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- Den Ruhestand genießen
- Lebenslange Rentenzahlung
- Niedrige Anlagebeträge möglich
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
Was genau ist die private Rentenversicherung?
Die Rentenversicherung ist eine Form der Altersvorsorge. Weil sie eine kapitalbildende Lebensversicherung ist, wird sie auch als Kapitallebensversicherung bezeichnet. Sie legen im Erwerbsalter Kapital bei einem Versicherer an. Durch Verzinsung oder wahlweise auch die Investition in Fonds vermehrt sich Ihr Geld. Sie selber entscheiden, wieviel Geld Sie anlegen möchten und ob dies auf regelmäßiger – zum Beispiel monatlicher – Basis oder in Form eines Einmalbetrags geschehen soll. Sie bestimmen, ab welchem Alter Sie das Kapital ausgezahlt bekommen möchten. Möglich ist die Einmalausschüttung oder eine regelmäßig ausgezahlte Rente. Oftmals liegen diesbezügliche Rentenbeträge im monatlich dreistelligen Bereich.
Bei Vertragsabschluss wird – im Gegensatz zu vielen anderen privaten Versicherungen – keine Gesundheitsprüfung seitens der Versicherung gefordert. Selbst wenn eine potentielle Kundin oder etwaiger Kunde chronisch krank oder erblich vorbelastet sein sollte, hat das keinen Einfluss auf die Versicherungskonditionen. Insgesamt muss beachtet werden, dass ein einziges privates Vorsorgeprodukt trotz zusätzlichen Bezugs gesetzlicher Rente meist nicht ausreichen wird, um den Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Viele investieren deshalb in mehr als ein Produkt, damit sie die Rentenauszahlungen durch Nutzung mehrerer Zusatzversicherungen vergrößern, denn durch diese Zusatzversicherungen können sie ihre Rentenauszahlung auf verschiedene Quellen verteilen.
Varianten der privaten Rentenversicherung
Private Rentenversicherung | Riester-Rente | Rürup-Rente |
nicht staatlich gefördert | staatlich gefördert durch Steuervergünstigungen und Zulagen | staatlich gefördert durch Steuervergünstigungen |
vorzeitige Auszahlung möglich | keine vorzeitige Auszahlung möglich | keine vorzeitige Auszahlung möglich |
mit dem richtigen Tarif vererbbar | nur bedingt an Angehörige vererbbar | nur bedingt an Angehörige vererbbar |
Versteuerung der Erträge | nachgelagerte Besteuerung | nachgelagerte Besteuerung |
Klassische Rentenversicherung
Bei Klassik-Variante der Privatrente zahlen Sie einen von Ihnen festgelegten Beitrag ein – entweder als höheren Einmalbetrag oder in regelmäßigen Raten. Das Kapital wird variabel verzinst. Dabei gibt es einen Garantiezins, der Ihnen als Rentenzahlung mindestens zusteht. Der Zeitraum der Kapitalbildung wird auch Ansparphase oder Aufschubphase genannt.
Im Alter wird Ihnen das angesparte Vermögen als lebenslange Rente ausgezahlt (auch Leistungsphase oder Auszahlungsphase genannt). Ab wann Sie die Altersvorsorge beziehen, können Sie selbst entscheiden. Haben Sie ein Kapitalwahlrecht vereinbart, dann können Sie sich den Gesamtbetrag auch als Einmalleistung auszahlen lassen. Ob eine Einmalleistung oder die monatliche Rentenauszahlung mehr Sinn macht, hängt von der individuellen Lebenserwartung sowie den persönlichen Umständen ab.
Durch Festlegung der Beiträge und Dauer der Ansparphase ist die Höhe der Rente relativ vorhersehbar. Diese Form der Rentenversicherung ist eine sehr sichere Geldanlage. Aufgrund der andauernden Niedrigzinsphase sind die Zinserträge allerdings derzeit gering.
Fondsbasierte oder fondsgebundene Rentenversicherungen
Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung handelt es sich um eine Kombination aus klassischer Rentenversicherung und Fondssparplan. Das Kapital oder Teile davon werden in einem oder mehreren Fonds oder in Aktien angelegt. Als Anleger haben Sie je nach Anbieter ein Mitbestimmungsrecht, in welche Wertpapiere investiert wird. Diese Variante birgt höhere Aussichten auf Renditen als die klassische Variante, aber auch ein entsprechend größeres Risiko. Das von Ihnen eingezahlte Kapital steht Ihnen jedoch zu Beginn der Leistungsphase zu – abzüglich der Vertragskosten durch den Anbieter.
