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Immobilien Rechtsschutz

Immobilien Rechtsschutz
Rechtsschutz Immobilien: Wichtig zu wissen
  • Der Immobilien-Rechtsschutz greift je nach Tarif bei Streitfällen, die Ihnen bei der Vermietung, Verpachtung und Anmietung von Gebäuden und Wohnungen entstehen können oder auch als Eigentümerin oder Eigentümer einer Immobilie beziehungsweise eines Grundstücks.
  • Sie können den Rechtsbereich als eigene Versicherung abschließen oder prüfen, ob die Vermieter-Rechtsschutzversicherung oder der Mieter-Rechtsschutz Ihre Bedürfnisse abdeckt. Alternativ gibt es auch entsprechende Zusatzbausteine.
  • Typische Rechtsfälle befassen sich beispielsweise mit Eigenbedarfskündigungen, Mietrückständen, Konflikten bezüglich Grundstücksgrenzen, Streitfällen mit der Eigentümergemeinschaft oder Hausverwaltung.
  • Die Immobilien-Rechtschutzversicherung trägt bei Auseinandersetzen die Anwaltskosten, Ausgaben für Zeugengelder, Rechtsberatung, Mediation, Gerichtsverfahren und gegebenenfalls die Verfahrenskosten der gegnerischen Partei.
  • Mithilfe des externen Tarifrechners auf Tarifcheck.de vergleichen Sie kostenlos und unverbindlich Angebote entsprechend Ihrer Ansprüche. Haben Sie ein geeignetes Angebot gefunden, können Sie auf Tarifcheck.de gleich den Abschluss beantragen, ohne dass Ihnen dadurch zusätzliche Kosten entstehen.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Für welche Rechtsstreits ist der Immobilienrechtsschutz zuständig?

Wer Grundstücke, Wohnungen, Häuser und/oder Immobilien besitzt und diese vermietet oder verpachtet, ist mit einer Rechtsschutzversicherung für Immobilien unter Umständen gut beraten. Doch die Versicherung richtet sich nicht nur an Vermieterinnen und Vermieter beziehungsweise Verpächter und Verpächterinnen. Gedacht ist der Versicherungsschutz auch für Mieterinnen und Mieter, Pächterinnen und Pächter sowie sonstige berechtigte Nutzerinnen und Nutzer einer Immobilie, eines Hauses, einer Wohnung, oder eines Grundstücks.

Zuständig ist der Immobilien-Rechtsschutz je nach Anbieter für folgende Rechtsfälle:

  • Eigenbedarfsklagen: Dieser Service richtet sich sowohl an versicherte Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter.
  • Mieterhöhungen: Sie möchten sich gegen eine ungerechtfertigte Mieterhöhung wehren oder eine Mieterhöhung durchsetzen? Auch hier greift der Schutz.
  • Mietrückstände: Je nach Tarif hilft hier der Immobilien-Rechtsschutz.
  • Räumungsklagen: Dieser Rechtsbereich richtet sich sowohl an Mieterinnen/Mieter als auch Immobilienbesitzer und -besitzerinnen.
  • Konflikte bezüglich kurzzeitig privat vermieteter Wohnungen und Häuser: zum Beispiel als Ferienwohnung oder AirBnB. Hier gilt jedoch pro Kalenderjahr in der Regel eine zeitliche Beschränkung auf eine bestimmte Wochenanzahl.
  • Streitigkeiten um Grundstücksgrenzen: Dieser Punkt richtet sich primär an Vermieterinnen und Vermieter sowie an Menschen mit eigenen Immobilien.
  • Prüfung von Grundbucheinträgen: Auch dieses Thema ist für Mieterinnen und Mieter nicht relevant.
  • Streitigkeiten mit Nachbarinnen, Nachbarn, der Hausgemeinschaft oder Hausverwaltung: Es gibt viele mögliche Konfliktpunkte mit Nachbarn oder anderen Parteien, die gegebenenfalls leicht eskalieren können.
  • Einspruch gegen falsch berechnete Steuern, überhöhte Kommunalabgaben und Nebenkosten: Einige Versicherer prüfen für Sie die Unterlagen und helfen Ihnen gegebenenfalls zu Ihrem Recht.
  • Streits um Sanierungen, Renovierungen und Mängel: Egal ob Schimmel oder andere Mängel an Gebäude und Gebäudeteilen: Dieses Thema ist ebenfalls für vermietende und mietende Parteien wichtig.

