Verkehrsrechtsschutzversicherung
Bei größeren Verfahren sind schnell große Summen fällig. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung schafft Abhilfe.
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Verkehrsrechtsschutz Vergleich
Mit Tarifcheck.de vergleichen Sie unverbindlich und kostenlos die Konditionen der verschiedenen Verkehrsrechtsschutzversicherungen und finden schnell den passenden Tarif. Anschließend können Sie Ihren Verkehrsrechtsschutz bequem online beantragen, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. So funktioniert's:
- Wählen Sie einfach die Versicherungsart
Verkehr
aus. - Angaben zum Tarif: Damit die Konditionen der Verkehrsrechtsschutzversicherungen ermittelt werden können, machen Sie Angaben zum gewünschten Versicherungsumfang, zu Ihrer Person und zu bereits bestehenden Versicherungen.
- Verkehrsrechtsschutz vergleichen: Der Vergleich schlüsselt die Leistungen und Konditionen der Versicherer transparent auf. Auf Wunsch können Sie die passende Verkehrsrechtsschutzversicherung direkt ohne Mehrkosten beantragen.
Verkehrsrechtsschutzversicherung – was ist das?
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung schützt Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer vor den finanziellen Folgen rechtlicher Auseinandersetzungen im Straßenverkehr. So bietet sie Unterstützung bei Streitigkeiten aufgrund von Verkehrsunfällen, Konflikten im Verkehrsstrafrecht und weiteren Rechtsstreiten im Kontext der Mobilität – unabhängig davon, ob Sie zu Fuß, mit dem Fahrrad, Roller oder Kfz unterwegs sind.
Die Versicherung trägt die Anwaltskosten, Kosten für Gutachter und Gutachterinnen sowie Gerichtskosten für diverse Rechtsstreitigkeiten. Auch eine Beratung zu Schadensersatzansprüchen ist je nach Tarif möglich. Zusätzlich stellen einige Versicherer ihren Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer Mediatoren zur Seite, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
Im Falle eines unverschuldeten Unfalls oder bei ungeklärter Schuldfrage hilft der Verkehrsrechtsschutz Versicherten dabei, ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Bei selbst verschuldeten Unfällen und Schäden durch Fahrlässigkeit hingegen unterstützt die Verkehrsrechtsschutzversicherung bei der Regulierung von Haftpflichtschäden.
Der Versicherungsschutz gilt in allen Fahrzeugen der Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer, für alle Fahrerinnen und Fahrer sowie Insassen. Der Schutz greift auch, wenn die Versicherten mit Fahrzeugen Dritter unterwegs sind.
Wichtige Leistungen der Verkehrsrechtsschutzversicherung im Überblick
Die genannten Leistungen umfassen eine Vielzahl möglicher Versicherungsfälle. Die nachfolgende Übersicht gibt Ihnen einen Überblick über Beispielfälle und Kosten, die der Verkehrsrechtsschutz abdeckt:
Versicherungsfall | mitversicherte Kosten (Beispiele) |
Streit im Verkehrsstrafrecht |
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Rechtsstreit wegen Kfz-Steuer |
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Schadenersatz und Schmerzensgeld |
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Konflikte im Vertragsrecht |
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Rechtsfragen zu Bußgeldern und Strafen |
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Verwaltungsrechtsschutz |
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Gut zu wissen: Wartezeit beim Verkehrsrechtsschutz
Wie bei anderen Rechtsschutzversicherungen auch gelten je nach Versicherungsfall verschiedene Wartezeiten im Verkehrsrechtsschutz. Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz erst nach Ablauf der jeweiligen Wartefrist greift. So beträgt etwa die Wartezeit für Versicherungsfälle im Vertragsrecht sowie im Verwaltungsrechtsschutz üblicherweise drei Monate. Möchten Sie den Kfz-Kaufvertrag oder Ihren Autokredit anfechten, greift der Schutz hingegen häufig sofort.