Aufgrund des höheren Verwaltungsaufwandes sind diese Produkte meist teurer als klassische Rentenversicherungen. Wie auch bei der traditionellen Variante können Sie über die Höhe des von Ihnen investierten Kapitals und Ihr Alter bei der Auszahlung selbst entscheiden. Haben Sie ein Kapitalwahlrecht vereinbart, können Sie auch bei dieser fondsbasierten Alternative bestimmen, ob Sie die Vorsorge als Einmalbetrag oder lebenslang ausgezahlt bekommen möchten. Auch in diesem Fall ist es empfehlenswert, die Entscheidung anhand der persönlichen Pläne und Lebenserwartung bei dem geplanten Rentenbeginn zu treffen.
Kapitalbildung – Einmalzahlung oder regelmäßige Beiträge
Sowohl bei der Klassik-Variante als auch bei der fondsgebundenen Rentenversicherung können Sie selber entscheiden, ob Sie einmalig einen hohen Betrag einzahlen oder stattdessen regelmäßig kleinere Beträge. Allgemein gilt: Je jünger Sie bei Vertragsabschluss sind, desto mehr wächst Ihr Kapital durch Verzinsung, und desto mehr Kapital steht Ihnen im Alter zur Verfügung.
Entscheiden Sie sich für die regelmäßige Beitragszahlung, können Sie dies je nach Anbieter monatlich, vierteljährlich und / oder jährlich tun. Fachleute empfehlen dabei die jährliche Einzahlung am Anfang des Jahres, da Sie so am meisten von den Zinsen profitieren und in der Regel keinen Ratenzuschlag zahlen müssen. Eine Einmalzahlung oder ein Einmalbetrag wäre dementsprechend höher und liegt meist im fünfstelligen Bereich.
Eine abgekürzte Beitragszahlung wäre eine Mischform: Bei dieser Variante schließen Sie für einen bestimmten Zeitraum, mindestens aber zwölf Jahre, eine Rentenversicherung ab. Sie zahlen allerdings nicht für den kompletten Zeitraum Beiträge. Möglich wäre beispielsweise, dass Sie fünf Jahre Kapital einzahlen und den Vertrag anschließend ruhen lassen.
Auch eine Einmalzahlung ist möglich: Dieser einmalig erbrachte Beitrag wird auf einem Depotkonto angelegt werden, welches variabel verzinst wird. Aus diesem entnimmt der Versicherer für einen Zeitraum von fünf Jahren eigenständig Rentenversicherungsbeiträge. Anschließend ruht die Versicherung bis zum Rentenalter – mindestens jedoch für sieben Jahre.
Sonderformen der privaten Rentenversicherung
Riester-Rente
Die Riester-Rente ist ein besonderes Modell der privaten Rentenversicherung. Während der Sparphase erhalten Sie staatliche Zulagen und Steuervergünstigungen. Möglich sind klassische sowie fondsbasierte Verträge. Weitere Riester-Formen sind Bausparpläne, Banksparpläne, sowie Wohn-Riester. Bei letzterem handelt es sich um eine Art staatlich geförderter Baufinanzierung mit dem Ziel, im Alter mietfrei im Eigenheim zu wohnen. Im Gegensatz zur rein privaten Variante kann man sich das Vermögen bei der Riester-Rente nicht vor dem Rentenalter auszahlen lassen. Das Kapitalwahlrecht ist eingeschränkt: Möglich anstelle der monatlichen Ausschüttung ist die Auszahlung von 30 % des Kapitals bei Rentenbeginn und den Erhalt von 70 % als monatlicher Betrag.
Nicht jeder ist Riester-berechtigt. Keinen Anspruch haben etwa Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind oder nicht versicherungspflichtige Studentinnen und Studentinnen.
Rürup- oder Basisrente
Auch die Rürup-Rente ist eine staatlich geförderte, private Altersvorsorge. Sie richtet sich primär an Besserverdienende sowie nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige, die kein Anrecht auf Riester-Förderung haben. Die Förderung besteht primär aus Steuervorteilen während der Sparphase.
Wie bei der Riester-Rente kann man über das Kapital nicht vor Renteneintritt verfügen – beziehungsweise muss dann bisherige Förderungen zurückzahlen. Im Unterschied zu anderen Modellen gibt es bei der Rürup-Rente kein Kapitalwahlrecht. Das heißt, das angesparte Vermögen darf im Alter nicht wahlreise als Einmalbetrag ausgezahlt werden, sondern nur als monatliche Basisrente. Rürup-rentenförderberechtigt ist, wer seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat und einkommenssteuerpflichtig ist.
Welche Leistungen umfasst eine private Rentenversicherung?
Die private Rentenversicherung ermöglicht Ihnen entweder die Sofortrente durch die Zahlung einer größeren Geldsumme oder die aufgeschobene lebenslange und garantierte Rente durch regelmäßige Beitragszahlungen. Bei der Rentenvariante der Leibrente können Sie sich noch entscheiden, wie eine künftige Überschussbeteiligung in die Rentenauszahlungen einfließen soll. Sie können den Rentenvertrag mit einer Todesfallabsicherung wie Beitragsrückgewähr und Rentengarantie individuell gestalten.
