. Ein anderes Beispiel wäre, wenn eine Wohnung aufgrund eines Wasserschadens nicht wie geplant vermietet werden kann.
SachschädenSachschäden beziehen sich auf das gesamte Eigentum von Personen oder Institutionen, so etwa auch Gebrauchsgegenstände und Bekleidung, aber auch öffentliche Straßen und Gebäude.
PersonenschädenEin Personenschaden liegt dann vor, wenn ein anderer verletzt, vergiftet oder getötet worden ist. Es ist schlimm genug, mit Selbstvorwürfen zu leben, wenn Dritte durch das eigene Handeln zu Schaden kommen, selbst wenn dies unabsichtlich geschehen ist. Hat man keine Haftpflichtversicherung, können dazu noch hohe Geldforderungen folgen – etwa für Rehabilitationsmaßnahmen oder den behindertengerechten Umbau einer Immobilie.
Hat man keine Haftpflichtversicherung, muss man jedwede Schäden aus eigener Tasche zahlen. Hat man nicht genügend Kapital zur Verfügung, müssen dafür auch zukünftige Einnahmen aus einem Erbe oder Lottogewinn zur Schadenabzahlung genutzt werden.
Ausführlich erklärt: Was und wann leistet die Haftpflichtversicherung nicht?
Die richtige Privathaftpflichtversicherung bietet Ihnen guten Schutz, allerdings ist auch die beste Haftpflichtversicherung nicht für alle Fälle zuständig.
Keine Leistung bei Vorsatz, strafbaren Handlungen & Co.Wurde der Schaden durch strafbare Handlungen, Delikte, Vertragsverletzungsverfahren oder mit Vorsatz herbeigeführt, muss die Verursacherin oder der Verursacher aus eigener Tasche für den Schaden aufkommen.
Auch bei grober Fahrlässigkeit haben die Versicherer entsprechend § 81 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) die Leistungen entsprechend der Schwere der Fahrlässigkeit zu verringern.
Keine Leistung bei Schäden durch KfzWurde der Schaden durch ein zulassungspflichtiges Kraftfahrzeug (Kfz) wie ein Auto, Lkw oder Motorrad herbeigeführt, dann ist die Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig. Umgekehrt zahlt die Haftpflichtversicherung jedoch, wenn Sie als Radfahrerin oder Fußgänger versehentlich ein Kfz beschädigen. Auch Schäden durch die Nutzung anderer motorisierter (Wasser-)Fahrzeuge sind in der Regel nicht über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.
Viele Versicherungsgesellschaften schließen auch Schäden aus, die bei der Jagd, bei Boxkämpfen oder Rennen entstanden sind.
Keine Leistung bei Eigenschäden und Schäden innerhalb einer FamilieEigenschäden sind im Versicherungsvertrag ebenfalls nicht abgedeckt – kippen Sie also versehentlich Kaffee über Ihren Computer, wird die Haftpflichtversicherung Ihnen keinen neuen PC finanzieren.
Das gleiche gilt für Schäden, die unter Vertragsnehmerinnen und Vertragsnehmern eines Vertrags oder innerhalb einer Familie passieren. Wenn Ihr Kind also beim Spielen bei Ihnen zuhause eine teure Vase umkippt, wird die Versicherung dafür nicht aufkommen. Beschädigt Ihr Kind jedoch eine Vase bei Dritten, so ist dies ein Fall für die Haftpflichtversicherung – es sei denn, man ist der Aufsichtspflicht nicht nachgekommen.
Keine Leistung im beruflichen RahmenGenerell gilt die Haftpflichtversicherung nur für das Privatleben, nicht aber für den Gebrauch im beruflichen Rahmen.
Risiken eines Dienstes, eines Amtes oder einer Arbeit müssen durch eine Berufshaftpflichtversicherung separat abgeschlossen werden. Diese ist insbesondere für Freiberufliche wichtig. Vorfälle bei ehrenamtlichen Tätigkeiten oder gar nebenberuflichen Tätigkeiten können mit einem Zusatzbaustein abgedeckt werden.
Einige Leistungen nur über Zusatzbausteine versicherbarEinige Umstände sind zudem nicht automatisch bei allen Anbietern Vertragsbestandteil. Schäden, die bei sogenannten Gefälligkeits- und Freundschaftsdiensten entstehen, müssen in der Regel explizit durch Zusatzbausteine abgedeckt werden. Helfen Sie beispielsweise Bekannten beim Umzug und beschädigen dabei ein Klavier, zahlt die Versicherung nur, wenn Sie derartige Schäden vertraglich abgedeckt haben.
Eine Auflistung möglicher Zusatzbausteine finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Wen versichert eine private Haftpflichtversicherung?
Versichert in der Privathaftpflichtversicherung sind alle im Vertrag namentlich genannten Personen sowie diverse Arten von Haustieren. Auch im Nachhinein können Sie Personen zum Tarif hinzufügen und den Versicherungsschutz ausweiten. Das sind die Optionen:
wie Katzen und Kaninchen (im Einzelfall lohnt die Nachfrage beim Versicherer)
Personen:
- Tarif für eine Person.
- Tarif für Lebenspartnerinnen und Lebenspartner.
- Tarif für die ganze Familie (oft inklusive Kinder im Alter von bis zu 25 Jahren, die ihre erste Ausbildung absolvieren und nicht in einer eingetragenen Partnerschaft leben).
- Tarif für den gesamten Haushalt.
Haustiere:
- Katzen, Kaninchen & Co. können mitversichert werden.
- Hunde oder Pferde benötigen eine Extraversicherung.
- Gewerblich genutzte Tiere brauchen eine Extraversicherung.
- Im Einzelfall lohnt die Anfrage beim Versicherer.
Haftpflichtversicherung für die ganze Familie
Die private Haftpflichtversicherung ist für wenig Geld auch für die ganze Familie zu haben. Weil zudem ganze Haushalte versichert werden können, gehören dazu je nach Familienkonstellation nicht nur Eheleute und Kinder, sondern auch andere Mitbewohnerinnen und Mitbewohner wie beispielsweise Schwiegereltern. Auch Geschwister oder WG-Partner können mitversichert werden.
