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Hausratversicherung Vergleich

Hausratversicherung: Wichtig zu wissen
  • Die private Hausratversicherung ist keine Pflichtversicherung, ein Abschluss ist jedoch äußerst ratsam. Im Ernstfall schützt die Police Versicherte womöglich vor dem finanziellen Ruin.
  • Die Hausratversicherung leistet bei nicht selbst verschuldeten Schäden an der eigenen Einrichtung – zum Beispiel bei Bränden, Stürmen oder Rohrbruch, bei Einbruch, Vandalismus oder Raub.
  • Eine gute Hausratversicherung ist für weniger als hundert Euro pro Jahr zu haben. Die Beitragshöhe hängt von der gewählten Versicherungssumme ab – also dem Maximalbetrag, der im Schadenfall gezahlt wird. Er sollte so hoch sein, dass er die Verluste deckt.
  • Auch der Wechsel einer Hausratversicherung lohnt sich in vielen Fällen: Neue Tarife sind oftmals umfangreicher als Altverträge.
  • Der externe Hausratversicherungsvergleich auf Tarifcheck.de ist unverbindlich, kostenfrei und listet Ihnen binnen Sekunden übersichtlich passende Angebote auf. Auf Wunsch können Sie gezielt nach Zusatzbausteinen suchen. Haben Sie eine Hausratversicherung entsprechend Ihrer Vorstellungen gefunden, können Sie über unsere Webseite ohne Mehrkosten einen Vertrag bei unserem externen Partner abschließen.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

Leistungen – was versichert die Hausratversicherung?

Nach einem Rohrbruch sind Elektrogeräte, Sofagarnitur und Teppiche nicht mehr zu retten? Einbrecher haben sich an Ihrem Hab und Gut vergriffen? Oder noch schlimmer: Nach einem Brand wurden Ihr gesamter Hausrat und alle Einrichtungsgegenstände zerstört? In diesen Fällen greift eine Hausratversicherung bis zu den vertraglich vereinbarten Entschädigungsgrenzen.

Versichert ist das gesamte bewegliche Inventar eines Haushalts, das durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Rohr- und Frostschäden, durch Einbruch, Vandalismus und Raub beschädigt, zerstört oder entwendet werden. Auch Bargeld ist oft bis zu einem gewissen Betrag mitversichert.

Die Hausratversicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert beziehungsweise den Neuwert von komplett zerstörten oder entwendeten Wertsachen, die Reparaturkosten von beschädigten Gegenständen sowie eine für noch eingeschränkt nutzbare Dinge.

Zum versicherten Inventar gehören:

  • Möbel, Einrichtungs- und Dekorationsgegenstände (Sessel, Bilder oder Leuchten)
  • Haushaltsgeräte (Waschmaschine, Geschirr oder Toaster)
  • elektronische Geräte (Fernseher, Spielekonsole, Smartphone oder Tablet)
  • Musikinstrumente und Zubehör (Klavier, Cello oder Gitarrenverstärker)
  • Spielzeug, Bücher, DVDs, CDs, Schallplatten
  • Schmuck, Geld, Antiquitäten, Wertpapiere und andere Wertgegenstände
  • Bekleidung, Schuhe und Accessoires (Handtaschen und Manschettenknöpfe)
  • Werkzeuge, Gartengeräte und Fahrräder aus Keller, Dachboden und Garage

Die Hausratversicherung leistet:

  • den Wiederbeschaffungswert oder Neuwert für zerstörte oder entwendete Dinge
  • die Reparaturkosten von beschädigten Dingen
  • eine Wertminderung für noch eingeschränkt funktionsfähige Dinge

Zu den versicherten Risiken gehören:

  • Schäden durch Brand, Explosion oder Blitzschlag
  • Schäden durch Hagel und Sturm
  • Schäden durch Leitungswasser, defekte Rohre und Frost
  • Schäden durch Diebstahl und Raub
  • Schäden durch Vandalismus

Andere Risiken, wie etwa Schäden durch Überspannung oder Naturkatastrophen können über Sonderbausteine versichert werden.

