Medizinische Hilfsmittel in der privaten Krankenzusatzversicherung
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Was genau sind Hilfsmittel?
Unter Hilfsmitteln versteht man Gegenstände zur Unterstützung einer Krankenbehandlung oder zum Ausgleich einer gesundheitlichen Einschränkung. Dazu zählen zum Beispiel Bandagen, Orthesen, Kompressionsstrümpfe und Einlagen. Diese medizinischen Leistungen werden grundsätzlich von der Krankenkasse übernommen – allerdings gilt für Hilfsmittel die gleiche Zuzahlungsreglung wie für Arzneimittel.
Viele Menschen sind auf medizinische Hilfsmittel angewiesen und müssen die Kosten dafür teilweise selber tragen. Grundsätzlich ist die Kostenübernahme für medizinische Hilfsmittel durch die gesetzliche Krankenversicherung an das Hilfsmittelverzeichnis gebunden. Dementsprechend umfassen die Leistungen nur die Standardversicherung.
Die gesetzlichen Krankenkassen führen ein Verzeichnis für medizinische Hilfsmittel. Nur Produkte, die in diesem Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt sind, werden von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Zu diesen Hilfsmitteln zählen Bandagen, Gehhilfen, Hörhilfen, Prothesen, Sehhilfen und viele mehr. Die Ärztinnen und Ärzte können über diesen Leistungsumfang hinaus auch weitere Hilfsmittel verordnen, die jedoch privat abgerechnet werden.
Falls Sie für Ihre gesundheitliche Versorgung auf hochwertigere Produkte zurückgreifen möchten, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis Ihrer Krankenkasse gelistet sind, müssen Sie einen erheblichen Teil der Kosten selbst tragen.
Eine private Krankenzusatzversicherung (PKZV) für medizinische Hilfsmittel reduziert Ihren Eigenanteil, den Sie als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung für Hilfsmittel bezahlen müssen. Die private Krankenzusatzversicherung ist eine freiwillige private Ergänzungsversicherung für Gesundheitsleistungen und ist für verschiedene Bereiche erhältlich.
Leistungen der PKZV für Hilfsmittel umfassen insbesondere auch höherwertigere Produkte, die über die Standardversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht abgedeckt werden. Der Tarif eignet sich also vorrangig für gesetzlich Versicherte, die im Krankheitsfall besonders hohe Ansprüche an ihre medizinische Hilfsmittelversorgung stellen.
Hilfsmittel – Kostenminderung durch Zusatzschutz
Die private Krankenzusatzversicherung erstattet anteilige Kosten für medizinische Hilfsmittel. Je nach Tarif und Anbieter fällt die Kostenübernahme unterschiedlich hoch aus. Beachten Sie also nicht nur die Beitragshöhe verschiedener Tarife, sondern auch unbedingt die darin enthaltenen Leistungen. Der Vergleich mehrerer Angebote sichert Ihnen gute Leistungen zu fairen Konditionen.
Immer mehr Kassenpatienten nutzen den Zusatzschutz einer PKZV
Das System der gesetzlichen Krankenkassen wurde in den letzten Jahren mehrfach reformiert. Für gesetzlich Versicherte war dabei besonders die Gesundheitsreform von 2004 mit maßgeblichen Einschnitten verbunden, so dass immer mehr Menschen den Krankenschutz durch den Abschluss einer Krankenzusatzversicherung ausbauen.
Zu den Neuerungen dieser Gesundheitsreform zählt unter anderem die Erhebung eines befundbezogenen Festzuschusses für Zahnersatz. Auch die Kostenübernahme für Medikamente und medizinische Hilfsmittel wurde geändert: Patientinnen und Patienten müssen für viele verschreibungspflichtige Arzneimittel aus eigener Tasche eine Zuzahlung in Höhe von mindestens fünf Euro zahlen. Dies gilt auch für medizinische Hilfsmittel, die von Ärztinnen und Ärzten verordnet werden und in Apotheken erhältlich sind.
Zu den bekanntesten Zusatzversicherungen der privaten Krankenversicherung (PKV) zählt die Zahnzusatzversicherung für Zahnbehandlungen und Zahnersatz. Auch Auslandskrankenversicherungen werden als private Versicherung für Reisen sehr häufig gewählt. Zusätzlich bietet die PKZV Zusatzleistungen und Schutz für ambulante und stationäre Behandlungen an.
Eine private Zusatzversicherung ist auch für medizinische Hilfsmittel bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften der PKV erhältlich. Diese Versicherung erhalten Sie häufig als Kombi-Tarif mit Leistungen wie Arznei- und Verbandsmitteln angeboten. Dabei handelt es sich um eine Zusatzversicherung für den ambulanten Bereich, der auch Leistungen für Heilpraktikerbehandlungen und Sehhilfen einschließt.