Beim dem externen Vergleich auf Tarifcheck.de können Sie auf Wunsch gezielt nach Haftpflichtversicherungstarifen und Versicherungsschutz für die ganze Familie suchen.
Alle Versicherten sollten im Vertrag der Privathaftpflicht namentlich genannt werden, damit im Schadensfall Leistungen erbracht werden.
Haftpflichtversicherung für Kinder
Auch Kinder, beziehungsweise deren Eltern, können ab einem gewissen Alter für Haftpflichtschäden zur Kasse gebeten werden.
Kinder im Alter von bis zu sechs Jahren gelten als deliktunfähig und Erziehungsberechtigte haften nur dann für die Schäden ihrer Kinder unter sieben Jahren, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind. Trotzdem versichern viele Haftpflichtanbieter in ihren Tarifen auch die Schäden von deliktunfähigen Kindern eingeschränkt über Zusatzbausteine mit. Schließlich fühlen sich viele Eltern trotzdem verantwortlich wenn ihr kleines Kind beispielsweise einen teuren Laptop von Bekannten mit Saft ruiniert.
Leibliche Kinder, Pflege-, Adoptiv- und Stiefkinder können selbstverständlich ebenfalls in der Haftpflichtversicherung für die ganze Familie versichert werden.
Die Vergleichsdetails des Familientarifs der Privathaftpflicht geben zudem Aufschluss darüber, bis zu welchem Alter die eigenen Kinder mitversichert werden können, selbst wenn sie nicht mehr mit Ihnen in einem Haushalt wohnen. Hierbei gibt es bei den einzelnen Anbietern Unterschiede.
Eine gängige Altersgrenze für die Absicherung in einem Familientarif ist das 25. Lebensjahr, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind: Beispielsweise besteht der Haftpflichtschutz für Kinder tarifabhängig weiter, wenn diese die erste Ausbildung, Freiwilligendienst oder Ähnliches durchlaufen, sofern mit dem Auszug des Nachwuchses keine eingetragene Lebensgemeinschaft einhergeht.
Wer braucht eine private Haftpflichtversicherung?
Die private Haftpflichtversicherung ist ein freiwilliger Grundschutz, aber essenziell. Laut Gesetz haften Sie ohne den Schutz selber mit Ihrem gesamten aktuellen und zukünftigen Vermögen für Schäden, die Sie bei Dritten versehentlich verursachen.
Haftpflichtversicherung weit verbreitet
In Deutschland leben mehr als 47,6 Millionen Menschen ab 14 Jahren in einem Haushalt, in dem jemand eine Privathaftpflichtversicherung hat beziehungsweise haben eigenen Haftpflichtschutz. So die Zahlen von Statista.com (Stand: Juni 2023).
Ausführlich erklärt: Wer eine Haftpflichtversicherung braucht
Jede volljährige Person, die nicht mehr über die Eltern versichert ist, sollte eine Haftpflichtversicherung haben, damit sie im Ernstfall nicht lebenslang für einen versehentlich verursachten Schaden aufkommen muss.
Die Versicherung ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, sollte aber in keinem Haushalt fehlen; der Versichungsschutz ist trotz Deckungssummen über zig Millionen Euro sehr günstig. Man erhält sie bereits für einen Jahresbetrag im niedrigen zweistelligen Bereich.
- Für Familien oder Singles mit Kindern, für Lebensgemeinschaften und Ehen gibt es besondere Kombi-Tarife. Kinder können bei der Privathaftpflicht über Erziehungsberechtigte mitversichert werden – das gilt auch für Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder.
Der Schutz gilt, solange die Kinder mit den Eltern im gleichen Haushalt leben. Haben Kinder bereits eine eigene Unterkunft, aber ihre erste Ausbildung, das erste Studium, den Wehr- oder Freiwilligendienst noch nicht abgeschlossen und sind nicht Teil einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, können sie in der Regel ebenfalls noch über die Eltern versichert werden.
Vorsicht: Einige Versicherer haben Sonderklauseln, die die Mitversicherung der Kinder bis auf ein gewisses Lebensalter begrenzen, prüfen Sie also bei Bedarf die Vertragsdetails der Privathaftpflichtversicherung. - Kinder, die eine geistige oder körperliche Behinderung haben, können bei ihren Eltern unabhängig vom Alter solange mitversichert werden, wie sie im gleichen Haushalt leben. Wohnen Sie aber beispielsweise in einem Pflegeheim oder in einem eigenständigen Haushalt, dann ist dieser Schutz nicht mehr gewährleistet.
- Kinder, die jünger sind als acht Jahre, gelten als nicht schuldfähig. Verursachen sie einen Schaden, dann können sie dafür nicht finanziell belangt werden – es sei denn, die Erziehungsberechtigten haben ihre Aufsichtspflicht verletzt.
Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihr volljähriges Kind noch über Sie versichert ist, beziehungsweise ob noch über Ihre Eltern Versicherungsschutz besteht, fragen Sie sicherheitshalber bei Ihrer Versicherung nach, was im Schadensfall gilt.
Haftpflichtversicherung Kosten – wie teuer ist der private Haftpflichtschutz?
Selbst für mehrere Personen kostet die Privathaftpflichtversicherung insgesamt meist weit unter 100 Euro pro Jahr, obwohl die Leistungen für Schadensersatz im Millionenbereich liegen. Abhängig vom gewünschten Versicherungsumfang liegt die Haftpflichtversicherung im niedrigen bis höheren zweistelligen Bereich.
Wie sich die Beiträge zusammensetzen
Einfluss auf die Beitragshöhe beziehungsweise die Kosten der Privathaftpflicht haben Alter der Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer, der Familienstand, etwaige Schadenleistungen in der Vergangenheit, der Berufsstand und natürlich die gewünschten Vertragsbausteine und Tarifdetails.