Als freiwillige Absicherung für Ihre Altersvorsorge ist die private Rentenversicherung also eine mögliche Variante aus einem ganzen Paket von mehr oder weniger effektiven Investitionsmöglichkeiten, von der Kapitallebensversicherung bis hin zur Aktienanlage. Den Abschluss der Rentenversicherung können Sie als Eltern bereits sehr frühzeitig für Ihre Kinder vornehmen. Jeder, der geschäftsfähig und volljährig ist, kann für sich oder einen Dritten eine Versicherung abschließen. Da es hier nicht um die Absicherung eines Todesfallrisikos geht, bedarf es auch keiner Gesundheitsprüfung.
Wer sollte eine private Rentenversicherung abschließen?
Da die gesetzliche Rente im Alter in vielen Fällen nicht ausreichen wird, wird eine private Vorsorge empfohlen. Bereits heute können viele Rentnerinnnen und Rentner ihren Lebensunterhalt mit der gesetzliche Rente gar nicht oder kaum noch bestreiten. Bundesbürgerinnen und Bürger sind sich bewusst, dass sie zusätzlich privat fürs Alter vorsorgen müssen. Zwar zahlen Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung ein, sollten aber zusätzlich privat vorsorgen. Sind Sie selbstständig tätig, müssen Sie für das Alter komplett selbst vorsorgen. Auch Hausfrauen und Hausmänner ohne Einkommen sollten sich in puncto Altersvorsorge nicht nur auf ihren Partnerinnen und Partner verlassen.
Leider fällt der Durchblick im Dschungel der Privatrenten jedoch nicht leicht und entsprechende Investitionen sollten gut geplant werden – schließlich geht es um das persönliche Einkommen von morgen. Nur Sie selbst können entscheiden, ob eines der hier diskutierten Vorsorgemodelle für Sie eine Option ist. Lassen Sie sich bei der Auswahl Zeit und prüfen Sie Vorschläge der Versicherungsexperten genau.
Worauf muss ich beim Abschluss einer Rentenversicherung achten?
Die einzelnen Versicherer haben verschiedene Angebote, Tarife und unterschiedlichste Vertragsbedingungen. Abhängig von Ihren individuellen Vorstellungen und Bedürfnissen sind einige Vertragspunkte besonders relevant. Generell muss man beachten, dass einzelne Klauseln den Vertrag verteuern oder die Rendite senken können.
1. Anbietervergleich
Bei den einzelnen Anbietern gibt es große Unterschiede bezüglich Abschluss- und Verwaltungskosten, Leistungen und Tarifen. Bevor Sie einen Vertrag abschließen, sollten Sie die verschiedenen Rentenversicherungen miteinander vergleichen und sicherstellen, dass Sie mit allen Klauseln einverstanden sind.
2. Anlageform
Vor der Vertragsunterzeichnung haben Sie im Idealfall schon eine genaue Vorstellung davon, wie viel Geld Sie auf Dauer oder einmalig anlegen möchten und wann Sie die Altersvorsorge ausgezahlt bekommen möchten. Auch sollten Sie überlegt haben, ob eine klassische oder eine fondsbasierte Rentenversicherung für Sie die bessere Alternative ist. Klassische Rentenversicherungen sind eine sichere Geldanlage und die Erträge vorhersehbar. Fondsbasierte Varianten versprechen zu Rentenbeginn höhere Erträge, sind aber auch weitaus risikoreicher. Experten empfehlen, zumindest einen Vertrag über ein klassisch sichereres Altersvorsorgeprodukt abzuschließen. Hat man dies bereits, so könnte man für ein zweites Produkt je nach persönlicher Situation ein fondsbasiertes Produkt wählen. Dabei ist eine umfassende Beratung durch Versicherungsexperten wichtig beziehungsweise sollte man sich mit möglichen Risiken vertraut machen.
3. Garantierte Mindestrente
Bei einem Anbietervergleich einer klassischen Rentenversicherung sollten Sie unbedingt auf die garantierte Mindestrente achten, denn diese variiert bei den einzelnen Versicherungen.
4. Garantiezins
Vergleichen Sie bei klassischen Rentenversicherungen die Höhe des Garantiezinses einzelner Anbieter. Angesichts des derzeit anhaltenden Niedrigzinsniveaus wird er allgemein nicht besonders hoch sein, aber auch hier gibt es zwischen einzelnen Anbietern feine Unterschiede.
5. Kapitalwahlrecht
Mit dieser Klausel sichern Sie sich Ihr Recht ab, sich Ihr Vermögen wahlweise als lebenslange Rente oder als Einmalbetrag auszahlen zu lassen.
6. Flexibilitätsgarantie
Diese bestätigt Ihnen, dass Sie schon in der Sparphase und auch während der Auszahlphase Zugriff auf Ihr Kapital haben. Auch ist es damit eventuell möglich, den Auszahlungsbeginn entsprechend Ihres Wunschdatums zu ändern.
