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Kfz-Versicherung Vergleich — so finden Sie die passende Autoversicherung
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- Die für die An-, Um- oder Abmeldung eines Fahrzeugs benötigte eVB-Nummer wird von Ihrem neuen Versicherer automatisch übermittelt.
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
Kfz-Versicherungsvergleich – so funktioniert’s
Mit dem kostenlosen externen Kfz-Versicherungsvergleich auf Tarifcheck.de ermitteln Sie in nur wenigen Minuten unverbindlich Ihr individuelles Sparpotenzial. Dadurch können Sie jährlich bis zu Hunderte Euro an der Versicherungssumme sparen.
So einfach funktioniert der externe Autoversicherungsvergleich:
- Einfach Fahrzeugdaten aus dem Fahrzeugschein eingeben. Dazu gehören Automarke und Modell, Kraftstoffart und Erstzulassung.
- Tarife vergleichen und Sparpotenzial ermitteln.
- Laufzeit und Kündigungsfrist Ihres derzeitigen Vertrags oder Sonderkündigungsrecht prüfen.
- Wechsel des Versicherers direkt online und ohne Zusatzkosten über Tarifcheck.de beantragen.
Neben den Kosten für die Kfz-Versicherung ist auch die Leistung wichtig. Um schnell einen passenden Versicherungstarif zu günstigen Konditionen zu finden, können Sie die Ergebnisse des Vergleichsrechners nach Ihren Wünschen filtern – etwa nach Zusatzbausteinen sowie den Wahlleistungen der Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung.
Dabei gilt: Leistungsstarke Versicherungsverträge finden Sie bereits zu moderaten Preisen, die teuerste Autoversicherung ist nicht immer die beste.
Welche Kfz-Versicherung benötige ich?
Möchten Sie ein Fahrzeug anmelden, benötigen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Das besagt der Gesetzesgeber. Den Schutz müssen Sie mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (EVB) nachweisen, welche Sie nach dem Abschluss der Versicherung erhalten.
Überdies können Sie Ihr Kfz mit einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung gegen weitere Risiken absichern. Je nach Umfang der Kfz-Versicherungspolice decken diese verschiedene Schäden am eigenen Auto ab. Die Kasko variiert dabei je nach Kfz-Versicherer in Preis, Leistung und Angebot.
Welche Versicherung zu Ihnen passt, hängt in erster Linie von Ihren individuellen Bedürfnissen und dem Fahrzeug ab.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung
Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung ist für Sachschäden und Personenschäden zuständig, die Sie mit Ihrem Fahrzeug bei einem Unfall an Dritten verursachen. Sie leistet im Gegensatz zur Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung nicht für Schäden am eigenen Kfz.
Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen variieren die Leistungen und Preise für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Gewährleistung für bestimmte Deckungs-Mindestsummen ist für alle Kfz-Versicherungsunternehmen und Direktversicherer Vorschrift. Bei Pkw mit bis zu zehn Plätzen greifen gemäß § 5d des Gesetzes über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter folgende Mindestdeckungssummen – auch mit Anhänger:
- Personenschäden: 7,5 Millionen Euro
- Sachschäden: 1,3 Millionen Euro
- Vermögensschäden: 50.000 Euro
Personenschäden
Sachschäden
Vermögensschäden
Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung ist keine gesetzliche Pflichtversicherung und daher freiwillig. Sie leistet für Ihre eigenen, unverschuldeten Fahrzeugschäden. Sie greift nicht nur bei einen Unfall, sondern beispielsweise auch bei Schäden, die durch Tierkollisionen oder Unwetter entstehen können. Üblicherweise umfasst der Teilkaskoschutz tarifabhängig die Regulierung dieser Schadenfälle:
- Schäden durch Unwetter (z. B. Sturm, Hagel, Blitze oder Fluten),
- Schäden durch Steinschlag, Feuer oder Explosionen,
- Autodiebstahl oder Diebstahl von Autoteilen,
- Schäden durch Kollisionen mit sogenanntem Haarwild, wenn das Auto in Bewegung ist,
- Fahrzeug- und Folgeschäden durch Marderbiss,
- Kabel- und Kurzschlussschäden,
- Glasbruch.
