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Gefälligkeitsschäden

Beim Umzug passiert ein Gefälligkeitsschaden
Wichtig zu wissen
  • Entsteht während eines Freundschaftsdienstes oder einer freiwilligen Hilfeleistung ein Schaden, ist im Versicherungswesen von einem Gefälligkeitsschaden die Rede.
  • Für versehentlich und mit leichter Fahrlässigkeit herbeigeführte Gefälligkeitsschäden gilt ein stillschweigender Haftungsausschluss – Sie müssen nicht für den Schaden haften.
  • Ob eine leichte oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist nicht immer klar und wird mitunter per Gerichtsurteil bewertet.
  • Verfügen Sie über eine Privathaftpflichtversicherung mit Deckung von Gefälligkeitsschäden, ist die stillschweigende Haftungsbeschränkung für Sie in der Regel irrelevant.
  • Der Versicherer kommt auch bei grober Fahrlässigkeit für den Schaden auf und wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche gegebenenfalls ab.
  • Der externe Vergleich auf Tarifcheck.de zeigt Ihnen kostenlos und unverbindlich Tarife verschiedener Versicherungsunternehmen. Auf Wunsch können Ihr Haftpflicht direkt beantragen.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Was ist ein Gefälligkeitsschaden?

Als Gefälligkeitsschäden bezeichnen Versicherer Schäden aus Unachtsamkeit, die während Gefälligkeitshandlungen oder Freundschaftsdiensten entstanden sind. Um als Gefälligkeit zu gelten, muss die Hilfeleistung freiwillig und unentgeltlich erfolgen – der Gefälligkeitsdienst ist also nicht an einen Vertrag gebunden.

Es ist dabei unerheblich, ob die Verursacherin oder der Verursacher und die geschädigte Person sich kennen. So handelt es sich zum Beispiel auch dann um eine Gefälligkeit, wenn Sie einer fremden Person helfen, ihren Einkauf aus dem Baumarkt in ihr Auto einzuladen und dabei eine Delle am Fahrzeug verursachen. Haftpflichtversicherungen verbuchen einen derartigen Schadensfall als Gefälligkeitsschaden.

Wer haftet für Missgeschicke bei Gefälligkeiten?

Sach- und Vermögensschäden können schnell mehrere Tausend Euro betragen, Personenschäden sogar einige Millionen Euro. Laut § 823 Schadensersatzpflicht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist jede Person, die vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden herbeiführt, verpflichtet, Schadensersatz zu leisten.

Bei Gefälligkeiten gilt jedoch eine stillschweigende Haftungsbeschränkung. Bei leichter Fahrlässigkeit gilt für die Verursacherin oder den Verursacher demnach keine Schadensersatzpflicht – Sie müssen dann nicht für den Schaden aufkommen, auch wenn Sie vorher keinen die Haftung beschränkenden Vertrag geschlossen haben. Der stillschweigende Haftungsausschluss soll verhindern, dass Personen durch Ihre Hilfsbereitschaft im Schadensfall Nachteile erleiden.

Haben Sie eine private Haftpflichtversicherung, die Gefälligkeitsschäden abdeckt, greift diese je nach Tarif auch bei leicht fahrlässig verursachten Schäden.


Wann zahlt die Privathaftpflicht bei Gefälligkeitsschäden?

Abhängig vom gewählten Tarif kommen Privathaftpflichtversicherungen mit einem starken Versicherungsschutz in der Regel auch für Gefälligkeitsschäden auf. Diese zahlen auch für Schäden durch grobe Fahrlässigkeit.

Die Versicherung kommt für die entstandenen Kosten auf, wenn Sie für den Schaden haftbar gemacht werden. Insbesondere bei Missgeschicken während Nachbarschaftshilfen oder Gefälligkeitshandlungen unter Freunden erheben die Geschädigten häufig keinen Anspruch auf Schadensersatz, um die Hilfsbereitschaft trotz der Unachtsamkeit zu würdigen.

Möchten Sie als Schädigerin oder Schädiger dennoch freiwillig für die verursachten Kosten aufkommen, zahlt die Haftpflichtversicherung für gewöhnlich nur, wenn Ihr Versicherungsvertrag eine entsprechende Gefälligkeitsklausel enthält. Diese verpflichtet die Versicherung, auch Gefälligkeitsschäden zu begleichen, für die Sie nicht haftbar gemacht werden. In der Regel zahlen die Versicherer in einem solchen Fall nur für leicht fahrlässig verursachte Schäden, nicht aber bei grober Fahrlässigkeit.

Wann zahlt die Haftpflicht nicht für Gefälligkeitsschäden?

Für Gefälligkeitsschäden, die sich zwischen Mitgliedern desselben Haushalts oder zwischen den Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern desselben Vertrags ereignen, zahlt die private Haftpflicht übrigens nicht. So gilt der Versicherungsschutz beispielsweise nicht für familienversicherte Eheleute, die der Partnerin oder dem Partner einen Schaden verursachen.

Zudem zahlen die Versicherer nicht bei Vorsatz. Haben Sie einen Schaden mutwillig herbeigeführt und sind schadensersatzpflichtig, tragen Sie die Kosten selbst.

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Die Beantragung Ihrer Privathaftpflichtversicherung erfolgt einfach online und ohne zusätzliche Kosten.


Beispiele für Gefälligkeitsschäden

  • Sie helfen Freunden beim Umzug und lassen beim Tragen einen großen Flachbildfernseher fallen, sodass dieser kaputtgeht.
  • Ihre Nachbarn fahren in den Urlaub, und Sie haben eingewilligt, während dieser Zeit die Fische zu füttern. Beim Öffnen des Aquariums stoßen Sie dieses versehentlich um, woraufhin es zu Bruch geht.
  • Sie möchten jemandem die Tür aufhalten, doch aufgrund des hohen Gewichts gleitet sie Ihnen aus der Hand und verletzt die andere Person.
  • Auf einer Geburtstagsparty helfen Sie den Gastgebern beim Abwasch und lassen dabei teures Geschirr fallen.

Unterschiede zwischen Dienstleistung und Gefälligkeit

Während Gefälligkeitsdienste ohne Vertrag und Entgelt durchgeführt werden, häufig für Freunde oder Nachbarn, werden Hilfeleistungen durch Dienstleister vertraglich vereinbart und in der Regel vergütet. Beschädigt etwa ein bezahlter Umzugshelfer während Ihres Umzugs ein Möbelstück, liegt kein Gefälligkeitsschaden vor. In diesem Fall haftet die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Umzugsunternehmens oder der Fachkraft.

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