7. Abruf- und Aufschubfunktion
Bei Vertragsabschluss bestimmen Sie die Dauer der Aufschubphase – also den Zeitraum bis zur Auszahlung der Rente. Inkludieren Sie eine Abruf- und Aufschubfunktion, dann können Sie die Altersvorsorge bei Bedarf schon früher oder auch erst später in Anspruch nehmen; der diesbezügliche Spielraum beträgt oftmals je fünf Jahre.
8. Dynamikvereinbarung
Man unterscheidet zwischen der Dynamik während der Sparphase und während der Auszahlung. In beiden Fällen dient sie dazu, Inflation auszugleichen. Bei Dynamik während der Einzahlphase steigen Ihre Beiträge jährlich zu einem festgelegten Prozentsatz. Jedes Jahr schickt Ihnen der Versicherer eine Nachricht, wie hoch der Beitrag im Folgejahr sein wird. Sie können die Dynamik auch verweigern und zahlen dann den bisherigen Beitrag. Verweigern Sie die Dynamik dreimal in Folge, haben Sie den Anspruch auf künftige Dynamisierung verwirkt. Sie können aber beispielsweise zwei Jahre aussetzen, dann ein Jahr den erhöhten dynamisierten Betrag zahlen und dann wieder zwei Jahre aussetzen.
Auch wenn Sie während der Einzahlphase die Dynamik ablehnen, können Sie eine Dynamik während der Auszahlung vereinbaren. In diesem Fall wird die Altersvorsorge so kalkuliert, dass sie die Inflation berücksichtigt. Ihre Rente steigt dann jedes Jahr um einen vereinbarten Prozentsatz.
9. Überschussbeteiligung
Es handelt sich dabei um die Beteiligung der Versicherungsnehmerin oder des Versicherungsnehmers an den erwirtschafteten Gewinnen und den Bewertungsreserven des Versicherers.
Geläufig sind Bonussysteme oder Beteiligung durch Verzinsung. Bei der verzinslichen Ansammlung erhält die Kundin oder der Kunde die jährliche Überschussbeteiligung gutgeschrieben, diese wird wiederum verzinst. Dadurch steigt das Kapital bis zur Auszahlung, allerdings werden diese Überschüsse bei der garantierten Todesfallleistung nicht berücksichtigt.
Bei Bonussystemen wird mithilfe der Überschüsse die Versicherungsleistung erhöht. Da diese Boni auch im Todesfall ausgezahlt werden, sind die Überschussbeträge niedriger als bei der Verzinsung der Überschüsse.
10. Beitragsrückgewähr und Hinterbliebenenschutz
Beide Vertragspunkte sichern die Rechte potentieller Erben während der Sparphase ab. Sollte die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer während dieser Aufschubphase und noch vor der Auszahlphase dahinscheiden, so wird das bisher gebildete Kapital mithilfe der Beitragsrückgewähr an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Mit der Klausel des Hinterbliebenenschutzes kann man eine Person benennen, auf die die Rente übergeht.
11. Rentengarantiezeit
Im Gegensatz zur Beitragsrückgewähr oder dem Hinterbliebenenschutz sichert diese Klausel potentielle Erbansprüche während der Auszahlungsphase ab. Wird beispielsweise eine Rentengarantiezeit für 15 Jahre vereinbart und stirbt die Rentnerin oder der Rentner bereits nach fünf Jahren, so erhalten die Erben die monatlichen Beträge für weitere zehn Jahre ausgezahlt.
12. Berufsunfähigkeitsschutz
Mit dieser Klausel übernimmt der Versicherer selber die Beitragszahlung, falls eine Versicherungsnehmerin oder ein Versicherungsnehmer vor der Auszahlphase berufsunfähig wird. Experten empfehlen diese Klausel, selbst wenn sie die Vertragskosten verteuern sollte.
13. Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeitsschutz
Dies ist eine abgeschwächte Version des Berufsunfähigkeitsschutzes. In diesem Fall werden Sie bei Berufsunfähigkeit von der Beitragszahlung freigestellt. Allerdings übernimmt die Versicherung nicht Ihre Beiträge, deshalb wird die Rente im Alter niedriger sein als vorab kalkuliert.
14. Besteuerung
Abhängig davon, welches Auszahlungsmodell Sie wählen und ab wann Sie Ihre Altersvorsorge beziehen möchten, müssen Sie auf die Erträge der Rente unterschiedlich hohe Steuern zahlen. Erkundigen Sie sich deshalb vor Vertragsabschluss bei Ihrem Anbieter, wie hoch die Steuern bei dem von Ihnen bevorzugten Modell sein werden.
Auszahlung – wann erhalte ich meine Rente, und welche Optionen gibt es?
