Saisonkennzeichen in der Motorradversicherung
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
Saisonkennzeichen für Motorräder senken Versicherungsbeiträge
Oftmals werden Motorräder nicht das ganze Jahr über genutzt, sondern beispielsweise nur für den Sommerurlaub oder in wärmeren, trockeneren Monaten.
Fahren auch Sie als Motorradbesitzerin oder Motorradbesitzer Ihre Maschine nicht das gesamte Jahr über, macht ein Saisonkennzeichen womöglich Sinn, denn damit können Sie so manchen Euro sparen.
Etwaige Vorteile eines Saisonkennzeichens:
- Verringerte Versicherungsprämie: Sie zahlen nur für den Zeitraum die Motorradversicherung, für die Ihr Saisonkennzeichen auch gültig ist.
- Weniger Kfz-Steuer: Auch die Kfz-Steuer muss nur in den Monaten erbracht werden, in denen Sie Ihr Zweirad laut Saisonkennzeichen nutzen.
- Weniger Verwaltungsaufwand und Gebühren für die Zulassung und die Abmeldung: Sie sparen es sich, das Motorrad in den nicht genutzten Monaten an- beziehungsweise abzumelden. Das Saisonkennzeichen ist mehr als ein Jahr gültig. Die von Ihnen festgelegte Nutzungsdauer des Kfz in Monaten bleibt dabei unveränderlich. Möchten Sie diesbezüglich Anpassungen vornehmen, müssen Sie ein neues Kennzeichen beantragen und auch die Versicherungs- und Kfz-Steuer entsprechend informieren und zahlen.
- Kaskoversicherung unter Umständen während Ruhezeit gültig: Haben Sie Ihr Bike nicht komplett abgemeldet, besteht der Kaskoschutz auch außerhalb der Saison. Sie sind beispielsweise kfz-versichert, wenn Ihr Motorrad in diesem Zeitraum aus dem Carport geklaut wird.
Ein Hinweis: Das Saisonkennzeichen ist nicht mit dem Kurzzeitkennzeichen gleichzusetzen, dass nur für wenige Tage gilt und für Überführungs-, Probe- und Händlerfahrten gedacht ist.
Nachteilhaft ist je nach Nutzungsart des Motorrads, dass Sie das Kfz in dem Zeitraum der Stilllegung (außerhalb der Saison) nicht fahren dürfen und auf Privatgelände parken müssen. Andernfalls drohen Strafen und Bußgelder.
Sie bestimmen die Dauer des Saisonkennzeichens für Ihr Motorrad
Der Geltungszeitraum der Saisonkennzeichen in der Motorradversicherung ist auf eine bestimmte Dauer beschränkt. Sie selber bestimmen, für wie lange das Saisonkennzeichen gültig ist beziehungsweise in welchen Monaten Sie Ihr Motorrad fahren möchten. Den restlichen Zeitraum wird das Zweirad faktisch stillgelegt.
Die Zulassungsdauer für Ihr Motorrad mit einem Saisonkennzeichen sieht vor, dass Sie zwischen zwei und höchstens elf Monaten wählen können. Der Zeitraum unter zwei Monaten ist ebenso nicht versicherbar wie ein maximaler Zeitraum oberhalb der elf Monate. Der Zeitraum gilt dabei ohne Unterbrechungen, also zum Beispiel vom 1. März bis 31. Oktober; es ist nicht möglich, ein Saisonkennzeichen vom 1. März bis 30. April sowie vom 1. Juni bis 31. Oktober zu beantragen.
Ihr Saisonkennzeichen wird immer mit der Angabe des jeweiligen Zulassungszeitraumes beschriftet. Möchten Sie das Motorrad länger nutzen, als es der Geltungszeitraum erlaubt, bedarf es dafür einer entsprechenden Änderung des Zulassungszeitraums und eines neuen Saisonkennzeichens.
