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Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit

Rechtschutzversicherung ohne Wartezeit
Rechtsschutz ohne Wartezeit: Wichtig zu wissen
  • Die Rechtsschutzversicherung gibt es für diverse Rechtsbereiche. Für diese unterschiedlichen Sparten gelten je verschiedene Wartezeiten von 0 Monaten bis hin zu 3 Monaten oder länger.
  • Mit Wartezeit ist der Zeitraum nach Vertragsabschluss gemeint, in dem Sie schon Beiträge zahlen, aber noch keine Ansprüche auf Leistungen haben.
  • Beim Verkehrsrechtschutz sowie bei Strafrecht gibt es in der Regel keine Wartezeit.
  • Die Wartezeiten variieren zudem je nach Anbieter und Tarif.
  • Bei einem Wechsel der Rechtsschutzversicherung gibt es unter bestimmten Voraussetzungen keine Wartezeit.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Rechtsschutzversicherung sofort – gibt es Tarife ohne Wartezeiten?

Ja, es gibt Rechtsschutz ohne Wartezeit: Abhängig ist die Länge der Wartezeit dabei von der Art des gewählten Rechtsschutzes sowie der Art des Tarifs. Im Folgenden finden Sie einen beispielhaften Überblick über Wartezeiten für verschiedene Bereiche der Rechtsschutzversicherung.

Wichtig: Die Wartezeit von drei Monaten ist bei vielen Rechtsgebieten zwar gängig, es handelt sich jedoch insgesamt nur um Richtwerte. Je nach Versicherer können diese Zeiten variieren. Einige Anbieter bieten zudem Premium-Tarife mit verkürzten Wartezeiten oder Sofortschutz an.

Wartezeiten verschiedener Rechtsschutzbereiche

Bereich Wartezeit bei regulären Tarifen Wartezeit mancher Premiumtarife
Verkehrsrechtsschutz 0 Monate 0 Monate
Berufsrechtsschutz bzw. Arbeitsrechtsschutz, wie z. B. Vertragsrecht 3 Monate variiert
Berufsrechtsschutz, wie z. B. Strafrechtsschutz 0 Monate 0 Monate
Privatrechtsschutz, wie z. B. Kaufrecht oder Rechtsstreit mit Nachbarn 3 Monate variiert
Privatrecht, wie z. B. Eherecht 3 Jahre variiert
Privatrecht, wie z. B. Erbrecht 1 Jahr variiert
Privatrecht, wie z. B. Unterhaltsrecht 1 Jahr variiert
Privatrecht, wie z. B. Strafrecht 0 Monate 0 Monate
Wohnrechtsschutz bzw. Mietrechtsschutz, wie z. B. einer Mieterhöhung oder Eigenbedarfskündigung 3 Monate variiert
Mietrechtsschutz wie z. B. Strafrecht 0 Monate 0 Monate
Vermieter-Rechtsschutz, wie z. B. Steuerrecht 3 Monate variiert
Vermieter-Rechtsschutz wie z. B. Strafrecht 0 Monate 0 Monate

Entscheiden Sie sich für den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, dann prüfen Sie vorab genau, bei welchen Rechtsbereichen welche Wartezeiten anfallen und ob etwaiger Sofortschutz an bestimmte Bedingungen geknüpft ist (beispielweise besonders lange Vertragslaufzeiten). Entscheidend ist dabei natürlich auch der Leistungsumfang der einzelnen Rechtsschutzarten sowie die inkludierten Bausteine.


Warum gibt es Wartezeiten?

Eine Wartezeit, auch Karenzzeit genannt, gibt es bei diversen Versicherungen, beispielsweise der privaten Krankenversicherung und Zahnzusatzversicherung. Die Karenzzeit für bestimmte Leistungen nach Versicherungsbeginn beziehungsweise Vertragsabschluss variiert dabei je nach Leistungsart, Versicherer und Tarif.

Hintergrund für Wartezeiten bestimmter Bausteine ist das geminderte Kostenrisiko: Die Anbieter wollen damit umgehen, dass Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmerinnen den Tarif nur abschließen, weil sie wissen, dass bald kostenintensive Rechtsstreitigkeiten anstehen. Für bestimmte langfristig absehbare Konflikte gelten deshalb besonders lange Fristen – beispielsweise für Rechtsschutz-Leistungen bezüglich Ehesachen oder Unterhalt.

Bei anderen Rechtsbereichen ist aus dem gleichen Grund keine Wartezeit notwendig, denn manche Ereignisse sind nicht vorhersehbar, so beispielsweise Rechtsstreitigkeiten im Verkehrsrecht sowie Ordnungswidrigkeiten.


Keine Wartezeit bei Versicherungswechsel?

Wechseln Sie den Anbieter Ihrer Rechtsschutzversicherung, gibt es keine Wartezeit, vorausgesetzt:

  • der Wechsel erfolgt nahtlos ohne Unterbrechung und
  • die Leistungen sind entweder identisch oder wurden gekürzt.