Insgesamt ist der Versicherungsschutz im Verhältnis zum niedrigen Beitrag allgemein relativ umfangreich. Deshalb empfiehlt es sich, lieber jährlich ein paar Euro mehr für die Privathaftpflichtversicherung zu zahlen, um dadurch den Schutz noch wesentlich zu erweitern und die Deckungssumme möglichst hoch zu setzen.
Dies ist deshalb relevant, weil es für Rentnerinnen und Rentner beispielsweise Seniorentarife gibt, die günstiger sind als andere. Argument ist, dass diese im Vergleich weniger Schäden verursachen als jüngere Menschen.
Der Familienstand ist in der Privathaftpflicht bedeutsam, da man auch Tarife für Lebensgemeinschaften, Ehen und die eigene Familie inklusive der Kinder und im Haushalt lebenden (pflegebedürftigen) Elternteile abschließen kann. Entscheiden Sie sich für einen Single-Tarif, wird der Preis natürlich nochmals weitaus günstiger.
Einzelne Berufsgruppen profitieren bei der Versicherung von Vergünstigungen, so etwa Beamtinnen oder Beamte.
Je nach Ihren persönlichen Umständen machen bei der Privathaftpflicht unterschiedliche Zusatzbausteine Sinn. Arbeiten Sie beispielsweise ehrenamtlich, so sollten Sie etwaige Missgeschicke mitversichern, die im Rahmen dieses Ehrenamts passieren könnten.
Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren, wird der Tarif etwas günstiger. Allerdings fällt dies preislich nicht sehr ins Gewicht. Ein Selbstbehalt lohnt sich also kaum.
Bei einigen Zusatzbausteinen ist bei verschiedenen Versicherern eine Eigenbeteiligung vorgegeben, so etwa bei der Schlüsselversicherung und bei Schlüsselverlust. Verlieren Sie beispielsweise einen Generalschlüssel, so wird der Austausch der Schlüsselanlage gezahlt, eine Eigenbeteiligung im dreistelligen Bereich ist bei Schlüsselverlust jedoch oftmals obligatorisch.
Haben Sie in den letzten drei oder fünf Jahren – trotz oder ohne bestehende Haftpflichtversicherung – keinen Schaden gemeldet, wird Ihnen von einigen Versicherern, ähnlich wie bei einer Kfz-Versicherung, ein Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt) angerechnet. Die Versicherung wird dann günstiger.
Schließen Sie einen Vertrag für mehr als ein Jahr ab, dann erhalten Sie bei einigen Anbietern Rabatte, allerdings sind die Versicherungen meist sowieso verhältnismäßig günstig, so dass man sich genau überlegen sollte, ob man sich für einen langen Zeitraum an einen Versicherer binden möchte.
Auch wenn Sie die Versicherung gleich für ein Jahr im Voraus zahlen, wird die Privathaftpflicht meist um einige Euro billiger, als wenn die Raten in kürzeren Abständen beglichen werden.
Achtung: Selbstbeteiligung lohnt sich bei der Haftpflichtversicherung nicht!
Bei einer Selbstbeteiligung tragen Sie im Ernstfall einen meist dreistelligen Anteil an jedem verursachten Schaden. Die Haftpflichtversicherung wird durch die Selbstbeteiligung nur wenige Euro günstiger.
Wie beantrage ich eine private Haftpflichtversicherung?
Mithilfe des kostenlosen, unverbindlichen Haftpflichtversicherung Vergleichsrechners unseres externen Partners finden Sie auf Tarifcheck.de sekundenschnell passende Tarife entsprechend Ihrer Vorgaben. Bei Bedarf können Sie über unsere Webseite nach dem Vergleich ohne Zusatzkosten sofort den Vertrag bei unserem externen Partner abschließen – und sparen bis zu 65 Prozent.
Bevor Sie einen Vertrag über eine Haftpflichtversicherung abschließen, machen Sie unbedingt einen Vergleich, denn einzelne Anbieter unterscheiden sich bezüglich Qualität, Leistungen, Tarifen und Preisen.
Deckungssumme klug wählenZentral ist die Höhe der Deckungssumme für Personen- und Sachschäden – also der Betrag, den eine Versicherung bei diesen Schadenarten maximal auszahlen wird. Die Summe liegt bei vielen Versicherern meist automatisch bei mindestens fünf oder zehn Millionen Euro und kann auf Wunsch erhöht werden. Eine hohe Deckungssumme für mindestens 10 Millionen Euro oder gar weitaus mehr macht Sinn.
Erleidet jemand durch ein Missgeschick gesundheitliche Folgen, können die Forderungen im siebenstelligen Bereich liegen. Schon mit wenigen Euro mehr pro Jahr kann die Deckungssumme dabei wesentlich aufgestockt werden.
Der Deckungsbetrag für Vermögenschäden ist meist sehr viel niedriger angesetzt. Schauen Sie auch hier, ob Sie mit dieser Summe einverstanden sind oder noch höheren Schutz wünschen.
Privathaftpflicht auf individuellen Bedarf zuschneidenEbenfalls wichtig ist die Überlegung, für wen man die Versicherung abschließt. Als gemeinsame Police für sich und den Nachwuchs? Für sich und die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner? Auch wenn Sie nicht verheiratet sind, besteht die Möglichkeit, sich als Paar versichern zu lassen. Leben in Ihrem Haushalt Ihre Eltern, Schwiegereltern Au-Pairs oder andere Mitbewohnerinnen und Mitbewohner?
Haftpflichtversicherung für Haustiere berücksichtigenHaben Sie Haustiere? Oftmals können Sie den gesamten Haushalt inklusive der Haustiere wie Katzen oder Kaninchen versichern. Einige Haustiere benötigen eine gesonderte Haftpflichtversicherung, Pferde und Hunde zum Beispiel. Die Hundehaftpflichtversicherung ist dabei für bestimmte Hundearten je nach Wohnort gesetzliche Pflicht.