Die einzelnen Teilkaskoleistungen im Schadenfall variieren je nach Versicherer. Relevant ist etwa, in welcher Höhe der Tarif Schadensregulierungen für Schäden durch Tiere an bestimmten Autoteilen vorsieht. In der Regel können nicht versicherte Sonderausstattungen gegen einen Aufpreis versichert werden.
Vollkaskoversicherung
Auch bei der Vollkaskoversicherung handelt es sich um eine freiwillige Zusatzversicherung für Kfz. Sie wird primär für Neuwagen und Leasing- oder kreditfinanzierte Fahrzeuge abgeschlossen. Der Schutz enthält alle Leistungen der Teilkasko und sichert Sie zudem gegen Schäden durch Vandalismus, Unfälle mit Fahrerflucht sowie selbst verschuldete Fahrzeugschäden ab. Zu den üblichen Leistungen gehören die Regulierung von:
- Vandalismusschäden,
- diverse Wildschäden sowie Schäden durch Tiere, die nicht von der Teilkasko gedeckt werden,
- selbst verschuldeten Schäden aufgrund von Kollisionen,
- Kollisionsschäden durch unbekannte Dritte,
- Schäden durch fahrerflüchtige Verursacherinnen und Verursacher,
- Schäden durch nicht versicherte oder zahlungsunfähige Dritte.
Die Leistungen der Vollkasko variieren ebenfalls je nach Versicherer. Einige Autoversicherungen definieren ein Kfz beispielsweise für ein Jahr oder sogar drei Jahre als neuwertig, andere nur für wenige Monate. Dies hat Einfluss auf die Neuwertentschädigung im Schadensfall. Der externe Vergleichsrechner auf Tarifcheck.de schlüsselt Ihnen diese und weitere Tarifdetails transparent auf.
Nicht zuständig ist die Vollkaskoversicherung, wenn das Kfz zum Schadenszeitpunkt nicht verkehrstauglich war, die Fahrerin oder der Fahrer Fahrerflucht begangen hat oder unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stand.
Wichtige Leistungen im Vergleich der Kfz-Versicherungen
Die Versicherungsleistungen können sich je nach Tarif und Anbieter unterscheiden. Dazu gehört auch der Umfang der versicherten Schäden innerhalb einzelner Versicherungsbausteine, etwa der Regulierung von Tierbissschäden. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über wichtige Tarifleistungen.
1. Deckungssumme
Die Deckungs- oder Versicherungssumme ist der maximale Betrag, den die Versicherung im Schadenfall zahlt. Im Bereich der Kfz-Haftpflicht schreibt der Gesetzgeber Mindestsummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vor.
Diese bieten jedoch nicht immer den besten Schutz. Beispielsweise gewähren einige Versicherer statt der gesetzlichen Deckungssumme von 7,5 Millionen Euro für Personenschäden Beträge bis zu 100 Millionen Euro.
2. Mallorca-Police
Sind Sie im Ausland mit einem Mietwagen unterwegs, sind Sie mitunter zu schlechteren Konditionen versichert als in Deutschland. So gelten außerhalb der Bundesrepublik häufig niedrigere Versicherungssummen.
Mit einer Mallorca-Police übernimmt Ihre Kfz-Versicherung die Haftpflicht-Schäden, für die der Versicherer des Mietautos nicht nach deutschem Standard zahlt.
3. Rabattschutz und Rabattretter
Dieser Baustein kann für Ihre Kfz-Haftpflicht und Vollkasko relevant sein. Im Schadenfall erfolgt mit dem Rabattschutz keine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse bei Ihrem derzeitigen Versicherer. Ihr Schadenfreiheitsrabatt bleibt also erhalten, auch wenn Sie einen Unfall hatten. Auch verbessert sich die SF-Klasse trotz des Schadenfalls, sofern Sie eine bestimmte Anzahl von Schäden pro Jahr nicht überschreiten.
Kündigen Sie Ihre derzeitige Kfz-Versicherung und wechseln Sie zu einem anderen Anbieter, gilt der angerechnete Rabattschutz beim neuen Versicherer meist nicht mehr. Dieser nimmt in der Regel eine Rückstufung vor, wenn die vorherige Autoversicherung einen Schaden reguliert hat und es aufgrund des Rabattschutzes keine Rückstufung gab.
