Autodiebstahl: Was kann ich tun & was zahlt die Versicherung?
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Wichtige Schritte – was muss ich tun, wenn mein Auto geklaut wurde?
Es ist der Alptraum eines jeden Fahrzeughalters: Das Auto wurde geklaut – und was nun? Zahlt die Versicherung für den geklauten Pkw? Und welche Chancen bestehen, das Kfz zurückzubekommen? Wie Sie nach dem Autodiebstahl am besten vorgehen, erfahren Sie hier.
Ruhe bewahren
Es fällt nicht leicht, insbesondere, wenn das Auto nicht nur Fortbewegungsmittel ist, sondern auch ideellen Wert hat: Versuchen sollten Sie es trotzdem: Einmal tief durchatmen und Ruhe bewahren.
Unter Umständen haben andere Fahrberechtigte – wie die Partnerin oder der Partner – den Wagen gerade in Gebrauch. Vielleicht wurde er auch abgeschleppt, weil er im Halteverbot stand oder den Verkehr, Bauarbeiten oder die Straßenreinigung behindert hat.
Polizei informieren
Um abzuklären, ob das Auto vielleicht abgeschleppt wurde, sollten Sie umgehend die Polizei anrufen. Hat diese keine Informationen über den Fahrzeugverbleib, sollten Sie umgehend Strafanzeige im nächstgelegenen Präsidium erstatten. So wird sichergestellt, dass der Diebstahl offiziell protokolliert wird.
Tarifcheck-Tipp
Waren Bankkarten, Ausweise, Handy oder Haustürschlüssel im geklauten Auto, sollten Sie umgehend Karten und Handy sperren, die Schlösser austauschen, sowie Ausweise und andere Wertgegenstände als gestohlen melden.
Wichtig dabei sind unter anderem die Fragen: Um welches Modell handelt es sich? Welches Kennzeichen hat das Auto? Auf wen ist es zugelassen? Wer hat den Wagen wann zuletzt gesehen? Wo war er genau abgestellt (in einer Garage, auf einem öffentlichen oder privaten Parkplatz etc.)? Wie war das Kfz gesichert (abgeschlossen, Alarmanlage, Lenkradsperre etc.)? Wie hoch ist der Kilometerstand?
Auto bei der Zulassungsstelle abmelden
Im nächsten Schritt muss das gestohlene Auto bei der Kfz-Zulassungsstelle abgemeldet werden. Denn damit stellen Sie sicher, dass Sie – beziehungsweise die Kfz-Versicherung – nicht für etwaige Schäden aufkommen müssen, die der Dieb mit Ihrem Kfz verursacht. Sie benötigen dafür die Zulassungsbescheinigung Teil I (beziehungsweise der Fahrzeugschein). Das Dokument wird von der Zulassungsstelle einbehalten. Empfehlenswert ist deshalb, sich vorab eine Kopie zu machen. Wurde das Auto kreditfinanziert oder geleast, müssen auch beteiligte Dritte informiert werden. Unser Ratgeber bietet Ihnen detaillierte Informationen zur Abmeldung von Kfz.
Kfz-Versicherung informieren
Auch die Benachrichtigung der Kfz-Versicherung ist essentiell: Diese benötigt das Diebstahlprotokoll der Polizei, die Abmeldebestätigung der Zulassungsstelle, Teil II der Zulassungsbescheinigung (beziehungsweise den Fahrzeugbrief) und die Autoschlüssel. Alle Dokumente sollten vorab kopiert werden, da die Originale in der Regel in den Händen des Kfz-Versicherers bleiben.
Autodiebstahl – wann zahlt die Kfz-Versicherung?