Bei der Rentenversicherung unterscheidet man zwischen der aufgeschobenen Rente und der Sofortrente. Bei einer aufgeschobenen Rente erfolgen Einmalzahlung oder regelmäßige Zahlungen (über) Jahre oder Jahrzehnte, bevor die Rente ausgeschüttet wird. Bei der Sofortrente ist die Zahlung eines größeren Einmalbetrags auch im fortgeschrittenen Alter möglich. Dieser Betrag wird entsprechend des Namens umgehend beziehungsweise kurzfristig in eine lebenslang ausgezahlte, monatliche Sofortrente umgewandelt. Der ausgeschüttete Betrag liegt oftmals im dreistelligen Bereich.
Sie selber entscheiden schon bei Vertragsabschluss den Zeitpunkt der Auszahlung. Allgemein empfehlenswert ist, die Rente auch wirklich erst im Alter zu beziehen, da Sie dann weniger Steuern auf Ihre private Rente zahlen müssen. Haben Sie vertraglich eine Abruf- und Aufschubfunktion vereinbart, können Sie bei Bedarf die Auszahlungsphase vorziehen oder nach hinten verschieben – oftmals um je fünf Jahre.
Ist das Kapitalwahlrecht Bestandteil Ihres Vertrags, können Sie entscheiden, ob Sie die Summe als Einmalbetrag ausgezahlt erhalten oder als monatliche, lebenslange Rente. Der Einmalbetrag macht bei der Sofortrente allerdings keinen Sinn. Mit einer Flexibilitätsgarantie haben Sie auch während der Sparphase und im Rentenalter Zugriff auf Ihr Vermögen aus der Versicherung.
Bezüglich der monatlich beziehbaren Rente können Sie eine Dynamik vereinbaren, um Inflation entgegenzuwirken. Die monatlichen Beträge werden dann jährlich der Inflation angepasst und um einen gewissen Prozentsatz erhöht: Bei einer Volldynamisierung steigen sie jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz, anstatt über die Jahre ein gleichbleibender Rentenbetrag zu bleiben. Mit einem Auszahlplan können Sie sich das angesparte Vermögen auf Wunsch in selbst gewählten Abständen und selbst gewählter Höhe auszahlen lassen, bis es verbraucht ist – so beispielsweise als jährlichen, halb-, vierteljährlichen oder monatlichen Betrag. Ist das Geld verbraucht, haben Sie keine Ansprüche mehr auf eine lebenslange Rente.
Mit einem Banksparplan legen Sie Ihr Geld bei einer Bank an. Das Vermögen wird klassisch verzinst – oder auf Wunsch in Fonds angelegt. Steht das Rentenalter an, wird der Betrag von einem Versicherer in eine Rente umgewandelt. Der klassische Banksparplan selber ist aufgrund der geringen Verwaltungskosten relativ günstig. Verhältnismäßig teuer ist jedoch die Rentenberechnung der Versicherer am Ende der Vertragslaufzeit.
Achtung
Die Auszahlungsmodi der Rürup-Rente und Riester-Rente sind anders. Sie können sich das Vermögen nicht vor dem Rentenalter auszahlen lassen. Bei der Riester-Rente gilt das Kapitalwahlrecht nur eingeschränkt, bei der Rürup-Rente gar nicht.
Rentenversicherung und die Steuer
Bei der rein privaten Rentenversicherung sind die Steuerkonditionen etwas anders als bei der staatlich geförderten Riester- oder Rürup-Rente. Entscheiden Sie sich für die komplett private Variante, zahlen Sie die Beiträge während der Sparphase von Ihrem versteuerten Nettoeinkommen. Besteht Ihr privater Vertrag allerdings schon mindestens seit dem 31. Dezember 2004, können die Beiträge als Sonderausgaben von der Steuer abgezogen werden.
Abhängig vom Auszahlungszeitpunkt zahlen Sie dafür im Alter während der Auszahlungsphase weniger Steuern. Je nachdem, in welchem Lebensalter Sie sich zur Auszahlung entschließen, wie lange der Vertrag bestanden hat und für welches Auszahlungsmodell Sie sich entscheiden, fallen unterschiedlich hohe Steuern an.
Definition von Ertrag
Der Gewinn durch Rendite und Überschüsse minus der Beitragszahlungen = Ertrag
Der Ertragsanteil ist ein festgesetzter Prozentsatz der monatlichen Rente, der entsprechend des Alters bei Auszahlungsbeginn errechnet wird und über die gesamte Rentenlaufzeit konstant bleibt.
- Rentenbezug vor dem 60. Lebensjahr: Erträge sind komplett steuerpflichtig.
- Rentenbezug ab dem 65. Lebensjahr: Erträge sind zu 18 % steuerpflichtig.
- Rentenbezug der Sofortrente: Nur der Ertragsanteil ist steuerpflichtig – ab einem Alter von 65 Jahren beträgt der Steuersatz 18 %.