Bei Versicherungsabschluss genaue Angaben machenWichtig sind wahrheitsgemäße Angaben, um den Schutz nicht zu gefährden. In der Regel fragen die Versicherer, ob Sie in der Vergangenheit bereits eine Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen haben. Selbst wenn sich der Tarif durch wahrheitsgemäße Antworten eventuell um ein paar Euro pro Jahr erhöhen sollte, haben Sie dann die Gewissheit, optimal geschützt zu sein.
Was gehört in den Vertrag einer privaten Haftpflichtversicherung?
Generell wichtig sind:
- eine hohe Deckungssumme von mindestens zehn Millionen Euro, um im Ernstfall alle Kosten zu decken.
- die namentliche Nennung aller zu versichernden Personen und die Angabe von etwaigen Haustieren.
- der Haftpflichtversicherung Änderungen umgehend mitzuteilen (etwa Adresswechsel, neues Haustier).
Im Detail: der Haftpflichtversicherung Änderungen mitteilen & Definition der Vorsorgeversicherung
Ändern sich Ihre persönlichen Lebensumstände, müssen Sie Ihre Haftpflichtversicherung darüber informieren. Dazu zählen beispielsweise Adressänderungen, Eheschließung, Scheidung und damit verbundene Namensänderungen.
Auch Ihr beruflicher Status kann bedeutsam sein, da einige Berufsgruppen – wie etwa Beamtinnen und Beamte – Vergünstigungen erhalten und Rentnerinnen und Rentner in der Regel von besonders günstigen Tarifen profitieren.
Vorsorgeversicherung bei der PrivathaftpflichtNeue Risiken, die durch Änderungen im Privatleben dazukommen, sollten der Haftpflichtversicherung ebenfalls mitgeteilt werden. Allgemein gilt dabei bei allen Privathaftpflichtversicherungen die sogenannte Vorsorgeversicherung. Dies ist keine separate Versicherung, sondern automatischer Versicherungsbestandteil. Dieser besagt, dass sich im Laufe eines Versicherungsjahrs im Alltag die Risiken beständig ändern und diese neuen Risiken dann in der Regel für ein paar Wochen, Monate oder gar bis zur nächsten Prämienfälligkeit mitversichert werden. Stirbt beispielsweise Ihr Haustier und Sie schaffen sich ein neues Tier der gleichen Art an, so ist dies meist mitversichert. Sie müssen jedoch spätestens bei der nächsten Prämienfälligkeit diesbezügliche Änderungen angeben.
Die Vorsorgeversicherung gilt nicht für Risiken, die bei Ihrer persönlichen Haftpflichtversicherung als Extra-Zusatzbausteine ausgewiesen sind.
Legen Sie sich beispielsweise privat eine versicherungspflichtige Drohne zu, dann müssen Sie dies sofort melden, sofern die Absicherung keine Drohnenversicherung inkldúdiert hat, denn etwaige Schäden werden nicht von der Vorsorgeversicherung übernommen.
- eine Schlüsselversicherung beim Verlust von (Dienst-)Schlüsseln.
- Versicherung von Allmählichkeitsschäden, zum Beispiel durch Feuchtigkeit.
- Versicherung von Internetschäden durch einen weitergeleiteten Virus.
- Versicherung von Schäden während der Ausübung von Ehrenamt und/oder Nebentätigkeit.
- eine Drohnenversicherung, sofern Sie für den privaten Gebrauch einen Multicopter besitzen.
- eine Forderungsausfalldeckung: Sie erhalten Geld, wenn Dritte Ihnen Schaden zufügen, aber weder eine Haftpflichtversicherung noch Geld zur Schadensregulierung haben.
Welche Zusatzbausteine gibt es bei der privaten Haftpflichtversicherung?
Einzelne Anbieter bieten sehr unterschiedliche Tarife für die Privathaftpflichtversicherung an. Einige Zusatzbausteine wie sind je nach Unternehmen automatisch Bestandteil der Police; bei anderen Versicherungen müssen Leistungen bei Internetschäden, Schlüsselverlust & Co. explizit hinzubestellt werden und haben dann jeweils unterschiedlich hohe Deckungs- beziehungsweise Versicherungssummen.
Dabei gilt: Auch die Absicherung von Zusatzbausteinen wird die Kosten der Haftpflichtversicherung nicht unerschwinglich teuer machen.
Mit dem Baustein der Forderungsausfalldeckung sichern Sie eigene Ansprüche ab. Wird Ihnen ein Schaden zugefügt, und die Verursacherin oder der Verursacher hat keine eigene Privathaftpflichtversicherung und keine finanziellen Mittel, so übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung die Zahlung entsprechend der Mindestschadenhöhe.
Eltern haften für Kinder unter sieben Jahren nur, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben. Mit diesem Extrabaustein können Sie auch Kinder bis zum Alter von sechs Jahren versichern. Die Aufsichtspflicht muss man selbstverständlich trotzdem wahrnehmen.
Ziehen ein oder beide Elternteile im Alter in Ihren Haushalt oder haben Sie andere Mitbewohnerinnen oder Mitbewohner, können Sie diese in Ihrem Haftpflichttarif meist mitversichern.
Nicht immer ist ein Schaden sofort ersichtlich. Einige entstehen über einen längeren Zeitraum, etwa durch Feuchtigkeit oder Dämpfe. Derartige Schäden werden über diesen Vertragspunkt abgesichert.
Möglich ist die Versicherung des Verlusts von fremden Schlüsseln oder Dienstschlüsseln und etwaigen Folgeschäden. Diese können sehr hoch sein – insbesondere wenn eine zentrale Schließanlage Teil des verlorenen Schlüsselbunds war. Selbst, wenn die Haftpflichtversicherung nicht für den Wechsel des eigenen Wohnungstürschlosses aufkommen wird, wird sie gegebenenfalls die Kosten für den Austausch der zentralen Schließanlage übernehmen – im vertraglich vereinbarten Rahmen.
