Haftpflichtversicherung im Ausland
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Warum ist eine Privathaftpflicht wichtig?
Unachtsamkeit kann schnell zu einem Missgeschick führen. Verursachen Sie dabei einen Schaden, müssen Sie der geschädigten Person gemäß § 823 BGB Schadensersatz leisten.
Das gilt bei Personenschäden, die bis in Millionenhöhen steigen können. Die gleiche Regel gilt bei Sachschäden und Vermögensschäden, die schnell Summen in Höhe von mehreren tausend Euro erreichen. Die Verursacherin oder der Verursacher haftet mit dem gesamten Privatvermögen. Dies kann im Extremfall eine Privatinsolvenz sowie eine lebenslange finanzielle Belastung bedeuten.
Eine Privathaftpflichtversicherung schützt Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer vor derartig hohen Kosten – unter bestimmten Voraussetzungen auch im Ausland. Sie begleicht den entstandenen Schaden, wehrt unberechtigte Schadensersatzforderungen ab und schützt vor finanzieller Not aufgrund eines Missgeschicks.
Wann greift die Haftpflichtversicherung auch im Ausland?
Die Leistungen der Haftpflichtversicherung unterscheiden sich je nach Versicherer. Ob Ihre Haftpflicht auch für Schäden im Ausland aufkommt, ist in den Vertragsbedingungen geregelt. Darin definiert die Versicherung, in welchen Ländern und wie lange der Schutz gilt. Auch hier bestehen Unterschiede zwischen den Tarifen. Einige Versicherungsgesellschaften gewähren einen zeitlich unbegrenzten Haftpflichtschutz innerhalb Europas, andere beschränken ihn auf eine bestimmte Dauer.
Planen Sie einen Auslandsaufenthalt außerhalb Europas, ist es ratsam, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen. Mitunter werden andere Leistungen abgedeckt als im EU-Ausland oder es müssen Zusatzoptionen für Ihren Versicherungsschutz im jeweiligen Zielland vereinbart werden.
Kinder im Familientarif haftpflichtversichern
Kinder sind über die Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert, ein zusätzlicher Vertrag zur Absicherung der Kleinen ist also nicht notwendig. Wichtig ist, dass es sich um einen Familientarif handelt, bei dem alle Kinder namentlich genannt werden. Der Schutz gilt auch für Kinder, die von der Partnerin oder dem Partner in die Ehe oder Lebenspartnerschaft mitgebracht wurden.
Der Versicherungsschutz endet je nach Tarif erst dann, wenn der Nachwuchs volljährig ist. Bei manchen Anbietern gilt der Schutz, bis ein Kind 25 Jahre alt ist, verheiratet ist oder eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen hat – welches Ereignis davon auch immer zuerst eintritt.
Längere Auslandsaufenthalte
Bei zeitlich begrenzten Auslandsaufenthalten gilt für gewöhnlich der gleiche Versicherungsschutz wie auch in Deutschland. Befinden Sie sich im Urlaub, im Sabbatical oder führen Sie ein Auslandssemester durch, übernimmt Ihre Haftpflicht oft auch im Ausland Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Deckungssumme.
Erkundigen Sie sich dabei vorab, für wie viele Monate der Auslandsschutz gilt. Bei einigen Anbietern ist er zeitlich begrenzt.
Urlaub in der Ferienwohnung
Beziehen Sie eine Ferienwohnung im Ausland, kommt die Haftpflichtversicherung grundsätzlich für Schäden am Gebäude auf. Das Inventar hingegen ist nicht immer mitversichert, denn Mietgegenstände sind nicht standardmäßig im Versicherungsschutz der Privathaftpflicht enthalten.
Die Versicherung zahlt also nicht zwangsläufig, wenn Sie zum Beispiel den Flachbildfernseher der Ferienwohnung beschädigen. Einige Tarife leisten jedoch auch bei Mietsachen. Ein Vergleich der verschiedenen Versicherer hilft, eine passende Police zu finden, die Sie auch im Hotel oder in der Ferienwohnung umfassend schützt.
Neuer Wohnsitz im Ausland
Eine Voraussetzung für den Schutz der Haftpflichtversicherung im Ausland ist ein fester Wohnsitz in Deutschland. Melden Sie sich nach einem Umzug in ein anderes Land bei den Behörden der Bundesrepublik ab, greift der Versicherungsschutz Ihrer Privathaftpflicht also nicht mehr.
Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend ins Ausland ziehen und keinen deutschen Wohnsitz mehr haben. Möchten Sie sich auch in Ihrer neuen Wahlheimat absichern, ist daher der Abschluss einer neuen Versicherung notwendig.
Welche Leistungen sollte eine Haftpflichtversicherung auch im Ausland abdecken?
Damit Sie auch auf Reisen im Ausland gut abgesichert sind, sind bei der Wahl Ihrer Haftpflichtversicherung zusätzlich zur Deckungssumme die folgenden Leistungen wichtig:
Welche Schäden zahlt die Haftpflicht im Ausland?
Im Regelfall übernimmt die Haftpflichtversicherung im Ausland die gleichen Schäden wie auch in Deutschland. Oft, aber nicht immer, gelten die gleichen Deckungssummen. Wie hoch die Versicherungssumme sein sollte, richtet sich zudem danach, in welches Land Sie reisen. In den USA sind beispielsweise bereits bei kleinen Schäden hohe Schadensersatzforderungen üblich.
Beispiele für Schadensfälle, die eine gute Haftpflichtversicherung im Ausland übernimmt:
Welche Schäden übernimmt die Haftpflicht nicht?
Grundsätzlich kommt die Privathaftpflichtversicherung nicht für die folgenden Schadensfälle auf – weder im Inland noch im Ausland:
Auch für ausländische Mietwagen greift der Schutz der Privathaftpflicht nicht. Diese können Sie mit der Mallorca-Police aus der Kfz-Haftpflichtversicherung absichern.
Was kostet eine Haftpflichtversicherung mit Auslandsschutz?
Verschiedene Faktoren bestimmen die Kosten für eine Haftpflichtversicherung, die auch im Ausland schützt. Dazu gehört neben dem Familienstand und der Anzahl deliktunfähiger Kinder unter sieben Jahren etwa die Zahl bereits regulierter Haftpflichtschäden. Auch die im Vertrag enthaltenen Leistungen, die Deckungssummen sowie die Höhe der Selbstbeteiligung im Schadensfall wirken sich auf die Versicherungsprämien aus.
Eine gute Privathaftpflicht muss nicht teuer sein. Leistungsstarke Angebote gibt es bereits ab rund 3,00 Euro im Monat. Zusätzlich gewähren einige Anbieter attraktive Boni und Rabatte. Ein Versicherungsvergleich kann sich deshalb lohnen.
Haftpflicht für das In- und Ausland vergleichen
Mithilfe des externen Vergleichs auf Tarifcheck.de vergleichen Sie kostenlos und unverbindlich private Haftpflichtversicherungen verschiedener Anbieter. Haben Sie einen geeigneten Tarif gefunden, können Sie Ihre Versicherung direkt und einfach online beantragen.
So geht’s:
- Vergleich starten und Postleitzahl eingeben.
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Der Vergleich ist zu jeder Zeit kostenlos. Auch für die Beantragung Ihres neuen Versicherungstarifs entstehen Ihnen keine Kosten.
Die geforderte Versicherung hängt von der Drohnenart und Nutzung ab.
Tipps zu Versicherung & RegistrierungMit der Privathaftpflicht den gesamten Haushalt und WGs versichern.
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