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Leistungen der Lebensversicherung

Leistungen

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Versicherungsprodukte im Segment der Lebensversicherungen sollen für den Todesfall vorsorgen und dies über eine vertraglich vereinbarte Versicherungssumme. In erster Linie sollen auf diese Weise Hinterbliebene finanziell abgesichert werden, damit kein finanzieller Engpass durch den Tod des Versicherungsnehmers den bisherigen Lebensstandard gefährdet. Jedoch gilt auch, dass die inhaltliche Ausgestaltung eines Vertrags von den Versicherungsbedingungen abhängig ist. Im Mittelpunkt jeder Lebensversicherung stehen die Leistungen, die für die Sicherung der Existenz Hinterbliebener ausreichen sollen. Schließen Sie eine Lebensversicherung ab, wird die Versicherung in die Pflicht genommen, im Versicherungsfall die vereinbarten Leistungen an die im Vertrag genannten Personen auszuzahlen. Jedoch müssen Sie sich entscheiden, ob Sie lediglich eine Todesfallleistung vereinbaren wollen oder gleichzeitig eine Kombination aus Schutz und Kapitalanlage vereinbaren wollen.

Der klassische Lebensversicherungsvertrag, der auf eine Ablaufleistung abzielt, unterliegt einer jährlichen Garantieverzinsung und einer Überschussbeteiligung. Die fondsgebundene Lebensversicherung ist gekennzeichnet durch eine Anlage des Kapitals in Investmentfonds, wobei in der Regel keine garantierten Leistungen in Aussicht gestellt werden. Vielmehr sind die Leistungen direkt von der Wertentwicklung der jeweiligen Fondsanlage abhängig, sodass klar wird, dass eine fondsgebundene Lebensversicherung auch mit einer erhöhten Rendite verbunden ist. Die individuelle Risikobereitschaft entscheidet über die Wahl der Lebensversicherung.


Lebensversicherung – mit und ohne Kapitalbildung

Die konventionelle Lebensversicherung soll den Angehörigen eine Kapitalleistung in Aussicht stellen, wenn der Versicherte während der Vertragslaufzeit verstirbt. Die meist gewählten Varianten sind die kapitalbildende Lebensversicherung und die Risikolebensversicherung. Der Schutz der Risikolebensversicherung gewährleistet das Auszahlen der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Sie stellt lediglich einen Todesfallschutz dar und unterscheidet sich im Wesentlichen von der Kapitallebensversicherung dadurch, dass kein Kapital gebildet wird, das im Erlebensfall nach dem Ablauf der Vertragszeit zur Auszahlung kommt.

Verstirbt der Versicherungsnehmer nicht, gehen alle eingezahlten Beiträge nach dem Ende der Laufzeit verloren. Da bei dieser Versicherungsform kein Kapitalaufbau angestrebt wird, fallen die Beiträge auch wesentlich moderater aus als für die kapitalbildende Lebensversicherung, die mit einer Ablaufleistung vereinbart wird. Diese basiert auf den kontinuierlichen Einzahlungen des Versicherten, um damit innerhalb der Vertragslaufzeit Kapital zu bilden.

Versicherungen stellen Ihnen eine garantierte Rendite wie auch eine Überschussbeteiligung in Aussicht. Jedoch können die Kalkulationen der Versicherungen nicht immer mit der tatsächlichen Entwicklung Schritt halten, sodass insbesondere in der Vergangenheit die Ablaufleistung einer Kapitallebensversicherung deutlich unter den Erwartungen der Versicherten lag. Im Mittelpunkt steht jedoch, wie bei der Risikolebensversicherung auch, die Versicherungssumme, welche als Todesfallleistung an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird, um eine wirtschaftliche Schieflage zu verhindern.