Unterversicherungsverzicht
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Unterversicherungsverzicht und Hausrat – wie sie zusammenhängen
Entscheidend beim Abschluss der Hausratversicherung ist die Versicherungssumme. Diese Deckungssumme sollte so hoch sein, dass die Leistung bei einem Verlust von allem Hausrat dem Wert des gesamten Hausrats entspricht.
Der Versicherungswert sollte also entsprechend hoch angesetzt werden. Zentral für die Berechnung der Versicherungssumme ist nicht nur der Wert des Hausrats, sondern auch die Größe der Wohnfläche. Je nach Versicherer und dem Wert Ihres Hausrats liegen die Richtwerte bei 500 bis 750 Euro pro Quadratmeter (m2) Wohnfläche.
Enspricht die Deckungssumme nicht dem Wert laut Wohnfläche, spricht man von einer Unterversicherung. Geht der Versicherer von einer Unterversicherung aus, leistet er im Schadenfall nur anteilig für zerstörte oder beschädigte Gegenstände. Mit der Klausel des Unterversicherungsverzichts können Sie sich dagegen schützen.
Unterversicherungsverzicht – praktische Beispiele
Nehmen wir an, Sie leben in einer eine 3-Zimmer-Wohnung mit 70 Quadratmetern Wohnfläche. Die Versicherungssumme Ihrer Hausratversicherung beträgt 35.000 Euro.
Versicherungsfall: Ein defektes Rohr verursacht im Gästezimmer einen Schaden. Bei einer Schadensprüfung wird ermittelt, dass der Wert des tatsächlichen Hausrats nicht 35.000 Euro, sondern 45.500 Euro beträgt.
Beispiel 1 – Totalschaden: Die elektronischen Geräte und Möbel im Zimmer wurden komplett zerstört. Der Schaden beläuft sich auf 10.000 Euro.
Rechnung: 35.000 Euro (Versicherungssumme) x 10.000 Euro (Schadenhöhe) : 45.500 Euro (tatsächlicher Wert des Hausrats) = 6.593,41 Euro
Ihr Minus bei der Entschädigung: Sie erhalten nur 7.692,31 Euro statt der 10.000 Euro ausgezahlt, also 2.307,69 Euro weniger
Beispiel 2 – Teilschaden: Einiger Hausrat kann repariert werden. Der Teilschaden kostet Sie 6.000 Euro.
Rechnung: 35.000 Euro (Versicherungssumme) x 6.000 Euro (Schadenhöhe) : 45.500 Euro (tatsächlicher Wert des Hausrats) = 4.615,38 Euro
Ihr Minus bei der Entschädigung: Sie erhalten nur 4.615,38 Euro statt der 6.000 Euro ausgezahlt, also 1.384,62 Euro weniger
Haben Sie mit Ihrer Hausratversicherung einen Unterversicherungsverzicht vereinbart, leistet die Hausratversicherung im Schadenfall, ohne zu prüfen, ob Sie unterversichert sind sowie ohne generelle Prüfung der Versicherungssumme. Die Schadensabwicklung erfolgt zügig und unkompliziert. Allerdings gibt es je nach Versicherung bezüglich der Unterversicherungsverzichtsklausel einige Rahmenbedingungen.
Bedingungen bei der Unterversicherungsverzichtsklausel
Die Unterversicherungsverzichtsklausel allein genügt nicht immer, um im Schadenfall volle Leistungen zu erhalten.
Einige Versicherer setzen voraus, dass die Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche eine bestimmte Summe beträgt. Diese variiert je nach Versicherer und kann zwischen 500 und 750 Euro liegen. Oft ist diese Summe unabhängig vom Wohnort und dem tatsächlichen Wert des Hausrats.
Eine weitere Bedingung ist in der Regel, dass die im Vertrag genannte Wohnfläche nicht kleiner ist als der tatsächliche Wohnraum.
Wie man eine Unterversicherung vermeidet
Es gibt zwei gängige Methoden, um Unterversicherung oder auch Überversicherung zu vermeiden und eine individuell passende Versicherungssumme zu ermitteln.
Quadratmeter Wohnfläche x Summe
Das Quadratmetermodell ist die einfachste und schnellste Methode. Hierbei wird die Wohnfläche in Quadratmetern mit einer bestimmten Summe multipliziert, die je nach Wert des Hausrats oder Angaben des Versicherers zwischen 500 und 750 Euro beträgt.
Ein Beispiel: Ihre Wohnung hat 50 Quadratmeter, die je mit einer Summe von 650 Euro versichert werden. Die Rechnung lautet: 50 x 650 Euro = 32.500 Euro Versicherungssumme.
Auf Wunsch ermittelt der externe Vergleich auf Tarifcheck.de Ihnen anhand Ihrer Quadratmeteranzahl und weiterer Angaben unverbindlich und kostenfrei eine passende Versicherungssumme.
Wertermittlungsbogen
Im Internet gibt es kostenlose Wertermittlungsbögen anhand derer Sie den Wert Ihres Hausrats in detailliert bestimmen können. Der Vorteil: Jeder potenzielle Raum und jegliches potenziell bewegliche Inventar werden dort gelistet. Dazu zählen beispielsweise Sitzmöbel, Schmuck und Elektrogeräte, aber auch Dinge, an die man spontan vielleicht nicht unbedingt denkt, so etwa Pflanzen und Spielzeug.
Die Methode ist etwas aufwendiger, hilft Ihnen jedoch bei der genauen Wertbestimmung Ihres Hausrats. Insbesondere, wenn Sie wertvolle Gegenstände und/oder Antiquitäten besitzen, sind Mindestversicherungssummen des Quadratmetermodells zuweilen ungeeignet. Der Grund: Sie spiegeln meist nicht den tatsächlichen, höheren Wert der Einrichtung wider.
Tipps bei der Wertermittlung
- Regelmäßige Überprüfung des Hausrats: Bei teuren Neuanschaffungen wie einem Fernseher oder einer Sofagarnitur lohnt sich die Überprüfung der Deckungssumme. Ist sie noch angemessen oder durch die Neuanschaffung nun zu niedrig?
- Kaufbelege aufbewahren: Im Schadenfall ist es gut, wenn Sie den Preis von etwa Waschmaschine, Schmuck oder Kunst belegen können. Behalten Sie also im Idealfall die jeweiligen Wertnachweise.
- Überversicherung verteuert die Versicherungsbeträge: Bei einer Überversicherung ist die Versicherungssumme weitaus höher als der Gesamtwert des Hausrats. Dies treibt die Prämien unnötig in die Höhe. Ist die Summe auffällig höher, können Versicherer in Ausnahmefällen sogar Leistungen verweigern und den Vertrag annullieren.
Unterversicherungsverzicht in anderen Versicherungsarten
Die Unterversicherungsverzichtsklausel gibt es auch bei anderen Versicherungen, so etwa der Wohngebäudeversicherung und bei Gewerbeversicherungen.
Im Unterschied zur Hausratversicherung richtet sich die Versicherungssumme bei der Gebäudeversicherung jedoch auch nach dem gleitenden Neuwertfaktor, welcher Wertschwankungen einer Immobilie anhand diverser Faktoren berücksichtigt.
Bei der Hausratversicherung sind Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer selbst dafür verantwortlich, dass die Summe dem Wert des Inventars entspricht.
FAQ – häufige Fragen zum Unterversicherungsverzicht bei der Hausratversicherung
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
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3. Macht die Klausel Unterversicherungsverzicht
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