Sind Sie bereits viele Jahre schadenfrei gefahren, bieten einige Kfz-Versicherungen einen Rabattretter an. Dieser sorgt dafür, dass Sie im Schadenfall nur geringfügig oder sogar gar nicht zurückgestuft werden – auch ohne Beitragszuschläge. Die Policen der einzelnen Versicherer sind bezüglich Rabattschutz und Rabattretter sehr unterschiedlich. Ein Autoversicherungsvergleich kann daher sinnvoll sein.
4. Grobe Fahrlässigkeit
Als grobe Fahrlässigkeit bezeichnen Kfz-Versicherungen verantwortungsloses oder unachtsames Handeln im Straßenverkehr. Dies ist etwa in folgenden Fällen der Fall: Sie überfahren mit Ihrem Pkw eine rote Ampel, telefonieren während der Fahrt ohne Freisprechanlage, lassen Wertgegenstände im Auto liegen oder wenden abgelenkt durch Ihre Kinder den Blick von der Straße. Kommt es zum Unfall, zahlt die Versicherung womöglich nicht.
Mit der Option auf den Verzicht des Einwandes der groben Fahrlässigkeit besteht der Versicherungsschutz in derartigen Fällen dennoch. Der Versicherer zahlt jedoch nicht, wenn es aufgrund von Alkohol oder Drogen am Steuer zu einem Unfall kommt oder der Diebstahl des Fahrzeugs grob fahrlässig herbeigeführt worden ist.
5. Schutzbrief
Ein Schutzbrief enthält Leistungen im Bereich der Pannen- und Unfallhilfe. Der Leistungsumfang kann sich je nach Vertrag unterscheiden, umfasst tarifabhängig aber diese Hilfen:
- Unterstützung bei Pannen und Unfällen vor Ort,
- Abschleppservice und Fahrzeugtransport,
- Weiter- und Rückfahrservice, zum Beispiel mit einem Mietwagen,
- Krankentransport,
- Vermittlung von Übernachtungsmöglichkeiten nahe der Pannenstelle,
- Organisation von ärztlicher Betreuung bei Unfällen im Ausland.
6. Fahrerschutz
Die Kfz-Haftpflicht kommt für die Schäden Dritter auf, die Kaskoversicherungen für die eigenen Fahrzeugschäden. Der eigene Personenschaden wird bei selbst verschuldeten Unfällen jedoch nicht abgedeckt.
Eine Fahrerschutzversicherung deckt die Personenschäden ab, die Sie als Unfallverursacherin oder Unfallverursacher erleiden könnten, und reduziert so das Risiko hoher Kosten. Der Zusatzbaustein ist ab wenigen Euro im Jahr abschließbar und kommt üblicherweise mit bis zu 15 Millionen Euro für Reha-Kosten, Verdienstausfall sowie Schmerzensgeld auf.
Der passende Kfz-Versicherungsschutz für Tierschäden
Die Teilkasko kommt nur für Schäden auf, wenn das Kfz bei einem Zusammenstoß mit Wild in Bewegung war. Viele Teilkaskoversicherungen zahlen zudem nur dann, wenn es zu einer Kollision mit sogenanntem Haarwild kam.
Gemäß der Definition des § 2 des Bundesjagdgesetzes zählen Rehe, Elche, Wildschweine, Wildkatzen, Feldhasen und Füchse zum Haarwild – die einzelnen Bundesländer können zudem weitere Tierarten unter das Jagdrecht stellen.
Federwild wie Möwen oder Wildgänse zählen nicht dazu. Kein Schutz besteht in der Teilkasko zudem oftmals bei Kollisionen mit Haus- und Nutztieren wie Kühen, Pferden oder Katzen. Einige Versicherer nehmen diese allerdings in ihre Policen auf. Daher kann ein Autoversicherungsvergleich auch hier sinnvoll sein.
