Verpassen Sie keine Informationen mehr!Erhalten Sie regelmäßig Neuigkeiten, Tipps und Empfehlungen zu Sparmöglichkeiten.
Mehr erfahren
Brutto-Netto-Rechner (Gehaltsrechner) 2024
Wie viel Netto bleibt vom Brutto?
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
Das im Arbeitsvertrag festgelegte Bruttogehalt sieht oft vielversprechend aus. Doch wieviel bleibt Ihnen davon nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben noch übrig?
Bestimmen Sie Ihr Nettogehalt
Mithilfe unseres kostenlosen Brutto-Netto-Rechners können Sie Ihr Nettogehalt exakt ermitteln.
Hilfreich ist dies etwa bei Gehaltsverhandlungen, deren Verhandlungsbasis meist der Bruttobetrag ist. Sie sehen also, welches Netto-Gehalt übrig bleibt.
Im Falle einer Gehaltserhöhung können Sie mit dem Netto-Rechner schnell und effizient errechnen, wieviel Ihnen vom Brutto-Mehrbetrag praktisch bleibt. Sind Sie , kann Ihnen unser Brutto-Netto-Rechner zudem dabei helfen, für sich und Ihre Partnerin oder Ihren Partner die zu finden.
Jetzt Nettolohn berechnen
Was genau ermittelt der Gehaltsrechner?
Die Gesetzgebung zur Höhe der Abgaben von Ihrem Bruttogehalt ist komplex und unterliegt häufigen Aktualisierungen. Faktoren wie Familienstand oder Wohnort bestimmen, wie viel davon Sie als Nettogehalt ausgezahlt bekommen.
Je nach den Lebensumständen können so zwei Individuen mit identischem Bruttogehalt verschiedenste Nettogehälter erhalten: Sind Sie mit Ihrer Ehepartnerin oder Ihrem Ehepartner mit zwei Kindern in Mecklenburg-Vorpommern ansässig, haben Sie ein völlig anderes Nettogehalt als jemand, der bei gleichem Bruttogehalt unverheiratet in Bayern lebt.
Unser kostenfreier, schneller und effizienter Lohnsteuerrechner berücksichtigt Ihre individuellen Lebensumstände und die aktuelle Gesetzgebung. Der Brutto-Netto-Rechner 2024 listet Ihnen die einzelnen Abgaben aufgeschlüsselt auf und ist so das ideale Werkzeug für Ihre Nettolohnbestimmung.
Wie der Nettolohn ermittelt wird
Ihr Nettolohn hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Wichtigsten davon sind die Bruttogehaltshöhe, die Lohnsteuerklasse, Ihr Alter, gegebenenfalls die Anzahl Ihrer Kinder und der jährliche Steuerfreibetrag. Relevant sind außerdem Ihr Wohnort, etwaige Kirchenzugehörigkeit und ob Sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind.
All diese Komponenten werden in unserem Brutto-Netto-Rechner selbstverständlich berücksichtigt.
Mehr Netto vom Brutto
Der Gehaltsrechner eignet sich, um bei Veränderungen der Lebenssituation (z. B. Heirat) die individuell beste Steuerlösung zu ermitteln. Lesen Sie dazu auch den Ratgeber!
Brutto-Netto-Rechner – diese Punkte beeinflussen die Höhe der Lohnsteuer
Diverse Punkte haben Einfluss auf die Lohnsteuer, darunter etwa die Steuerklasse, ein Jahres-Freibetrag für verschiedene Gegebenheiten oder die Art der Krankenversicherung.
Der Netto-Brutto-Rechner kalkuliert anhand dieser und anderer Kriterien, was von Ihrem Einkommen übrig bleibt.
1. Höhe des Bruttogehalts
Die Basis für jede Nettolohnberechnung ist das Bruttogehalt. Je höher das Gehalt, desto höher sind oft auch die Abgaben, die Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer zu leisten haben.