- Auszahlung des kompletten Vermögens nach Vollendung des 62. Lebensjahrs und mindestens zwölf Jahren Vertragslaufzeit: 50 % der Erträge sind steuerfrei.
- Der private Rentenversicherungsvertrag wurde vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen und wird nach Vollendung des 60. Lebensjahrs nach mindestens zwölf Jahren Laufzeit und fünf Jahren Beitragszahlungen ausgezahlt: Die Erträge sind steuerfrei.
Um sicherzugehen, dass die entsprechenden Steuerkonditionen auch für den von Ihnen bevorzugten Tarif gelten, sollten Sie dies vor Vertragsabschluss mit Ihrem Versicherer erörtern.
Vererbbarkeit der privaten Rentenversicherung
Im Fall des eigenen Ablebens kann man mit verschiedenen Klauseln für Hinterbliebene vorsorgen. Tut man das nicht, fällt das eigene Vermögen im Ernstfall womöglich an die Versicherung.
Achtung! Diese Regelungen gelten nur für die rein private Rentenversicherung. Bei Rürup-Renten und Riester-Renten gelten andere Bestimmungen.
Während der Sparphase schützen Beitragsrückgewähr und Hinterbliebenenschutz die Ansprüche der Erben. Mit letzterer Klausel kann man eine Erbin oder einen Erben einsetzen, auf den die Rente übergeht. Entscheidet man sich für die Beitragsrückgewähr, wird das bisher gesparte Vermögen an die Erben ausgezahlt.
Während der Auszahlphase ist die Rentengarantiezeit entscheidend für potentielle Erbansprüche. Wird beispielsweise eine Rentengarantiezeit für 20 Jahre vereinbart, dann wird die Rente auch für diesen Zeitraum ausgezahlt, selbst wenn Versicherte bereits dahingeschieden sind. In diesem Fall erhalten die Erben für die verbleibende Garantiezeit die monatliche Rente ausgezahlt. Die Rentengarantiezeit kann von Ihnen persönlich je nach Wunsch für einen individuellen Zeitraum festgelegt werden.
Private Rentenversicherung wechseln
Eine rein private Rentenversicherung zu wechseln ist meist nur mit finanziellen Verlusten möglich und sollte daher wohl überlegt sein. Besteht Ihre klassische Versicherung schon seit mehreren Jahren, wird Ihr Garantiezins höher sein, als der heute angebotene. Durch die anhaltende Niedrigzinsphase ist dieser Zins stark gesunken. Wurde Ihr Vertrag vor 2005 abgeschlossen, können Sie zudem Ihre Beiträge als Sonderabgaben absetzen und müssen auf die Kapitalerträge bei Auszahlung keine Steuern zahlen.
Ein Wechsel in den ersten fünf Jahren kann dazu führen, dass Sie mit starken Verlusten aus dem Vertrag zurücktreten, denn binnen dieses Zeitraums werden alle Vertragskosten der Versicherer von den Beiträgen abgezogen. Unter Umständen müssen Sie deshalb sogar noch Geld investieren. Sollten Sie dennoch wechseln wollen, sollten Sie unbedingt vorab verschiedene Anbieter vergleichen.
Private Rentenversicherung kündigen
Bei einer Kündigung erhalten Sie den sogenannten Rückkaufswert Ihrer Rentenversicherung. Sie haben zwar Anspruch auf etwaige bisherige Überschüsse und Rendite, verlieren aber Ihre Altersvorsorge. In den ersten Jahren nach Vertragsabschluss werden zudem die Vertragskosten von den Beiträgen abgezogen, so dass Sie unter Umständen sehr große Verluste hinnehmen müssen.
Falls Sie aktuell also nicht dringend Kapital benötigen, wäre es unter Umständen sinnvoller, sich beitragsfrei zu stellen. In diesem Fall zahlen Sie keine weiteren Beiträge, Ihre Versicherungssumme wird herabgesetzt, aber Sie erhalten im Rentenalter eine – kleinere – Rente. Oftmals ist eine Beitragsfreistellung nur möglich, wenn bereits eine bestimmte Sparsumme vorhanden ist. Bei Bedarf lohnt es sich, die diesbezüglichen Vertragsbedingungen zu konsultieren.
FAQ zur Rentenversicherung
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
1. Was ist eine private Rentenversicherung?
Diese Form der kapitalbildenden Lebensversicherung dient der Altersvorsorge. Das von Ihnen im Erwerbsalter angesparte Vermögen wird von Versicherungen verwaltet und in einem von Ihnen festgelegten Alter als Einmalbetrag oder lebenslange, regelmäßige, meist monatliche Rente ausgezahlt. Zudem gibt es einige Sonderformen. Dazu gehören etwa der Banksparplan, Auszahlplan und insbesondere auch die staatlich geförderten Riester- und Rürup-Renten, bei denen andere Bestimmungen gelten.
