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Annahmericht­linien in der privaten Haftpflicht­versicherung

Annahmerichtlinien

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Haftpflichtversicherung – für jeden Haushalt empfehlenswert

Die Krankenversicherung und Kfz-Haftpflichtversicherung gehören zu den Pflichtversicherungen. Die private Haftpflichtversicherung und auch die Hausratversicherung hingegen sind freiwillige Versicherungen. Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Schadensersatzforderungen im privaten Bereich.

Verursacht man Personen-, Sach- oder daraus resultierende Vermögensschäden, haftet man laut Gesetz mit dem gesamten Vermögen. Auf Sach- und Vermögensschäden folgen in der Regel tausende Euro Schadenssumme, die nicht alle Versicherte aus eigener Tasche zahlen können. Personenschäden, die langfristige Therapiemaßnahmen erfordern, fallen hingegen meist deutlich höher aus. Unfälle, die eine Arbeitsunfähigkeit der geschädigten Person zur Folge haben und eine lebenslange Rente erfordern, können Verursacherinnen und Verursacher hoch verschulden. Eine private Haftpflichtversicherung sichert einen vor dem alltäglichen Risiko ab und reguliert berechtigte Schadensersatzforderungen bis zur Höhe der Versicherungssumme.


Die Privathaftpflicht kann jeder abschließen

Die Privathaftpflichtversicherung ist nicht nur empfehlenswert, sondern auch einfach erhältlich. Eine Versicherung pro Haushalt ist ausreichend – Ehegattinnen und Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie Kinder, die im selben Haushalt leben, können Sie mitversichern. Volljährige, alleinlebende Kinder, die sich in der ersten Ausbildung befinden, profitieren vertragsabhängig ebenfalls von dem Versicherungsschutz der Eltern. Jede mitversicherte Person müssen Sie in Ihrem Antrag namentlich aufführen. Die Beiträge orientieren sich an den versicherten Leistungen sowie der Anzahl der mitversicherten Personen – je mehr Individuen über Ihren Vertrag versichert sind, desto höher sind die Beiträge.

Allerdings gehört die Haftpflichtversicherung zu den günstigsten Versicherungen überhaupt. Meist kostet sie jährlich nur niedrige bis mittlere zweistellige Beträge. Anders als bei der Krankenversicherung sin Alter und Gesundheitszustand für die Beitragsberechnung irrelevant. Singles, Senioren, Studentinnen und Studenten profitieren oftmals von Vergünstigungen.


Nur in Ausnahmefällen lehnen Versicherer Anträge ab

1

Verdacht auf Versicherungsbetrug

Versicherungsbetrug ist bei den Haftpflichtversicherungen ein großes Thema. Die private Haftpflichtversicherung reguliert nur jene Schäden, die Sie infolge von Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit bei Dritten verursachen.

Verfügt eine Verursacherin oder ein Verursacher nicht über eine entsprechende Haftpflicht, versuchen einige Menschen die Versicherung auszutricksen. Beispielsweise schieben Betroffene die Verursachung eines Schadens auf eine Person aus dem nahen Umfeld – mit der Hoffnung, dass deren Haftpflichtversicherung den entstandenen Schaden übernimmt. Es handelt sich hierbei um Versicherungsbetrug, der bei Aufklärung an das zentrale Register übermittelt wird. Mit diesem Eintrag hat man nicht nur eine Kündigung zu befürchten, auch neue Anträge bei anderen Versicherungen führen sehr wahrscheinlich zu einer Ablehnung.

2

Ausstehende Beitragszahlungen

Die Versicherung kann den Vertrag aufgrund von Zahlungsrückständen kündigen. Beantragt man bei einem anderen Versicherer eine neue Haftpflicht, müssen im Antrag alle Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Darunter fällt auch die Frage, ob / warum ehemalige Haftpflichtversicherungen den Vertrag gekündigt haben. Eine Ablehnung ist zudem zu befürchten, weil eine schlechte Zahlungsmoral im zentralen Register festgehalten und von jeder Versicherung eingesehen werden kann. Einige Versicherungen erkundigen sich bei der SCHUFA nach der Zahlungsbereitschaft. Negative SCHUFA-Einträge können dazu führen, dass Versicherungen den Antrag ablehnen.

3

Gehäufte Schadensfälle

Wenn Sie eine private Haftpflichtversicherung abschließen möchten, haben Sie in der Regel keine Probleme. Eine Ablehnung ist nur in Ausnahmefällen zu befürchten. Wer den Versicherer wechseln möchte und in den vergangenen Versicherungsjahren zu viele Schäden gemeldet hat, kann von der Versicherung abgelehnt werden. Die Regelungen der Versicherer variieren hier deutlich. Während die eine Versicherung nicht mehr als zwei Schadensforderungen im Jahr akzeptiert, übernimmt der andere Versicherer sogar vier Schadensfälle pro Jahr. Dieses Szenario kann man vermeiden, indem man kleine, unkomplizierte Fälle nicht meldet und die Schadensabwicklung privat durchführt.

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