Mit einem monatlichen Gehalt beziehungsweise mit Mini-Jobs bis 538 Euro sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Steuern befreit (seit 2022). Liegt Ihr Jahreseinkommen über dem Grundfreibetrag von 11.604 Euro (Stand: 2024), wird es entsprechend der jeweiligen Höhe besteuert.
Der Eingangssteuersatz liegt derzeit bei 14 Prozent, der Spitzensteuersatz von 42 Prozent beginnt bei einem Bruttojahreseinkommen von 66.761 (Stand 2024). Der Höchstsatz von 45 Prozent gilt ab einem Einkommen von 277.826 Euro Euro (Stand 2024). Deutschland hat somit ein progressives Einkommensteuersystem.
2. Steuerklasse
Deutschland hat sechs Steuerklassen. Diese sind bis auf wenige Ausnahmen nicht frei wählbar, sondern ergeben sich aus Ihrem Familienstand, dem etwaigen Vorhandensein von Kindern und der Anzahl der bezahlten Tätigkeiten. Allgemein gilt: Die höchste Steuerklasse 1 haben Alleinstehende ohne Kinder. Untenstehend finden Sie weitere Informationen zu den Steuerklassen.
3. Grundfreibetrag
Um Geringverdienerinnen, Geringverdiener und Großfamilien zu entlasten, gibt es einen jährlich neu bestimmten Grundfreibetrag. Dieser festgelegte Betrag wird nicht besteuert. Erst wenn das jährliche Einkommen über diesem Betrag liegt, werden für diesen Mehrbetrag Steuern fällig.
Der Grundfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2024 bei 11.604 Euro.
4. Kinderfreibetrag
Kindergeld und Kinderfreibetrag sollen bei der Grundversorgung des Nachwuchses behilflich sein. Der Kinderfreibetrag ist auf 9.312 Euro pro Jahr festgelegt (Stand 2024), bereits eingerechnet ist dabei der Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung. Man kann entweder den Steuerfreibetrag nutzen oder das Kindergeld steuerfrei beziehen, beides geht nicht. Das Finanzamt rechnet Kinderfreibetrag und Kindergeld aufeinander an und ermittelt für Sie die günstigste Variante. Der Kinderfreibetrag muss also nicht beantragt werden.
Anspruch auf Kindergeld und den Kinderfreibetrag entstehen mit dem Geburtsmonat des Kindes bis mindestens zum 18. Lebensjahr. Macht das Kind eine Ausbildung oder studiert, wird das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Darüber hinaus auch, wenn das Kind aufgrund einer Behinderung nicht alleine für den Unterhalt sorgen kann.
Der monatliche Kindergeldbetrag insgesamt richtet sich nach der Anzahl der Kinder: Für jedes Kind erhalten Eltern je 250 Euro pro Monat.
5. Alleinerziehendenentlastungsbeitrag
Sind Sie alleinerziehend und lohnsteuerpflichtig, können Sie seit 2015 unabhängig vom Grundfreibetrag einen zusätzlichen Alleinerziehendenentlastungsbetrag beantragen, wenn mindestens ein Kind in Ihrem Haushalt lebt, für das Sie Kindergeld beziehen. Dieser Betrag in einer Höhe von bis zu 4.260 Euro im Jahr 2024 muss nicht versteuert werden.
Übernachtet das Kind auch regelmäßig bei dem anderen Elternteil, kann der Entlastungsbetrag gekürzt werden.
6. Altersentlastungsbetrag
Haben Sie vor dem Kalenderjahr, dessen Gehälter steuerlich zu bestimmen sind, das 64. Lebensjahr vervollständigt, dann haben Sie in der Regel Anspruch auf einen Altersentlastungsbetrag. Also auf einen Steuerfreibetrag, der bei der Kalkulation der Lohn- beziehungsweise Einkommensteuer abgezogen wird.
Der Satz liegt laut § 24a des Einkommensteuergesetzes (EStG) im Jahr 2024 bei 12,8 Prozent der Einkünfte und einem Maximalbetrag von 608 Euro (2023: 13,6 Prozent der Einkünfte und einem Maximalbetrag von 646 Euro).
