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Auto abmelden – was ist wichtig?

Auto abmelden - Anschauungsbild: Miniaturauto auf Kfz-Nummernschild

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Auto abmelden – was ist wichtig?

Möchten Sie Ihr Auto verkaufen oder aus Gründen der Stilllegung oder Außerbetriebssetzung abmelden, können Sie das in der Zulassungsbehörde in Ihrem Zulassungsbezirk tun oder alternativ eine andere Zulassungsstelle in Anspruch nehmen. Wissen Sie den Verkaufstag oder Abmeldungstag im Voraus, machen Sie am besten einen Termin; dadurch vermeiden Sie unnötige Wartezeiten. In einigen Fällen ist eine Online-Abmeldung möglich.

Unabhängig davon, ob Sie selber vor Ort die Abmeldung Ihres Kfz vornehmen, eine bevollmächtigte Person beauftragen oder einen Online-Service nutzen: Sie benötigen diverse Dokumente.


Kann ich mein Auto auch online abmelden?

Sie können Ihr Auto online abmelden, wenn:

  • die Online-Abmeldung in dem Zulassungsbezirk verfügbar ist, in dem Ihr Kfz gemeldet ist (bietet Ihre Zulassungsbehörde diese Option an, finden Sie die Informationen auf deren Webseite, Stand: 2021),
  • Ihr Auto frühestens am 2. Januar 2015 erstmals zugelassen worden ist (die für alle Autos benötigte Zulassungsbescheinigung bei der Abmeldung trägt ab diesem Datum einen verdeckten Sicherheitscode, der für die Online-Abmeldung unabdinglich ist),
  • Sie ein Kfz-Kennzeichen mit verdeckten Stempelplaketten besitzen,
  • bei Ihrem Personalausweis (nPA) die eID-Online-Ausweisfunktion aktiviert ist und Sie Ihren sechsstelligen Pin parat haben,
  • und Sie Ihre Identität online mit dem zum Personalausweis gehörenden Kartenlesegerät oder der AusweisApp2 nachweisen können.

Was kostet es, einen Pkw abzumelden?

Die Abmeldung eines Autos ist bezahlbar. Die Kosten variieren je nach Zulassungsstelle. Hier finden Sie einige Richtwerte.

Ort der Abmeldung Kosten in Euro
Eigener Zulassungsbezirk Zirka 6 bis 8 Euro
Ein anderer Zulassungsbezirk in Deutschland Zirka 10 Euro
Online-Abmeldung (nicht immer möglich) Eventuell etwas teurer

Welche Unterlagen brauche ich zur Abmeldung meines Kfz?

Folgende Unterlagen benötigt die Zulassungsbehörde bei der Abmeldung eines Kfz:

  • Einen gültigen Ausweis: Sie müssen Ihren Personalausweis oder alternativ Ihren Reisepass mit Meldebescheinigung beziehungsweise einem Nachweis über Ihren Hauptwohnsitz vorlegen.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II: Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) belegt, dass Sie der rechtmäßige Besitzer des Autos sind.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I: Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) muss bei der Abmeldung ebenfalls vorweisbar sein.
  • Die Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer): Anhand der eVB-Nummer informiert die Zulassungsstelle Ihre Kfz-Versicherung über die Abmeldung.
  • TÜV-Nachweis beziehungsweise Nachweis zur Hauptuntersuchung (HU): Damit beweisen Sie, dass Ihr Auto zum Zeitpunkt der Abmeldung straßentauglich war.
  • Kfz-Kennzeichenschilder: Dies ist unter anderem wichtig, damit Dritte nicht mit Ihrem Kennzeichen in Ihrem Namen Missbrauch treiben können.

Auto abmelden Vollmacht – kann ich Dritte beauftragen?

Ja, Sie als Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter können sowohl eine Privatperson als auch ein Unternehmen zur Abmeldung Ihres Autos bevollmächtigen. Die bevollmächtigte Person benötigt von Ihnen alle relevanten Dokumente für die Abmeldung – inklusive Ihrer Ausweiskopie. Zusätzlich muss die bevollmächtigte Person den eigenen gültigen Ausweis sowie ein Vollmachtschreiben von Ihnen vorzeigen.

Das Vollmachtschreiben muss in der Überschrift den Anlass der Vollmacht widerspiegeln (Abmeldung und Grund). Im Fließtext müssen Sie der ausgewählten Person ausdrücklich die Erlaubnis zur Abmeldung oder Ummeldung erteilen. Zudem muss deutlich werden, dass die bevollmächtigte Person Einsicht in Kfz-Steuer- und Gebührenrückstände nehmen darf. Ebenfalls notwendig sind eine Übersicht über die angefügten Unterlagen (Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief etc.), das Datum sowie Ihre Unterschrift.


Wie kann ich meinen Pkw nach einem Verkauf abmelden?

Das Prozedere bei einer Abmeldung ist immer gleich, unabhängig davon ob es sich um eine Außerbetriebsetzung oder einen Verkauf handelt. Die Kosten für eine Abmeldung aufgrund eines Verkaufs sind nicht höher als die für eine Stilllegung oder das Verschrotten eines Autos.

Stellen Sie am besten sicher, dass Sie Ihr Auto am Tag des Verkaufs abmelden, damit die neuen Besitzer Ihres Kfz Ihr einstiges Auto nicht in Ihrem Namen nutzen.


Wie kann ich mein Auto bei der Versicherung abmelden?

Haben Sie Ihr Auto bei der Zulassungsstelle abgemeldet, informiert diese Ihren Kfz-Versicherer. Theoretisch müssen Sie sich also um nichts kümmern.

Es kann jedoch nicht schaden, Ihren Kfz-Versicherer am Tag der Abmeldung selber schriftlich über die Abmeldung zu informieren und einen Beleg zu behalten. Im Voraus bezahlte Beiträge für Ihre Kfz-Versicherung nach dem Abmeldedatum werden Ihnen zurück auf Ihr Konto überwiesen.


FAQ – häufige Fragen zur Abmeldung eines Kfz

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