ADAC Rechtsschutzversicherung
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
Die Tarife der ADAC Versicherung AG
Die Rechtsschutzversicherungen des ADAC sind in den folgenden vier Rechtsbereichen erhältlich: Verkehr, Privatleben, Wohnen und Beruf.
Bei allen Tarifen, auch den Basistarifen, hat die Versicherungssumme innerhalb Europas eine unbegrenzte Höhe. Im nicht-europäischen Ausland beträgt die Summe bis auf wenige Ausnahmen 300.000 Euro.
Die Tarife sind als Single-Vertrag sowie für Familien abschließbar. Im Familienvertrag sind im Basisschutz folgende Mitbewohnerinnen und Mitbewohner versicherbar: Lebenspartnerinnen und -partner, auch in nichtehelicher Gemeinschaft. Außerdem leibliche Kinder, Adoptiv- und Stiefkinder beider Partner, bis sie erstmals bezahlt berufstätig werden.
Abgedeckte Rechtsfälle in den einzelnen ADAC-Rechtssparten
Rechtsbereich | Ausgewählte Leistungen im Basis-Tarife |
Verkehrsrechtsschutz |
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Wohnrechtsschutz |
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Privatrechtsschutz |
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Berufsrechtsschutz |
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Quelle: adac.de, Stand: Februar 2024
Premiumtarife beim ADAC-Rechtsschutz
Sobald man die Rechtssparte Verkehr mit Privatrecht kombiniert (sowie optional weiteren Bausteinen), ist auch Premiumschutz hinzubuchbar, andernfalls gilt automatisch der Basisschutz.
Zusatzleistungen des Premiumschutzes beinhalten in den einzelnen Bereichen (Stand: Februar 2024):
- Erweiterte Familienversicherung: Im Rahmen des Premiumschutzes können auch Großeltern, Eltern, Enkelkinder und Urenkelkinder mitversichert werden, die bei den Hauptversicherten gemeldet sind und mit ihnen zusammenleben.
- Längerer Auslandsschutz: Bei Auslandsaufenthalten gilt der Schutz nicht nur die ersten 6 Monate, sondern die ersten 12 Monate.
- Erweiterter Leistungsumfang: In den einzelnen Rechtsbereichen wird der Schutz je um weitere mögliche themenspezifische Rechtsfälle erweitert.
Was übernimmt der Rechtsschutz der ADAC-Versicherung?
Die ADAC Rechtsschutzversicherungen übernehmen im auch in Basis-Verträgen unter anderem folgende Leistungen:
- Erstberatung und Beratung: Möglich ist die Erstberatung per Chat, Telefon oder Formular.
- Anwaltskosten: Bei allen Tarifen des ADAC besteht freie Anwaltswahl. Das heißt, Verbraucherinnen und Verbraucher können selber nach einem Anwalt oder einer Anwältin ihres Vertrauens suchen, sofern das Honorar nicht die Gebührenordnung überschreitet und die Expertise dem Rechtsbereich entspricht.
- Mediation: Die Vermittlung bei Streitfällen gehört ebenfalls zum Portfolio der ADAC-Rechtsschutzversicherung.
- Übernahme von Gerichtskosten: Kommt es zum Prozess, übernimmt der ADAC alle entsprechenden Gerichtskosten sowie die Kosten für Zeugengelder, Gutachten & Co. Verlieren Kundinnen oder Kunden das Gerichtsverfahren, übernimmt der ADAC auch die Kosten für die gegnerische Seite.
Wie lange ist die Wartezeit beim ADAC Rechtsschutz?
Das hängt vom Rechtsbereich ab. Beim Verkehrsrecht beträgt die Wartezeit null Monate. Kundinnen und Kunden haben also sofort nach Vertragsabschluss und der ersten Beitragszahlung Anspruch auf Rechtsleistungen.
In den Bereichen Wohnrecht, Berufsrecht und Privatrecht gilt je nach Rechtsleistung eine Wartezeit von drei Monaten. Wechseln Rechtsschutzversicherte lückenlos von einem anderen Anbieter zum ADAC und wählen die gleichen Leistungen, dann ist die Wartezeit hinfällig.
ADAC Rechtsschutz kündigen
Die ADAC-Rechtsschutzversicherung hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Mindestens einen Monat vor Ende der Vertragslaufzeit muss die ordentliche Kündigung dem ADAC schriftlich vorliegen (per Brief, Fax oder E-Mail). Geschieht dies nicht, verlängert sich die Rechtsschutzversicherung um ein weiteres Jahr.
Es besteht ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht, sofern der ADAC einen Rechtsfall für den Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin abgewickelt hat. Der ADAC hat in diesen Fällen ebenfalls ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht. Auch hier muss die Kündigung schriftlich erfolgen.
Möchten Sie den Rechtsschutzversicherer wechseln, ist ein lückenloser Anbieterwechsel ratsam. Kundinnen und Kunden sind auf diese Weise dauerhaft geschützt und umgehen beim neuen Rechtsversicherer die Wartezeit, sofern die Rechtsbereiche sich nicht ändern.
Diverse Versicherer bieten bei einem Wechsel einen kostenfreien Kündigungsservice für den alten Anbieter an. Auch der ADAC hat bei der Rechtsschutzversicherung diesen Kündigungsservice.
FAQ – häufige Fragen zum Rechtsschutz des ADAC
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
1. Wie hoch ist die Versicherungssumme beim ADAC Rechtsschutz?
2. Wie teuer ist der ADAC-Rechtsschutz?
3. Ist der ADAC-Rechtsschutz auch im Ausland gültig?
ADAC Versicherung AG - Kontakt
ADAC Versicherung AG
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