Bei Erweiterung der Rechtsschutz-Leistungen gilt Wartezeit

Haben Sie bereits einen Rechtsschutz-Tarif und erweitern die Leistungen oder Bausteine

  • entweder bei Ihrem derzeitigen Versicherungsunternehmen
  • oder nach einem Wechsel bei einem neuen Unternehmen,

haben Sie nicht unbedingt sofortigen Anspruch auf Versicherungsschutz.

Die Wartezeit ist abhängig von dem neu gewählten Rechtsbereich, dem Tarif sowie dem Anbieter. Bei den Bereichen Verkehrsrecht und Strafrecht bleibt es in der Regel wie gehabt bei null Monaten.


Ist die Rechtsschutzversicherung rückwirkend gültig?

Nein. Alle Rechtsstreitigkeiten und Verfahren, dessen Anfänge vor dem Vertragsbeginn und vor dem Ende der Wartezeit datieren, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Außerdem gilt: Haben Sie während des Versicherungsabschlusses einen laufenden Rechtsstreit oder beenden vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung ein Verfahren und gehen nach Ende der Wartezeit bezüglich dieses Urteils in Revision, kommt die Versicherung auch nicht für das neue Gerichtsverfahren auf. Denn der Grund für den Streit geht auf einen Zeitpunkt vor Vertragsbeginn zurück.

Einige wenige Versicherer machen Ausnahmen und bieten für manche Rechtssparten rückwirkenden Schutz oder Sofortschutz an. Die Tarife sind in diesen Fällen jedoch weitaus teurer. Achten Sie also darauf, dass sich das auch rentiert.


Rechtsschutz rechtzeitig abschließen und auf Vertragsdetails achten

Rechtzeitig vorsorgen

Denken Sie über den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nach, dann überlegen Sie sich vorab, welche Rechtsbereiche Sie für die nahe und fernere Zukunft versichern möchten.

Rechtsstreitigkeiten und Gerichtsverfahren sind teuer. Ohne Versicherung ist es oft nicht einfach, das eigene Recht durchzusetzen beziehungsweise in vielen Fällen finanziell gar nicht möglich.

Wichtige Vertragspunkte bei der Rechtsschutzversicherung

Abgängig von Ihren persönlichen Wünschen und Anforderungen sind unter anderem folgende Vertragspunkte von Bedeutung:

  • Deckungssumme: Die Deckungssumme ist zentral. Mit dem Betrag werden alle Ausgaben finanziert, die bei einem Rechtsstreit auf Sie zukommen, so zum Beispiel Zeugengelder, Kosten für Ihren Anwalt oder Ihre Anwältin, für Sachverständigenhonorare, Mediation, Gerichtsverfahren und gegebenenfalls auch die Gerichtskosten der gegnerischen Seite.
    Die Deckungssumme sollte so hoch sein, dass Sie damit im Ernstfall zwei Gerichtsinstanzen durchlaufen können. Fachleute empfehlen eine Summe von mindestens 300.000 Euro.
  • Freie Anwaltswahl: Bei manchen Tarifen stellt Ihnen das Versicherungsunternehmen einen Juristen oder eine Juristin. Im Idealfall können Sie die Fachkraft jedoch selber wählen. In der Regel übernimmt die Versicherung dabei nur Honorare im Rahmen der gesetzlichen Gebührenordnung. Liegt der Anwaltssatz darüber, zahlen Sie die Differenz.
    Bezüglich des Rechtsbeistands ist auch eine Anwaltshotline für schnelle, kostenfreie Anfragen ist ein guter Vertragsbestandteil.
  • Mediation: Mit diesem Baustein übernimmt der Versicherungsanbieter die Kosten für außergerichtliche Lösungen und Mediation.
  • Selbstbeteiligung: Ohne Selbstbeteiligung verteuert sich der Tarif enorm. Achten Sie dabei darauf, dass die Selbstbeteiligung Ihren persönlichen Mitteln entspricht. Bei einigen Rechtsschutzversicherern ist bei einer Erstberatung zudem keine Selbstbeteiligung gefordert.
  • Rechtsschutz im Ausland: Möchten Sie auf Auslandsreisen ebenfalls abgesichert sein oder haben Immobilien oder andere Vermögenswerte im Ausland, achten Sie darauf, dass die Vertragsbedingungen entsprechende Leistungen im Ausland nicht ausklammern.
  • Nur vertraglich definierte Szenarien sind versichert: Achten Sie darauf, dass der Tarifumfang alle die von Ihnen gewünschten Leistungen deckt.

Ehe Sie sich für einen Tarif entscheiden, prüfen Sie, ob er Ihren Vorstellungen entspricht und ob Sie im Vergleich mit anderen Rechtsschutzversicherungen mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis zufrieden sind.