Ein Schadenfall beziehungsweise eine Kollision muss zudem nachweisbar sein. Hilfreich ist eine detaillierte Wildschadenbescheinigung der Polizei oder von Jagdpächterinnen und Jagdpächtern, insbesondere, wenn das Tier nach dem Zusammenstoß weggelaufen oder -geflogen ist.
Tarif-Unterschiede bei Tierschäden durch Nager
Einige Tiere knabbern die Wagenverkabelung unter der Motorhaube an. Nager wie Stein- und Baummarder zählen zum Haarwild. Die Kosten für unbrauchbare Kabel werden in der Regel von der Teilkaskoversicherung erstattet.
Unsicher ist der Schadensanspruch hingegen bei Folgeschäden durch einen Marderbiss – etwa am Motor. Ähnlich unklar ist die Lage bei Kabelschäden durch Ratten oder Katzen. Gutachterinnen und Gutachter für Kaskoschäden können anhand von Fell- und Duftspuren die Tierart bestimmen.
Mit dem externen Vergleichsrechner auf Tarifcheck.de können Sie vor Versicherungsabschluss genau prüfen, welche durch Tiere verursachte Schäden die einzelnen Kaskopolicen abdecken.
Was kostet eine Kfz-Versicherung?
Viele Faktoren haben Einfluss auf die Tarifkalkulation und die Höhe der Kfz-Versicherungsbeiträge. Die einzelnen Auto- und Direktversicherer bewerten einzelne Kriterien unterschiedlich. Folglich variieren die Leistungen und Preise. Im Folgenden finden Sie ein Beispiel.
Hier finden Sie ein Beispiel für verheiratete Kfz-Versicherte im Alter von 35 Jahren aus dem Raum Schwerin, die einen Neuwagen versichern.
Der Renault Clio SCe 65 hat einen Neuwagenwert von etwa 20.000 Euro. Der oder die Versicherte besitzt seit 16 Jahren einen Führerschein und hat die Schadenfreiheitsklasse 16. Die jährliche Fahrleistung beträgt bis zu 9.000 Kilometer und es besteht eine Werkstattbindung.
(Quelle: externer Vergleichsrechner auf Tarifcheck.de, abgerufen am 12. November 2024).
- Kosten der Kfz-Haftpflicht: bei monatlicher Zahlweise ab zirka 17 Euro monatlich; bei jährlicher Zahlweise ab etwa 185 Euro, Versicherung: HanseMerkur Drive Smart.
- Kosten mit Teilkasko (mit 150 Euro Selbstbeteiligung): bei monatlicher Zahlweise ab zirka 25 Euro monatlich; bei jährlicher Zahlweise ab etwa 250 Euro, Versicherung: AXA mobil online S mit Schadenservice.
- Kosten mit Vollkasko (mit 500 Euro Selbstbeteiligung): bei monatlicher Zahlweise ab zirka 36 Euro monatlich; bei jährlicher Zahlweise ab etwa 390 Euro, Versicherung: InShared Kfz-Versicherung.
Besonders relevant bei der Prämienkalkulation und der Berechnung der Kfz-Versicherung ist neben dem Leistungsumfang die Schadenfreiheitsklasse der Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer.
Auch Typklassen und Regionalklassen sowie Ihre Punkte in Flensburg können sich auf die Versicherungsbeiträge auswirken. Außerdem ist relevant, ob Sie einen Erst- oder Zweitwagen versichern. Wenn Sie sich für eine Werkstattbindung entscheiden, kann sich dies zugunsten der Prämie auswirken.
Schadenfreiheitsklasse und Schadenfreiheitsrabatt
Besondere Bedeutung bei der Beitragsberechnung hat der Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt). Je länger die oder der Versicherte ohne eine Schadenmeldung ein Kfz versichert, desto besser ist die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) und desto günstiger sind die Tarife der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherungen.
Bei der Teilkaskoversicherung wird der SF-Rabatt nicht angerechnet. Der Grund: Auf Teilkaskoschäden haben die Versicherten in der Regel keinen Einfluss.
Die Verbesserung der SF-Klassen erfolgt dabei automatisch am Ende des Versicherungsjahres, sofern kein Schaden reguliert worden ist. Ist die Kfz-Versicherung hingegen für einen Schaden aufgekommen, dann erfolgt eine Herabstufung der SF-Klasse.