2. Wie funktioniert der kostenlose Rentenversicherungsvergleich auf Tarifcheck.de?
Geben Sie einfach den von Ihnen gewählten Anlagebetrag, das gewünschte Renteneintrittsalter sowie Ihre Eckdaten in dass kostenlose und unverbindliche Buchungsformular auf Tarifcheck.de ein. Ein Experte unseres externen Partner-Services wird Sie zeitnah kontaktieren, um mit Ihnen potentielle Möglichkeiten und lohnenswerte Optionen zu erörtern – selbstverständlich ebenfalls kostenfrei und unverbindlich.
3. Welche Form der privaten Rentenversicherung gibt es?
Man unterscheidet zwischen der komplett privaten Rentenversicherung, sowie den staatlich geförderten, privaten Riester- und Rürup-Renten. Dieser Beitrag beschäftigt sich nur mit der ersten Form. Mögliche Modelle sind hier die klassische Rentenversicherung, bei der das eingezahlte Kapital regulär verzinst wird, sowie die fondsbasierte Rentenversicherung, bei der ein Teil des Geldes in Wertpapieren angelegt wird. Bei der zweiten Variante bestehen höhere Renditechancen aber auch höheres Verlustpotential. Schlimmstenfalls steht man am Vertragsende nur mit dem Eigenkapital abzüglich der Vertragskosten da.
4. Kann ich auch im fortgeschrittenen Alter noch eine Rentenversicherung abschließen?
Das ist möglich. Geeignet dafür ist die Sofortrente, falls Ihnen ein höherer Geldbetrag zur Verfügung stehen sollte. Diesbezügliche Beträge liegen meist im fünfstelligen Bereich. Sie werden vom Versicherer verwaltet und können bei Bedarf sofort, aber auch zu einem frei bestimmbaren, späteren Zeitraum in eine lebenslange Rente umgewandelt werden. Der Betrag liegt meist im dreistelligen Bereich.
5. Ab wann erhalte ich die Rente ausgezahlt?
Den Zeitpunkt können Sie selber festlegen, allerdings muss bedacht werden, dass vor der Vollendung des 60. Lebensjahrs beziehungsweise vor dem Alter von 65 Jahren höhere Steuern auf die Erträge der Rentenversicherung anfallen.
6. Worauf muss ich beim Abschluss achten?
Bevor Sie den Vertrag unterzeichnen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie mit allen Einzelheiten einverstanden sind. Vorab sollten Sie unbedingt einzelne Angebote verglichen haben, denn nicht alle Anbieter sind gleich gut; bezüglich Preis und Leistungen gibt es wesentliche Unterschiede, die sich auch auf die Höhe des gebildeten Kapitals auswirken.
7. Kann ich mir meine Rente auch als Einmalbetrag auszahlen lassen?
Das ist möglich, wenn es sich bei Ihrem Versicherungsprodukt nicht um die Riester- oder Rürup-Rente handelt und Sie in Ihrem Vertrag ein Kapitalwahlrecht vereinbart haben. Mit dieser Klausel können Sie zwischen lebenslanger Rente und Einmalzahlung wählen. Dabei ist zu beachten, dass die Erträge einer Einmalzahlung unter Umständen einer anderen Besteuerung unterliegen.
8. Kann ich mir meine Rente auch vorzeitig auszahlen lassen?
Sie entscheiden bei Vertragsbeginn, wann Sie die Altersvorsorge ausgezahlt erhalten möchten. Haben Sie zudem vertraglich eine Abruf- und Aufschubfunktion vereinbart, können Sie sich die Rente auch früher oder später auszahlen lassen – oftmals mit einem Spielraum von je fünf Jahren.
Mithilfe einer Flexibilitätsgarantie sicheren Sie sich zudem das Recht, auf Ihr Kapital während der Spar- und Auszahlphasen erweiterten Zugriff zu haben.
Allgemein sollte bedacht werden, dass die Erträge bei einer frühzeitigen Auszahlung eventuell komplett versteuert werden müssen. Erkundigen Sie sich deshalb bei Vertragsabschluss über die Konditionen jeweiliger Auszahlungszeitpunkte.
9. Welche steuerlichen Regelungen gelten bei der privaten Rentenversicherung?
Entscheiden Sie sich für eine rein private Rentenversicherung – und nicht für eine Rürup- oder Riester-Rente – dann zahlen Sie die Beiträge von Ihrem bereits versteuerten Nettoeinkommen. Im Alter müssen nur die Erträge versteuert werden – also die Gewinne und Renditen, die Ihr Kapital während der Ansparphase erwirtschaftet hat.
Je nachdem, in welchem Lebensalter Sie die Auszahlungsphase beginnen und ob Sie eine Einmalauszahlung oder die monatliche Rente bevorzugen, ist die Besteuerung dieser Erträge unterschiedlich hoch. Bei Vertragsabschluss sollten Sie deshalb abklären, wie hoch der Steuersatz bei dem von Ihnen gewählten Auszahlungsmodus sein wird.
