Kfz-Haftpflichtversicherung
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
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Die Leistungen der Kfz-Haftpflicht im Überblick
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung zum Schutz von Fahrerinnen und Fahrern von Kraftfahrzeugen. Versichert ist grundsätzlich das Fahrzeug, der Versicherungsschutz gilt jedoch nicht für das eigene Kfz selbst.
Da je nach Schadensfall verschiedene Personen haften, umfasst der Schutz nicht die Versicherungsnehmerin oder den Versicherungsnehmer, sondern auch:
Die Kfz-Haftpflicht kommt für Schäden auf, die Sie mit Ihrem Auto, Motorrad oder anderen Kfz am Vermögen, Besitz oder der Person des Unfallgegners oder der Unfallgegnerin verursachen. Die Autoversicherer unterscheiden hierbei zwischen Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden.
Kfz-Haftpflicht als Voraussetzung für die Zulassung
Gemäß dem Pflichtversicherungsgesetz muss nahezu jedes im Straßenverkehr bewegte Fahrzeug haftpflichtversichert sein. Als Nachweis dient dabei die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung), die Sie nach Abschluss der Versicherung erhalten. Diese benötigen Sie, wenn Sie Ihr Auto anmelden oder zulassen möchten.
Sachschäden
Verursachen Sie einen Verkehrsunfall, trägt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten für die Schäden, die etwa am gegnerischen Fahrzeug sowie an Gegenständen oder Objekten, die der Unfallgegnerin oder dem Unfallgegner entstehen, gehören. Die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme beträgt 1,3 Millionen Euro. Einige Autoversicherungen bieten jedoch Tarife mit Versicherungssummen von 100 Millionen Euro oder mehr an.
Je nach gewähltem Tarif deckt die Versicherung unter anderem diese Kosten ab:
Personenschäden
Kommen Menschen bei einem Verkehrsunfall zu Schaden, deckt die Kfz-Haftpflicht der Unfallverursacherin oder des Unfallverursachers die Kosten ab, die den Unfallopfern selbst entstanden sind. Die gesetzliche Mindestdeckung für Personenschäden beträgt 7,5 Millionen Euro. Je nach Tarif sind jedoch Deckungssummen von 15 Millionen Euro üblich.
Für gewöhnlich umfasst der Versicherungsschutz im Schadenfall zum Beispiel:
Erheben die Geschädigten Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, prüft Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung die Forderungen. Sind diese berechtigt, begleicht die Versicherung diese. Unberechtigte Schadensersatzforderungen hingegen wehrt die Kfz-Versicherung ab.
Vermögensschäden
Hierzu zählen insbesondere Schäden finanzieller Art, etwa wenn der oder die Geschädigte wegen des Unfalls einen Geschäftstermin verpasst und dadurch Finanzeinbußen erleidet.
Vermögensschäden sind mit einer gesetzlichen Mindestversicherungssumme von 50.000 Euro abgedeckt. Je nach Versicherer und Tarif werden aber auch Deckungssummen von 100.000 Euro oder mehr gewährt.
Die gesetzlichen Versicherungssummen auf einen Blick
Viele Autoversicherer bieten Tarife mit höheren Versicherungssummen an als gesetzlich vorgeschrieben. Die Mindestversicherungssummen der Kfz-Haftpflichtversicherung hat der Gesetzgeber in Paragraf 5d des Pflichtversicherungsgesetzes mit folgenden Höhen bedacht:
Erweiterte Leistungen
Je nach Tarif kann die Kfz-Haftpflichtversicherung um Zusatzleistungen erweitert werden. Mitunter sind diese Leistungen in einigen Versicherungstarifen bereits standardmäßig enthalten.
Wann zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht?
Die Kfz-Haftpflicht versichert Sie in erster Linie gegen die Ansprüche Dritter. Für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeigeführt oder sich selbst zugefügt haben, kommt die Versicherung in der Regel nicht auf.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt so etwa Schäden am eigenen Fahrzeug nicht. Für Reparaturkosten oder Ersatz müssen Sie daher selbst zahlen. Möchten Sie Ihr Auto gegen selbst verursachte Beschädigungen oder Diebstahl versichern, benötigen Sie zusätzlich eine Kaskoversicherung.
Jeder Versicherungsvertrag enthält zudem Haftungsausschlüsse. Darin hält die Autoversicherung fest, in welchen Fällen sie nicht zahlt. Dazu gehören üblicherweise das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, der Tatbestand der Fahrerflucht und Fahrten ohne Führerschein. Je nach Tarif können noch weitere Schadensfälle vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein.
Verkehrsopferhilfe entschädigt bei Schäden mit Vorsatz
Kann die schuldige Person nicht ermittelt werden oder wurde ein Unfall vorsätzlich oder mit einem nicht versicherten Fahrzeug verursacht, kommt mitunter der Verein Verkehrsopferhilfe (VOH) für die Entschädigungszahlungen auf.
Es handelt sich dabei um eine Organisation der deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer, die unter anderem Schmerzensgeld, Verdienstausfallschäden oder Kosten infolge der Unfallverletzungen übernimmt.
Wann hat die Versicherung einen Regressanspruch?
Möglicherweise kommt Ihre Kfz-Haftpflicht zunächst für Schäden auf, die von der Haftung ausgeschlossen sind. Nach der Schadensabwicklung kann es sein, dass Ihre Versicherung einen Regressanspruch erhebt und das Geld von Ihnen zurückfordert.