7. Kirchensteuer
Deutschland ist einer der wenigen Staaten, der Kirchensteuer erhebt: Gehören Sie offiziell einer christlichen Glaubensgemeinschaft an, sind Sie automatisch kirchensteuerpflichtig, sobald Sie sich in einem lohn- oder einkommensteuerpflichtigen Arbeitsverhältnis befinden. Die Kirchensteuer wird automatisch von Ihrem Bruttogehalt abgezogen und beträgt 9 Prozent der Lohnsteuer, in Bayern oder Baden-Württemberg beträgt sie 8 Prozent.
8. Wohnort
Auch Ihr Wohnort hat Auswirkungen auf die Besteuerung Ihres Bruttogehalts. So gibt es beispielsweise zwischen ostdeutschen und westdeutschen Bundesländern Unterschiede bei der Rentenversicherung; und die Kirchensteuer in Bayern und Baden-Württemberg liegt prozentual niedriger als in anderen Bundesländern.
9. Krankenversicherung
Ob Sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind, hat ebenfalls Auswirkungen auf Ihr Nettogehalt und darauf, was vom Brutto übrig bleibt. Als Angestellte oder Angestellter beträgt Ihr gesetzlicher Krankenkassenbeitrag seit dem 1. Januar 2015 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens, davon zahlen Ihr Arbeitgeber und Sie je 7,3 Prozent. Diese 7,3 Prozent werden von Ihrem Bruttogehalt abgezogen.
Seit 2015 können die GKV zudem einen einkommensabhängigen Zusatzbetrag erheben. Dieser liegt 2024 durchschnittlich bei etwas über 1,6 Prozent des Bruttoeinkommens, variiert aber bei den einzelnen Krankenkassen zwischen 0,9 und 2,7 Prozent.
Der Beitrag einer privaten Krankenversicherung bleibt von der Einkommenshöhe unberührt. Er richtet sich nach den persönlichen Gegebenheiten beim PKV-Eintritt – beispielsweise Alter oder gewünschter Leistungsumfang – trotzdem zahlt der Arbeitgeber die Hälfte der privaten Krankenkassenbeiträge bis zu einem gewissen Höchstbetrag. Insbesondere Gutverdienerinnen und Gutverdiener können durch einen Wechsel zur PKV so unter Umständen ihre Abgaben mindern und mehr netto rausbekommen. Weitere Informationen zu den Vor- und Nachteilen der privaten Krankenversicherung finden Sie hier.
Sozialabgaben und Steuern – daraus bestehen Ihre Abgaben
Die Abgaben von Ihrem Bruttogehalt setzen sich aus Sozialabgaben und Steuern zusammen. Die Steuern bestehen aus Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Die Sozialabgaben sind finanziell höher veranschlagt als das zu versteuernde Einkommen und beinhalten folgende Komponenten: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitnehmer beteiligt sich dabei anteilig an den Sozialabgaben. Der Brutto-Netto-Rechner hilft Ihnen dabei, die Höhe Ihrer Abgaben zu ermitteln.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Sozialabgaben.
Krankenversicherung
In Deutschland besteht für jeden Bundesbürger gesetzliche oder private Krankenversicherungspflicht. Sind Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung gemeldet, dann beträgt Ihr monatlicher Krankenkassenbeitrag 14,6 Prozent Ihres Bruttoeinkommens, Ihr Arbeitnehmer und Sie selbst übernehmen den Betrag je zur Hälfte – für Sie machen die Krankenkassenbeiträge folglich 7,3 Prozent Ihres Bruttoeinkommens aus.
Die gesetzlichen Krankenkassen können seit 2015 zudem einen individuellen Zusatzbetrag fordern, der im Durchschnitt bei über 1,6 Prozent pro Monat liegt (Stand 2024).
Sind Sie privat krankenversichert, ist der Betrag unabhängig von Ihrem Gehalt und kann nicht als Sozialabgabe an den Staat verstanden werden. Anhand des monatlichen PKV-Beitrags kann der Brutto-Netto-Rechner das Nettogehalt dennoch bestimmen.