Welche Leistungen beinhalten die Tarife für Immobilien-Rechtsschutz?

Tarifabhängig enthält der Immobilien-Rechtsschutz beispielsweise folgende Leistungen:

  • Rechtsberatung: Manchmal genügt schließlich eine Erstberatung zur Klärung eines Sachverhalts. Ihr Tarif beinhaltet also im Idealfall eine kostenlose telefonische Erstberatung oder eine kostenlose Anwaltshotline.
    Auch die notarielle Prüfung von diversen Unterlagen wie Nebenkostenabrechnungen, Steuerbescheiden und Ähnlichem kann hilfreich sein.
  • Anwaltskosten: Abhängig vom Tarif können Sie Ihren Anwalt oder Ihre Anwältin selber wählen, beziehungsweise bekommen eine Fachkraft von der Versicherung gestellt. In der Regel empfiehlt sich die Klausel freie Anwaltswahl, so dass Sie eine Person Ihres Vertrauens beauftragen können.
    Generell übernimmt der Rechtsversicherer dabei nur die Kosten für Juristinnen und Juristen des passenden Fachgebiets und mit einem Honorar entsprechend der gesetzlichen Gebührenordnung.
  • Mediation: Es muss nicht immer gleich zu einem Prozess kommen. Mediation ist weitaus günstiger.
  • Gutachten von Sachverständigen: Diese sind bei Gerichtsverhandlungen teilweise unentbehrlich.
  • Zeugengelder: Dieser Posten wird insbesondere bei einem anstehenden Prozess relevant.
  • Gerichtskosten in erster und teils zweiter Instanz: Die Immobilienrechtsschutzversicherung übernimmt alle Prozesskosten für das erste Verfahren, je nach Tarif auch für ein Folgeverfahren.
  • Gegebenenfalls Prozesskosten des Gegners: Wer das Gerichtsverfahren verliert, muss auch für die Kosten der gegnerischen Seite aufkommen. Der Immobilienrechtsschutz trägt in der Regel die Kosten.

Ausreichend hohe Deckungssumme vereinbaren

Alle Leistungen der Immobilienrechtsschutzversicherung werden von der Deckungssumme bezahlt. Diese ist frei wählbar. Ist die Summe aufgebraucht, dann müssen Sie alle verbleibenden Kosten aus eigener Tasche zahlen. Fachleute empfehlen deshalb eine Versicherungssumme von mindestens 500.000 Euro. Landet ein Streitfall erst vor Gericht, wird es richtig teuer. Sie können im Rechtsschutzvertrag aber auch unbegrenzt hohe Summen vereinbaren.

Achten Sie in jedem Fall darauf, ob es beim Immobilienrechtsschutz und in anderen Rechtsgebieten bei einzelnen Rechtsfällen eine Deckelung der Deckungssumme gibt. Ist dies der Fall, dann prüfen Sie, ob Ihnen die Höhe zusagt.


Wie lange ist die Wartezeit beim Immobilien-Rechtsschutz?

In der Regel beträgt die Wartezeit beim Immobilien-Rechtsschutz drei Monate. Das heißt, Sie können drei Monate nach Vertragsabschluss und der ersten Beitragszahlung vereinbarte Leistungen in Anspruch nehmen. Schauen Sie zur Sicherheit vor Abschluss in den Vertragsunterlagen nach, denn bei einigen Anbietern gibt es für einige Punkte abweichende Klauseln.

Bis auf wenige Ausnahmen bei einigen Anbietern sind dabei nur solche Rechtsfälle versichert, die ihren Ursprung nach Vertragsabschluss haben. Versicherer möchten damit vermeiden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher erst dann eine Rechtsschutzversicherung abschließen, wenn sie Rechtsbeistand benötigen und/oder ein Prozess absehbar wird.

Generell gibt es bei dieser Versicherungssparte je nach Rechtsbereich unterschiedlich lange Wartezeiten von 0 Monaten (beispielsweise beim Verkehrsrecht) über drei Monate (etwa im Berufsrecht) bis hin zu 36 Monaten (so beim Eherecht).


FAQ – häufige Fragen zum Immobilienrechtsschutz

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.