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Private Krankenversicherung – welche Optionen haben Studentinnen und Studenten?
Auch Studentinnen und Studenten haben die Pflicht, sich während der Ausbildung privat oder gesetzlich krankenzuversichern.
Während des Studiums können Studierende jedoch frei zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung wählen.
- Wer vorher bereits privat krankenversichert war, kann während der ersten drei Studienmonate zu einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wechseln oder in der privaten Krankenversicherung (PKV) bleiben.
- Studierende, die vorher gesetzlich versichert waren, haben die Möglichkeit, eine private studentische Krankenversicherung (PSKV) abschließen: Innerhalb von drei Monaten nach Studienbeginn können Studierende sich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen und in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln.
Als studierende PKV-Mitglieder profitieren Sie dabei bis zum Abschluss von besonders günstigen Studententarifen. Diese vergünstigten PKV-Tarife für Studentinnen und Studenten werden im Regelfall unabhängig von der Anzahl der Semester und bis zu einem Alter von 30 Jahren gewährt. Anschließend wird der Normaltarif fällig.
Die PKSV-Tarife sind zudem speziell auf die Bedürfnisse von Studierenden zugeschnitten. Dazu gehören umfassende Leistungen, die Sie nach Ihren individuellen Anforderungen zusammenstellen können.
Gilt meine Entscheidung für die PKV für das gesamte Studium?
Die Entscheidung für die private Krankenversicherung gilt in jedem Fall für das gesamte Studium – während dieser Zeit können Sie als Studentin oder Student nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurückwechseln. Die Entscheidung muss zudem während der ersten drei Monate nach Studium getroffen werden. Anschließend ist ein Wechsel nicht mehr möglich.
Krankenversicherung für Studentinnen und Studenten – was ändert sich ab dem 25. Lebensjahr?
Sobald eine Studentin oder ein Student das 25. Lebensjahr erreicht hat, entfällt der Anspruch auf Kindergeld und damit gleichermaßen auf die speziellen Beihilfetarife. Das bedeutet für:
- Gesetzlich versicherte Studenten: Wer gesetzlich versichert und unverheiratet ist, kann in der Regel nicht mehr kostenlos in der Krankenkasse der Eltern familienversichert werden, sondern zahlt eigene Beiträge, diese sind jedoch meist verhältnismäßig gering. Voraussetzung für die kostenlose Familienversicherung ist zudem bereits vor Vollendung des 25. Lebensjahrs: Studierende dürfen nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten und in einem Mini-Job nicht mehr als 538 Euro pro Monat verdienen.
- Privat über Beihilfe versicherte Studenten: Die Beihilfeberechtigung aufgrund der Verbeamtung von mindestens einem Elternteil fällt weg. Danach zahlen Kinder von Beihilfeempfängerinnen und -empfängern dieselben Beiträge für die Studententarife der PKV wie ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen.
- Eigenständig privat versicherte Studenten: In diesem Fall ändert sich nichts. Die Studierenden profitieren bis zum 30. Lebensjahr von vergünstigten PKV-Tarifen für Studenten.
PKV-Mitgliedschaft – was passiert nach Abschluss des Studiums?
Der mögliche Verbleib in der PKV oder der Wechsel zur GKV nach dem Studium hängt von Ihrer beruflichen Karriere ab. Es gibt folgende Szenarien:
- Verbleib in der PKV ist möglich, wenn Sie eine Beamtenlaufbahn verfolgen oder direkt nach dem Studium in einem Angestelltenverhältnis jährlich mehr als 69.300 € brutto (Stand: 2024) verdienen.
- Verbleib in der PKV ist Pflicht, wenn Sie direkt nach dem Studium freiberuflich oder selbstständig tätig sind, arbeitslos werden oder einzig mit einem nicht versicherungspflichtigen Minijob Geld verdienen. Die PKV-Beiträge müssen auch im Falle der Arbeitslosigkeit in voller Höhe errichtet werden. PKV-Beiträge sind niemals einkommensabhängig.
- Wechsel zur GKV ist möglich, wenn Sie ein Angestelltenverhältnis eingehen; haben Sie einen gesetzlich krankenversicherte(n) Ehepartner oder eine Ehepartnerin, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer GKV-Familienversicherung.
