Immobilien Rechtsschutz
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Für welche Rechtsstreits ist der Immobilienrechtsschutz zuständig?
Wer Grundstücke, Wohnungen, Häuser und/oder Immobilien besitzt und diese vermietet oder verpachtet, ist mit einer Rechtsschutzversicherung für Immobilien unter Umständen gut beraten. Doch die Versicherung richtet sich nicht nur an Vermieterinnen und Vermieter beziehungsweise Verpächter und Verpächterinnen. Gedacht ist der Versicherungsschutz auch für Mieterinnen und Mieter, Pächterinnen und Pächter sowie sonstige berechtigte Nutzerinnen und Nutzer einer Immobilie, eines Hauses, einer Wohnung, oder eines Grundstücks.
Zuständig ist der Immobilien-Rechtsschutz je nach Anbieter für folgende Rechtsfälle:
- Eigenbedarfsklagen: Dieser Service richtet sich sowohl an versicherte Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter.
- Mieterhöhungen: Sie möchten sich gegen eine ungerechtfertigte Mieterhöhung wehren oder eine Mieterhöhung durchsetzen? Auch hier greift der Schutz.
- Mietrückstände: Je nach Tarif hilft hier der Immobilien-Rechtsschutz.
- Räumungsklagen: Dieser Rechtsbereich richtet sich sowohl an Mieterinnen/Mieter als auch Immobilienbesitzer und -besitzerinnen.
- Konflikte bezüglich kurzzeitig privat vermieteter Wohnungen und Häuser: zum Beispiel als Ferienwohnung oder AirBnB. Hier gilt jedoch pro Kalenderjahr in der Regel eine zeitliche Beschränkung auf eine bestimmte Wochenanzahl.
- Streitigkeiten um Grundstücksgrenzen: Dieser Punkt richtet sich primär an Vermieterinnen und Vermieter sowie an Menschen mit eigenen Immobilien.
- Prüfung von Grundbucheinträgen: Auch dieses Thema ist für Mieterinnen und Mieter nicht relevant.
- Streitigkeiten mit Nachbarinnen, Nachbarn, der Hausgemeinschaft oder Hausverwaltung: Es gibt viele mögliche Konfliktpunkte mit Nachbarn oder anderen Parteien, die gegebenenfalls leicht eskalieren können.
- Einspruch gegen falsch berechnete Steuern, überhöhte Kommunalabgaben und Nebenkosten: Einige Versicherer prüfen für Sie die Unterlagen und helfen Ihnen gegebenenfalls zu Ihrem Recht.
- Streits um Sanierungen, Renovierungen und Mängel: Egal ob Schimmel oder andere Mängel an Gebäude und Gebäudeteilen: Dieses Thema ist ebenfalls für vermietende und mietende Parteien wichtig.
Große Unterschiede bei den Tarifen
Zwischen den Angeboten der einzelnen Rechtsschutzversicherern gibt es gravierende Leistungsunterschiede. Nicht alle Tarife beinhalten alle oben aufgeführten Leistungen. Ehe Sie sich für einen Anbieter entscheiden, vergleichen Sie also unbedingt Tarife und Konditionen und prüfen Sie die Klauseln im Detail.
Überlegen Sie sich vorab, welche Risiken Sie versichern möchten und welche Themen für Sie zukünftig relevant werden könnten. Dies gilt sowohl für den Bereich Immobilien-Rechtsschutz als auch für andere Rechtsbereiche. Sie können für verschiedene Rechtsbereiche bei Bedarf auch verschiedene Versicherer beauftragen.
Generell gilt bei dem Vergleich von Immobilien-Rechtsschutzversicherungen: Die teuersten Angebote sind nicht unbedingt die umfangreichsten oder besten. Auch günstige Tarife können leistungsstark sein.
Welche Leistungen beinhalten die Tarife für Immobilien-Rechtsschutz?
Tarifabhängig enthält der Immobilien-Rechtsschutz beispielsweise folgende Leistungen:
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Rechtsberatung: Manchmal genügt schließlich eine Erstberatung zur Klärung eines Sachverhalts. Ihr Tarif beinhaltet also im Idealfall eine kostenlose telefonische Erstberatung oder eine kostenlose Anwaltshotline.