Auch diesem Zusatzbaustein kommt hohe Bedeutung zu. Wenn beispielsweise versehentlich über Ihr digitales Gerät ein Virus weitergeleitet wird und hohe Schäden anrichtet, sind Sie mit diesem Vertragsbestandteil gegen Ansprüche von (potenziell) Geschädigten geschützt.
Die Haftpflichtversicherung ist nur für den privaten Rahmen ausgelegt. Für das Berufsleben benötigen Sie gegebenenfalls – je nach Berufsstand – eine Berufshaftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Einige Privathaftpflichtversicherungstarife versichern allerdings auch Schäden, die im Rahmen von nebenberuflichen Tätigkeiten entstehen, sofern das diesbezügliche Einkommen einen bestimmten Jahresbetrag nicht übersteigt.
Befindet man sich in der Schule, im Studium oder der Berufsausbildung, zahlt die Haftpflichtversicherung mit dieser Klausel etwa auch bei Vorfällen in Laboren oder anderen praxisorientierten Lehrstunden.
Dieser Baustein ist wichtig, wenn Sie sich um Kinder von Dritten kümmern und im Rahmen dieser Tätigkeit ein Haftpflichtschaden entsteht.
Sind Sie in Ihrer Freizeit ehrenamtlich engagiert, ist es wichtig, abzuchecken, ob Ihre Versicherung auch diesen Lebensbereich mit abdeckt.
Helfen Sie beispielsweise Bekannten beim Umzug und Sie stürzen mit dem Karton voller Geschirr, erbringt die Privathaftpflicht mit diesem dieser Baustein Leistungen für den entstandenen Schaden.
Schäden durch Hunde müssen separat in einer Tierhalterhaftpflicht versichert werden. Nicht alle Anbieter von Hundehaftpflichtversicherungen versichern jedoch auch alle Hunderassen. Viele werden beispielsweise bestimmte als Kampfhunde eingestufte Hunde wie Pitbulls oder Staffordshirebullterrier sowie derartige Mischlinge vom Schutz ausschließen.
Auch andere Tiere sind im Versicherungstrag unter Umständen nicht automatisch mitversichert, so etwa Vogelspinnen oder Schlangen. Erkundigen Sie sich also bei Bedarf, ob und welche Tiere Ihr Wunschanbieter mitversichert. Für Pferde gibt es beispielsweise eine Pferdehaftpflichtversicherung. Nutzen Sie Tiere gewerblich, wird die private Haftpflichtversicherung abhängig von der Art des Tieres nicht ausreichend sein.
Entsteht unter Ihrer Aufsicht ein Schaden, dann sollte zunächst die Haftpflichtversicherung der Tierhalterin oder des Tierhalters dafür aufkommen. Ist kein Versicherungsschutz beziehungsweise keine Tierhalterhaftflicht vorhanden, dann kann es sein, dass Sie selber finanzielle Verantwortung tragen müssen. Diese Klausel sichert Sie diesbezüglich ab.
Besitzen Sie für den privaten Gebrauch eine Drohne, sind Sie rechtlich dazu verpflichtet, etwaige Schäden an Dritten über eine Drohnenversicherung der Privathaftpflichtversicherung abzusichern. Nutzen Sie die Drohne auch gewerblich oder entspricht die Drohne nicht den Tarifbestimmungen, dann brauchen Sie sogar eine gesonderte Drohnenversicherung.
Befinden sich Dinge von anderen Privatpersonen oder Unternehmen in Ihrem Besitz, werden Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer mit diesem Baustein gegen Schäden abgesichert.
Auch beim Bewohnen von Mietwohnungen, Hotels oder Ferienwohnungen kann man versehentlich Schäden anrichten. Diese Klausel sichert Sie gegen Mietsachschäden ab.
Im Haushalt genutzte Farben, Lacke oder Reinigungsmittel können das Wasser verunreinigen. Im Zweifelsfall kommt die Haftpflichtversicherung mit diesem Vertragsdetail für den Schaden auf.
In einigen Versicherungsverträgen sind Schäden durch versehentlich beschädigte Wasserleitungen inklusive, bei anderen Policen müssen sie explizit angefordert werden.
Auch Chemikalien, die im Abwasser entsorgt werden, stellen ein Risiko dar, können das Wasser verunreinigen und hohe Ansprüche von Geschädigten zur Folge haben.
Thermische und photovoltaische Solaranlagen, Blockheizkraftwerke, Wind- und Wasserkraftanlagen auf dem eigenen Grundstück müssen separat versichert werden.
Auch durch Öltanks verursachte Schäden sind nicht automatisch Bestandteil des Haftpflichtversicherungsvertrags, können jedoch zusätzlich versichert werden.
Besitzen Sie eine Immobilie oder ein Grundstück, sollten Sie neben der Haftpflichtversicherung generell einige weitere Versicherungen haben, die Sie im Ernstfall vor dem finanziellen Ruin bewahren, so beispielsweise eine Wohngebäudeversicherung, eine Elementarschadenversicherung, eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung oder auch eine Bauherrenversicherung.
Haftpflichtversicherungen bieten je nach Anbieter zudem wichtige Zusatzbausteine an. Dazu gehören Risiken durch Schäden auf dem unbebauten Grundstück, dem selbstgenutzten Wohneigentum sowie dem selbstgenutzten Ferienhaus im Inland oder europäischen Ausland. Auch Schäden durch vermietete Eigentumswohnungen im Inland, vermietete Einliegerwohnungen im selbstbewohnten Haus oder Mitversicherungen von kleineren Bauvorhaben sind eine Option.
Hausrat- und Haftpflichtversicherung – Kombiprodukte mit der Haftpflicht
Die private Haftpflichtversicherung gibt es auch in Kombinationen mit anderen privaten Versicherungsprodukten wie zum Beispiel der Hausratversicherung. Die Hausratversicherung leistet unter anderem, wenn das Inventar des eigenen Haushalts durch Brand, Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Ähnliches entwendet, beschädigt und/oder zerstört wird.
