Rechtsschutzversicherung rückwirkend
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Rückwirkende Rechtsschutzversicherung – wann möglich?
Nur wenige Rechtsschutzversicherungen bieten rückwirkenden Schutz an. Für ausgesuchte Rechtsfälle im Privatrechtsschutz machen einige Versicherer Ausnahmen. Die Tarife sind jedoch meist teuer, haben eine lange Vertragslaufzeit und ein weniger umfangreiches Leistungsspektrum.
Der Grund: Gerichtsverfahren sind teuer. Würde jeder erst dann eine Rechtsschutzversicherung abschließen, wenn ein Streit eskaliert ist und ein Verfahren wahrscheinlich oder unvermeidlich wird, würde die Branche sich für Rechtsschutzversicherer nicht rentieren.
Manche Versicherungsunternehmen bieten rückwirkend Rechtsschutz an. Die Rückwärtsversicherung ist meist auf 12 Monate begrenzt, unterliegt diversen Bedingungen und ist je nach Anbieter und Tarif für die folgenden Rechtsbereiche zu haben:
Frühzeitig alle Rechtsbereiche abdecken
Entscheiden Sie sich für den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, dann decken Sie am besten gleich all die Bereiche ab, die für Sie auch zukünftig relevant werden könnten.
Dies ist wichtig, weil einige Rechtsschutzbereiche besonders lange Wartezeiten haben. Dies gilt beispielsweise für Themen wie Eherecht, Scheidung, Unterhaltsrecht oder auch Studienplatzklagen. Die Wartezeit liegt hier in der Regel bei 36 Monaten beziehungsweise 3 Jahren. Rückwirkende Versicherungen gibt es in diesen Sparten des Berufs- und Privatrechtschutzes nicht.
In anderen Bereichen wie zum Beispiel Arbeitsrecht, Immobilienrecht, Mietsrechtsschutz & Co. gibt es eine Wartezeit von drei Monaten. Abhängig von Ihren persönlichen Umständen könnten derartige Absicherungen also durchaus frühzeitig Sinn machen, damit Sie für alle etwaigen Rechtsstreitigkeiten gerüstet sind.
Welche Bedingungen haben rückwirkende Rechtsschutzversicherungen?
Allgemein gilt: Rückwirkende Tarife sind weniger umfangreich als Tarife mit Wartezeit. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt oft drei Jahre und eine Selbstbeteiligung ist bei diesen Versicherungsfällen obligatorisch. Verbraucherinnen und Verbraucher binden sich bei rückwirkenden Rechtsschutzversicherungen also lange an einen leistungseingeschränkten und gleichzeitig teuren Tarif.
Zudem sind rückwirkende Verkehrsrechtsschutzversicherungen & Co. an bestimmte Bedingungen geknüpft, beispielsweise:
Wann ist die Rechtsschutzversicherung sofort ohne Wartezeit wirksam?
In einigen Rechtsbereichen gibt es keine Wartezeit. Das heißt also, dass Sie die Versicherung direkt nach Vertragsabschluss und der ersten Zahlungsleistung in Anspruch nehmen können.
Je nach Anbieter und Vertrag haben folgende Rechtsschutzbereiche in der Regel keine Wartezeiten:
Der Grund: Hier gilt der Opferschutz. Diesbezügliche Streitigkeiten sind in der Regel nicht vorhersehbar. Es kann also nicht davon ausgegangen werden, dass eine Kundin oder ein Kunde nur deshalb eine Rechtsschutzversicherung abschließt, weil sie in absehbarer Zeit vor Gericht ziehen möchte oder muss.
Keine Wartezeit bei Versicherungswechsel
Haben Sie bereits eine Rechtsschutzversicherung, bei der die Wartezeit für die von Ihnen gewählten Rechtsbereiche verstrichen ist, dann fällt die Wartezeit beim Anbieterwechsel weg. Die Voraussetzungen: Die zwei Verträge knüpfen nahtlos aneinander an und es handelt sich um die gleichen Rechtsbereiche.
Erweitern Sie den neuen Vertrag um weitere Rechtsgebiete oder Bausteine, gilt für die neuen Leistungen in der Regel die dafür vorgesehene, vertraglich festgelegte Wartezeit.
Denken Sie über einen Wechsel Ihres Anbieters nach, kündigen Sie also am besten erst, wenn Sie eine Zusage Ihres neuen Rechtsschutzversicherers haben. Mit dieser Vorsichtsmaßnahme stehen Sie im Ernstfall dann nicht ohne Versicherungsschutz da.
Rückwirkender Schutz bei Kausalereignistheorie
Die Zuständigkeit der Rechtsschutzversicherung entsprechend der Vertragsbedingungen wird entweder nach der Folgeereignistheorie oder der Kausalereignistheorie entschieden. Bei der Folgeereignistheorie ist es möglich, mit der Rechtsschutzversicherung gerichtlich gegen Rechtsgegenstände vorzugehen, die ihren Ursprung vor Vertragsabschluss haben, bei der Kausalereignistheorie nicht.
Ein Beispiel: Einen Monat vor der Unterzeichnung des Verkehrsrechtsschutzvertrags kauft die Kundin sich ein neues Fahrrad. Aufgrund eines Herstellerfehlers bricht während der Fahrt der Lenker, die Kundin provoziert einen Unfall, bei dem sie sich selber verletzt und einen Sachschaden verursacht:
Unabhängig davon, ob Sie rückwirkenden Rechtsschutz benötigen oder nicht, ist es also immer ratsam, im Vertrag nach der Klausel Folgeereignistheorie
Ausschau zu halten.
FAQ – häufige Fragen zum rückwirkenden Rechtsschutz
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