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Kfz-Versicherung Vergleich — so finden Sie die passende Autoversicherung

Wichtig zu wissen
  • Mit einem Kfz-Versicherungswechsel können Sie jährlich bis zu 850,00 € sparen.
  • Mehr als 80 Anbieter konkurrieren um die Gunst der Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter.
  • Zum Jahreswechsel ändern sich die Kfz-Versicherungsbeiträge, daher haben Autofahrerinnen und Autofahrer zwischen Oktober und dem 30. November ein Kündigungsrecht.
  • Mithilfe eines kostenlosen, unverbindlichen Kfz-Versicherungsvergleichs ermitteln Sie mit wenigen Klicks das Sparpotenzial.
  • Der Wechsel der Autoversicherung funktioniert schnell und unkompliziert.
  • Die für die An-, Um- oder Abmeldung eines Fahrzeugs benötigte eVB-Nummer wird von Ihrem neuen Versicherer automatisch übermittelt.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

Kfz-Versicherungsvergleich – so funktioniert’s

Mit dem kostenlosen externen Kfz-Versicherungsvergleich auf Tarifcheck.de ermitteln Sie in nur wenigen Minuten unverbindlich Ihr individuelles Sparpotenzial. Dadurch können Sie jährlich bis zu Hunderte Euro an der Versicherungssumme sparen.

So einfach funktioniert der externe Autoversicherungsvergleich:

  1. Einfach Fahrzeugdaten aus dem Fahrzeugschein eingeben. Dazu gehören Automarke und Modell, Kraftstoffart und Erstzulassung.
  2. Tarife vergleichen und Sparpotenzial ermitteln.
  3. Laufzeit und Kündigungsfrist Ihres derzeitigen Vertrags oder Sonderkündigungsrecht prüfen.
  4. Wechsel des Versicherers direkt online und ohne Zusatzkosten über Tarifcheck.de beantragen.

Neben den Kosten für die Kfz-Versicherung ist auch die Leistung wichtig. Um schnell einen passenden Versicherungstarif zu günstigen Konditionen zu finden, können Sie die Ergebnisse des Vergleichsrechners nach Ihren Wünschen filtern – etwa nach Zusatzbausteinen sowie den Wahlleistungen der Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung.

Dabei gilt: Leistungsstarke Versicherungsverträge finden Sie bereits zu moderaten Preisen, die teuerste Autoversicherung ist nicht immer die beste.

Einige Anbieter im Überblick

Welche Kfz-Versicherung benötige ich?

Möchten Sie ein Fahrzeug anmelden, benötigen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Das besagt der Gesetzesgeber. Den Schutz müssen Sie mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (EVB) nachweisen, welche Sie nach dem Abschluss der Versicherung erhalten.

Überdies können Sie Ihr Kfz mit einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung gegen weitere Risiken absichern. Je nach Umfang der Kfz-Versicherungspolice decken diese verschiedene Schäden am eigenen Auto ab. Die Kasko variiert dabei je nach Kfz-Versicherer in Preis, Leistung und Angebot.

Welche Versicherung zu Ihnen passt, hängt in erster Linie von Ihren individuellen Bedürfnissen und dem Fahrzeug ab.

Umfrage – 2024 Wechsel der Kfz-Versicherung geplant? Umfrage – 2024 Wechsel der Kfz-Versicherung geplant? Quelle: repräsentative Umfrage des Instituts Blendi für ADAC Autoversicherung AG, adac.de (Stand: September 2024) 3 % keine Angabe keine Angabe 47 % bleiben bei ihrem Tarif bleiben bei ihrem Tarif 46 % überlegen zu wechseln überlegen zu wechseln 5 % werden wechseln werden wechseln

Die Kfz-Haftpflichtversicherung

Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung ist für Sachschäden und Personenschäden zuständig, die Sie mit Ihrem Fahrzeug bei einem Unfall an Dritten verursachen. Sie leistet im Gegensatz zur Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung nicht für Schäden am eigenen Kfz.

Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen variieren die Leistungen und Preise für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Gewährleistung für bestimmte Deckungs-Mindestsummen ist für alle Kfz-Versicherungsunternehmen und Direktversicherer Vorschrift. Bei Pkw mit bis zu zehn Plätzen greifen gemäß § 5d des Gesetzes über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter folgende Mindestdeckungssummen – auch mit Anhänger:

  • Personenschäden: 7,5 Millionen Euro
  • Sachschäden: 1,3 Millionen Euro
  • Vermögensschäden: 50.000 Euro
Kfz Personenschäden

Personenschäden

Kfz Sachschäden

Sachschäden

Kfz Vermögensschäden

Vermögensschäden

Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung ist keine gesetzliche Pflichtversicherung und daher freiwillig. Sie leistet für Ihre eigenen, unverschuldeten Fahrzeugschäden. Sie greift nicht nur bei einen Unfall, sondern beispielsweise auch bei Schäden, die durch Tierkollisionen oder Unwetter entstehen können. Üblicherweise umfasst der Teilkaskoschutz tarifabhängig die Regulierung dieser Schadenfälle:

  • Schäden durch Unwetter (z. B. Sturm, Hagel, Blitze oder Fluten),
  • Schäden durch Steinschlag, Feuer oder Explosionen,
  • Autodiebstahl oder Diebstahl von Autoteilen,
  • Schäden durch Kollisionen mit sogenanntem Haarwild, wenn das Auto in Bewegung ist,
  • Fahrzeug- und Folgeschäden durch Marderbiss,
  • Kabel- und Kurzschlussschäden,
  • Glasbruch.

Die einzelnen Teilkaskoleistungen im Schadenfall variieren je nach Versicherer. Relevant ist etwa, in welcher Höhe der Tarif Schadensregulierungen für Schäden durch Tiere an bestimmten Autoteilen vorsieht. In der Regel können nicht versicherte Sonderausstattungen gegen einen Aufpreis versichert werden.

Vollkaskoversicherung

Auch bei der Vollkaskoversicherung handelt es sich um eine freiwillige Zusatzversicherung für Kfz. Sie wird primär für Neuwagen und Leasing- oder kreditfinanzierte Fahrzeuge abgeschlossen. Der Schutz enthält alle Leistungen der Teilkasko und sichert Sie zudem gegen Schäden durch Vandalismus, Unfälle mit Fahrerflucht sowie selbst verschuldete Fahrzeugschäden ab. Zu den üblichen Leistungen gehören die Regulierung von:

  • Vandalismusschäden,
  • diverse Wildschäden sowie Schäden durch Tiere, die nicht von der Teilkasko gedeckt werden,
  • selbst verschuldeten Schäden aufgrund von Kollisionen,
  • Kollisionsschäden durch unbekannte Dritte,
  • Schäden durch fahrerflüchtige Verursacherinnen und Verursacher,
  • Schäden durch nicht versicherte oder zahlungsunfähige Dritte.

Die Leistungen der Vollkasko variieren ebenfalls je nach Versicherer. Einige Autoversicherungen definieren ein Kfz beispielsweise für ein Jahr oder sogar drei Jahre als neuwertig, andere nur für wenige Monate. Dies hat Einfluss auf die Neuwertentschädigung im Schadensfall. Der externe Vergleichsrechner auf Tarifcheck.de schlüsselt Ihnen diese und weitere Tarifdetails transparent auf.

Nicht zuständig ist die Vollkaskoversicherung, wenn das Kfz zum Schadenszeitpunkt nicht verkehrstauglich war, die Fahrerin oder der Fahrer Fahrerflucht begangen hat oder unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stand.


Wichtige Leistungen im Vergleich der Kfz-Versicherungen

Die Versicherungsleistungen können sich je nach Tarif und Anbieter unterscheiden. Dazu gehört auch der Umfang der versicherten Schäden innerhalb einzelner Versicherungsbausteine, etwa der Regulierung von Tierbissschäden. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über wichtige Tarifleistungen.

1. Deckungssumme

Die Deckungs- oder Versicherungssumme ist der maximale Betrag, den die Versicherung im Schadenfall zahlt. Im Bereich der Kfz-Haftpflicht schreibt der Gesetzgeber Mindestsummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vor.

Diese bieten jedoch nicht immer den besten Schutz. Beispielsweise gewähren einige Versicherer statt der gesetzlichen Deckungssumme von 7,5 Millionen Euro für Personenschäden Beträge bis zu 100 Millionen Euro.

