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Klauseln in der privaten Haftpflichtversicherung

Klauseln

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Schadensregulierung durch Versicherungssumme begrenzt

Nach deutschem Recht haften Sie unbegrenzt für Schäden, die Sie Dritten aus Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit zufügen. In schwerwiegenden Fällen führen Schadensersatzforderungen im privaten Bereich zu lebenslangen Zahlungen in Millionenhöhe. Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie vor diesem alltäglichen Risiko, indem sie den entstandenen Schaden reguliert und sämtliche Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme übernimmt. Die Versicherungssumme, auch Haftungshöhe oder Deckungssumme genannt, bestimmt den maximalen Betrag, den eine Haftpflichtversicherung im versicherten Schadensfall übernimmt. Die besonderen Leistungen einer Privathaftpflichtversicherung sind durch weitere Einzelbestimmungen, sogenannte Klauseln, festgelegt.


Ergänzungen und Einschränkungen im Leistungsumfang

Wie auch bei anderen Versicherungen formulieren die Klauseln einer Haftpflichtversicherung sämtliche Einzelbestimmungen eines Vertrages. Besonders die Leistungen eines Versicherungsvertrages werden durch das Kleingedruckte erweitert und begrenzt. Die Klauseln sind generell am Ende des Vertrags in den Vertragsbedingungen aufgeführt.

Nach heutigem Recht müssen Klauseln klar, deutlich und verständlich formuliert sein. Vielen Versicherten fällt es dennoch schwer, die konkrete Aussage einer Formulierung zu erschließen. Das genaue Studieren der Klauseln ist jedoch enorm wichtig: Kommt es zum Schadensfall, nehmen die Klauseln erheblichen Einfluss auf den Versicherungsschutz.


Ausfalldeckung und passiver Rechtsschutz gehören zu den wichtigste Klauseln

Zahlreiche Einschlüsse sind bei der Haftpflichtversicherung enorm wichtig. Hier sind einige davon:

Ausfalldeckung – eigene Schadensersatzansprüche geltend machen

Die Ausfalldeckung gehört zu den wichtigsten Leistungen einer privaten Haftpflichtversicherung und sollte in jedem Vertrag aufgeführt sein. Erleiden Sie einen Schaden, kann es vorkommen, dass die Verursacherin oder der Verursacher weder über eine Privathaftflicht noch über eigene finanzielle Mittel verfügt, um den Schadensersatzforderungen nachzukommen.

In diesem Fall springt Ihre Haftpflichtversicherung ein und übernimmt die Kosten – vorausgesetzt, die Ausfalldeckung ist Bestandteil Ihres Versicherungsvertrages. Dieses Szenario ist deshalb so wahrscheinlich, da trotz der Empfehlung der Versicherungskaufleute etwa 15 Prozent der Haushalte in Deutschland keine private Haftpflichtversicherung besitzen.

Passiver Rechtsschutz gegen unberechtigte Ansprüche

Neben der Ausfalldeckung gilt der passive Rechtsschutz als wichtigste Klausel in der Privathaftpflichtversicherung. Diese Klausel sichert Sie gegen unberechtigte oder überzogene Schadensersatzansprüche ab. Die private Haftpflichtversicherung reguliert nämlich nicht nur begründete Ansprüche bis zur Haftungshöhe, sondern wehrt auch unberechtigte Forderungen gegen Sie ab. Stuft Ihre Versicherung einen Schaden als unberechtigt ein, weil Sie den Schaden nicht schuldhaft verursacht haben oder die Höhe der Regressforderung unangemessen ist, weist Ihr Versicherer die Schadensersatzforderung ab und verweigert die Zahlung. Die geschädigte Person kann folgend gegen Sie als Schadensverursacherin oder -verursacher klagen. In dem Fall führt Ihre Haftpflichtversicherung den Prozess und übernimmt sämtliche außergerichtliche und gerichtliche Kosten.

Haftpflichtschutz für Kinder nicht immer wirksam

Haftpflichtversicherte können Partnerinnen und Partner sowie Kinder im selben Haushalt kostenlos mitversichern. In den meisten Tarifen gilt der Schutz auch für Kinder, die bereits eine eigene Unterkunft haben, aber ihre erste Ausbildung, das erste Studium oder Wehr- und Freiwilligendienste ableisten. Laut Klauseln einiger Versicherer ist die Mitversicherung von Kindern altersbegrenzt. Wichtig ist zudem, dass Kinder bis zum Alter von sieben Jahren als nicht schuldfähig gelten. Bei Schäden im Verkehr liegt diese Grenze bei unter zehn Jahren. Verursacht Ihr siebenjähriges Kind einen Schaden, haften Sie nicht, sofern die Aufsichtspflicht nicht verletzt worden ist. Die geschädigte Person bleibt auf den Kosten sitzen. Da sich viele Eltern moralisch dazu verpflichtet fühlen, die durch den Nachwuchs verursachten Schäden zu begleichen, bieten einige Tarife die Mitversicherung deliktunfähiger Kinder an.

Rabatt-Klausel – finanzieller Ausgleich nach Rückstufung in der Kfz-Versicherung

Geliehene Gegenstände sind zumeist nicht mit einer privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt – es sei denn, in Ihrem Vertrag ist der Einschluss von Schäden an geliehenen Gegenständen durch eine entsprechende Klausel vereinbart. Für geliehene Autos greift eine weitere Klausel.

Verursachen Sie mit einem geliehenen Auto – etwa dem einer Freundin – einen Unfall und die Halterin wird daraufhin von ihrer Kfz-Versicherung zurückgestuft, greift die sogenannte Rabatt-Klausel. Ihr Privathaftpflicht-Versicherer zahlt in dem Fall einen Ausgleich, um die Mehrkosten der Kfz-Halterin zu regulieren.

Viele Tarife, noch mehr Klauseln

Der Versicherungsmarkt führt zahlreiche Privathaftpflicht-Tarife, die sich hinsichtlich Versicherungsschutz und Beitragshöhe wesentlich voneinander abgrenzen. Die Konditionen einer Versicherung hängen stark von den Leistungen ab. Diese sind im Vertrag aufgeführt und können durch entsprechende Versicherungsbedingungen begrenzt oder erweitert werden. Erscheint ein Tarif auf den ersten Blick unglaubwürdig günstig, prüfen Sie den Vertrag unbedingt auf Klauseln, die eine Kostenübernahme im Schadensfall stark reduzieren. Jede Haftpflicht führt eine Reihe von Klauseln – bei den Vorangestellten handelt es sich nur um eine geringe Auswahl – die sich je nach Tarif voneinander unterscheiden. Überlegen Sie sich bereits vor Vertragsabschluss, welche Ansprüche Sie an Ihre Privathaftpflicht stellen. Der Preis- und Leistungsvergleich unterschiedlicher Versicherungen lohnt sich in jedem Fall.

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