In der Regel sind die Verträge für Hausrat- und Haftplicht bei dieser Kombi einzeln kündbar. Ob sich diese Variante lohnt, muss im Einzelfall anhand eines genauen Vergleichs der Versicherungsgesellschaften entschieden werden. Kombi-Verträge können unter Umständen verhältnismäßig günstig sein.
Wichtig ist jedoch, die Versicherungsdetails der jeweiligen Policen genau unter die Lupe zu nehmen, denn die Haftpflichtleistungen und Versicherungssummen in dieser Kombi sind womöglich nicht so umfangreich wie beim Abschluss eines Einzelvertrags.
Schützt mich meine private Haftpflichtversicherung auch im Ausland?
- während des Urlaubs innerhalb der Europäischen Union.
- in manchen Nicht-EU-Ländern – gegebenenfalls ist vor Reiseantritt eine Erweiterung des Schutzes sinnvoll.
- nur für Urlaube. Wer dauerhaft im Ausland wohnt, muss die Versicherung vor Ort abschließen.
- im Ausland pro Jahr nur für einen bestimmten Zeitraum (zum Beispiel bis zu maximal drei Monate).
- in Hotel oder Ferienunterkunft bei manchen Versicherern nur mit Zusatzbausteinen.
Haftpflichtversicherung und die Steuer
Beiträge für eine Haftpflichtversicherung können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung als Sonderausgabenabzug für sonstige Vorsorgeaufwendungen
geltend machen.
Weitere Informationen finden Sie hier: Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung angeben
Wie melde ich der Haftpflichtversicherung einen Schaden?
- Gestehen Sie keine Schuld ein, ehe die Haftpflichtversicherung Ihren Fall geprüft hat.
- Dokumentieren Sie den Schaden durch Fotos, Videos u. Ä. und notieren Sie ggf. Kontaktdaten von Zeugen.
- Kontaktieren Sie schnellstmöglich Ihren Versicherer. Laut Gesetz haben Sie dafür maximal eine Woche Zeit.
- Schildern Sie den Vorfall so genau wie möglich und reichen Sie eine Kopie der Schadensdokumentation ein.
- Notieren Sie den Namen Ihrer Kontaktperson bei Ihrer Haftpflichtversicherung.
- Leiten Sie alle folgenden Informationen umgehend weiter (zum Beispiel Forderungen, Gerichtsbescheide).
- Ihre Haftpflichtversicherung prüft den Schadensanspruch, leistet wenn dieser berechtigt ist und verteidigt Sie gegen nicht angemessene Forderungen.
Gestehen Sie keine Schuld ein, und zahlen Sie nicht aus eigener Tasche Geld an Geschädigte, bevor alle Ansprüche geprüft und der Tatbestand durch die Haftpflichtversicherung ermittelt worden ist.
Wann habe ich bei der Haftpflichtversicherung ein Kündigungsrecht?
Reguläres Kündigungsrecht bei der Haftpflichtversicherung
- In der Regel können Sie mit dreimonatiger Kündigungsfrist vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Tun Sie das nicht, wird der Vertrag stillschweigend um weitere zwölf Monate verlängert.
Sonderkündigungsrecht bei der Privathaftpflicht
- Bei einer Doppelversicherung: Haben Sie und Ihr Lebenspartner oder Ihre Partnerin je Einzelverträge, können Sie den neueren Vertrag kündigen und den älteren auf Sie beide umschreiben lassen.
- Im Schadenfall haben Sie stets ein mindestens zweiwöchiges Kündigungsrecht.
- Bei einer Prämienerhöhung beziehungweise einer einseitigen Änderung der Vertragsbedingungen durch die Privathaftpflichtversicherung.
Wann lohnt sich ein Wechsel meiner privaten Haftpflichtversicherung?
Der Wechsel der Haftpflichtversicherung kann sinnvoll sein, wenn:
- Sie den Vertrag um weitere Bausteine erweitern wollen und andere Anbieter günstigere Angebote haben.
- Sie einen Altvertrag haben, denn neue Tarife bieten trotz kleiner Preise oft umfassenderen Schutz und höheren Versicherungssummen.
Wann kann ich meine Haftpflichtversicherung wechseln?
Ein Wechsel der Haftpflichtversicherung ist in der Regel meist
Einen Wechsel und die Kündigung der alten Haftpflichtversicherung sollte stets so gelegt werden, dass Sie zu keiner Zeit ohne Versicherungsschutz sind. Ein Vorteil der Haftpflichtversicherung ist dabei, dass im Gegensatz zu anderen Versicherungen keine Wartezeit besteht. Sobald Sie den Vertrag unterzeichnet und die Beiträge gezahlt haben, besteht auch Versicherungsschutz.
Warum ein Vergleich?
Test.de stellte fest, dass neuere Tarife oft weitaus besser sind als die von lange bestehenden Verträgen und eher als Testsieger in Frage kommen. Bereits Ende 2014 empfahl das Verbraucherportal deshalb, Tarife, die älter sind als fünf Jahre, mit neuen zu vergleichen, da diese höchstwahrscheinlich umfassender sein werden.
Auch sind wurden den letzten Jahren Errungenschaften wie Drohnen immer beliebter. Entstehen Schadensersatzforderungen aufgrund der Nutzung einer Drohne, werden diese nicht notwendigerweise durch den Grundschutz der Privathaftpflicht gedeckt. Prüfen Sie bei Bedarf die Versicherungsbedingungen und versichern Sie dieses Risiko über Zusatzbausteine gleich mit.
Ändern sich Ihre Lebensumstände, können Sie zudem vielleicht von günstigeren Tarifen profitieren. So gibt es beispielsweise Familien- oder Partnertarife, auch bestimmte Berufsgruppen profitieren von besonderen Vergünstigungen. Rentnerinnen und Rentner zahlen beispielsweise oftmals weniger als jüngere Menschen, da sie erfahrungsgemäß weniger Schäden verursachen.