Zu den versicherten Orten gehören:

  • Ihr Zuhause (Haus oder Wohnung)
  • abschließbare Keller, Dachböden, Garagen, Hobbyräume
  • Nebengebäude auf dem Grundstück
  • nahe gelegene, privat genutzte Garagen
  • Gemeinschaftsräume (zum Beispiel ein Waschkeller)

Separat abgesichert werden müssen Räume, die beruflich genutzt werden und Dinge, die sich dauerhaft in Ihrem Ferienhaus befinden.


Was kostet eine Hausratversicherung?

Gute Tarife der Hausratversicherung sind bereits für weniger als hundert Euro pro Jahr erhältlich. Die Beitragszahlungen hängen primär von der Höhe der Versicherungssumme ab. Diese Summe ist der Maximalbetrag, der im Schadenfall ausgeschüttet wird und sollte folglich so hoch sein, dass im Schadensfall der Verlust des gesamten Inventars, aller Möbel, Wertsachen und Wertgegenstände dadurch gedeckt werden können. Andernfalls spricht man von einer Unterversicherung.

Obwohl die Leistungen verschiedener Hausratversicherungen ähnlich sind, gibt es gravierende Preisunterschiede, wie Untersuchungen von test.de belegen. Auch deshalb lohnt sich ein Vergleich verschiedener Anbieter.

Einfluss auf die Prämienkalkulation und den Jahresbeitrag dieser Sachversicherung haben auch regulierte Vorschäden, die Vertragslaufzeit, eine etwaige Selbstbeteiligung, der Versicherungsort, der Zustand des Domizils und etwaige Sicherheitsinstallationen wie Safes oder Alarmanlagen.


Hausratversicherung Vergleich – wie wählt man eine passende Versicherung aus?

Der kostenlose, unverbindliche und externe Vergleich auf Tarifcheck.de kostet Sie nur wenige Minuten und fragt essenzielle Gegebenheiten rund um Ihren Hausrat gut verständlich ab.

So funktioniert der Vergleich:

  • Geben Sie Details zu Ihrem Wohnort, Anzahl der Wohnfläche sowie dem Gebäude an (dadurch kann das Risiko eines Schadensfalls einfach kalkuliert werden).
  • Geben Sie an, welche Bausteine die Sachversicherung beinhalten soll, beispielsweise eine Fahrradversicherung oder Glasversicherung für Glasbruch.
  • Auf Wunsch können Sie weitere Filter anwenden, beispielsweise die Erstattung von Kosten für Diebstahl aus dem Kfz.
  • Sie erhalten sofort eine übersichtliche Auflistung passender Tarife mit den jeweiligen Entschädigungsgrenzen. Dort gelistet wird detailliert, welche Kosten für welche Wertsachen je nach Schadenfall erstattet werden, also welche Deckung für beispielsweise Wertsachen und Bargeld bei Brand oder Diebstahl gilt.
  • Haben Sie einen passenden Tarif gefunden, können Sie über Tarifcheck.de hürdenfrei einen Vertrag bei unserem externen Partner abschließen, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.

Was ist beim Abschluss einer Hausratversicherung wichtig?


Welche Zusatzbausteine gibt es bei Hausratversicherungen?

Je nach individueller Situation können verschiedene Zusatzbausteine für Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer von Bedeutung sein. Sie sind in der Regel keine Bestandteile des Regeltarifs. Im Folgenden werden einige wichtige aufgelistet:


Präventionsmaßnahmen – damit die Hausratversicherung im Ernstfall zahlt

Damit die Hausratversicherung im Ernstfall zahlt, müssen Sie den Schaden nachweisen können. Ein Schadenbeispiel: Wurde Ihnen beispielsweise bei einem Einbruchdiebstahl eine teure Uhr entwendet, müssen Sie belegen können, dass Sie diesen Wertgegenstand wirklich besessen haben und wieviel er wert gewesen ist.