2. Mallorca-Police

Sind Sie im Ausland mit einem Mietwagen unterwegs, sind Sie mitunter zu schlechteren Konditionen versichert als in Deutschland. So gelten außerhalb der Bundesrepublik häufig niedrigere Versicherungssummen.

Mit einer Mallorca-Police übernimmt Ihre Kfz-Versicherung die Haftpflicht-Schäden, für die der Versicherer des Mietautos nicht nach deutschem Standard zahlt.

3. Rabattschutz und Rabattretter

Dieser Baustein kann für Ihre Kfz-Haftpflicht und Vollkasko relevant sein. Im Schadenfall erfolgt mit dem Rabattschutz keine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse bei Ihrem derzeitigen Versicherer. Ihr Schadenfreiheitsrabatt bleibt also erhalten, auch wenn Sie einen Unfall hatten. Auch verbessert sich die SF-Klasse trotz des Schadenfalls, sofern Sie eine bestimmte Anzahl von Schäden pro Jahr nicht überschreiten.

Kündigen Sie Ihre derzeitige Kfz-Versicherung und wechseln Sie zu einem anderen Anbieter, gilt der angerechnete Rabattschutz beim neuen Versicherer meist nicht mehr. Dieser nimmt in der Regel eine Rückstufung vor, wenn die vorherige Autoversicherung einen Schaden reguliert hat und es aufgrund des Rabattschutzes keine Rückstufung gab.

Sind Sie bereits viele Jahre schadenfrei gefahren, bieten einige Kfz-Versicherungen einen Rabattretter an. Dieser sorgt dafür, dass Sie im Schadenfall nur geringfügig oder sogar gar nicht zurückgestuft werden – auch ohne Beitragszuschläge. Die Policen der einzelnen Versicherer sind bezüglich Rabattschutz und Rabattretter sehr unterschiedlich. Ein Autoversicherungsvergleich kann daher sinnvoll sein.

Kfz-Bestand in Deutschland 2024 Kfz-Bestand in Deutschland 2024 5,1 Mio. Krafträder Krafträder 49,4 Mio. PKW PKW Gesamt 69,7 Mio. Gesamt 69,7 Mio. 0 3,81 Mio. LKW LKW Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kba.de

4. Grobe Fahrlässigkeit

Als grobe Fahrlässigkeit bezeichnen Kfz-Versicherungen verantwortungsloses oder unachtsames Handeln im Straßenverkehr. Dies ist etwa in folgenden Fällen der Fall: Sie überfahren mit Ihrem Pkw eine rote Ampel, telefonieren während der Fahrt ohne Freisprechanlage, lassen Wertgegenstände im Auto liegen oder wenden abgelenkt durch Ihre Kinder den Blick von der Straße. Kommt es zum Unfall, zahlt die Versicherung womöglich nicht.

Mit der Option auf den Verzicht des Einwandes der groben Fahrlässigkeit besteht der Versicherungsschutz in derartigen Fällen dennoch. Der Versicherer zahlt jedoch nicht, wenn es aufgrund von Alkohol oder Drogen am Steuer zu einem Unfall kommt oder der Diebstahl des Fahrzeugs grob fahrlässig herbeigeführt worden ist.

5. Schutzbrief

Ein Schutzbrief enthält Leistungen im Bereich der Pannen- und Unfallhilfe. Der Leistungsumfang kann sich je nach Vertrag unterscheiden, umfasst tarifabhängig aber diese Hilfen:

  • Unterstützung bei Pannen und Unfällen vor Ort,
  • Abschleppservice und Fahrzeugtransport,
  • Weiter- und Rückfahrservice, zum Beispiel mit einem Mietwagen,
  • Krankentransport,
  • Vermittlung von Übernachtungsmöglichkeiten nahe der Pannenstelle,
  • Organisation von ärztlicher Betreuung bei Unfällen im Ausland.

6. Fahrerschutz

Die Kfz-Haftpflicht kommt für die Schäden Dritter auf, die Kaskoversicherungen für die eigenen Fahrzeugschäden. Der eigene Personenschaden wird bei selbst verschuldeten Unfällen jedoch nicht abgedeckt.

Eine Fahrerschutzversicherung deckt die Personenschäden ab, die Sie als Unfallverursacherin oder Unfallverursacher erleiden könnten, und reduziert so das Risiko hoher Kosten. Der Zusatzbaustein ist ab wenigen Euro im Jahr abschließbar und kommt üblicherweise mit bis zu 15 Millionen Euro für Reha-Kosten, Verdienstausfall sowie Schmerzensgeld auf.