Prüfen Sie mithilfe eines unverbindlichen, kostenlosen Vergleichs der Haftpflichtversicherung, ob Sie zu viel zahlen.
FAQ – häufige Fragen zur Haftpflichtversicherung
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
1. Was genau versichert die Haftpflichtversicherung?
Eine Haftpflichtversicherung versichert Sie gegen unbeabsichtigte Schäden, die Sie in Ihrem Privatleben bei Dritten verursachen. Dazu gehören Personen-, Sach- und Vermögenschäden.
Bei einem Vorfall überprüft die Versicherung die Ansprüche Dritter. Sind diese aus Sicht der Versicherer nicht berechtigt und Dritte verklagen Sie auf Schadenersatz, dann übernimmt die Haftpflichtversicherung gegebenenfalls die Gerichtskosten.
2. Wie funktioniert der kostenlose externe Versicherungsvergleich auf Tarifcheck.de?
Mithilfe des externen Vergleichsrechners finden Sie binnen Sekunden einen passenden Tarif. Geben Sie einfach an, ob Sie einen Familientarif wünschen oder nur für sich selbst eine Versicherung suchen. Sie erhalten passende Ergebnisse binnen Sekunden übersichtlich aufgelistet – selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich.
Auf Wunsch können Sie die Ergebnisse weiter filtern und gezielt nach Zusatzbausteinen suchen.
Haben Sie einen passenden Tarif gefunden, können Sie über unsere Webseite online einen Vertrag bei unserem externen Partner abschließen, ohne dass für Sie dadurch zusätzliche Kosten entstehen.
3. Wer braucht eine Haftpflichtversicherung?
Jede erwachsene Person, die nicht mehr über die Eltern versichert ist, sollte eine Haftpflichtversicherung abschließen, diese ist zwar keine gesetzliche Pflicht, aber bewahrt Sie im Ernstfall vor Schadenansprüchen, die Sie ohne sehr hohe Rücklagen in den finanziellen Ruin treiben können. Denn laut Gesetz haften Sie persönlich mit Ihrem gesamten Vermögen für Schäden, die Sie versehentlich bei Dritten verursachen.
Steht das notwendige Kapital dafür nicht zur Verfügung, kann es auch noch Jahre später eingezogen werden, beispielsweise im Fall einer Erbschaft.
Auch Haustiere können hohe Schäden anrichten, beispielsweise teure Einrichtungsgegenstände zerkauen, einen Verkehrsunfall provozieren oder einen Menschen durch Bisse oder Kratzer verletzen. Einige Tiere können über die reguläre Haftpflichtversicherung abgesichert werden, Hunde brauchen eine gesonderte Hundehaftpflichtversicherung.
4. Wann lohnt sich ein Wechsel der Haftpflichtversicherung?
Einzelne Haftpflichtversicherungsanbieter unterscheiden sich bezüglich Leistungen und Preisen. Ein kostenloser Vergleich lohnt sich also allemal, insbesondere weil bei einer Haftpflichtversicherung keine Wartezeiten anfallen.
5. Brauchen Kinder eine separate Haftpflichtversicherung?
Nein, Sie können Ihren Nachwuchs bei sich mitversichern, der Schutz ist so lange gültig, wie Ihre leiblichen Kinder, Ihre Stief-, Pflege- oder Adoptivkinder bei Ihnen zuhause wohnen. Selbst wenn Ihr Kind von zuhause wegzieht, kann es noch so lange über Sie versichert werden, wie es sich in erster Ausbildung, Erststudium, Freiwilligen- oder Wehrdienst befindet und in keiner eigenen Lebensgemeinschaft eingetragen ist.
Einige Haftpflichtversicherer machen jedoch Einschränkungen bezüglich des Lebensalters des Nachwuchses, erkundigen Sie sich also bei Bedarf über diesbezügliche Vertragsdetails. Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihr Kind noch über Sie Schutz genießt, erkundigen Sie sich sicherheitshalber bei Ihrer Versicherung.
6. Welche Personengruppen können gemeinsam versichert werden?
Lebensgemeinschaften, Partnerschaften und Ehen sowie Familien mit leiblichen Kindern, Pflege-, Adoptiv- und Stiefkindern können je gemeinsam versichert werden.
Zieht ein Elternteil im Alter in den Haushalt des erwachsenen Kindes, kann die Seniorin oder der Senior in der Regel über einen Zusatzbaustein in den bestehenden Tarif des Haushalts integriert werden.
Auch Au-Pairs und andere Haushaltsangehörige können unter Umständen versichert werden.
Haustiere können – je nach Tierart – mit oder ohne Zusatzbausteine Teil der Haftpflichtversicherung sein oder separat mit einer Hundehaftpflichtversicherung oder Pferdehaftpflichtversicherung abgesichert werden.
7. Worauf muss ich beim Abschluss achten?
Wichtig ist in jedem Fall der Vergleich verschiedener Anbieter, denn diese unterscheiden sich bezüglich Preisen, Leistungen, Tarifen und Zusatzbausteinen.
Je nach Ihren persönlichen Lebensumständen sind dabei unterschiedliche Vertragsdetails relevant. Bei dem externen Vergleichsrechner auf Tarifcheck.de können Sie dabei beispielsweise auch gezielt nach Versicherungsschutz für bestimmte Risiken suchen – etwa von selbstgenutztem Wohneigentum oder gemieteten Wohnungen und Ferienbehausungen.
Wichtig ist außerdem, die Deckungssumme nicht zu niedrig anzusetzen, denn im Ernstfall müssen Sie eine Differenz zwischen Deckungssumme und realen Kosten selber tragen.
Auch sind wahrheitsgemäße Angaben zu Lebensumständen wichtig, denn wird eine Frage irrtümlich falsch beantwortet, kann dadurch der gesamte Versicherungsschutz dauerhaft gefährdet werden.
8. Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Wichtig ist ein hoher Betrag von mindestens zehn Millionen Euro oder mehr, denn Schäden und Folgeschäden können je nach Schadenart schnell sehr kostenintensiv werden.
