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Bewegliche Sachen in der privaten Haftpflicht

Bewegliche Sachen in der privaten Haftpflicht Beispiel Microwelle
Bewegliche Gegenstände in der Haftpflicht: Wichtig zu wissen
  • Versicherungen unterscheiden gemäß Sachenrecht zwischen unbeweglichen und beweglichen Sachen.
  • Diese Unterteilung ist bei der Haftpflichtversicherung insbesondere bei der Regulierung von Mietsachschäden wichtig.
  • Ob die Haftpflichtversicherung für Schäden an beweglichen Gegenständen zahlt, ist abhängig vom Tarif.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Definition von beweglichen Sachen

Bewegliche Sachen sind körperliche Gegenstände im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die ohne Gewaltanwendung bewegt werden können.

Personen können problemlos die Beherrschung über derartige Objekte erlangen, weshalb sie Gegenstand von Rechten sein können. Im Versicherungsbereich ist primär die Unterscheidung zwischen unbeweglichen und beweglichen Leih- oder Mietsachen wichtig.

  • Zu gemieteten beweglichen Sachen zählen etwa Mietwagen, Elektrogeräte und nicht fest verbautes Interieur von Hotelzimmern.
  • Unbewegliche Mietsachen hingegen umfassen etwa Grundstücke und Gebäude sowie alle fest verbauten Bestandteile wie Türen, Fenster, Badarmaturen oder Sanitäranlagen.

Zahlt die Privathaftpflicht für Schäden an beweglichen Sachen?

Während Schäden an unbeweglichen Sachen durch die Privathaftpflicht beglichen werden, greift der Versicherungsschutz bei beweglichen Gegenständen nicht immer. Ob die Versicherung zahlt, ist abhängig vom Schadensfall und dem Tarif. Beschädigen Sie bei einem Unfall etwa das Fernsehgerät einer dritten Person, kommt die Haftpflicht dafür auf. Mietsachschäden an geliehenen oder gemieteten Sachen sind häufig nicht versichert. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie während eines Urlaubs ein Fahrrad bei Ihrem Hotel mieten und dieses versehentlich lädieren.

Einige Versicherer leisten im Schadenfall trotzdem oder nehmen derartige Schäden an beweglichen Sachen explizit in ihre Schutzleistungen auf. Daher kann sich ein Vergleich der Versicherungsleistungen lohnen.

Mit dem kostenlosen und unverbindlichen Privathaftpflicht-Vergleich auf Tarifcheck.de vergleichen Sie die Angebote der verschiedenen Versicherer und finden schnell einen leistungsstarken Tarif zu günstigen Konditionen.

Tarifcheck.de-Expertin Kristina Vogt

Kristina ist seit 2015 Teil des Tarifcheck.de-Teams. Als unsere Redaktionsleitung unterzieht sie alle Texte einer strengen Qualitätskontrolle und ist Meisterin der Recherche. Mehr über unser Team.

Kristina Vogt
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