Der passende Kfz-Versicherungsschutz für Tierschäden

Die Teilkasko kommt nur für Schäden auf, wenn das Kfz bei einem Zusammenstoß mit Wild in Bewegung war. Viele Teilkaskoversicherungen zahlen zudem nur dann, wenn es zu einer Kollision mit sogenanntem Haarwild kam.

Gemäß der Definition des § 2 des Bundesjagdgesetzes zählen Rehe, Elche, Wildschweine, Wildkatzen, Feldhasen und Füchse zum Haarwild – die einzelnen Bundesländer können zudem weitere Tierarten unter das Jagdrecht stellen.

Federwild wie Möwen oder Wildgänse zählen nicht dazu. Kein Schutz besteht in der Teilkasko zudem oftmals bei Kollisionen mit Haus- und Nutztieren wie Kühen, Pferden oder Katzen. Einige Versicherer nehmen diese allerdings in ihre Policen auf. Daher kann ein Autoversicherungsvergleich auch hier sinnvoll sein.

Ein Schadenfall beziehungsweise eine Kollision muss zudem nachweisbar sein. Hilfreich ist eine detaillierte Wildschadenbescheinigung der Polizei oder von Jagdpächterinnen und Jagdpächtern, insbesondere, wenn das Tier nach dem Zusammenstoß weggelaufen oder -geflogen ist.


Was kostet eine Kfz-Versicherung?

Viele Faktoren haben Einfluss auf die Tarifkalkulation und die Höhe der Kfz-Versicherungsbeiträge. Die einzelnen Auto- und Direktversicherer bewerten einzelne Kriterien unterschiedlich. Folglich variieren die Leistungen und Preise. Im Folgenden finden Sie ein Beispiel.

Besonders relevant bei der Prämienkalkulation und der Berechnung der Kfz-Versicherung ist neben dem Leistungsumfang die Schadenfreiheitsklasse der Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer.

Auch Typklassen und Regionalklassen sowie Ihre Punkte in Flensburg können sich auf die Versicherungsbeiträge auswirken. Außerdem ist relevant, ob Sie einen Erst- oder Zweitwagen versichern. Wenn Sie sich für eine Werkstattbindung entscheiden, kann sich dies zugunsten der Prämie auswirken.

Schadenfreiheitsklasse und Schadenfreiheitsrabatt

Besondere Bedeutung bei der Beitragsberechnung hat der Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt). Je länger die oder der Versicherte ohne eine Schadenmeldung ein Kfz versichert, desto besser ist die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) und desto günstiger sind die Tarife der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherungen.

Bei der Teilkaskoversicherung wird der SF-Rabatt nicht angerechnet. Der Grund: Auf Teilkaskoschäden haben die Versicherten in der Regel keinen Einfluss.

Die Verbesserung der SF-Klassen erfolgt dabei automatisch am Ende des Versicherungsjahres, sofern kein Schaden reguliert worden ist. Ist die Kfz-Versicherung hingegen für einen Schaden aufgekommen, dann erfolgt eine Herabstufung der SF-Klasse.

Eine Ausnahme: Saisonkennzeichen müssen mindestens sechs Monate pro Jahr ausgestellt worden sein.

Es gibt dabei keine einheitliche SF-Kostentabelle für alle Versicherer, diese berechnen die Höhe des Rabatts nach eigenem Ermessen. Auch deshalb lohnt ein Vergleich.

Ein Beispiel: Eine Versicherte hat über zehn Jahre keinen Schaden gemeldet und die SF-Klasse 10. Versicherung A kalkuliert für den Tarif 40 Prozent der Grundprämie für je Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoersicherung. Versicherung B hingegen für beide Arten von Schutz je 36 Prozent.

Schadenfreiheitsklassen werden bei einem Wechsel der Autoversicherung übertragen, sofern Sie innerhalb der letzten Jahre eine Kfz-Versicherung hatten. Sie verlieren Ihren SF-Rabatt also nicht. Auch ist es möglich, SF-Rabatte auf Dritte zu überschreiben, beispielsweise auf die eigenen Kinder. Dieser Prozess kann jedoch nicht rückgängig gemacht werden.