10. Ist die private Rente vererbbar?
Die Vererbung des Kapitals im eigenen Todesfall kann man vertraglich absichern. Die Vererbung während der Sparphase wird durch Beitragsrückgewähr und / oder den Hinterbliebenenschutz zementiert. Bei der Beitragsrückgewähr wird das bis zum Todeszeitpunkt gebildete Vermögen an die Erben ausgezahlt. Beim Hinterbliebenenschutz wird eine Person benannt, die die Rente anstelle der Versicherungsnehmerin oder des Versicherungsnehmers erhält.
Während der Auszahlphase ist hingegen die Rentengarantiezeit entscheidend. Diese kann man für einen gewissen Zeitraum vereinbaren. Wird sie zum Beispiel für 20 Jahre vereinbart, aber die Rentnerin oder der Rentner stirbt bereits nach zehn Jahren, so wird die Rente für die verbleibenden zehn Jahre an die Erben ausgezahlt.
11. Was ist die Rentengarantiezeit bei der privaten Rentenversicherung?
Mit dieser Vereinbarung wird die Rente für einen individuell definierbaren Zeitraum weiter ausgeschüttet, auch wenn die oder der Versicherte bereits verstorben ist, die Beträge erhalten dann die Erben. Wird diese Vereinbarung nicht getroffen, erhält die Versicherung im Todesfall von Versicherten das gesamte Kapital, die Erben haben dann keine Ansprüche.
12. Was ist das Kapitalwahlrecht bei der privaten Rentenversicherung?
Haben Sie ein Kapitalrecht vereinbart, können Sie entscheiden, ob Sie sich Ihre Rente als Einmalbetrag oder als lebenslange, monatliche Rente auszahlen lassen möchten. Bei der Riester-Rente gibt es nur ein bedingtes Kapitalwahlrecht, bei der Rürup-Rente gibt es das gar nicht.
13. Kann ich meine private Rentenversicherung auch kündigen?
Das ist natürlich möglich, sollte aber genau überlegt werden. Sie verlieren dadurch nicht nur Ihre Altersvorsorge, sondern gehen unter Umständen auch mit Verlusten aus dem Vertrag. Sie erhalten dann den sogenannten Rückkaufswert: In den ersten Jahren werden alle Vertragskosten vom angesparten Kapital abgezogen, so dass Sie unter Umständen kaum etwas zurückerhalten. Falls die Möglichkeit besteht, sollten Sie überlegen, Beiträge stattdessen auszusetzen, zu stunden oder sich beitragsfrei stellen zu lassen.
14. Kann ich meine private Rentenversicherung wechseln?
Die Rentenversicherung zu wechseln, ist allgemein nicht sehr empfehlenswert, denn die doppelten Vertragskosten tragen zur Verringerung Ihres Kapitals bei. Ist Ihr Vertrag bereits älter, haben Sie bei einer klassischen Versicherung zudem höchstwahrscheinlich einen besseren Garantiezins als der derzeit übliche. Der Grund: Die Niedrigzinsphase hält an und hat Auswirkungen auf die Finanz- und Versicherungswirtschaft. Lohnenswerter ist deshalb in diesem Fall, eine Beitragsfreistellung zu vereinbaren. Sie müssen dann bis zum Ende der Vertragslaufzeit keine Beiträge mehr entrichten, erhalten aber trotzdem eine – wenn auch geminderte – Rente. Alternativ können Sie bei Bedarf durch ein weiteres Vorsorgeprodukt für das Alter vorsorgen.
15. Was passiert, wenn ich meine Beiträge nicht mehr zahlen kann?
Sie haben in diesem Fall mehrere Optionen, die Kündigung sollte das letzte Resort sein. Handelt es sich um kurzfristige Zahlungsschwierigkeiten, könnten Sie sich bei Ihrer Versicherung erkundigen, ob eine Beitragsaussetzung, Stundung der Beiträge oder Änderung der Zahlweise möglich ist. In diesem Fall werden die Gesamtversicherungssumme und auch die Rentenzahlungen im Alter geringer, aber zuweilen gibt es die Möglichkeit, die nicht gezahlten Beiträge nachzureichen.
Können oder möchten Sie die Beiträge langfristig nicht mehr aufbringen, können Sie sich beitragsfrei stellen lassen. In diesem Fall müssen Sie bis zu dem von Ihnen gewählten Rentenalter keine Beiträge mehr zahlen. Das bisherige Kapital wird in eine Rente umgewandelt. Zwar wird die Versicherungssumme dann geringer sein als vorab kalkuliert, allerdings verlieren Sie Ihre Altersvorsorge nicht komplett. Oftmals verlangen die Anbieter jedoch, dass bei einer Beitragsfreistellung vorab eine gewisse Mindestsumme angespart worden ist. Sprechen Sie mit Ihrer Versicherung, und erörtern Sie die besten Möglichkeiten.