Außerhalb der Saison kein Schutz durch Motorrad-Haftpflichtversicherung
Der Versicherungsschutz für Saisonkennzeichen ist nur während des angegebenen Zeitraumes gewährleistet. Hat Ihr Motorrad beispielsweise ein Saisonkennzeichen bis zum Monatsende Oktober, besteht ab 1. November kein Motorrad-Haftpflichtversicherungsschutz mehr. Die Maschine darf dann nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr benutzt oder abgestellt werden.
Werden Fahrerinnen und Fahrer eines Motorrads außerhalb des Geltungszeitraumes mit dem Motorrad auf der Straße oder öffentlichen Plätzen angetroffen, wird das mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro und Punkten in Flensburg geahndet. Selbst eine Freiheitsstrafe kann bei mehrmaligen Verstößen oder weiteren zu berücksichtigenden Verkehrsverstößen verhängt werden.
Kommt es ohne Versicherungsschutz zu einem Unfall, müssen die Fahrerin oder der Fahrer die Folgen gegenüber Dritten und für sich selbst tragen. Die Motorrad-Haftpflichtversicherung wird in der Regel den entstandenen Schaden für Dritte ersetzen und sich danach mit einer Regressforderung an die Verantwortliche oder den Verantwortlichen wenden.
Außerhalb des Geltungszeitraums darf das Motorrad nicht auf öffentlichen Straßen stehen.
Außerhalb des Gültigkeitszeitraumes muss das Motorrad auf dem privaten Grundstück, in einer privaten Garage oder einem privaten Carport abstellen. Saisonkennzeichen berechtigen außerhalb des Geltungszeitraums nicht zum Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichen Parkplätzen oder am Straßenrand.
Wird gegen diese Regelung verstoßen, drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg sowie gegebenenfalls Kosten für den Abschleppdienst.
Ruheversicherung außerhalb der Saison
Für Ihr Motorrad besteht außerhalb des Gültigkeitszeitraumes des Saisonkennzeichens beziehungsweise während der Stilllegungsphase lediglich eine Ruheversicherung. Der Versicherungsvertrag bleibt bestehen und Sie benötigen keine erneute Versicherungsbestätigung.
Der Beitrag zur Motorradversicherung wird von den Versicherern bei Saisonkennzeichen unterschiedlich berechnet. Es gibt beispielsweise eine Beitragsberechnung aufgrund der tatsächlich genutzten Tage sowie Kurzzeittarife.
Ein kostenloser, unverbindlicher Vergleich der Motorradversicherungen hilft bei der Wahl eines passenden, günstigen Tarifs für Motorräder mit Saisonkennzeichen.
Saisonkennzeichen für Motorräder beantragen – so gehts
Saisonkennzeichen in der Motorradversicherung erhalten Sie seit März 1997 bei Ihrer Zulassungsstelle. Die Kosten für das Kennzeichen liegen je nach Behörde bei unter 30 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Fertigung des Saisonkennzeichens und bei Bedarf weitere Kosten für die Beantragung eines Wunschkennzeichens. Inklusive Wunschkennzeichen betragen die Kosten insgesamt etwa 50 Euro.
Diese Unterlagen und Informationen benötigen Sie für den Antrag bei der Zulassungsstelle:
Handelt es sich um ein Firmen-Motorrad ist zusätzlich eine Gewerbeanmeldung oder ein maximal 36 Monate alter Auszug aus dem Handelsregister erforderlich.
SF-Klasse und Saisonkennzeichen
Nach einem schadenfreien Jahr verbessert sich in der Motorradversicherung Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Entscheiden Sie sich für ein Saisonkennzeichen, ist das nur der Fall, wenn das Kennzeichen eine Gültigkeitsdauer von mindestens 6 Monaten (180 Tagen) pro Jahr hat.
Was ist wichtig? Wie senke ich die Beitragskosten?
Infos und Tipps für den Wechsel