Ihr Auto wurde geklaut und nun muss Ersatz her? Oftmals kommt Ihre Kfz-Versicherung für den Schaden auf. Relevant sind aber auch die Diebstahlumstände und natürlich Ihr individueller Versicherungs-Tarif.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für Fahrzeughalter gesetzlich vorgeschrieben: Sie springt ein, wenn Versicherte beim Autofahren Schäden bei Dritten verursachen. Schäden am Auto von Versicherten hingegen übernehmen nur die Kaskoversicherungen. Hier finden Sie mögliche Leistungen einzelner Versicherungsbausteine im Überblick:
Tarif | Versicherungsschutz bei Autodiebstahl |
Kfz-Haftpflicht | Eine Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für die Schäden auf, welche Fahrerinnen oder Fahrer bei Dritten verursachen, nicht aber für die Schäden am eigenen Auto. Es besteht in der Regel kein Anspruch auf Schadenersatz. |
Teilkasko | Die Teilkaskoversicherung kommt für Schäden am Kfz des Halters auf. Auch Diebstahl ist versichert. Teilkaskoschäden haben keinen Einfluss auf die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Es erfolgt also keine Rückstufung in eine schlechtere Klasse. Wertgegenstände im Auto sind nicht mitversichert. Eventuell erstattet eine Hausratversicherung den Wert von Handy, Gepäck und Co. |
Vollkasko | Die Vollkaskoversicherung beinhaltet die Übernahme von Teilkaskoschäden. Je nach Tarif können Sie zusätzlich auch teure Sonderausstattungen versichern. |
Autoschutzbrief | Kaskoversicherungen sind nicht für die Rückholung eines als gestohlen gemeldeten und wiederaufgefundenen Kfz zuständig. Die Kosten dafür werden durch den Autoschutzbrief in vertraglich vereinbarter Höhe übernommen, ebenso je nach Tarif die Bereitstellung eines Mietwagens. |
Grobe Fahrlässigkeit – wann zahlt die Kaskoversicherung nicht?
Liegt grobe Fahrlässigkeit vor, dann kann der Kaskoversicherer die Leistungen einschränken oder komplett verweigern. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Auto nicht abgeschlossen war, der Autoschlüssel gesteckt hat oder sich der Fahrzeugschein im Auto befand. Letzteres ist relevant, da der Dieb das Kfz mithilfe des Briefs leichter weiterverkaufen kann.
Auch wenn der Autoschlüssel in der Vergangenheit geklaut wurde, man den Zweitschlüssel nutzt, ohne das Schloss auszutauschen und der Wagen anschließend gestohlen wird, kann der Versicherer die Leistungen einschränken oder verweigern.
Tarifcheck-Tipp:
Fotografieren Sie regelmäßig Ihr Auto und überprüfen Sie den Kilometerstand! So können Sie bei Bedarf belegen, in welchem Zustand Ihr Auto zum Diebstahlzeitpunkt war.
Autodiebstahl – was passiert, wenn mein Kfz (beschädigt) aufgefunden wird?
Kfz binnen eines Monats gefunden
Wird das Auto binnen vier Wochen gefunden, müssen Sie es zurücknehmen. Ist das Auto so stark beschädigt, dass Reparaturkosten teurer sind als eine Neuanschaffung, erhalten Sie die sogenannten Wiederbeschaffungskosten für ein gleichwertiges Kfz, minus des Restwerts des beschädigten Autos – wenn Sie eine Kaskoversicherung haben. Selbst mit Voll- oder Teilkasko haben Sie jedoch meist keinen Anspruch auf Autorückholung vom Fundort. Diese Leistung erbringt oftmals der Autoschutzbrief.
Kfz nicht / erst später gefunden
Wird das Auto nicht binnen vier Wochen gefunden und haben Sie eine Kaskoversicherung, dann gehört des Kfz rechtlich gesehen dem Kfz-Versicherer. Die Kaskopolice zahlt Ihnen dann in der Regel den Wiederbeschaffungswert des Wagens aus, so dass Sie sich ein gleichwertiges Auto anschaffen können. Wird das Fahrzeug dann doch noch gefunden, dann ist der Versicherer für den Wagen, seinen weiteren Verbleib und die etwaige Entsorgung verantwortlich.
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