- Wechsel zur GKV ist Pflicht, wenn Sie in einem versicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis unterhalb der Einkommensgrenze von 69.300 € brutto pro Jahr liegen (Stand: 2024).
Private Krankenversicherung für Studierende – wie setzen sich die Beiträge zusammen?
Anders als in der GKV berechnen die Versicherer die Beiträge in der privaten Krankenversicherung nicht am Einkommen, sondern am Umfang der gewählten Leistungen, dem Alter, den Vorerkrankungen sowie dem aktuellen Gesundheitszustand der versicherten Person. Die Gesundheitsprüfung der PKV ist dahingehend ein wichtiger Faktor, der Ihre monatlichen Kosten beeinflusst – je gesünder und jünger Sie beim Eintritt in die PKV sind, desto weniger Beiträge zahlen Sie für Ihre private Krankenversicherung. Die finanzielle Situation während des Studiums oder der Bezug von BAföG hat keinen Einfluss auf die Höhe der Prämien.
Entscheiden Sie sich als Studentin oder Student für die PKV und wechseln nach dem Ende Ihres Studiums in einen anderen Tarif Ihres Versicherers, entfällt in der Regel die erneute Gesundheitsprüfung und somit auch das Risiko, gegebenenfalls höhere Zuschläge zahlen zu müssen.
Ein Vergleich verschiedener Angebote ist vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung dringend ratsam. Die einzelnen Versicherer unterscheiden sich bezüglich der Leistungen, Preise und Tarife. Dabei gilt: Das teuerste Angebot ist nicht unbedingt immer das beste.
Sind PKV-Beiträge nach dem Studium einkommensabhängig?
Im Unterschied zur GKV ist die PKV nicht einkommensabhängig und es gibt auch keine Familienversicherung. Die Prämie einer privaten Krankenversicherung richtet sich nach den persönlichen Gegebenheiten beim PKV-Eintritt – beispielsweise dem Alter oder dem gewünschten Leistungsumfang.
Je nach der Art der Beschäftigung nach Studienabschluss muss der Normaltarif der privaten Krankenversicherung komplett eigenständig erbracht werden oder wird vom Arbeitgeber mitfinanziert.
- PKV für Beamtinnen und Beamte: Der Staat übernimmt bei der Verbeamtung bis zu 80 Prozent der Kosten über die Beihilfe.
- PKV für versicherungspflichtige Angestellte: Der Arbeitgeber übernimmt die privaten Krankenkassenbeiträge anteilig bis zu einem Höchstbetrag, der dem der gesetzlichen Krankenkassen entspricht.
- PKV für freiberuflich und selbstständig Tätige: Die Prämie muss im vollen Umfang eigenständig erbracht werden.
- PKV für Menschen ohne Einkommen: Es gibt keine Ermäßigung für arbeitslos gemeldete Personen, das Amt zahlt gegebenenfalls einen Zuschuss. Dieser deckt im Regelfall jedoch nur einen kleinen Teil des Beitrags.
Wann lohnt sich ein Wechsel in eine Studenten-PKV?
Die private Krankenversicherung ist insbesondere für studierende Kinder von Beihilfeempfängerinnen und Beihilfeempfängern eine gute Lösung. Ist mindestens ein Elternteil der Studierenden verbeamtet, stellen die Tarife der privaten Krankenversicherung eine geeignete Alternative zur gesetzlichen Absicherung dar. Die Studierenden haben über den verbeamteten Elternteil Anspruch auf staatliche Beihilfe, die bis zu 80 Prozent der Kosten für ärztliche Leistungen übernimmt. Die Studentinnen und Studenten müssen in dem Fall nur 20 Prozent der Aufwendungen über die private Krankenversicherung abdecken und zahlen damit vergleichsweise deutlich geringere Beiträge für ihre Versicherung.
Auch wer selber eine Beamtenlaufbahn anstrebt, ist mit der PKV gut bedient, da ein Verbleib in einer privaten Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte aufgrund der Beihilfe die beste Wahl ist.
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