Sinnvoll ist deshalb, präventiv eine Liste von allen Wertgegenständen im Haushalt anzufertigen und den Wert von Möbeln, Elektrogeräten, Schmuck und Co. durch Kauf- und Reparaturbelege, Quittungen, Garantiescheine, Gutachten und Fotos zu dokumentieren.

Damit diese Liste des Hausrats bei einem Feuer nicht zerstört wird oder Dieben in die Hände fällt, sollten Sie sie digital sowie außerhalb der eigenen vier Wände aufbewahren – etwa bei Angehörigen, Freunden oder in einem Bankschließfach. Besonders wertvolle Gegenstände sollten besonders gesichert werden – etwa in Safes oder durch Alarmanlagen.

Damit Ihnen im Ernstfall keine Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann, sollten Sie Einbrüchen, Bränden und Wasserschäden soweit möglich vorbeugen. Verschließen Sie in Abwesenheit und nachts Haus-, Keller-, Balkon- und Garagentüren sowie Fenster und Luken. Hilfreich sind zudem Sicherheitsketten an Türen, Alarmanlagen und – je nach Art Ihres Heims – Bewegungsmelder an Gebäude oder Garten. Sinnvoll sind auch Brandmelder oder die ausreichende Beheizung im Winter, um Feuchtigkeit und Rohrschäden durch Frost zu vermeiden.


Wie melde ich meiner Hausratversicherung einen Schaden?

Damit die Hausratversicherung die Leistungen zu Ihrer Zufriedenheit erbringt, gilt es einiges zu beachten. Wichtig ist, dass Sie den Schaden möglichst gering halten – natürlich nur, ohne dabei persönliche Risiken einzugehen. Informieren Sie bei einem Brand beispielsweise umgehend die Feuerwehr.

Haben Sie einen Leitungswasserschaden, wischen Sie das ausgetretene Wasser so gut wie möglich auf, um Folgeschäden an Hausrat und Boden zu vermeiden – natürlich aber nur, wenn keine Gefahr eines Stromschlags besteht.

Nach einem Einbruch sollten Sie kaputte Scheiben und Türen abdichten, um Folgeschäden durch Sturm zu vermeiden. Bei einem Diebstahl sollten Sie zudem umgehend die Polizei informieren – auch damit Sie den Einbruch bei der Versicherung nachweisen können.

Achtung: Wurden Schlüssel gestohlen, sollten Sie alle betroffenen Schlösser umgehend austauschen.

Informieren Sie anschließend sofort Ihren Hausratversicherer. Sie haben dazu in der Regel zwar maximal eine Woche Zeit, dennoch ist eine zeitnahe Kontaktaufnahme wichtig, insbesondere auch, da sich die Versicherer oftmals einen Gutachter entsenden, der den Schaden begutachtet. Dies sollte geschehen, bevor Sie selbst mit den Aufräumarbeiten beginnen.

Sonderfall Fahrraddiebstahl

Wurde Ihr Fahrrad entwendet, müssen Sie einen Polizeireport vorlegen. Wichtig ist, dass Sie Informationen zu Hersteller, Modell und der Rahmennummer Ihres Rades vorweisen können. Wird das Fahrrad außerhalb der eigenen vier Wände gestohlen, besteht in der Regel nur dann Anspruch auf Schadenersatz, sofern Sie das Rad über einen Zusatzbaustein mitversichert haben. Für hochwertige Elektrofahrräder lohnt sich in vielen Fällen der Abschluss einer E-Bike-Versicherung.


Kann ich meine Hausratversicherung wechseln?

Selbstverständlich können Sie Ihre Hausratversicherung auch wechseln, sofern Sie dabei die regulären oder außerordentlichen Kündigungsfristen beachten.

