Gefälligkeitsschäden
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Was ist ein Gefälligkeitsschaden?
Als Gefälligkeitsschäden bezeichnen Versicherer Schäden aus Unachtsamkeit, die während Gefälligkeitshandlungen oder Freundschaftsdiensten entstanden sind. Um als Gefälligkeit zu gelten, muss die Hilfeleistung freiwillig und unentgeltlich erfolgen – der Gefälligkeitsdienst ist also nicht an einen Vertrag gebunden.
Es ist dabei unerheblich, ob die Verursacherin oder der Verursacher und die geschädigte Person sich kennen. So handelt es sich zum Beispiel auch dann um eine Gefälligkeit, wenn Sie einer fremden Person helfen, ihren Einkauf aus dem Baumarkt in ihr Auto einzuladen und dabei eine Delle am Fahrzeug verursachen. Haftpflichtversicherungen verbuchen einen derartigen Schadensfall als Gefälligkeitsschaden.
Wer haftet für Missgeschicke bei Gefälligkeiten?
Sach- und Vermögensschäden können schnell mehrere Tausend Euro betragen, Personenschäden sogar einige Millionen Euro. Laut § 823 Schadensersatzpflicht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist jede Person, die vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden herbeiführt, verpflichtet, Schadensersatz zu leisten.
Bei Gefälligkeiten gilt jedoch eine stillschweigende Haftungsbeschränkung. Bei leichter Fahrlässigkeit gilt für die Verursacherin oder den Verursacher demnach keine Schadensersatzpflicht – Sie müssen dann nicht für den Schaden aufkommen, auch wenn Sie vorher keinen die Haftung beschränkenden Vertrag geschlossen haben. Der stillschweigende Haftungsausschluss soll verhindern, dass Personen durch Ihre Hilfsbereitschaft im Schadensfall Nachteile erleiden.
Haben Sie eine private Haftpflichtversicherung, die Gefälligkeitsschäden abdeckt, greift diese je nach Tarif auch bei leicht fahrlässig verursachten Schäden.
Wann zahlt die Privathaftpflicht bei Gefälligkeitsschäden?
Abhängig vom gewählten Tarif kommen Privathaftpflichtversicherungen mit einem starken Versicherungsschutz in der Regel auch für Gefälligkeitsschäden auf. Diese zahlen auch für Schäden durch grobe Fahrlässigkeit.
Die Versicherung kommt für die entstandenen Kosten auf, wenn Sie für den Schaden haftbar gemacht werden. Insbesondere bei Missgeschicken während Nachbarschaftshilfen oder Gefälligkeitshandlungen unter Freunden erheben die Geschädigten häufig keinen Anspruch auf Schadensersatz, um die Hilfsbereitschaft trotz der Unachtsamkeit zu würdigen.
Möchten Sie als Schädigerin oder Schädiger dennoch freiwillig für die verursachten Kosten aufkommen, zahlt die Haftpflichtversicherung für gewöhnlich nur, wenn Ihr Versicherungsvertrag eine entsprechende Gefälligkeitsklausel enthält. Diese verpflichtet die Versicherung, auch Gefälligkeitsschäden zu begleichen, für die Sie nicht haftbar gemacht werden. In der Regel zahlen die Versicherer in einem solchen Fall nur für leicht fahrlässig verursachte Schäden, nicht aber bei grober Fahrlässigkeit.
Wann zahlt die Haftpflicht nicht für Gefälligkeitsschäden?
Für Gefälligkeitsschäden, die sich zwischen Mitgliedern desselben Haushalts oder zwischen den Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern desselben Vertrags ereignen, zahlt die private Haftpflicht übrigens nicht. So gilt der Versicherungsschutz beispielsweise nicht für familienversicherte Eheleute, die der Partnerin oder dem Partner einen Schaden verursachen.
Zudem zahlen die Versicherer nicht bei Vorsatz. Haben Sie einen Schaden mutwillig herbeigeführt und sind schadensersatzpflichtig, tragen Sie die Kosten selbst.
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Auf Deckung von Gefälligkeitsschäden im Versicherungsvertrag achten
Damit Sie im Falle eines Missgeschicks nicht selbst für den entstandenen Schaden aufkommen müssen, sind die folgenden Kriterien bei der Wahl der passenden Haftpflichtversicherung besonders wichtig:
Beispiele für Gefälligkeitsschäden
Unterschiede zwischen Dienstleistung und Gefälligkeit
Während Gefälligkeitsdienste ohne Vertrag und Entgelt durchgeführt werden, häufig für Freunde oder Nachbarn, werden Hilfeleistungen durch Dienstleister vertraglich vereinbart und in der Regel vergütet. Beschädigt etwa ein bezahlter Umzugshelfer während Ihres Umzugs ein Möbelstück, liegt kein Gefälligkeitsschaden vor. In diesem Fall haftet die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Umzugsunternehmens oder der Fachkraft.
Die geforderte Versicherung hängt von der Drohnenart und Nutzung ab.
Tipps zu Versicherung & RegistrierungMit der Privathaftpflicht den gesamten Haushalt und WGs versichern.
Infos zum passenden Schutz