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Haftpflichtschaden melden

Haftpflichtschaden melden
Haftpflichtschaden: Wichtig zu wissen
  • Die private Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die Sie Dritten versehentlich zufügen, und wehrt unbegründete Ansprüche ab.
  • In der Regel müssen Sie einen Haftpflichtschaden innerhalb von einer Woche melden.
  • Von Vorabzahlungen aus eigener Tasche sollten Sie absehen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
  • Aussagen von Augenzeugen sowie Video- und Fotoaufnahmen vom Schaden sind hilfreich bei der Regulierung.
  • Die Leistungen und Preise der Versicherer können sich unterscheiden. Der kostenlose, unverbindliche und externe Vergleich auf Tarifcheck.de kann Ihnen dabei helfen, eine passende Haftpflichtversicherung zu finden.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


So melden Sie einen Haftpflichtschaden

Schaden Sie Dritten, müssen Sie dafür aufkommen. Während Sachschäden schnell Kosten von mehreren Tausend Euro verursachen, erreichen die Schadensersatzansprüche bei Personenschäden mitunter Millionenhöhe.

Eine private Haftpflichtversicherung begleicht die Ansprüche und schützt Sie vor den finanziellen Folgen von teuren Missgeschicken. Damit die Versicherung den Schaden zahlt, ist eine Schadensmeldung erforderlich. Für eine erfolgreiche Schadensregulierung sind vorab die folgenden Punkte wichtig:

  1. Schadensdeckung: Prüfen Sie, ob es sich um einen von Ihrer Versicherung gedeckten Haftpflichtschaden handelt. Je nach Versicherungstarif sind unter Umständen bestimmte Schadensfälle nicht geschützt.
  2. Haftpflichtschaden schnellstmöglich melden: Informieren Sie Ihre Haftpflichtversicherung so früh wie möglich über den verursachten Schaden. Schildern Sie die Umstände sowie den Hergang präzise und detailliert.
  3. Keine Zahlungen aus eigener Tasche: Strecken Sie der geschädigten Person kein Geld zur Schadensbegleichung vor. Verweisen Sie stattdessen auf die Abwicklung über Ihre Haftpflicht, andernfalls können Ihnen finanzielle Nachteile entstehen.

In drei Schritten zur Schadensmeldung

Ist Ihnen ein Missgeschick passiert, haften Sie je nach Schadenshöhe mit Ihrem gesamten Privatvermögen und gegebenenfalls auch mit Ihrem künftigen Einkommen. Daher ist es ratsam, den Versicherer so schnell wie möglich über den Schadensfall zu informieren. Je nach Versicherungsunternehmen kann die Schadensmeldung auf unterschiedliche Weise erfolgen. Für gewöhnlich melden Sie Haftpflichtschäden in den drei folgenden Schritten.

1. Schaden dokumentieren

Bei Haftpflichtschäden handelt es sich in der Regel um Sachschäden. Haben Sie etwa ein fremdes Möbelstück beschädigt, sollten Sie den Schaden dokumentieren. Dazu können Sie Video- oder Fotoaufnahmen vom beschädigten Gegenstand aus verschiedenen Perspektiven machen. Diese dienen Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt als Nachweis des tatsächlichen Umfangs des Schadens.

Möglicherweise ist zur Schadensregulierung ein Gutachten erforderlich. Daher sollten Sie oder die geschädigte Person den betroffenen Gegenstand aufbewahren, falls möglich.

2. Daten und Informationen zusammentragen

Ist Ihnen die geschädigte Person fremd, tauschen Sie Adressen und Kontaktdaten aus. Sind Augenzeugen und Augenzeuginnen vor Ort, notieren Sie sich auch ihre Daten und nehmen diese in die Angaben für die Haftpflicht auf.

Für gewöhnlich bittet die Haftpflichtversicherung Sie um eine Schilderung des Schadenshergangs. Daher ist es ratsam, unmittelbar nach dem Schadensereignis ein Gedächtnisprotokoll zu erstellen. Darin dokumentieren Sie in chronologischen Stichpunkten, wie sich der Schaden ereignet hat.

3. Haftpflichtschaden der Versicherung melden

Kontaktieren Sie schnellstmöglich Ihren Haftpflichtversicherer und informieren Sie ihn über den Schaden. Die Schadensmeldung sollte spätestens innerhalb einer Woche beim Versicherer eingehen.

Das gilt auch, wenn Sie den Schaden nicht verursacht haben. Die Haftpflichtversicherung prüft, ob die Schadenersatzforderungen gegen Sie begründet sind und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Üblicherweise bieten die Versicherungsunternehmen Schadenhotlines, Apps oder Internetportale zur Meldung von Schadenfällen an. Alternativ können Sie die Schadensmeldung auch postalisch oder in einer Filiale des Versicherers durchführen.