Die Typklassen

Alle Fahrzeugmodelle in Deutschland werden vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jedes Jahr neu in Typklassen eingestuft. Dies hat Auswirkungen auf die Höhe der Beiträge für die Kfz-Versicherung. Je höher die Typklasse ist, also je mehr Schäden für einen bestimmten Fahrzeugtyp reguliert worden sind, desto höher sind auch die Beiträge für diesen Autotyp.

Die Kfz-Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen haben dabei je unterschiedliche Typklassen, weil verschiedenartige Schäden reguliert werden. Der GDV veröffentlicht das Typklassenverzeichnis in der Regel im späten Sommer oder Herbst.

Ändern sich eine oder mehrere Typklassen eines bestimmten Modells, berücksichtigen die Kfz-Versicherer dies bei der Prämienbildung zum Jahreswechsel. Die Berücksichtigung der Typklassen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber gängige Praxis.

Die Regionalklassen

Insgesamt gibt es in Deutschland 413 Zulassungsbezirke für Kfz, die je in Regionalklassen eingestuft werden. Maßgebend bei der Berechnung ist die Schadensbilanz der Autos beziehungsweise Kfz-Versicherten innerhalb der jeweiligen Zulassungsbezirke.

Genau wie die Typklassen wird das Schadenaufkommen vom GDV einmal jährlich berechnet und in der zweiten Jahreshälfte veröffentlicht. Die Kalkulation basiert dabei auf der Schadensbilanz der letzten fünf Jahre.

Auch bei den Regionalklassen wird zwischen Kfz-Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung unterschieden, da unterschiedliche Arten von Schäden bedeutsam sind. In der Regel berücksichtigen Autoversicherer die Regionalklassen bei der Prämienbildung und passen die Tarife zum Jahreswechsel entsprechend an.


Im Vergleich günstiger Autoversicherungen auf Boni achten

Günstige Prämien müssen nicht weniger Leistung bedeuten. Der Markt ist groß und die Kfz-Versicherer bieten Neukundinnen und Neukunden attraktive Angebote und Rabatte mit hunderten Euro Sparpotenzial – trotz gutem Versicherungsschutz. Regelmäßige Vergleiche lohnen sich also, denn womöglich können Sie bei den Beiträgen viel Geld sparen.

Der kostenlose Rechner unserer externen Partner listet Ihnen unverbindlich passende Tarife mit einem Schadenservice nach Ihren Wünschen.


Kfz-Versicherungen im Vergleich

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  • Finanzierung: Barkauf
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  • Zahlweise: jährlich
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  • Schadenfreiheitsklasse: SF 2 / SF 1/2
Alter: 19
  • Halter: Versicherungsnehmerin
  • Wohnort: 80636 München
  • Familienstand: ledig
  • Kinder: keine
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Stand: 26.09.2024 Quelle: Tarifcheck.de

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  • Erstzulassung: 09.09.2014
  • Finanzierung: Barkauf
  • Nutzung: nur privat
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  • Jahreskilometer: 12.000
  • Zahlweise: jährlich
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Alter: 35
  • Halter: Versicherungsnehmer
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  • Familienstand: ledig
  • Kinder: keine
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  • Berufsgruppe: Angestellter
  • Führerschein seit: 01.02.2007

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Stand: 26.09.2024 Quelle: Tarifcheck.de

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Beispiel: VW Sharan
  • Fahrzeug: VW Sharan 1.4 TSI
  • HSN/TSN: 0603 / ATO
  • Zulassungsort: Dortmund
  • Erstzulassung: 09.09.2017
  • Finanzierung: Barkauf
  • Nutzung: nur privat
  • Stellplatz: Einzelgarage
  • Jahreskilometer: 12.000
  • Zahlweise: jährlich
  • Deckungsumfang: Vollkasko inkl. Teilkasko mit SB 500 € / 150 €
  • Schadenfreiheitsklasse: SF 12 / SF 17
Alter: 52
  • Halter: Versicherungsnehmer
  • Wohnort: 44135 Dortmund
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  • Berufsgruppe: Angestellter
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Günstigster Tarif im Vergleich: 775,00 €
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Stand: 26.09.2024 Quelle: Tarifcheck.de


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FAQ – häufige Fragen zur Autoversicherung

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

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