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Kreditkartennutzung im Ausland

Kreditkartennutzung im Ausland

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Viele Menschen zieht es in die Ferne. Bei der Bezahlung von Mietwagen, Unterkunft & Co. im Ausland setzen eine Reihe der Weltenbummler auf Kreditkarten. Dabei gilt: Aufs Kleingedruckte kommt es an.

Der Kreditkartenmarkt ist breit gefächert. Es gibt kostenlose Varianten und solche mit einer Jahres- oder Grundgebühr. Doch auch wenn bei der Nutzung im Inland keine Kosten anfallen, muss das nicht unbedingt fürs Ausland gelten. Zuweilen lohnt sich deshalb die Anschaffung einer weiteren Kreditkarte für den Gebrauch auf Reisen.


Auslandsgebühren – Mindestbetrag für Geldautomatennutzung

Viele Kreditkarten haben zwar niedrige Prozentsätze, veranschlagen dafür aber bei jeder Nutzung an Geldautomaten im Ausland einen Mindestbetrag, erklärt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) auf seiner Webseite. Oft läge dieser bei 5,98 Euro – zusätzlich zu den Prozentsätzen. Wieviel Gebühren anfallen, steht in den Vertragsbedingungen, so das EVZ, dabei gebe es auch kostenlose Kreditkartenmodelle.

Währungsumrechnung – auf stimmige Wechselkurse achten

Reist man in ein Land mit einer anderen Währung, erhebt der Kreditkartenanbieter in der Regel Gebühren für die Umrechnung. Wie hoch diese im Einzelnen ausfallen, kann man im Kleingedruckten nachlesen. Die im Ausland ansässigen Banken, Geschäfte und Restaurants können ebenfalls Gebühren erheben. Laut der Webseite der Verbraucherzentrale Nordhreinwestfalen sollt man die Umrechnung deshalb nicht dortigen Banken und Geschäften überlassen. Der Grund: Dortige Wechselkurse sind meist teurer als die der eigenen Bank und reflektieren nicht unbedingt aktuelle Werte.


Auslandskrankenversicherungsschutz bei Kreditkarten

Eine Reihe von Kreditkarten bieten auch Versicherungsschutz an, darunter zum Beispiel Auslandskrankenversicherungen. Laut dem Online-Portal von Kreditkarte24 verlangen entsprechende Anbieter eine Jahresgebühr, doch bei guten Angeboten würde diese sich lohnen. Der Grund: Separat abgeschlossene Auslandskrankenversicherungen wären meist nur eineinhalb bis drei Monate pro Jahr gültig, das Pendant bei Kreditkarten oft ganzjährig trotz ähnlicher Preise.

Der Schutz könne so beispielsweise Leistungen bei Unfällen, physischen und psychischen Erkrankungen beinhalten, sowie Kosten für Medikamente, Hilfsmittel, Krankenrücktransport und/oder Krankenhauskosten (mit-)tragen.

Wichtig sei, dass man Gesundheitsleistungen der Kreditkarte in relevanten Reiseländern genau unter die Lupe nehme. Bei den einzelnen Anbietern gäbe es gravierende Qualitätsunterschiede, so der Kreditkartenexperte. Nicht alle Produkte sind gut.

Generell sei die Auslandskrankenversicherung insbesondere für gesetzlich krankenversicherte Reisende relevant, da notwendige Behandlungen von den Kassen abhängig vom Reiseland gar nicht oder nur bedingt erstattet würden – insbesondere außerhalb der Eurozone beziehungsweise in Ländern, mit denen Deutschland kein Sozialabkommen habe.

Kreditkarten für das Ausland

  • Ist die Karte im Reiseland nutzbar?
  • Wie hoch ist dort das Kreditkartenlimit?
  • Welche Zusatzgebühren fallen dort an?
  • Wie teuer ist die Umrechnung in eine Fremdwährung?
  • Beinhaltet der Kreditkartenvertrag Auslandskrankenversicherungen oder andere Zusatzleistungen?

Vor- und Nachsorge: Bankautomaten, Umsätze & Ersatz

Hat man die richtige Kreditkarte dabei, funktioniert das Bezahlen im Ausland meist reibungslos. Hier noch einige Tipps:

  • Am besten vermeidet man am Automaten die Abhebung kleiner Beträge, damit man nicht unnötig oft die Mindestgebühr zahlt.
  • Geht die Karte verloren oder wird gestohlen, sollte man bereits wissen, an wen man sich für die sofortige Sperrung wenden kann.
  • Auf Reisen sollte man stets mehr als ein Zahlungsmittel zur Verfügung haben, damit man bei beschädigter, abhanden gekommener oder nicht akzeptierter Kreditkarte trotzdem seine Rechnungen zahlen kann.
  • Nach dem Urlaub sollte man alle Abbuchungen überprüfen, um Unregelmäßigkeiten auszuschließen.