Eine Ausnahme: Saisonkennzeichen müssen mindestens sechs Monate pro Jahr ausgestellt worden sein.
Es gibt dabei keine einheitliche SF-Kostentabelle für alle Versicherer, diese berechnen die Höhe des Rabatts nach eigenem Ermessen. Auch deshalb lohnt ein Vergleich.
Ein Beispiel: Eine Versicherte hat über zehn Jahre keinen Schaden gemeldet und die SF-Klasse 10. Versicherung A kalkuliert für den Tarif 40 Prozent der Grundprämie für je Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoersicherung. Versicherung B hingegen für beide Arten von Schutz je 36 Prozent.
Schadenfreiheitsklassen werden bei einem Wechsel der Autoversicherung übertragen, sofern Sie innerhalb der letzten Jahre eine Kfz-Versicherung hatten. Sie verlieren Ihren SF-Rabatt also nicht. Auch ist es möglich, SF-Rabatte auf Dritte zu überschreiben, beispielsweise auf die eigenen Kinder. Dieser Prozess kann jedoch nicht rückgängig gemacht werden.
Kosten senken durch Selbstbeteiligung
Wesentlich preiswerter wird die Kfz-Versicherung, wenn Sie sich für eine Eigenbeteiligung entscheiden. Einige Unternehmen bieten gar keine Kaskoversicherungen ohne Selbstbeteiligung an. Wird ein Schaden oder Unfall bereits durch die Selbstbeteiligung abgegolten, hat dieser zudem keine Auswirkung auf den Rabatt Ihrer SF-Klasse.
Die Typklassen
Alle Fahrzeugmodelle in Deutschland werden vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jedes Jahr neu in Typklassen eingestuft. Dies hat Auswirkungen auf die Höhe der Beiträge für die Kfz-Versicherung. Je höher die Typklasse ist, also je mehr Schäden für einen bestimmten Fahrzeugtyp reguliert worden sind, desto höher sind auch die Beiträge für diesen Autotyp.
Die Kfz-Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen haben dabei je unterschiedliche Typklassen, weil verschiedenartige Schäden reguliert werden. Der GDV veröffentlicht das Typklassenverzeichnis in der Regel im späten Sommer oder Herbst.
Ändern sich eine oder mehrere Typklassen eines bestimmten Modells, berücksichtigen die Kfz-Versicherer dies bei der Prämienbildung zum Jahreswechsel. Die Berücksichtigung der Typklassen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber gängige Praxis.
Die Regionalklassen
Insgesamt gibt es in Deutschland 413 Zulassungsbezirke für Kfz, die je in Regionalklassen eingestuft werden. Maßgebend bei der Berechnung ist die Schadensbilanz der Autos beziehungsweise Kfz-Versicherten innerhalb der jeweiligen Zulassungsbezirke.
Genau wie die Typklassen wird das Schadenaufkommen vom GDV einmal jährlich berechnet und in der zweiten Jahreshälfte veröffentlicht. Die Kalkulation basiert dabei auf der Schadensbilanz der letzten fünf Jahre.
Auch bei den Regionalklassen wird zwischen Kfz-Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung unterschieden, da unterschiedliche Arten von Schäden bedeutsam sind. In der Regel berücksichtigen Autoversicherer die Regionalklassen bei der Prämienbildung und passen die Tarife zum Jahreswechsel entsprechend an.
Im Vergleich günstiger Autoversicherungen auf Boni achten
Günstige Prämien müssen nicht weniger Leistung bedeuten. Der Markt ist groß und die Kfz-Versicherer bieten Neukundinnen und Neukunden attraktive Angebote und Rabatte mit hunderten Euro Sparpotenzial – trotz gutem Versicherungsschutz. Regelmäßige Vergleiche lohnen sich also, denn womöglich können Sie bei den Beiträgen viel Geld sparen.
Der kostenlose Rechner unserer externen Partner listet Ihnen unverbindlich passende Tarife mit einem Schadenservice nach Ihren Wünschen.