Der private Krankenkassen-Tarif wird beim Beitritt durch Ihre individuellen Voraussetzungen festgelegt, also etwa anhand Ihres Alters, Gesundheitszustandes oder Ihrer Leistungswünsche. Er bleibt unverändert, egal ob Sie beispielsweise 1.000 Euro oder 4.500 Euro monatlich verdienen. Unabhängig davon zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber die Hälfte Ihres PKV-Beitrags bis zu einem gewissen Höchstbetrag.
Soziale Pflegeversicherung
Als gesetzlich Krankenversicherte oder Krankenversicherter gehören Sie der sozialen Pflegeversicherung an. Von dem Beitragssatz zur Pflegeversicherung zahlen Arbeitgeber und Angestellte je die Hälfte.
Im Jahr 2024 liegt der Pflegebeitragssatz auf 3,4 Prozent erhöht werden. Kinderlose sollen zusätzliche 0,6 Prozent zahlen.
Gesetzliche Rentenversicherung
Die Rentenversicherung beträgt seit 2018 18,6 Prozent (Stand: 2024). Arbeitgeber und Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer tragen davon je 9,3 Prozent.
Nicht Pflichtversicherte – also beispielsweise Selbstständige – können der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig beitreten oder müssen privat für ihr Alter vorsorgen. Um als Pflichtversicherte oder Pflichtversicherter die Rente zu erhöhen, kann ergänzend eine private Rentenversicherung abgeschlossen werden.
Gesetzliche Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung liegt im Jahr 2024 bei 2,6 Prozent. Auch hier werden die Kosten in gleichen Teilen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer umgelegt – beide zahlen also 1,3 Prozent.
Die Arbeitslosenversicherung ist dabei eine Pflichtversicherung. Sind Sie in einem steuerpflichtigen Angestelltenverhältnis, Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis, sind sie zwangsläufig versichert, Ausnahmen bestehen für bestimmte Berufsgruppen wie beispielsweise Beamtinnen und Beamte. Bei der genauen Bestimmung des Betrags hilft der Online-Gehaltsrechner.
Diese Arten von Steuern gibt es
In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Steuern, die bei der Brutto-Netto-Berechnung entscheidend sind:
Lohnsteuer: Die Lohnsteuer wird vom Bruttogehalt abgeführt. Der Betrag ist abhängig von der Steuerklasse und der Gehaltshöhe.
Solidaritätszuschlag: Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 eingeführt, um die Kosten der Deutschen Einheit mitzufinanzieren. Er beträgt heute 5,5 Prozent der Lohnsteuer. Seit 2021 muss er nur noch ab einem gewissen Einkommen gezahlt werden: Liegt das Bruttoeinkommen 2024 bei weniger als 18.130 Euro (36.260 Euro bei gemeinsam steuerzahlenden Partnern).
Kirchensteuer: Gehören Sie offiziell einer christlichen Glaubensgemeinschaft an, müssen Sie Kirchensteuer zahlen. Der Betrag entspricht 9 Prozent des Lohnsteuerbetrags – in den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg liegt er mit 8 Prozent einen Prozentpunkt niedriger.
Die Steuerklassen in Deutschland
Deutschland hat sechs Steuerklassen. Diese sind bis auf wenige Ausnahmen nicht frei wählbar, sondern ergeben sich aus Ihrem Familienstand und dem etwaigen Vorhandensein von Kindern.
Steuerklassen I bis VI
Steuerklassen
Familienstatus
Steuerklasse I
Zur hoch angesetzten Steuerklasse 1 gehören Alleinstehende, Geschiedene, getrennt Lebende und Verwitwete.
Steuerklasse II
Die etwas günstigere Steuerklasse 2 ist für Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind in einem Haushalt leben, für das sie Kindergeld beziehen. Es ist für die Zuordnung zur Steuerklasse 2 dabei nicht wichtig, ob die alleinerziehende Person ledig, geschieden, getrennt lebend oder verwitwet ist.