Erwarten Sie einen Schaden, dessen Ursache in der Vergangenheit liegt, achten Sie auf den Baustein Schadensregulierung nach Folgeereignistheorie
. Die Versicherung kommt dann für die entstehenden Kosten auf, berechnet aber eine höhere Prämie.
Mit einem Verkehrsrechtsschutz-Vergleich erhalten Sie bereits vor Abschluss der Versicherung einen Überblick über alle relevanten Wartezeiten.
Wann zahlt die Verkehrsrechtsschutzversicherung nicht?
Der Versicherungsschutz greift nicht bei Auseinandersetzungen, die durch vorsätzlich begangene Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten entstehen. Dazu zählen etwa Fahren unter Alkoholeinfluss oder Nötigung im Straßenverkehr. Einige Versicherer bieten den Verkehrsrechtsschutz auch mit einem erweiterten Strafrechtsschutz an, fordern die gedeckten Kosten aber zurück, sobald das Gericht vorsätzliches Handeln feststellt.
Auch für die Abwehr von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen von Unfallgegnern kommt die Verkehrsrechtsschutzversicherung nicht auf. Diese werden von der Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen. Verschulden Sie als Fußgängerin, Fußgänger oder Radfahrer oder Radfahrerin einen Unfall, trägt die Privathaftpflicht die Kosten, sofern Sie diese abgeschlossen haben.
Zudem übernimmt die Versicherung für gewöhnlich keine Kosten für Rechtsstreitigkeiten, die sich vor Vertragsschluss oder vor Ablauf der Wartezeit ereignen. Mitunter bieten die Versicherer zwar eine Kostendeckung für bereits laufende Verfahren an, berechnen dafür jedoch eine höhere Versicherungsprämie.
Bußgelder und Strafzettel werden grundsätzlich nicht von der Versicherung bezahlt. Ergibt sich aus dem Bußgeldverfahren hingegen ein Rechtsstreit, deckt der Versicherungsschutz je nach Tarif die Anwalts- und Verfahrenskosten ab.
Verkehrsrechtsschutzversicherung: Darauf ist im Vergleich zu achten
Beim Vergleich der verschiedenen Verkehrsrechtsschutzversicherungen sind besonders die folgenden Konditionen wichtig:
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Versicherungssumme: Die Deckungssumme markiert den maximalen Betrag, den ein Versicherer im Versicherungsfall zahlt. Sie sollte hoch genug sein, um Anwalts- und Gerichtskosten sowie die Prozesskosten der gegnerischen Partei abzudecken, sollte diese gewinnen.
Deckungssummen in Höhe von 300.000 Euro gelten als üblich, der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfiehlt jedoch einen Versicherungsbeitrag von mindestens 500.000 Euro. - Versicherungsschutz im Ausland: Der Verkehrsrechtsschutz sollte zumindest im europäischen Ausland gelten. Ein weltweiter Schutz wird meist befristet angeboten. Auch die Strafverfolgung im Ausland kann mitversichert werden. Die Deckungssumme für ausländische Verfahren fällt üblicherweise geringer aus und beträgt für gewöhnlich bis zu 100.000 Euro.
- Ausschluss von Leistungen: Prüfen Sie, ob die Versicherung alle für Sie relevanten Bausteine enthält und wichtige Rechtsgebiete im Straßenverkehr abdeckt, so etwa Verkehrsunfall-Rechtsschutz, Verkehrs-Strafrechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und Führerschein-Rechtsschutz. Achten Sie auch darauf, ob der Verkehrsrechtsschutz außergerichtliche Anwaltsleistungen wie Mediationen, eine telefonische Rechtsberatung oder die Erstberatung umfasst.
- Wartezeiten: Zu empfehlen sind möglichst kurze Wartezeiten zwischen Vertragsabschluss und Anspruch auf Versicherungsschutz.
- Selbstbeteiligung: Eine Selbstbeteiligung verringert die monatlichen Prämienkosten, sollte jedoch nicht zu hoch sein. Prüfen Sie, welche Summe für Sie infrage kommt.