9. Was passiert, wenn der Schaden höher ist als die Deckungssumme?
In diesem Fall müssen Sie selber für die Differenz aufkommen. Es ist deshalb ratsam, für nur wenige Euro mehr im Jahr eine sehr viel höhere Versicherungssumme zu wählen.
10. Welche Zusatzbausteine gibt es?
Die Zusatzbausteine variieren mit den Anbietern. Bei einigen Unternehmen sind einige Extras automatisch Vertragsbestandteil, bei anderen müssen sie separat versichert werden.
Einige Bausteine gehören in der Regel fast nie zum Standardpaket. Dazu gehören beispielsweise die Risiken einer eigenen Photovoltaikanlage, eines Öltanks oder von bestimmten Haustieren.
Eine Übersicht über wichtige Bausteine finden Sie im Fließtext und im externen Tarifrechner – dort können Sie einzelne Bausteine auch entsprechend Ihrer Wünsche bequem filtern.
11. Sind berufliche Risiken bei der Haftpflichtversicherung mit versichert?
Nein, die Privathaftpflichtversicherung gilt entsprechend des Namens nur für das Privatleben. Berufliche Risiken müssen gegebenenfalls in einer Berufshaftpflicht- oder einer Betriebshaftpflichtversicherung separat versichert werden.
Einige Privathaftpflicht-Anbieter bieten allerdings hilfreiche Zusatzbausteine an, die Risiken bei nebenberuflichen Tätigkeiten, ehrenamtlichem Engagement oder Kinderbetreuung mit abdecken.
12. Wann zahlt die Haftpflichtversicherung?
Die Haftpflichtversicherung zahlt bei Sach-, Vermögen- und Personenschäden, die Sie oder andere Versicherte Ihres Haushalts außerhalb des Berufslebens unabsichtlich bei Dritten verursachen. Je nach Tarif und Bausteinen sind dabei eine Reihe verschiedener Risiken abgedeckt.
13. Wann zahlt die Haftpflichtversicherung nicht?
Nicht in allen Fällen ist die Haftpflichtversicherung zuständig. Entsteht ein Schaden mit Vorsatz, durch strafbare Handlungen oder bei Vertragsverletzungsverfahren, muss die Verursacherin oder der Verursacher den Schaden selbst begleichen.
Generell gilt die Haftpflichtversicherung nur für das Privatleben, nicht für Risiken im Zuge der Berufsausübung. Nebenberufliche Tätigkeiten und Ehrenämter können unter Umständen durch Zusatzbausteine abgedeckt werden.
Auch Eigenschäden oder Schäden, die die Versicherten eines gemeinsamen Vertrages untereinander verursachen, gehören nicht dazu. Lassen Sie das Tablet Ihres Kindes fallen oder kippt Ihr Kind Tee über Ihren teuren Teppich, zahlt die Versicherung nicht. Passiert Ihnen oder Ihrem Kind dieses Missgeschick jedoch mit dem Eigentum Dritter, so kommt die Versicherung für den Schaden auf.
Viele Schäden werden von der Versicherung ausgeschlossen, so beispielsweise Risiken durch Jagd, Boxkämpfe, Rennen oder Kampfhunde, beziehungsweise können nur über Zusatzbausteine abgedeckt werden, so beispielsweise Schäden durch Gefälligkeits- und Freundschaftsdienste.
Bei Schäden, die mit dem Kfz verursacht werden, zahlt die Kfz-Versicherung.
14. Was versteht man unter Vorsorgeversicherung?
Die Vorsorgeversicherung ist keine eigenständige Versicherung, sondern automatischer Bestandteil jeder Privathaftpflichtversicherung. Sie besagt, dass sich die Risiken für bestimmte Schäden mit den Anforderungen des Alltags binnen eines Versicherungsjahres ändern.
Im Rahmen dieser Vorsorgeversicherung sind diese Risiken bis zur nächsten Beitragszahlung mitabgesichert. Dann muss man den Versicherer allerdings über die Änderungen informieren, um geschützt zu bleiben. Das wäre etwa dann der Fall, wenn das alte Haustier stirbt und man nun ein gleichartiges Tier neu in den Haushalt aufnimmt.
Diese Vorsorgeversicherung gilt allerdings nicht für Zusatzbausteine, die separat abgesichert werden müssen, etwa für das Betreiben einer Photovoltaikanlage.
15. Gibt es beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung eine Wartezeit?
Nein, es gibt keine Wartezeit. Sobald Sie den Vertrag abgeschlossen und die Beiträge gezahlt haben, sind Sie vollständig abgesichert.
16. Wie sind die Kündigungsfristen der Haftpflichtversicherung?
Haben Sie nicht eine Laufzeit für länger als ein Jahr vereinbart, dann können Sie den Vertrag regulär drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigung sollte schriftlich und per Einschreiben erfolgen, damit Sie die Fristeinhaltung gegebenenfalls nachweisen können.
Details zu den Kündigungsfristen Ihrer Haftpflichtversicherung finden sich in Ihrem Vertrag.
17. Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
Ein bis zu einmonatiges Sonderkündigungsrecht haben Sie stets im Schadenfall – unabhängig davon, ob die Leistungen zu Ihrer Zufriedenheit waren oder nicht und unabhängig von der der Höhe oder dem Ausmaß des Schadens.
Abhängig von der bisherigen Laufzeit Ihres Vertrags haben Sie zudem auch bei einer Prämienerhöhung eventuell ein Sonderkündigungsrecht.
Auch im Fall einer Doppelversicherung kann der kürzer bestehende Vertrag vorzeitig gekündigt werden, wenn der länger bestehende Vertrag den Umständen angepasst wird. Das wäre etwa dann der Fall, wenn zwei Individuen mit separater Haftpflichtversicherung sich nun zusammentun und einen gemeinsamen Haftpflichtversicherungsvertrag wünschen.
Die geforderte Versicherung hängt von der Drohnenart und Nutzung ab.
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