Spartipp: Kfz-Versicherung steuerlich absetzen
Je nach Höhe Ihres Einkommens kann es sich für steuerpflichtige Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter lohnen, die Beiträge für die Kfz-Versicherung anteilig in der Steuererklärung abzusetzen. In unserem Ratgeber zur Kfz-Versicherung in der Steuererklärung finden Sie dazu nützliche Tipps.
Kfz-Versicherungen im Vergleich
Der günstigste und teuerste Tarif in der Übersicht
- Fahrzeug: Smart Fortwo 0.9 Coupe
- HSN/TSN: 1313 / EGF
- Zulassungsort: 80636 München
- Erstzulassung: 09.09.2019
- Finanzierung: Barkauf
- Nutzung: nur privat
- Stellplatz: Einzelgarage
- Jahreskilometer: 12.000
- Zahlweise: jährlich
- Deckungsumfang: Vollkasko inkl. Teilkasko mit SB 1.000 € / 150 €
- Schadenfreiheitsklasse: SF 2 / SF 1/2
- Halter: Versicherungsnehmerin
- Wohnort: 80636 München
- Familienstand: ledig
- Kinder: keine
- Geburtstag: 01.01.2005
- Berufsgruppe: Auszubildende
- Führerschein seit: 01.02.2023
Sparpotenzial ansehen
Stand: 26.09.2024 Quelle: Tarifcheck.de
- Fahrzeug: VW Golf VII 1.4 TSI
- HSN/TSN: 0603 / BPG
- Zulassungsort: Lüneburg
- Erstzulassung: 09.09.2014
- Finanzierung: Barkauf
- Nutzung: nur privat
- Stellplatz: Einzelgarage
- Jahreskilometer: 12.000
- Zahlweise: jährlich
- Deckungsumfang: Vollkasko SB 500 € inkl. Teilkasko mit SB 150 €
- Schadenfreiheitsklasse: SF 7 / SF 12
- Halter: Versicherungsnehmer
- Wohnort: 21335 Lüneburg
- Familienstand: ledig
- Kinder: keine
- Geburtstag: 01.01.1989
- Berufsgruppe: Angestellter
- Führerschein seit: 01.02.2007
Sparpotenzial ansehen
Stand: 26.09.2024 Quelle: Tarifcheck.de
- Fahrzeug: VW Sharan 1.4 TSI
- HSN/TSN: 0603 / ATO
- Zulassungsort: Dortmund
- Erstzulassung: 09.09.2017
- Finanzierung: Barkauf
- Nutzung: nur privat
- Stellplatz: Einzelgarage
- Jahreskilometer: 12.000
- Zahlweise: jährlich
- Deckungsumfang: Vollkasko inkl. Teilkasko mit SB 500 € / 150 €
- Schadenfreiheitsklasse: SF 12 / SF 17
- Halter: Versicherungsnehmer
- Wohnort: 44135 Dortmund
- Familienstand: verheiratet
- Kinder: 2
- Geburtstag: 01.01.1972
- Berufsgruppe: Angestellter
- Führerschein seit: 01.02.2007
Sparpotenzial ansehen
Stand: 26.09.2024 Quelle: Tarifcheck.de
Nützliche Ratgeber zum Downloaden
FAQ – häufige Fragen zur Autoversicherung
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
1. Was sind Regional- und Typklassen?
Regional- und Typklassen werden jedes Jahr vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) herausgegeben.
Die über 400 Zulassungsbezirke der Bundesrepublik werden in Regionalklassen aufgeteilt. Je nachdem, wie die den Kfz-Versicherungen gemeldete Schadensbilanz in einem Bezirk ausgefallen ist, gelten für die Kfz-Haftpflicht- und die Kaskoversicherungen verschiedene Regionalklassen, die entweder in der Schadensbilanz unter, im oder über dem Durschnitt liegen. Berücksichtigt werden dabei etwa auch Straßenverhältnisse und Witterungsbedingungen der einzelnen Bezirke.
Ähnliches gilt für die Typklassen – jedes Pkw-Modell wird entsprechend der Schäden, die den Versicherungen gemeldet worden sind, einer Typklasse zugeordnet. Kfz-Versicherer nutzen Autotypen und Wohnorte von Kfz-Versicherten nach eigenem Ermessen bei der Tarifkalkulation und nehmen entsprechende Änderungen meist zum Jahreswechsel vor. In diesem Fall haben Versicherte bis zum 30.11. ein Kündigungsrecht und können sich bei Bedarf einen neuen Autoversicherungsanbieter suchen.