Checkliste: Das gehört in die Schadensmeldung

In der Regel stellen die Versicherer Formulare zur Meldung von Haftpflichtschäden bereit. Wir haben die wichtigsten Angaben für Sie zusammengefasst:

  • Name, Versicherungsnummer und Kontaktdaten der Versicherungsnehmerin oder des Versicherungsnehmers
  • Was wurde beschädigt?
  • Wo hat sich das Missgeschick ereignet?
  • Wann hat sich der Schaden zugetragen?
  • Wer ist Verursacher und wer Geschädigter?
  • Wie verlief der Schadenshergang?
  • Kontaktdaten und Adresse der geschädigten Person
  • Rechnungen und Belege über den Kauf des beschädigten Gegenstands
  • Foto- und Videoaufnahmen sowie Aussagen von Augenzeugen und -zeuginnen

Welche Schäden zahlt die Privathaftpflicht?

Die Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie als Privatperson Dritten zufügen. Dabei werden drei Schadensarten unterschieden, die je nach Vertrag mit verschiedenen Deckungssummen abgesichert sind:

  • Personenschäden: Führt ein Missgeschick dazu, dass Dritte Verletzungen erleiden oder ums Leben kommen, liegt ein Personenschaden vor. Je nach Schwere des Schadens können hierbei Kosten in Millionenhöhe entstehen. Denn neben den Behandlungskosten können weitere Forderungen für Schmerzensgeld, Renten- und Rehazahlungen anfallen.
  • Sachschäden: Ein Sachschaden liegt vor, wenn die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer das Eigentum einer anderen Person beschädigt. Dies kann etwa ein zerbrochenes Fenster, ein beim Umzug fallen gelassenes Möbelstück oder eine mit dem Fahrrad verursachte Delle im Auto des Nachbarn sein.
  • Vermögensschäden: Hier unterscheidet die Haftpflicht zwischen echten und unechten Vermögensschäden. Erstere bezeichnen rein finanzielle Schäden, die Sie Dritten verursachen, während es sich bei Letzteren um Folgeschäden von Sach- oder Personenschäden handelt.

Einige Privathaftpflicht-Tarife decken auch sogenannte Gefälligkeitsschäden ab. Dabei handelt es sich um Schadenfälle, die sich während Freundschaftsdiensten oder Gefälligkeitshandlungen ereignen. Dabei müssen Sie die geschädigte Person nicht persönlich kennen. Als Gefälligkeitsschaden zählt es auch, wenn Sie einem Fremden aus Höflichkeit die Tür aufhalten, diese Ihnen jedoch entgleitet und die andere Person verletzt.

Während Sie bei leicht fahrlässig herbeigeführten Schäden dieser Art in der Regel nicht haften müssen, können Sie bei grober Fahrlässigkeit schadensersatzpflichtig gemacht werden. Eine leistungsstarke Haftpflichtversicherung übernimmt diese Kosten.

Wann zahlt die Haftpflicht nicht?

Die Leistungen der Versicherer variieren je nach Tarif. In den folgenden Fällen ist es in der Regel zwecklos, der privaten Haftpflichtversicherung einen Schaden zu melden, da diese nicht vom Versicherungsschutz gedeckt sind:

  • Sie haben den Schaden vorsätzlich herbeigeführt.
  • Der Schaden entstand einer mitversicherten Person.
  • Sie haben Dritte mit Ihrem Kraftfahrzeug geschädigt, dann ist die Kfz-Haftpflicht zuständig.
  • Der Schaden ist während der Amtstätigkeit entstanden.
  • Der Schaden wurde während der Ausübung verursacht, hier greift die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
  • Der Schadensfall wurde durch versicherungspflichtige Tiere wie Pferde oder Hunde herbeigeführt, für die eine separate Hundehaftpflicht oder Pferdehaftpflicht abgeschlossen werden muss.

Haftpflichtversicherungen im Vergleich

Die Leistungen der Haftpflichtversicherungen können sich unterscheiden. Ein Tarifvergleich hilft dabei, eine passende Privathaftpflicht zu günstigen Konditionen zu finden. Auf Tarifcheck.de vergleichen Sie kostenlos und unverbindlich die Angebote verschiedener Versicherer.

So funktioniert's:

  1. Vergleich starten und persönliche Daten angeben.
  2. Tarife filtern und vergleichen.
  3. Haftpflichtversicherung direkt und ohne Mehrkosten beantragen.

Muss ich jeden Haftpflichtschaden melden?

Eine grundsätzliche Pflicht zur Schadensmeldung besteht nicht. Verursacht ein Missgeschick nur geringe Kosten, kann es ratsam sein, diese selbst zu tragen. Melden Sie der Versicherung mehrere Haftpflichtschäden nacheinander, ist es möglich, dass der Versicherer Ihnen kündigt.

Um dem vorzubeugen, sehen diverse Tarife eine Selbstbeteiligung vor. Diese beträgt üblicherweise 150, 300 oder 1.000 Euro. Kommt es zu einem Schadensereignis, zahlen Sie den vereinbarten Anteil, die Versicherung trägt den Rest. Kleine Beträge begleichen Sie dann also grundsätzlich selbst.

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