Per Gesetz ist der Regress zumeist auf 5.000 Euro begrenzt. In Ausnahmefällen kann der Regressanspruch diesen Betrag überschreiten und etwa bei Fahren unter Alkoholeinfluss mit anschließender Fahrerflucht auf bis zu 10.000 Euro ansteigen.
Nicht alle Eigenschäden müssen unversichert sein
Einige Versicherer bieten Kfz-Haftpflichttarife an, die bestimmte selbst verursachte Schäden abdecken. Etwa dann, wenn Sie mit dem Auto Ihre Hauswand oder Ihren Zweitwagen beschädigen.
Ein Vergleich der Kfz-Haftpflichtversicherungen kann sich lohnen, um einen passenden Tarif zu finden und zu sehen, welche Leistungen inklusive sind.
Was kostet eine Kfz-Haftpflicht?
Eine durchschnittliche Kfz-Haftpflichtversicherung kostet rund 400 Euro im Jahr. Mitunter sind auch Tarife zu Preisen unter zehn Euro im Monat erhältlich.
Die exakte Höhe der Versicherungsbeiträge hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen:
Ein Hinweis: Die SF-Klassen beeinflussen die Höhe der Prämien von Kfz-Haftpflicht und Vollkasko unabhängig voneinander. Es gibt für die Versicherungssparten je einzelne SF-Klassen. Bei einem gemeldeten Vollkaskoschaden erfolgt also in der Kfz-Haftpflicht keine Rückstufung und anschließende Beitragserhöhung – und umgekehrt. Für die Teilkaskoversicherung gibt es keine Schadenfreiheitsklasse.
Vergleich – schnell zur günstigen Kfz-Haftpflichtversicherung
Der kostenlose, unverbindliche Vergleichsrechner auf Tarifcheck.de gibt Ihnen mit wenigen Klicks einen transparenten Überblick über aktuelle Angebote von Kfz-Haftpflichtversicherern. Haben Sie einen passenden Tarif zu günstigen Konditionen gefunden, können Sie bequem online und ohne zusätzliche Kosten Ihre Autoversicherung beantragen oder zu einem günstigeren Anbieter wechseln.
Wie melde ich der Kfz-Haftpflichtversicherung einen Schaden?
Den meisten Autohaftpflichtversicherern können Sie Schäden in wenigen Schritten melden:
- Schaden melden: Für gewöhnlich erreichen Sie die Versicherung telefonisch, per Nachricht über ein Online-Kundenportal oder per E-Mail. Dies sollte zeitnah direkt geschehen. Oft liegt die Frist dafür bei wenigen Tagen oder einer Woche.
- Unfallhergang und Schaden beschreiben: Teilen Sie dem Kfz-Haftpflichtversicherer möglichst exakt mit, wie sich der Unfall ereignet hat und beschreiben Sie den entstandenen Schaden. Dazu gehören neben Ort und Zeit auch Namen und Adressen der Unfallgegner sowie von Zeugen. Auch Fotos und Videos vom Unfallort und dem Schaden sind gegebenenfalls wichtig.
- Schadensregulierung: Der Versicherer prüft die entstandenen Ansprüche und reguliert den Schaden.
Wo erhalte ich Informationen über die gegnerische Versicherung?
Als geschädigtes Unfallopfer können Sie sich beim Zentralruf der Autoversicherer über die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung informieren. Unter der kostenlosen Telefonnummer erfahren Sie, wo die Unfallverursacherin oder der Unfallverursacher versichert ist. Sie benötigen dazu lediglich das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs.
Sie erreichen den Zentralruf unter folgenden Nummern:
Wer zahlt für den Rechtsbeistand nach einem Verkehrsunfall?
Der Gesetzgeber sieht vor, dass unverschuldet in einen Unfall geratene Personen von der Verursacherin oder dem Verursacher entschädigt werden müssen, um den Zustand vor dem Unfall möglichst wiederherzustellen. Zu den zu kompensierenden Kosten zählen auch die Anwaltskosten, die den Schadensersatzansprüchen zugerechnet werden.
Ist die Schuldfrage eindeutig geklärt, trägt die Kfz-Haftpflichtversicherung der Verursacherin oder des Verursachers die Anwaltskosten des Verkehrsopfers. Geschädigte sind in der Schadensminderungspflicht und dürfen die Unfallkosten nicht unnötig in die Höhe treiben. Dies wäre etwa bei überteuerten Reparaturen oder der Beauftragung eines Anwalts trotz Schuldeingeständnis der gegnerischen Partei der Fall. Dann kann die Kfz-Haftpflicht die Kostenübernahme verweigern.
Bei Teilschuld wird für jede Unfallpartei eine Haftungsquote ermittelt, die über den von der jeweiligen Versicherung zu begleichenden Kostenanteil entscheidet. Bekommen Sie beispielsweise eine vierzigprozentige Schuld, trägt die gegnerische Kfz-Haftpflicht 60 Prozent Ihrer Anwaltskosten. Ihre Versicherung hingegen übernimmt 40 Prozent der Kosten der Unfallgegnerin oder des Unfallgegners.
FAQ – häufig gestellte Fragen zur Kfz-Haftpflichtversicherung
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
1. Worauf ist beim Abschluss der Versicherung zu achten?
2. In welchen Ländern greift die Kfz-Haftpflichtversicherung?
3. Kann ich die Autoversicherung von der Steuer absetzen?
4. Welche Versicherungen kann ich zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht abschließen?
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