2. Welche Fristen gelten für den Wechsel der Kfz-Versicherung?
Die reguläre Frist für den Wechsel der Kfz-Versicherung endet einen Monat vor Ende des Vertragsjahres. Im Oktober und November spricht man zudem von der Autoversicherungswechselsaison, denn zum Jahreswechsel passen die Kfz-Versicherungen die Beiträge an. Aufgrund dieser Änderung haben Sie ein Kündigungsrecht. Die Frist für die Kündigung und den Wechsel der Autoversicherung läuft in diesen Fällen am 30. November aus.
3. Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
Ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht haben Sie in folgenden Fällen:
- Beitragserhöhung bei gleichbleibenden Leistungen: Sie können den Anbieter wechseln, wenn Ihre Versicherung während der Vertragslaufzeit bei gleichbleibenden Leistungen die Beiträge erhöht. Es gibt dabei auch sogenannte verdeckte Beitragserhöhungen, wenn Sie etwa in eine bessere Schadenfreiheitsklasse eingestuft wurden, aber dennoch keine entsprechende Beitragsvergünstigung erhalten haben.
- Verkauf, Wechsel oder Abmeldung des Kfz: Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, wechseln oder abmelden, ist das Vertragsverhältnis ebenfalls beendet, beziehungsweise können Sie im Bedarfsfall die Kfz-Versicherung wechseln.
- Regulierung eines Schadens: Auch nachdem Ihre Versicherung für Sie einen Schaden reguliert hat, können Sie zu einem anderen Kfz-Versicherungsunternehmen wechseln – in diesem Fall ist das jedoch abhängig von der Art des Schadens und der Auswirkung auf Ihre SF-Klasse nicht immer ratsam.
Im Voraus gezahlte Beiträge erhalten Sie bei einer Sonderkündigung natürlich zurückerstattet.
4. Wo finde ich eine Musterkündigung für meine Kfz-Versicherung?
Das Kündigungsschreiben zur Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung muss bestimmten Anforderungen entsprechen. Unsere kostenlose Musterkündigung erfüllt sowohl die Bestimmungen für eine reguläre Kündigung als auch die für eine Sonderkündigung.
Kostenloses PDF: Musterkündigung Kfz-Versicherung
5. Wie teuer ist die Kfz-Versicherung für Fahranfängerinnen und Fahranfänger?
Fahranfängerinnen und Fahranfänger zahlen für die Versicherung in der Regel die höchsten Beiträge, doch Sparmöglichkeiten gibt es trotzdem. Wer gerade erst den Führerschein gemacht hat, steigt meist mit Schadensfreiheitsklasse Null und bis zu 100 Prozent Beitragsleistung in die Autoversicherung ein. Bereits nach ein bis zwei Jahren ohne gemeldete Schäden sinkt der Betrag erheblich.
Eine klassische Methode für hohes Sparpotenzial besteht darin, das Auto zunächst als Zweitwagen der Eltern anzumelden. Eine weitere Variante ist die Überschreibung der Schadensfreiheitsklasse von Eltern oder Großeltern auf die Fahranfängerin oder den Fahranfänger. Allerdings verlieren Eltern beziehungsweise Großeltern dabei Ihren eigenen Rabatt.
Eine weitere Spar-Alternative ist der Kauf des richtigen Pkw: Die Versicherung von klassischen Anfänger-Kfz ist oft verhältnismäßig teuer. Der Grund: Diese Autos haben aufgrund vermehrter Schadenmeldungen häufig keine gute Typklasse. Die Typklassen für einzelne Fahrzeugmodelle können Sie auf der Webseite des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) einsehen.
Kostenlose Autoversicherungsvergleiche helfen zudem dabei, günstige und umfangreiche Tarife für Fahranfängerinnen und Fahranfänger zu ermitteln, denn auch hier gilt: Es gibt bei den einzelnen Kfz-Versicherern wesentliche Unterschiede und der teuerste Tarif ist nicht unbedingt der beste.