- Freie Anwaltswahl: Auch bei freier Anwaltswahl übernimmt die Versicherung für Verkehrsrecht in der Regel nur Kosten entsprechend der gesetzlichen Gebührenordnung und für Juristinnen und Juristen, die zum versicherten Rechtsschutzbereich passen. Kontaktieren Sie Ihr Versicherungsunternehmen bei Bedarf im Leistungsfall und fragen Sie, ob Ihre Wunschanwältin oder Ihr Wunschanwalt dem Profil des Vertrags entspricht.
- Vertragslaufzeit: Manche Versicherungen für Rechtsschutz haben eine Mindestlaufzeit von einem Jahr, bei anderen fällt sie länger aus.
Generell gilt: Teure Tarife sind nicht unbedingt die besten, günstige Prämien bedeuten nicht unbedingt schlechte Leistungen. Vergleichen Sie vor Abschluss der Verkehrsrechtsschutzversicherung unbedingt die Konditionen und Leistungen der verschiedenen Anbieter, um einen passenden Tarif zu finden.
Gut zu wissen: Verkehrsrechtsschutz ohne Selbstbeteiligung
Für gewöhnlich verlangt die Verkehrsrechtsschutzversicherung, dass Sie im Versicherungsfall eine Selbstbeteiligung leisten. Sie sorgt dafür, dass die Versicherung nicht für kleine Beträge aufkommen muss. Im Gegenzug ist Ihre monatliche Versicherungsprämie umso geringer, je höher die Selbstbeteiligung ausfällt. Im Regelfall sollte die Selbstbeteiligung höchstens 150 bis 250 Euro betragen.
Dabei müssen Sie jedoch nicht immer eine Selbstbeteiligung leisten. Achten Sie in den Vertragskonditionen darauf, dass der Versicherer auf eine Selbstbeteiligung verzichtet, wenn der Rechtsfall nach einer anwaltlichen Erstberatung oder einer Mediation bereits beigelegt ist.
Einige Verkehrsrechtsschutzversicherungen enthalten zudem Leistungsbausteine wie eine kostenlose Rechtsberatung am Telefon, ohne dass eine Selbstbeteiligung berechnet wird. Daher sind teure Tarife, die gänzlich auf eine Selbstbeteiligung verzichten, im Vergleich nicht immer die passenden.
Wann ist ein Verkehrsrechtsschutz sinnvoll?
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist nicht verpflichtend. Sie kann sich dennoch lohnen. Der Grund: Um Ihre Rechte als Klägerin oder Kläger nach einem unverschuldeten Unfall durchzusetzen, müssen Sie die anfallenden Kosten vorstrecken, bis der Unfallverursacher sie am Ende des Verfahrens übernimmt. Dabei können die hohen Anwalts- und Gerichtskosten eine enorme finanzielle Belastung darstellen.
Ein Verkehrsrechtsschutz ist deshalb zuweilen für Vielfahrerinnen und Vielfahrer, die täglich unterwegs sind, eine Überlegung wert. Insbesondere wer privat weite Strecken zurücklegt oder beruflich mit dem Auto fährt, hat ein höheres Risiko, in einen Unfall verwickelt zu werden. Zudem können Sie je nach Tarif Ihre Familie mitversichern.
Nutzen Sie regelmäßig Mietwagen oder Carsharing, kann sich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ebenfalls auszahlen. Werden Sie in einen Unfall verwickelt, kommt es nicht selten zum Rechtsstreit mit dem Fahrzeugeigner oder -eignerin. Der Verkehrsrechtsschutz schützt Sie in diesem Fall vor hohen Anwaltsgebühren und Gerichtskosten.
Als Fußgängerin oder Fußgänger können Sie ebenfalls von dem Versicherungsschutz profitieren. Das gilt auch, wenn Sie mit dem Fahrrad oder den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind. Einige Versicherer bieten sogar Schutzleistungen für Reiterinnen, Reiter, Rollschuhfahrer und -fahrerinnen sowie weitere Fortbewegungsarten an.
FAQ – häufige Fragen zur Verkehrsrechtsschutzversicherung
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.