Machen Sie jedoch vorher unbedingt einen Anbietervergleich, um sicherzustellen, dass sich der Wechsel auch rentiert. Damit Sie zu keinem Zeitpunkt ohne Schutz dastehen, sollte der Wechsel so koordiniert werden, dass keine Lücke in Ihrem Versicherungsschutz entsteht, damit Sie nicht etwa auf einem Schaden sitzenbleiben.


Wie sind die Kündigungsfristen bei Hausratversicherungen?

Reguläres Kündigungsrecht bei der Hausratversicherung

Die regulären Kündigungsfristen betragen bis zu drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres. Machen Sie davon keinen Gebrauch, wird der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert.

Haben Sie vertraglich eine Mindestlaufzeit von mehreren Jahren (beispielsweise drei Jahren) vereinbart, können Sie nicht schon nach einem Jahr, sondern erst zum Ende dieser Laufzeit ordentlich kündigen. Anschließend verlängert sich die Laufzeit dann automatisch um zwölf Monate, wenn Sie von Ihrem fristgemäßen Kündigungsrecht keinen Gebrauch machen.

Sonderkündigungsrecht bei der Hausratversicherung

Ein maximal vierwöchiges Sonderkündigungsrecht haben Sie, wenn Ihr Anbieter die Versicherungsbeiträge trotz gleichbleibender Leistungen erhöht oder wenn Ihr Hausratversicherer nach einem Umzug die Versicherungssumme anhebt.

Auch nach der Regulierung eines Schadenfalls können Sie binnen vier Wochen außerordentlich kündigen, unabhängig davon, ob die Regulierung zu Ihrer Zufriedenheit verlaufen ist oder nicht. Auch die Versicherung hat nach der Regulierung allerdings ein Sonderkündigungsrecht.


Hausratversicherung – was ist bei einem Umzug wichtig?

Sobald sich Ihre Umzugspläne konkretisieren, teilen Sie dies Ihrer Hausratversicherung mit. Während der Umzugsphase besteht sowohl in Ihrer alten Wohnung, als auch in Ihrem neuen Daheim Versicherungsschutz. Der Schutz für die alte Wohnung ist für maximal zwei Monate nach dem Umzug gültig.

Unter Umständen muss bei einem Umzug auch die Versicherungssumme neu kalkuliert werden – etwa wenn sich Ihr Hausstand verkleinert oder vergrößert. Auch dies sollten Sie mit Ihrem Versicherer besprechen. Erhöht Ihr Anbieter nach einem Umzug die Deckungssumme, haben Sie bei Bedarf ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht.


Gilt die Hausratversicherung im Ausland und in Abwesenheit?

Längere Auslandsaufenthalte

Fahren Sie in Urlaub, besteht auch in Ihrer Abwesenheit Schutz, sofern Sie Fenster und Türen ordentlich verschlossen haben und Ihr Zuhause in einem angemessenen Zustand hinterlassen haben.

Planen Sie allerdings, länger als 60 Tage zu verreisen, sollten Sie Ihren Hausratversicherer darüber in Kenntnis setzen, damit dieser im Ernstfall auch leistet. In der Regel verlangt die Versicherung für diesen Zeitraum einen Tarifaufschlag.

Ferienwohnung und Zweitwohnsitz

Besitzen Sie im In- oder Ausland ein Ferienhaus, eine Ferienwohnung oder einen Zweitwohnsitz, können Sie das dortige Inventar über Zusatzbausteine absichern. Ein Bestandteil des regulären Tarifs ist dieser Schutz jedoch in der Regel nicht.

Möchten Sie Ihr Eigentum auch im Urlaub gegen Schäden versichern, greift ebenfalls ein Zusatzbaustein: die sogenannte Außenversicherung. Oftmals sind einzelne Gegenstände außerhalb Ihres Heims jedoch nur anteilig und bis zu einer gewissen Höhe versichert.


FAQ – häufige Fragen zur Hausratversicherung

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

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