6. Wie und wann können Schadenfreiheitsklassen übertragen werden?
Die Übertragung von Schadenfreiheitsrabatten sollte gut überlegt werden. Der Vorgang kann nicht rückgängig gemacht werden. Darüber hinaus ist die Übertragung nur unter bestimmten Bedingungen möglich:
- Abgabe nur an nahe Verwandte (Großeltern, Eltern, Geschwister, (Ehe-) Partnerinnen und Partner in häuslicher Gemeinschaft, Kinder).
- Abgebende Person verliert alle SF-Klassen und deren Rabatte.
- Empfängerinnen und Empfänger müssen zuvor regelmäßig mit dem Fahrzeug der Abgebenden gefahren sein.
- Die Höhe der SF-Klassen darf die Jahre des Führerscheinbesitzes nicht überschreiten. Ein Beispiel: Ein Elternteil hat die SF-Klasse 20. Der Nachwuchs will die SF-Klassen übernehmen, hat aber erst seit sieben Jahren einen Führerschein. Er erhält auch mit einer Übertragung des Rabatts nur die SF-Klasse 7. Der Elternteil verliert damit seine gesamte SF-Klasse und müsste neu beginnen.
Nutzen Sie für die Übertragung der SF-Klassen unser Formular: Hier kostenlos downloaden
Achtung: Manche Versicherer akzeptieren nur ihre eigenen Rabattübertragungsformulare.
Hinweis: Eine Übertragung der SF-Klasse nach den obigen Bedingungen ist nach einem Todesfall ebenfalls möglich. Dies kann bis zu zwölf Monate nach dem Tod der Inhaberin beziehungsweise des Inhabers und der Einreichung der Sterbeurkunde erfolgen.
7. Gilt die Kaskoversicherung auch für Sonderausstattungen?
Nicht notwendigerweise. Schließen Sie eine Teilkaskoversicherung ab, so definiert die Kfz-Versicherung in der Präambel detailliert, welche Autoteile versichert sind. Das Gleiche gilt für die Vollkaskoversicherung. Nicht versicherte Autoteile können Sie zu gesonderten Beträgen mitversichern.
8. Bin ich mit meiner Autoversicherung auch im Ausland abgesichert?
Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung greift per Gesetz in jedem EU-Land. Einige Versicherer erweitern diesen Schutz zudem auf weitere Staaten.
Für freiwillige Zusatzversicherungen hingegen besteht für den Auslandsschadenschutz keine EU-Vorschrift. Jedoch gelten auch diese in der Regel in der EU sowie im geografischen Europa. Es ist dennoch sinnvoll, den Auslandsschutz vor Abschluss der Kfz-Versicherung zu prüfen.
9. Was ist ein Saisonkennzeichen und wozu ist es gut?
Mit einem Saisonkennzeichen dürfen Sie nur für einen genau definierten Zeitraum fahren, nicht aber das ganze Jahr über. Kfz-Versicherung und Kfz-Steuern fallen nur für diesen Zeitraum oder diese Saison an, nicht aber für den Rest des Jahres. Möchten Sie nach Ablauf von einem Jahr in eine Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden, muss das Saisonkennzeichen mindestens sechs Monate pro Jahr gültig sein.
10. Bekomme ich trotz negativer SCHUFA-Akte eine Kfz-Versicherung?
Ja, der Abschluss einer Autoversicherung ist trotz negativem SCHUFA-Eintrag möglich. Der Grund: Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzliche Pflicht. Da die Kfz-Versicherer jedoch stets eine SCHUFA-Auskunft einholen, wird in diesen Fällen oftmals kein Vertrag über Teil- und Vollkaskoversicherungen gewährt, denn diese Tarifbestandteile werden nicht vom Gesetzgeber gefordert. Das gilt auch für andere Extras wie den Autoschutzbrief oder die Mallorca-Police.
Je nach Kfz-Versicherung ist trotz einer negativen SCHUFA-Auskunft eine monatliche Zahlweise der Beiträge möglich. Bei einer jährlichen Beitragszahlung sind die Tarife jedoch in der Regel günstiger.
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