Die Haftpflichtkasse – Leistungen der Privathaftpflicht
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Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse
Mit einer privaten Haftpflichtversicherung sichern Sie sich und Ihre Familie gegen die finanziellen Folgen von Missgeschicken ab. Verursachen Sie Dritten einen Schaden, kommt die Versicherung für die entstandenen Kosten auf. Unberechtigte Schadensersatzansprüche wehrt sie ab.
Die Haftpflichtkasse bietet drei Haftpflicht-Tarife mit einer maximalen Versicherungssumme bis zu 70 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden an. Kommt es zu einem Personenschaden, ist die Deckungssumme je geschädigter Person auf 15 Millionen Euro begrenzt. Gefälligkeitsschäden sind in allen Tarifen versichert.
Die Haftpflichtkasse: Haftpflicht-Tarife in der Übersicht
Wie für Haftpflichtversicherungen üblich, variiert der Schutz je nach gewähltem Tarif. Im Folgende finden Sie eine Aufstellung mit den wichtigsten Leistungen der Haftpflichtkasse.
Leistung |
Einfach Gut |
Einfach Besser |
Einfach Komplett |
Deckungssumme | 25 Millionen Euro | 50 Millionen Euro | 70 Millionen Euro |
Schäden durch deliktunfähige Kinder |
10.000 Euro Personenschäden bis zur Deckungssumme |
500.000 Euro Personenschäden bis zur Deckungssumme |
alle Schäden bis zur Deckungssumme |
Schäden durch deliktunfähige Erwachsene |
10.000 Euro Personenschäden bis zur Deckungssumme |
500.000 Euro Personenschäden bis zur Deckungssumme |
alle Schäden bis zur Deckungssumme |
Schäden an Leih- oder Mietgegenständen | / | 500.000 Euro | bis zur Deckungssumme |
Verlust fremder, privater Schlüssel und Schlüsselkarten | 100.000 Euro | 500.000 Euro | bis zur Deckungssumme |
Verlust fremder, beruflicher Schlüssel und Schlüsselkarten | 5.000 Euro | 50.000 Euro | bis zur Deckungssumme |
Forderungsausfall bei Eigenschäden | versichert ohne Mindestschadenhöhe | versichert ohne Mindestschadenhöhe | versichert ohne Mindestschadenhöhe |
Schäden durch Be- und Entladen von Kfz | / | 100.000 Euro | bis zur Höhe der Deckungssumme |
Mietsachschäden an der Immobilie | 10 Millionen Euro | 10 Millionen Euro | bis zur Deckungssumme |
Schäden am gemieteten Inventar | 10.000 Euro | 50.000 Euro | bis zur Deckungssumme |
Selbstständige, gewerbliche Nebentätigkeit | / | versichert bis 12.000 Euro Jahresumsatz | versichert bis 22.000 Euro Jahresumsatz |
Auslandsaufenthalt in Europa | zeitlich unbegrenzt | zeitlich unbegrenzt | zeitlich unbegrenzt |
Auslandsaufenthalt weltweit | 5 Jahre | 5 Jahre | zeitlich unbegrenzt |
Kaution weltweit | 100.000 Euro | 100.000 Euro | 500.000 Euro |
Bauvorhaben an selbst genutzter Immobilie | Bausumme unbegrenzt | Bausumme unbegrenzt | Bausumme unbegrenzt |
Gefälligkeitsschäden | bis zur Deckungssumme | bis zur Deckungssumme | bis zur Deckungssumme |
Quelle: haftpflichtkasse.de, Stand: März 2025
Der Versicherungsschutz der Privathaftpflicht ist um zusätzliche Leistungsbausteine erweiterbar. So bietet die Haftpflichtkasse etwa einen optionalen Internet-Rechtsschutz oder eine Dienst- und Amtshaftpflicht für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst an.
Haftpflichttarife vergleichen und passenden Versicherer finden
Mit dem externen Versicherungsvergleich auf Tarifcheck.de vergleichen Sie kostenlos und unverbindlich diverse Haftpflichtversicherungen zahlreicher Anbieter. Anschließend können Sie bei Bedarf einfach online und ohne Mehrkosten einen günstigen Tarif beantragen.
- Gewünschte Versicherungsleistungen angeben.
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Wen schützt die Privathaftpflicht der Haftpflichtkasse?
Der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung gilt je nach Tarif für diese Personen:
Wichtig ist, dass alle Versicherten im Vertrag namentlich genannt werden.
Der Haftpflichtkasse einen Schaden melden
Für die Schadensmeldung stellt die Haftpflichtkasse ein Online-Formular bereit. Hierin geben Sie neben Ihren persönlichen Daten und der Versicherungsnummer Angaben zum Schadenshergang sowie zur geschädigten Person ein. Fotoaufnahmen vom entstandenen Schaden können ebenfalls hilfreich sein.
Alternativ erreichen Sie die Hotline zur Regulierung von Haftpflichtschäden unter folgender Nummer: 0615 460 112 70.
Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse kündigen
Die Vertragslaufzeit der Privathaftpflichtversicherungen der Haftpflichtkasse beläuft sich zumeist auf ein Jahr. Möchten Sie Ihre Haftpflicht kündigen, muss Ihr Kündigungsschreiben spätestens drei Monate vor Vertragsende bei der Versicherung eingehen. Ist das nicht der Fall, verlängert sich die Laufzeit um ein weiteres Jahr.
Hat die Haftpflichtkasse die Beiträge erhöht, einen Schaden reguliert oder sind Sie – etwa aufgrund eines Eheschlusses – doppelt versichert, haben Sie mitunter ein Sonderkündigungsrecht. Dann können Sie auch innerhalb der Mindestlaufzeit außerordentlich kündigen.
Mit unserer kostenlosen Mustervorlage erstellen Sie Ihr Kündigungsschreiben im Handumdrehen:
Die Haftpflichtkasse - Kontakt
Die Haftpflichtkasse VVaG
Darmstädter Str. 103
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Tel.: 0615 460 10
Fax: 0615 460 122 88
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