Steuerklasse III und Steuerklasse V
Steuerklasse 3 und Steuerklasse 5 sind Pendant-Steuerklassen für Ehepartner mit unterschiedlich hohen Gehältern – im Normalfall beansprucht der Ehepartner mit dem höheren Gehalt die vergleichsweise niedriger angesetzte Steuerklasse 3; der andere Ehepartner muss dann die höher angesetzte Steuerklasse 5 nehmen.
Steuerklasse IV
Sie ist eine weitere Option für Verheiratete, allerdings müssen beide Partner sich auf Klasse 4 einigen – eine Kombination von Steuerklasse 3 und 4 ist beispielsweise nicht möglich. Steuerklasse 4 wird meist von Ehepartnern mit ähnlichen hohen Gehältern genutzt.
Steuerklasse VI
Die höher angesetzte Steuerklasse 6 ist nur relevant, wenn Sie mehr als zwei lohnsteuerpflichtige Tätigkeiten ausüben und gilt für die Abgabenabführung der zweiten und der weiteren lohnsteuerpflichtigen Tätigkeiten.
Eine Steuerklasse kann einmal jährlich geändert werden. Diese Änderung muss beim Finanzamt beantragt werden und ist Pflicht, wenn sich die Lebenssituation ändert – man zum Beispiel verheiratet war und nun getrennt lebt.
Der Netto-Brutto-Rechner ermittelt Ihnen schnell, wie viel Gehalt Ihnen mit Ihrer Steuerklasse aufs Konto überwiesen wird.
FAQ – häufige Fragen zum Brutto-Netto-Rechner
1. Wozu dient der Brutto-Netto-Rechner?
Mit unserem Brutto-Netto-Gehaltsrechner können Sie kostenfrei ermitteln, wie viel Ihnen von einem vertraglich vereinbarten Bruttogehalt oder einer Gehaltserhöhung als Nettoeinkommen ausgezahlt wird.
Sind Sie verheiratet, können Sie mithilfe des Lohnsteuerrechners herausfinden, welche Steuerklassen für Sie und Ihre Partnerin oder Ihren Partner optimal sind.
2. Worin unterscheiden sich Bruttogehalt und Nettogehalt?
Unter Bruttogehalt versteht man das Gesamtgehalt – also das im Arbeitsvertrag vereinbarte Einkommen – vor dem Abzug von Steuern und Sozialabgaben.
Das Nettogehalt ist das ausgezahlte Gehalt nach Abzug von Steuern und Abschreibungen. Geben Sie Ihren Bruttolohn in den Brutto-Netto-Gehaltsrechner ein, wird Ihnen Ihr individuelles Nettogehalt berechnet.
3. Woraus setzen sich meine Abgaben zusammen?
Die Abgaben setzen sich aus Steuern und Sozialabgaben zusammen. Sie werden Ihnen von Ihrem Bruttogehalt abgezogen. Zu den verhältnismäßig höheren Sozialabgaben gehören Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Die Steuern bestehen aus Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
4. Wie wird das Nettogehalt errechnet?
Das Nettogehalt wird auf der Basis des Bruttogehaltes anhand weiterer Angaben errechnet. Relevant sind etwa Ihre Lohnsteuerklasse, Ihr Familienstand, Ihr Alter, gegebenenfalls die Anzahl Ihrer Kinder und Ihr jährlicher Steuerfreibetrag.
Auch andere Faktoren sind von Bedeutung, so etwa Ihr Wohnort oder Ihre Konfession – denn die Höhe einiger Abgaben unterscheiden sich regional, und für getaufte Christen besteht Kirchensteuerpflicht.
Ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind, hat ebenfalls Einfluss auf Ihr Nettogehalt – bei gesetzlich Versicherten steigen die Beiträge mit dem Gehalt, sie betragen derzeit 7,3 Prozent des Bruttogehalts – zuzüglich einer individuellen Abgabe an die GKV, die durchschnittlich bei über 1,6 Prozent liegen (Stand 2024). Bei privat Versicherten ist der monatliche Betrag gehaltsunabhängig, dennoch zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des monatlichen PKV-Beitrags bis zu einer bestimmten Höhe. Insbesondere, wenn Sie gut verdienen, kann unter Umständen eine private Krankenversicherung preisgünstiger sein als eine gesetzliche.
5. Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer?
Entsprechend der Definition des Finanzamtes ist die Lohnsteuer eine Unterkategorie der Einkommensteuer. Die Lohnsteuer bezeichnet die Steuer, welche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem unselbstständigen Beschäftigungsverhältnis entrichten müssen. Hat die oder der unselbstständig Tätige eine weitere Einkommensquelle – zum Beispiel Einnahmen aus der Vermietung eines Gebäudes – muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Die Lohnsteuererklärung ist dann ein Teil dieser Einkommensteuererklärung.
6. Welche Steuerklassen gibt es?
Insgesamt gibt es sechs Steuerklassen, die mit den Ziffern 1 bis 6 oder I bis VI bezeichnet werden.
Der hoch angesetzten Steuerklasse I zugeordnet werden alleinstehende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die pro Monat mehr als 538 Euro verdienen, dazu zählen unverheiratete, getrennt lebende, geschiedene und verwitwete Individuen.
Die günstigere Steuerklasse II gilt für Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind in einem Haushalt leben, für das sie Kindergeld beziehen. Ist dieses Kriterium erfüllt, ist es nicht von Bedeutung, ob das alleinerziehende Individuum ledig, getrennt lebend, geschieden oder verwitwet ist.
Steuerklasse III, Steuerklasse IV und Steuerklasse V können von Ehepartnern in Anspruch genommen werden: Ist eines der Gehälter wesentlich höher, empfiehlt sich dafür in der Regel die günstigere Steuerklasse 3. Die Ehepartnerin oder der Ehepartner mit dem niedrigeren Gehalt muss dann zwangsweise die teure Steuerklasse 5 nehmen. Haben die Ehepartner ähnliche hohe Gehälter, empfiehlt sich für beide oft Steuerklasse 4.
Hat eine Person mehr als eine lohnsteuerpflichtige Tätigkeit, dann muss für die zweite Tätigkeit und alle weiteren die hoch angesetzte Steuerklasse VI genutzt werden.
7. Welchen Einfluss hat die Gehaltshöhe auf die Abgaben?
Je höher Ihr Gehalt, desto höher sind oft auch die Abgaben, die Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer zu leisten haben. Dabei gilt der Grundfreibetrag: 11.604 Euro des Jahreseinkommens 2024 müssen nicht versteuert werden. Wer monatlich bis zu 538 Euro verdient, ist steuerbefreit.
Deutschland hat ein progressives Einkommensteuersystem: Der Eingangssteuersatz liegt bei 14 Prozent, dieser Prozentsatz steigt mit dem Einkommen. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent wird in der Regel ab einem Bruttoeinkommen von 66.761 Euro jährlich veranschlagt (Stand 2024).
8. Was ist ein geldwerter Vorteil – wie wird er besteuert?
Ein geldwerter Vorteil kann verschiedene Formen annehmen, beispielsweise Sachleistungen oder Gutscheine, die vom Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehören beispielsweise Fortbildungen, Restaurant- oder Essensgutscheine, Gesundheitsmaßnahmen wie Physiotherapie oder Massagen, Betreuungskosten für noch nicht schulpflichtige Kinder während der Arbeitszeit, oder die Bereitstellung von Parkplätzen während der Arbeitszeit.
Solche und andere geldwerte Vorteile müssen in der Steuererklärung nicht immer angegeben und versteuert werden, erwirken aber eine Entlastung des Budgets.
Auch hier gelten Einschränkungen: Für die einzelnen Leistungen bestehen individuelle Höchstbeträge und bestimmte Regelungen und Definitionen. Der steuerfreie Höchstbetrag – also der sogenannte Rabattfreibetrag – ist dabei bei 1.080 Euro angesetzt (Stand 2024). Andere Sachleistungen wie etwa ein Dienstwagen müssen in jedem Fall versteuert werden, wenn sie privat genutzt werden.