Auch die notarielle Prüfung von diversen Unterlagen wie Nebenkostenabrechnungen, Steuerbescheiden und Ähnlichem kann hilfreich sein. -
Anwaltskosten: Abhängig vom Tarif können Sie Ihren Anwalt oder Ihre Anwältin selber wählen, beziehungsweise bekommen eine Fachkraft von der Versicherung gestellt. In der Regel empfiehlt sich die Klausel freie Anwaltswahl, so dass Sie eine Person Ihres Vertrauens beauftragen können.
Generell übernimmt der Rechtsversicherer dabei nur die Kosten für Juristinnen und Juristen des passenden Fachgebiets und mit einem Honorar entsprechend der gesetzlichen Gebührenordnung. - Mediation: Es muss nicht immer gleich zu einem Prozess kommen. Mediation ist weitaus günstiger.
- Gutachten von Sachverständigen: Diese sind bei Gerichtsverhandlungen teilweise unentbehrlich.
- Zeugengelder: Dieser Posten wird insbesondere bei einem anstehenden Prozess relevant.
- Gerichtskosten in erster und teils zweiter Instanz: Die Immobilienrechtsschutzversicherung übernimmt alle Prozesskosten für das erste Verfahren, je nach Tarif auch für ein Folgeverfahren.
- Gegebenenfalls Prozesskosten des Gegners: Wer das Gerichtsverfahren verliert, muss auch für die Kosten der gegnerischen Seite aufkommen. Der Immobilienrechtsschutz trägt in der Regel die Kosten.
Ausreichend hohe Deckungssumme vereinbaren
Alle Leistungen der Immobilienrechtsschutzversicherung werden von der Deckungssumme bezahlt. Diese ist frei wählbar. Ist die Summe aufgebraucht, dann müssen Sie alle verbleibenden Kosten aus eigener Tasche zahlen. Fachleute empfehlen deshalb eine Versicherungssumme von mindestens 500.000 Euro. Landet ein Streitfall erst vor Gericht, wird es richtig teuer. Sie können im Rechtsschutzvertrag aber auch unbegrenzt hohe Summen vereinbaren.
Achten Sie in jedem Fall darauf, ob es beim Immobilienrechtsschutz und in anderen Rechtsgebieten bei einzelnen Rechtsfällen eine Deckelung der Deckungssumme gibt. Ist dies der Fall, dann prüfen Sie, ob Ihnen die Höhe zusagt.
Passende Selbstbeteiligung vereinbaren
Beim Immobilienrechtsschutz gibt es, wie bei anderen Rechtsschutzsparten auch, eine Selbstbeteiligung. Diese ist individuell wählbar und liegt oftmals zwischen 150 und 500 Euro.
Bei einer Erstberatung wird die Selbstbeteiligung tarifabhängig nicht fällig. Bei weiteren Leistungen oder einem gerichtlichen Verfahren wird diese dann selbstverständlich angerechnet.
Vergleichen Sie bei den Tarifen, wie sehr die Beteiligung Einfluss auf die Prämienbildung hat und beachten Sie parallel Ihr eigenes Budget.
Wie lange ist die Wartezeit beim Immobilien-Rechtsschutz?
In der Regel beträgt die Wartezeit beim Immobilien-Rechtsschutz drei Monate. Das heißt, Sie können drei Monate nach Vertragsabschluss und der ersten Beitragszahlung vereinbarte Leistungen in Anspruch nehmen. Schauen Sie zur Sicherheit vor Abschluss in den Vertragsunterlagen nach, denn bei einigen Anbietern gibt es für einige Punkte abweichende Klauseln.
Bis auf wenige Ausnahmen bei einigen Anbietern sind dabei nur solche Rechtsfälle versichert, die ihren Ursprung nach Vertragsabschluss haben. Versicherer möchten damit vermeiden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher erst dann eine Rechtsschutzversicherung abschließen, wenn sie Rechtsbeistand benötigen und/oder ein Prozess absehbar wird.
Generell gibt es bei dieser Versicherungssparte je nach Rechtsbereich unterschiedlich lange Wartezeiten von 0 Monaten (beispielsweise beim Verkehrsrecht) über drei Monate (etwa im Berufsrecht) bis hin zu 36 Monaten (so beim Eherecht).
FAQ – häufige Fragen zum Immobilienrechtsschutz
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.